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Nach der Abstimmung im BundestagGegenwind für die Ehe für alle

Die AfD prüft, ob sie wegen der Ehe für alle vor Gericht ziehen kann. CDU-Innenminister de Maizière räumt einer Verfassungsbeschwerde Chancen ein.

Samstag in Freiburg: Auf dem Christopher Street Day wurde unter anderem die Ehe für alle gefeiert Foto: dpa

Berlin afp | Die AfD prüft eigenen Angaben zufolge eine Verfassungsklage gegen die Ehe für alle. Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte der Bild am Sonntag, die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts schaffe eine „Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet“. Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe für Homosexuelle am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen.

Das Gesetz kann allerdings allein durch eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ zum Bundesverfassungsgericht kommen. Antragsbefugt sind die Bundesregierung, die einzelnen Landesregierungen sowie ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag. Eine Partei wie die AfD kann nicht klagen.

Unterdessen räumt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein. Er habe im Parlament gegen das Gesetz gestimmt, da aus seiner Sicht als Jurist dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre, sagte er dem Blatt. Zudem sei die Ehe für ihn „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“.

Aus Sicht de Maizières ist das Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, er rechne mit Beratungen der Verfassungsrichter in der Frage. Der Bundestag habe einen „recht unausgegorenen Gesetzentwurf“ verabschiedet, kritisierte er am Samstag.

Zugleich kündigte ein erster schwuler CDU-Politiker die Eheschließung mit seinem Partner an. Der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann sagte der BamS, dies sei für ihn nur noch ein formaler Schritt. Kaufmann ist seit Ende 2013 verpartnert.

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39 Kommentare

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  • "Aus Sicht de Maizières ist das Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er.

     

    Och... nö, Du... Thommy... die betreffenden Personen gehen einfach auf das Standesamt ihrer Wahl und geben dort dem Beamten zu Protokoll, dass sie ab jetzt lieber "verheiratet", als "verpartnert" sein möchten... schnell unterschreiben und "fettich is der Lack".

     

    Ist alles chon geregelt und, ichsachma, relativ unkompliziert, verglichen mit einem Paßantrag oder dem Wechsel der KFZ-Nummernschilder. Und auch nicht mehr in deren Räumlichkeiten.

  • Naja, das einige Katholiken und einige ewig Reaktionäre wie Innenminister, die lieber den Bundestag vorm Verfassungsgericht bei der Brennelementesteuer belehren hätten sollen, möppern ist ja nicht so erstaunlich.

     

    Mir fehlt in der Berichterstattung mal ein bisschen darüber, wie sich diese offenbar so unvorstellbar fortschrittliche Entscheidung des Gesetzgebers in den Kreisen auswirkt, über die man doch sonst gerne nachdenkt.

    Ich war jetzt 14 Tage in meiner alten Heimat im Ruhrgebiet und habe darüber nachgedacht, ob das nun wirklich in der Dortmunder Nordstadt oder in Duisburg-Marxloh die Integration in die BRD-Gesellschaft dort erleichtern wird.

    Die Schwulen und Lesben aus meinem Bekanntenkreis sind natürlich auch wieder in erster Lnie gut situierte Leute mit halbwegs sicheren Arbeitsstellen und guter Ausbildung, Die nahmen das eher als formale Veränderung auf, die nur etwas bestätigt, was bislang auch möglich wat. Aber wie ist das bei dem Teil der Bevölkerung angekommen, in denen das schwul-/lesbischsein nicht mal im öffentlichen Leben erlaubt ist.

    Dass die Integration von de Maizière und Altenbockum gescheitert ist, wissen wir ja nun, aber wie sieht es dort aus, wo der halbintellektuelle Schnösel nicht hinkommt. Und damit ist neben Paderborn und einigen bayerischen Gebieten eben auch Duisburg-Marxloh, Gelsenkirchen oder Neukölln gemeint.

    Ich mache mir da ein bisschen Sorgen, dass durch die unterschiedlichen Gschwindigkeiten, in der wir Veränderungen manifestieren, die Spaltung etwas weiter vorantreiben.

    Okay, ich gebe zu, dass auch in Essen-Bredeney die Autokosos mit Hupkonzerten nach der Bundestagsabstimmung ausblieben. Letztlich kann ich mir diese aber auch nicht im Essener oder Duisburger Norden vorstellen.

