Nachrichten in der Coronapandemie: Dahmen hält Maske für „unerlässlich“

Der Gesundheitsexperte der Grünen hält Masketragen in Innenräumen wieder für wichtig. Patientenschützer fordern Rückkehr zu längerer Isolationspflicht.

Eine Person mit Mundschutz in einer Bahn

Zurück zur Maske: schon jetzt Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln Foto: Christoph Soeder/dpa

Patientenschützer fordern Rückkehr zu längerer Isolation

Patientenschützer fordern mit Blick auf den Herbst die Rückkehr zur zehntägigen Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Die Verkürzung auf nur fünf Tage befeuere die unkontrollierte Ausbreitung des Virus, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen der Funke Medientruppe. Damit werde es im Herbst für schwerstkranke, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen immer gefährlicher.

Die Isolationszeit für Corona-Positive müsse wieder auf zehn Tage verlängert werden, forderte Brysch. Diese solle nur dann verkürzt werden können, wenn ein PCR-Test negativ ausfalle. Derzeit müssen Menschen mit einer Corona-Infektion nur noch fünf Tage in Isolation. Ein Freitesten am fünften Tag wird dringend empfohlen. Verpflichtend ist das Freitesten aber nur für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege. (epd)

Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen pocht auf Masken in Innenräumen

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hält das Tragen von Schutzmasken in Inneneinräumen für eine unerlässliche Maßnahme zur Eindämmung der Coronainfektionen. Es müsse verhindert werden, dass die Situation im Herbst „wieder so schlimm wird, dass man das ganze Land herunterfahren muss mit einem großen Lockdown“, sagte Dahmen am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. „Deshalb braucht es jetzt vorsorgende Entscheidungen, die dafür sorgen, dass wir erst gar nicht in eine solch schlimme Situation kommen.“

Als eine wirkungsvolle Maßnahme nannte Dahmen das Tragen von Masken in Innenräumen. „Dass das alleine mit Eigenverantwortung nicht reicht, das sehen wir im Moment“, sagte der Grünen-Politiker. Derzeit werde in geschlossenen Räumen oftmals keine Maske getragen, „was es dem Virus super leicht macht“.

„Hier brauchen wir für den Herbst eine Rechtsgrundlage, dass im Innenraum konsequent Maske getragen wird“, sagte Dahmen. Er sei zuversichtlich, in diesem Punkt mit dem Koalitionspartner FDP eine Einigung zu erreichen. „Wir haben für den Infektionsschutz durch Masken eine hinreichende wissenschaftliche Grundlage, das werden wir jetzt gemeinsam beraten“, sagte Dahmen.

Der Sommer müsse auch für weitere Corona-Impfungen genutzt werden, fügte er hinzu. „Wir brauchen jetzt eine breit angelegte Auffrisch-Impfkampagne für die vierte Impfung, nicht nur bei den über 70-Jährigen, sondern auch bei den Jüngeren, um mit einem frischen Impfschutz in den Herbst zu gehen.“ (afp)

RKI registriert 147.489 Coronaneuinfektionen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstagmorgen mit 687,7 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.16 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen und Woche bei 650,7 gelegen (Vorwoche: 635,8; Vormonat: 257,6). Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Ex­per­t*in­nen gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 147.489 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 142.329) und 102 Todesfälle (Vorwoche: 113) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen und Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 28.542.484 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. (dpa)

Lauterbach und Kassenärzte einigen sich im Streit um Abrechnung von Bürgertests

Im Streit über die Abrechnung der Corona-Bürgertests hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Einigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erzielt. Wie das Gesundheitsministerium und die KBV am Montagabend mitteilten, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin die Abrechnungen der Testzentren entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Danach werden die Daten an den Bund weitergegeben, der Tests und Ergebnisse auf Plausibilität überprüft und Auffälligkeiten an die Ordnungsbehörden der Kommunen meldet.

An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts, betonten beide Seiten. Die bislang für alle kostenlosen Bürgertests gibt es seit Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen wie Kinder bis fünf Jahre, Schwangere oder Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher ohne Zuzahlung. Im Normalfall muss für einen Schnelltest nun eine Selbstbeteiligung von drei Euro gezahlt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte die neuen Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, fortan keine Bürgertests mehr abzurechnen und auszuzahlen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten „nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“, hieß es in einem Brief Lauterbach.

KBV-Chef Andreas Gassen hatte sogar eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. „Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden“, sagte er der Bild-Zeitung. „Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null.“

Am Montag erklärte die KBV, nach der Einigung mit Lauterbach sei nun „geklärt“, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssten und nicht für Betrugsfälle verantwortlich gemacht werden könnten. (afp)

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