piwik no script img

Nach dem Bamf-SkandalErmittlung gegen Staatsanwälte

Während der Ermittlungen gegen die Bremer Bamf-Leiterin hat die Staatsanwaltschaft sexistische Gerüchte über sie lanciert. Der Chef war mit dabei.

Ein Ort des Plauderns und Schweigens: In diesem Gebäude sitzt die Bremer Staatsanwaltschaft Foto: dpa/Ingo Wagner

Bremen taz | Gegen den Leiter der Bremer Staatsanwaltschaft Janhenning Kuhn wird strafrechtlich ermittelt. Außer ihm werden auch eine Oberstaatsanwältin, Claudia H., der Dezernent „Johannes F.“, der die Anklageschrift im Bamf-Verfahren federführend verfasst hatte, sowie der Pressesprecher der Ermittlungsbehörde, Frank P. als Beschuldigte geführt im Verfahren mit dem schönen Aktenzeichen 1 Js 1/21.

Der Schrägstrich wird von Ju­ris­t*in­nen als „aus“ gelesen: Es ist der erste Fall im Jahr 21, in dem die Generalstaatsanwältin, Kirsten Graalmann-Scheerer und ihr kleiner Stab ermitteln. Sie hat nämlich Mitte April von ihrem Devolutionsrecht Gebrauch gemacht – also der im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Möglichkeit, jeden Fall der ihrer Aufsicht unterstellten Staatsanwaltschaft an sich zu ziehen. „Das überlegt man sich bei 70.000 Verfahren im Jahr sehr gut“, sagt Graalmann-Scheerer der taz. „Das kommt außerordentlich selten vor.“

Hier aber hatte es sich als notwendig erwiesen. Denn kurz vor dem Auftakt des Prozesses über die Vorgänge an der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorm Landgericht Mitte April war endlich herausgekommen, wer im März 2019 an einem rechtswidrigen Gespräch mit einem „Zeit online“-Journalisten teilgenommen hatte. Bei dem Gespräch war die ehemalige Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. vorverurteilt und durch ehrenrührige Geschichtchen diffamiert worden. Anonym. Trotzdem wurden sie dann von „Zeit online“ ohne Gegenprobe in die Welt geblasen und von Agenturen, Verlaufsmedien und Qualitätspresse ebenso ungeprüft vervielfältigt. Dass der „Zeit online“-Journalist so bedingungslos seiner Quelle traute, ist nachvollziehbar: Kuhn höchstselbst, der Leitende Oberstaatsanwalt, also Chef der Ermittlungsbehörde, war damals mit von der Partie gewesen.

Unzulässig vorverurteilt

Diffamiert ist hier der bessere, weil rechtlich weichere Ausdruck: Ob es sich um Verleumdung – Paragraf 187 des Strafgesetzbuchs – oder um die Verletzung von Privatgeheimnissen nach Paragraf 203 gehandelt hat, müssen die Ermittlungen ja noch klären. „Das wird alles umfassend geprüft“, stellt Graalmann-Scheerer klar. „In jeder in Betracht kommenden Hinsicht.“ Auch bleibt zu untersuchen, ob Kuhn seine Finger im Spiel hatte, als das erste Ermittlungsverfahren gegen die schwatzhaften Staatsanwälte im Dezember 2019 eingestellt worden war – sang-, klang- und komplett ergebnislos.

Sammeln für Ulrike B.

Der Strafprozess gegen Ulrike B. ist am 20. April gegen Auflage eingestellt worden. Das bedeutet: Sie ist unschuldig im Sinne des Gesetzes, wenn sie eine Geldbuße zahlt, die auf 10.000 Euro festgesetzt wurde.

Anders als 2018 bundesweit als Bamf-Skandal kolportiert hat die Leiterin der Bremer Außenstelle keineswegs massenhaft falsche Asylbescheide ausgestellt. Sie hat vielmehr, entgegen der menschenrechtsfeindlichen, also falschen Gesetzesauslegung ihrer Behördenleitung rechtswidrige Abschiebungen durch neue Bescheide gestoppt. Das war der Auslöser der Ermittlungen gegen sie.