    • @Age Krüger:

      Sie sann da in illustrer - vllt etwas zweifelhafter Gesellschaft!

       

      Ich will die Problematik - Ungleichzeitigkeit der Gesellschaft nicht in Abrede stellen!

       

      Aber die von mir angeführte unerschrockene Juristin & eine der

      Mütter des Grundgesetzes -

      Elisabeth Selbert - lief mit ihrem uns heute so selbstverständlichen Satz

      "Männer & Frauen sind gleichberechtigt!" - zunächst -

      Schwer auf Grund! & Zwar -

      Bei CDU - wie SPD!

      Der Herrenreiter v. Mangoldt - upps -

      Naja - das dürfte niemanden gerade im hiesigen Kontext verwundern! But!

      Das. "Elisabeth - die Zeit ist dafür noch nicht reif!" - des überstudierten von mir ansonsten sehr geschätzten Bildungsbürgers Carlo Schmid!

      Das sollte vllt doch zu denken geben - kerr?! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Carlo_Schmid

      (Für mich noch heute erinnerlich bewegend - Seine Reden zur Verjährung - Vor allem lichtvoll zu den Ostverträgen! & Wie so hass-dümmlich der Ölprinz Rainer Candidus Barzel!

      (handsent. Expl. als Alterssicherung!;))

    • @Age Krüger:

      Mit dieser „so unvorstellbar fortschrittlichen Entscheidung des Gesetzgebers“ hat man ja tatsächlich nur eine überfällige Angleichung an längst bestehende Standards in Europa umgesetzt. Es wurde doch hier ausnahmsweise mal keine „Spaltung vorangetrieben“ - ganz im Gegenteil.

      • @Rainer B.:

        Da haben Sie auch Recht,

         

        Man lässt sich wahrscheinlich auch wirklich ein bisschen durch das Theater, dass Grüne und SPD jetzt um diese Entscheidung machen, verwirren.

        Wie schon gesagt, selbst für die meisten Lesben und Schwulen ändert sich faktisch nix.

        • @Age Krüger:

          Rechtlich ändert sich durch diese Angleichung durchaus so einiges - etwa in Bezug auf Familienrecht, Adoptionen, Erbschaften etc.

  • Naja - So ähnlich- Ok - helf mal.

     

    Die Katolen/(Zentrum)CDU/CSU nasc. waren über -

    Jenau - Naturrecht versucht - wa!

    Ihre altbacken müffelig Chose reinzulancieren!

    (Dank Elisabeth Selberts crossing-over -

    Gings bei "Männer&Frauen sind gleichberechtigt!" -

    Schön schief!;)) Wat ein Glück - kerr! https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Selbert

    & Chapeau!

     

    Na & die Sozen & Kommunisten - doch doch -

    Gab´s auch inne WestSzone - damals vor Kalter Krieg!

    Wollten halt ihren Krempel unterbringen.

     

    Winner - Auch da - Der Alte aus Röhndorf - auch klar - gell!;)

    (z.B. Bundesverfassungsgericht - ja ja war mit Hans Kelsen befreundet!;) &

     

    Anyway. Das alles. Ging so - Katolen etc ~>

    Art 6 Ehe&Familie & Art 14 GG

    &

    Der Rest -;) Art 15 GG - Schon mal gehört??;)

     

    Ok. Wenn nicht - Warum nicht?! Ol Conny halt.

    Ol Conny zu seinem Buddy Banker Pferdmenges

    (der mit Herrn Abs Deutsche Bank - dem Herrn Adenauer ca 200Tsd Mark (wahrscheinlich mehr)

    Spekulationsschulden erlassen hatte (ein Arschvoll Geld!)

    Ming Ohl*03 "Jung kann der Mann unabhängig sein?Nö!!")

     

    Conny ~> Pferdmenges

    "Hör mal - Das müssen mer machen - Das machen mer -----

    Aber nich. Du machst den Vorsitz!)

    Das Ergebnis ist bekannt - kerr!

     

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 15

     

    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

     

    Remember ?????????????? Nö nich - kerr!

    Im kalten Krieg - Verweht Vergessen - Negligable!

    Na & post Wende - Erst recht!

    So geht das.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Die Herstellung verfassungsrechtlich unbedenklicher Zustände in Deutschland ist für den Herrn Verfassungminister also problematisch. Abschiebungen nach Afghanistan sind es aber nicht. Interessanter Wertekanon ...

