Nach der Abstimmung im Bundestag: Gegenwind für die Ehe für alle
Die AfD prüft, ob sie wegen der Ehe für alle vor Gericht ziehen kann. CDU-Innenminister de Maizière räumt einer Verfassungsbeschwerde Chancen ein.
Das Gesetz kann allerdings allein durch eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ zum Bundesverfassungsgericht kommen. Antragsbefugt sind die Bundesregierung, die einzelnen Landesregierungen sowie ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag. Eine Partei wie die AfD kann nicht klagen.
Unterdessen räumt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein. Er habe im Parlament gegen das Gesetz gestimmt, da aus seiner Sicht als Jurist dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre, sagte er dem Blatt. Zudem sei die Ehe für ihn „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“.
Aus Sicht de Maizières ist das Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“
Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, er rechne mit Beratungen der Verfassungsrichter in der Frage. Der Bundestag habe einen „recht unausgegorenen Gesetzentwurf“ verabschiedet, kritisierte er am Samstag.
Zugleich kündigte ein erster schwuler CDU-Politiker die Eheschließung mit seinem Partner an. Der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann sagte der BamS, dies sei für ihn nur noch ein formaler Schritt. Kaufmann ist seit Ende 2013 verpartnert.
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