Zutage gebracht haben sie und eine Komplettrevision der 16.000 Bremer Bamf-Akten von 2002 bis 2016, dass Ulrike B.s Außenstelle überdurchschnittlich korrekt und schnell gearbeitet hat. Dass sie dafür materiell Buße tun soll, haben zahlreiche taz-Leser*innen für ungerecht gehalten. Sie haben nun einen Soli-Fonds aufgesetzt, um wenigstens die finanzielle Ungerechtigkeit zu mildern. Er ist unter https://www.betterplace.me/solidaritaet-mit-ulrike-b gehostet.

Als weisungsbefugter Chef der Staatsanwaltschaft kann Kuhn den Umfang der Recherchen seiner De­zer­nen­t*in­nen steuern und auch ihr Ende erzwingen. Zwar muss sich auch ein Staatsanwalt nicht selbst belasten. Wer allerdings verhindert, dass ein anderer für seine Missetaten durch die Justiz belangt wird, macht sich strafbar. „Die strafrechtlichen Ermittlungen sind massiv verschleppt worden“, so der Vorwurf von Ulrike B.’s Anwalt Johannes Eisenberg.

Seine Beschwerde gegen die Einstellung immerhin war erfolgreich gewesen. In der Folge war erneut die von Kuhn geleitete Staatsanwaltschaft dazu verdonnert, nach Schuldigen in ihren eigenen Reihen zu suchen. Denn dass bei dem seltsamen Gespräch aktiv Recht gebrochen wurde, ist unstrittig: Das hatte das Verwaltungsgericht Bremen schon im Mai 2019 erkannt, als es in der Sache von Ulrike B.'s Anwalt angerufen worden war. „Die Äußerungen überschreiten die Grenzen staatsanwaltlicher Äußerungsbefugnisse gegenüber der Presse“, heißt es im Beschluss vom 7. Mai 2019. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nicht angefochten. Das heißt, sie hat eingesehen, dass die darin getroffenen Feststellungen zutreffen.

Mit ihren Äußerungen hatten die beteiligten Staatsanwälte laut Verwaltungsgericht „unzulässig in die Privatsphäre“ von Ulrike B. eingegriffen und sie unzulässig vorverurteilt. So hatten sie dem Journalisten gegenüber geprahlt, über „zahlreiche Beweise für eine kriminell kollusive Zusammenarbeit“ zu verfügen und von einer unabwendbaren Haftstrafe geraunt. Insgesamt ging es beim Gespräch laut Verwaltungsgericht darum, „ein ehrenrühriges Bild“ von Ulrike B. zu entwerfen. Demzufolge hätte sie ihre Amtspflichten verletzt, „um einem der beteiligten Anwälte zu gefallen, ohne dass er ihre Zuneigung erwiderte.“

Der plumpe Sexismus dieser Story macht noch immer sprachlos. „Diese Veröffentlichung war noch einmal wie ein Tritt in den Unterleib“, hatte Anwalt Eisenberg am 16. April am ersten Verhandlungstag des Prozesses gegen Ulrike B. an den unsäglichen Vorgang erinnert. Von Gefängnis war da selbst seitens der Anklage gar nicht mehr die Rede. Gar keine Strafe hat das Gericht am Ende verhängt. Eingestellt worden ist das Verfahren, gegen eine empfindliche Geldbuße. Das ist der Preis, den Ulrike B. hat zahlen müssen, um jetzt endlich ihr beamtenrechtliches Verfahren vorantreiben zu können. Und in Ruhe gelassen zu werden.

Erst plaudern, dann schweigen

Richtig ein bisschen sauer wird der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, Frank P. „Dazu werden Sie hier keinen vors Mikrofon kriegen“, raunzt er auf die Bitte, einen Kontakt zum Leiter der Ermittlungsbehörde Janhenning Kuhn herzustellen. Oder selbst was zu sagen, schließlich ist er ja auch ein Verdächtiger. Nicht mal ein Hintergrundgespräch, ein ganz vertrauliches?

Frank P. lässt den Anrufer kaum ausreden: „Das Verfahren liegt allein bei der Generalstaatsanwältin“, motzt er, und das stimmt. Aber es geht ja nicht um den Stand des Verfahrens. Im Journalismus ist es guter Brauch, auch diejenigen zu befragen, denen vorgeworfen wird, strafbare Handlungen vollzogen zu haben – wie eben ihm, Claudia H., dem Dezernenten mit tragischem Namen, und ihrem Chef, Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn. Was trieb ihn dazu, die Grenzen seiner Äußerungsbefugnisse so schmählich zu verletzen? Bereut er es heute? Hat er ein Unrechtsbewusstsein entwickelt und Besserung gelobt? Aber da ist close shop. Logisch: Nichts zu sagen, ist die schlaueste Verteidigung. Wie sollen denn die einzelnen Zitate im „Zeit online“-Artikel den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden? Und jeder darf schließlich nur für das bestraft werden, was er selbst getan oder unterlassen hat. Aber hätte der Behördenleiter nicht die ganze Chose jederzeit stoppen können?