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Wie war das nochmal? "Es gibt wichtigere Probleme!". Das gilt dann ja im Umkehrschluss erst recht!

  • Er hat insofern Recht, als der Begriff "Ehe" und "Familie" und deren besonderer Schutz in dieser Form aus dem GG verschwinden müssen.

    Nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch der Gerechtigkeit wegen. Wieso sollen Menschen benachteiligt werden, die kein Interesse an Ehe und Familiengründung haben. Ebenso die Menschen, die andere Formen des Zusammenlebens bevorzugen.

    Einen Sinn ergibt das ganze sowieso nicht mehr. Das war evtl. mal sinnvoll, dass während der Schwangerschaft man jemanden hatte, der sich um einen kümmert. Bei den heutigen Scheidungsraten ist die Versorgung der Kinder doch schon eh meistens auf einen der Elternteile übergegangen und der Staat sollte sich lieber dem Schutz von Kindern annehmen und deren Versorgung,

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Thomas' und Volkers letzte Zuckungen als Moralhüter im Dienste der Kirchen.

  • Für Herrn de Maizière ist die Ehe "„eine Verbindung zwischen Mann und Frau“" So so... .

    Für Herrn de Maizière ist auch Afghanistan so sicher, dass dorthin Menschen abgeschoben werden dürfen. Beides glaubt er, sei vom Recht gedeckt... .

     

    Doch was Herr de Maizière so glaubt, hält nicht unbedingt dem Praxistest stand.

     

    Der reine Text des Artikels kann ohne Änderung so übernommen werden. Das Einzige, was geändert werden müsste, ist die Gesetzesauslegung, wenn ich das richtig sehe.

     

    Aber das haben wir auch dort geschafft, wo es Nazirechtsprechung in die BRD geschafft hat, nur jetzt mit anderem Sinn.

     

    Das wiederum sollte sogar de Maizière wissen... .

  • Was soll man von dem größten lebenden Verunsicherungsminister und seiner zweiten Kolonne, die stolz darauf ist, ihrer Zeit um etliche Jahre zurück zu sein, auch anderes erwarten?

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Thema doch bereits 2002 eindeutig festgestellt:

     

    „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“

     

    BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Juli 2002

    • @Rainer B.:

      Im gleichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gesagt:

       

      Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.

      • @Mikki:

        Ja und? Das eine schließt halt das andere nicht aus. Es hat doch hier niemand die Abschaffung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau beschlossen, oder das Ende gleichberechtigter Partnerschaften, oder dass Mann und Frau über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens nicht mehr frei entscheiden könnten. So what?

  • Vermutlich überfordert es die Vorstellungskraft vieler Mitbürger und vermutlich ist der Begriff auch überholt:

    die letzte "Ehe"-Definition des Verfassungsgerichts ist von 2002 und somit eine Generation alt - ich hoffe die Gesellschaft hat dazugelernt

    • @gundi:

      "Der VI. Senat vertritt die Auffassung, der Gesetzgeber sei berechtigt, zwischen der Ehe einerseits und der Lebenspartnerschaft andererseits zu differenzieren, weil zwischen diesen Lebensformen grundlegende Unterschiede bestünden, auf denen aufbauend der Gesetzgeber jeweils unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Besteuerungsform vorsehen könne. Aus der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft könnten biologisch keine gemeinsamen Kinder hervorgehen. Unter anderem das unterscheide sie wesensmäßig von einer verschiedengeschlechtlichen Verbindung (BTDrucks 14/3751, S. 33). Auf der Grundlage der mit Art. 6 Abs. 1 GG verbundenen Institutsgarantie sei es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, die Ehe als Archetyp der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zu betrachten, die sich typischerweise zur Elternschaft fortentwickle und die als solche einzig Garant des Fortbestandes der staatlichen Gemeinschaft sein könne. Wenn der Gesetzgeber für diese Lebensgemeinschaft von Mann und Frau mit der Zusammenveranlagung eine Möglichkeit bereitstelle, damit die Ehepartner die Aufgaben der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung eigenständig untereinander aufteilen könnten, stelle dies eine spezifische, auf den Grundtyp der ehelichen Lebensgemeinschaft bezogene einkommensteuerrechtliche Regelung dar. Angesichts dieses Lebenssachverhalts und der mit §§ 26, 26b EStG verfolgten Ziele seien Lebenspartnerschaft und Ehe nicht vergleichbar. Dies gestatte es, andere Formen der Lebensgemeinschaft, die schon nach ihrer Typik einer solchen Regelung nicht bedürften, nicht in den Regelungsbereich der §§ 26, 26b EStG einzubeziehen." Das ist ein KLEINER Auszug aus einer Urteilsbegründung von Karslruhe aus 2013... http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/05/rs20130507_2bvr090906.html

