Neues Verpackungsgesetz vorgestellt: Dosen nur noch mit Pfand
Das Umweltministerium will die Pfandpflicht ausdehnen, Online-Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen und Mehrwegbecher fördern.
Online-Handelsplattformen sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Dafür sollen sie die Pflicht bekommen, zu überprüfen, ob die Firmen, die auf ihnen handeln, ihre Verpackungen ordnungsgemäß anmelden und für ihre Entsorgungskosten bezahlen. Der Onlinehandel dürfe keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem stationärem Handel erhalten, so Flasbarth.
Im Bereich der „To-Go“-Lebensmittel will das BMU Mehrwegverpackungen stärken. Immer dann, wenn Lebensmittel zum Mitnehmen angeboten werden, soll es neben Einwegbechern und Kunststoffschachteln auch eine Mehrwegverpackung geben. Für sehr kleine Geschäfte mit weniger als drei Mitarbeitern und weniger als 50 Quadratmetern sollen diese Regelungen nicht gelten. Aber auch sie sind verpflichtet, ihr Essen und Trinken etwa in mitgebrachte Gefäße zu füllen.
Dies sei „kein großer Wurf für ein flächendeckendes Mehrwegsystem“, kommentierte Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag das Gesetz. „Ohne gesetzlich verankerte Vermeidungsziele und klare Überprüfbarkeit droht die Menge an Verpackungsmüll weiterhin zuzunehmen“, so Hoffmann.
Kritik: Mehrwegbecher gibt's doch schon
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der Pflicht zu Mehrwegbechern und -boxen für Fast-Food-Ketten einen ersten guten Schritt, der aber nicht ausreiche. Schon heute „bieten große Kaffeehäuser Mehrwegbecher an, allerdings oft als reine Alibilösungen, die kaum gefördert und gezielt klein gehalten werden“, sagt die stellvertretende DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.
„Damit Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine verbindliche Mehrwegquote oder ein ambitioniertes Vermeidungsziel“, so Metz. Nur so könne „sichergestellt werden, dass Mehrwegbecher auch wirklich in der Breite Anwendung finden“. Dafür müssten Verbraucher Anreize erhalten, etwa, indem Einwegverpackungen teurer seien als die Mehrwegvariante.
Den Herstellern von PET-Flaschen will das BMU vorschreiben, ab 2025 mindestens 25 Prozent Recyclingmaterial zu verwenden, ab 2030 soll der Mindestanteil auf 30 Prozent steigen. „Dies korrespondiert mit steigenden Recyclingquoten“, sagte Flasbarth, „wenn mehr recycelt wird, müssen wir auch einen Markt schaffen, der Material aufnimmt und in neue Produkte überführt“. Bislang sei die fossile Variante – also Kunststoff aus Erdöl – immer noch günstiger.
Seit Jahrzehnten versuchen Umweltpolitiker, den stetig steigenden Verpackungsmüll mit immer neuen Gesetzen in den Griff zu bekommen. 18,9 Mio Tonnen Verpackungsabfälle sind 2018 angefallen, rein rechnerisch sind das 228 Kilo pro Kopf. Die Hälfte davon sind allerdings Verpackungen, die im Bereich von Industrie und Landwirtschaft anfallen.
Unverwünschte Materialverschiebungen
Zum Teil befürchtet das BMU auch bei seinem neuen Gesetz schon jetzt unverwünschte Materialverschiebungen, die es zu beobachten gelte. Notfalls müsse nachjustiert werden. So beobachte man, dass Plastiktüten vermehrt durch Papiertüten ersetzt würden, und auch „alles in Alu“ sei nicht erwünscht, sagte Flasbarth.
Im Auge behalten müsse man auch Verbundverpackungen oder mit Kunststoff beschichtete Pappen und Papiere, die nicht mehr recycelt werden können. Erst am Mittwoch hatte die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen transparent macht, ihre Sorge gegenüber diesen Materialien zum Ausdruck gebracht. Mit Kunststoffen beschichtetes Papier lasse sich weder gut trennen und sortieren noch gut recyceln, kritisierte Gunda Rachut, Vorstand der Stifung Zentrale Stelle.
Man erwarte „von der Umweltministerin endlich einen Plan, wie sie den EU-Plastikbeitrag so umsetzt, dass Hersteller einen klaren Anreiz haben, Verpackungen so zu gestalten, dass von Anfang an weniger Müll anfällt“, sagte Hoffmann von den Grünen, „im Gesetzesentwurf der Bundesregierung findet sich davon nichts.“
Der Gesetzentwurf kann nun von Verbänden und Ländern kommentiert werden, dann müssen ihm auch die übrigen zuständigen Ministerien der Bundesregierung zustimmen. Wegen einer „bislang nicht gekannten Liebe des Bundeswirtschaftsministers zu Umwelt und Klima“ zeigte sich Flasbarth zuversichtlich, dass das Gesetz gut durch komme.
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