      • @Mephisto:

        Im Urteil steht: "Der Gesetzgeber ist BERECHTIGT, zwischen der Ehe einerseits und der Lebenspartnerschaft andererseits zu differenzieren...", aber er ist nicht dazu VERPFLICHTET!

  • Vermutlich überfordert es die Vorstellungskraft vieler Mitbürger und vermutlich ist der Begriff auch überholt:

    die letzte "Ehe"-Definition des Verfassungsgerichts ist von 2002 und somit eine Generation alt - ich hoffe die Gesellschaft hat dazugelernt

  • auch im Regierungsamt werden schlechte Juristen akzeptiert

  • "Aus Sicht de Maizières ist das Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“

     

    Sind er und die Innenministerkonferenz nicht für die Umsetzung zuständig?

     

    Oder würde einen Antwort auf diese Frage Teile von ihm verunsichern?

  • Ooch - Er nu wieder - wa!

     

    "…CDU-Innenminister de Maizière räumt einer Verfassungsbeschwerde Chancen ein.…"

     

    Na Servus.

    Unser Öberschter Verfassungsminister

    Hugo'de not v. Miseré - (wo süss¿!;)

    Kann als dreister Vollpfostenjurist -

    Solches gleich beim nächsten

    Kaffee-Kränzchen mit den 16 aus

    Karlsruhe - Seine bekannt profunden

    Rechtsunkenntnisse den Primadonnen

    "An die Handgeben" - Wie frauman -

    In Westfälisch Sibirien sagt - woll!

    Wünsche wie immer - alles Schlechte!

     

    (ps Unter Politikastern der abgewicksten Sorte - läuft solches erkennbar unter "Rückversicherung für Anschlußverwendung" - JaJa!

    Hat ja bekanntlich innerfamiliär

    Bei FrozenThomas - eine - doch doch -Kaltschnäuzige jahrhundertlange Tradition - kerr!

    kurz - Ekelhaft!)

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      "Unser Öberschter Verfassungsminister

      Hugo'de not v. Miseré - (wo süss¿!;)" ist eine L&O'sche Zangengeburt...

      • @571 (Profil gelöscht):

        ... und außerdem eine Beleidigung aller Hugos dieser Welt *ichkriegrauswodeinAutowohnt,Richter-Blick* ...

        • @Hugo:

          Ja wie? Revolutijion Anarchiiie Schwarzer Block - Zwille raus … ff

           

          kurz - "Hugonottenhottentotten -

          Aller Länder vereinigt euch!"

          - oder was¿?!¡!;))

          • @Lowandorder:

            or not?

      • @571 (Profil gelöscht):

        Ja wie? Zangengeburt?¿!;)

         

        …hab ich keine venia legendi für!;)

        Ha noi. Eher schonn - ne typische

        Steißlage - wa!

    • @Lowandorder:

      & nochens -

       

      Gerade eine solche tief in die Gesellschaft hineinreichende - ja drastisch greifende Fragestellung - Macht wieder mal mehr als deutlich -

      Daß diese regelmäßigen Kaffekränzchen Karlsruher Primadonnen con (ausschließlich!)

      Regierungsmitglieder - stante pede -

      Abgeschafft gehören!

       

      Derartige - nirgendwo vorgesehenen

      "Informellen Treffen/Orgs." gehören in die rechtlich generell äußerst zweifelhaften Auswüchse eines

      "Informalen Verfassungsstaates"

      (vgl. Der informale Verfassungsstaat. Aktuelle Beobachtungen des Verfassungslebens der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Verfassungstheorie, Berlin 1984 by Helmuth Schulze-Fielitz https://de.m.wikipedia.org/wiki/Helmuth_Schulze-Fielitz )

      Hier kommt verschärfend hinzu - daß

      Mit der Gewaltenteilung - da unöffentlich & vor allem Opposition -

      Fehlanzeige!! - ersichtlich - schonn! -

      Fußball gespielt wird!

      Zumal ein Verfassungsorgan wie das

      Bundesverfassungsgericht in KA

      Eine zu begrüßende - aber nicht nur wg klandestiner Auswahl seiner Richter -

      Nicht unheikle "Durchbrechung" der Gewaltenteilung ("…Arschlöcher in Karlsruhe…!;) ist!

      Onkel Herbert läßt grüßen - kerr!;)) http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-67036822.html

       

      Stehe daher nicht an -

      Kaffeekränzchen KA/Reg. -

      "Befund - verfassungswidrig!

      Abschaffen. Punkt."

      • @Lowandorder:

        unn das von einem Juristen!

        aber ohne inhaltlicher Argumentation. Und klandestin, naja...auch in ZK der SED wurde nicht gerade öffentlich diskutiert, gell - von der KPdSU ganzn zu schweigen, gelle

        • @ChristianP:

          Jau."...ohne inhaltlicher Argumentation...."

          Da. Sanns in bester Gesellschaft - klar.

          Newahr.

           

          Mein erster Präsi & naja Kollege -

          Ein Hinterrücks von Gnaden - Aber strohdoof!

          Befand bei seinem Verabschiedungsessen -

          Über seinem Papptellerchen zu mir - Coram publico.

          "Wissen Sie - ich bin ja so sehr froh -

          Nie in meinem Leben Macht ausgeübt zu haben !"

          "Ach - haben Sie mal in Art. 20 Grundgesetz - öh -

          Nachgeschaut - Alle Macht geht vom Volke aus -

          Sie wird u.a. ausgeübt durch die Rechtsprechung!"

           

          Ja. Da. Zerbrach das Plastikbesteckt - MIt Schwung

          Ein einsames Beilagenkürkchen segelte im hohen Bogen über den Tisch & der Vollpfostenjurist -

          Mit merklich - doch doch - & Ehrlich ungelogen -

          "Nur 7 Sem Jura & jüngster Präsi NRW" - Yeah Yeah -

          Wie er jedem ungefragt auf die Nase band -

          Mit puterrotem Kopf - Entschwand!

          Auf Nimmerwiedersehn!

          Tja - So kann´s gehn.

          Da mähtste nix.

          Normal.

          • @Lowandorder:

            & wo wir grad drüber reden &

            Sie "unn das von einem Juristen!"

            Am Start haben - leg ich mal mit - von -

            "Zwei Juristen" nach - wa!

             

            Zwei Altgesellen beim Strühfück -

            Langlauftour - Vogesen/Thüring.Wald?

            "Glaubs ja nich - Karlruhe & Regierung machen regelmäßige Kaffeekränzchen - nich to glöben!"

            Der zweite - Dr. Havardabsolvent -

            5 Jahre KA-Maschinenraum vulgo Nagelmannsenat Bundesrichter -

            "Naja wenn die Opposition doch dabei ist!" - "Nee - isse ja grade nich!" - "Waaas - glaub ich nich!"Spruut coffie!

            Gib mal her!" (klar ad fontes aka

            Selber lesen macht klug!;) -

            "Ja Meinescheißenocheins! Hast recht! Geht ja gar nicht!

            In USA - Supreme Court - Undenkbar!" & Unisono -

            "Verfassungswidrig! - Denk ich auch!"

            Ja. So war das!;)(

  • Kann nicht mal irgendwer dafür sorgen, dass sich stattdessen Heteros auch verpartnern dürfen? Dann kann man diesen ganzen Ehescheiss gleich ganz abschaffen, zumindest für die die keine Kinder (adoptieren) wollen. Ehe für keine!

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @Mustardman:

      Meine Rede...

    • @Mustardman:

      Sehe ich ähnlich. Die Institution Ehe ist sehr überbewertet.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Nikolai Nikitin:

        Aha, sehr aufschlussreich...

      • 4G
        4845 (Profil gelöscht)
        @Nikolai Nikitin:

        Den Begriff "Ehe" den Religionsgemeinschaften überlassen (und was die damit machen ist deren Bier) und auf dem Standeamt gibt es nur noch eingetragene Lebenspartnerschaften, egal ob hetero oder homo, ob zu zweit, zu dritt, zu viert...