Noch enthält sich die Justizsenatorin einer politischen Bewertung des peinlichen Vorgangs. „Wir werden laufende Ermittlungen nicht kommentieren“, versichert ihr Sprecher Matthias Koch. Beurlaubt wird keiner der Beschuldigten. Da haben sie es objektiv besser als Ulrike B., die seit drei Jahren nicht arbeiten darf – obwohl bei ihr niemand einen Rechtsbruch festgestellt hat. Generalstaatsanwältin Graalmann-Scheerer rechnet mit einem Ergebnis der Ermittlungen „hoffentlich noch diesen Sommer“, wie sie der taz erklärt.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

24 Kommentare

 / 
  • @RUDOLF FISSNER

    Und was ist denn Ihrer Meinung nach die Motivation für das höchst merkwürdige und unprofessionelle Verhalten des Janhennig Kuhn und Consorten?

    Haben Sie was besseres zu bieten als "politisch gewollt"?

    Tja.

    Und wenn politisch gewollt eine Option ist, dann bietet es sich doch an, sich die politische Richtung anzuschauen, die durch das Bundesinnenministerium derzeit vorgegeben ist.

    Und das ist die deutsche Version der ungarischen Linie, die da "69" heisst.

    Oder habe ich was verpasst?

  • @RUDOLF FISSNER

    Interessant, wie Sie aus einem Lagerkampf einen Lagerwahlkampf machen. Steht da jemand zur Wahl?

    ;-)

    • @tomás zerolo:

      Nochmal. Fakten zu benennen, dass Seehofer nicht wie Sie behaupten, Chef der Bremer Staatsanwaltschaft sei, taz.de/!5762191/#bb_message_4113734 ist genauso wenig "Lagerwahlkampf" wie richtig zu stellen, dass die Erde keine Scheibe ist.

  • @YOSSARIAN

    Ich weiss auch nicht, was Herr Fissner hat.

    Bei mir war von RRG gar nicht die Rede. Sondern davon, dass das eine Schweinerei aus dem Hause Kuhn ist, und dass ich hoffe, das die, die dafür zuständig sind keine weitere dieser Art reissen können.

    Ob (irgendjemand von) RRG seine/ihre Finger im Spiel hat oder nicht ist mir, ehrlich gesagt, wurscht. Möge es die auch erwischen.

    Herr Fissner scheint mir oft das Bedürfnis zu haben, ein Wunsch nach Gerechtigkeit in einen Lagerkampf packen zu müssen, wobei er gerne die Lager definiert.

    Nicht mein Ding, deshalb ignoriere ich das einfach.

    • @tomás zerolo:

      "Ich weiss auch nicht, was Herr Fissner hat [...] deshalb ignoriere ich das einfach"

      ROFL

      Bei Ihnen war wiederholt davon die Rede, dass Seehofer der oberste "Chef" aller Staatsanwälte in DE ist. taz.de/!5762191/#bb_message_4113734

      Die Zuständigkeiten für Staatsanwälte liegen beim obersten Landesminister. Und Bremen als zuständige Staatsanwaltschaft ist nun mal RRG. Die Fakten werden sich auch nicht in einem Wahlkampf ändern.

      Ein "Finger im Spiel" Gedöns ist die Behauptung, dass die Bremer Staatsanwaltschaft von Seehofer gesteuert wird. Das hat imho schon etwas verschwörungstheoretisches.

      Zur Entwicklung des Rummels um Frau B. empfehle ich Ihnen die Beurteilung des Anwalts von Frau. B. Da wird nicht die Staatsanwaltschaft oder RRG in Bremen erwähnt sondern speziell die Medien: "Für ihn ist der Fall deswegen vor allem „ein Skandal der Presse“, der zeige, wie schnell ein unbescholtener Mensch in Verdacht geraten könne. Und der kein Skandal geworden wäre, hätten alle Medien „die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachtet“, wie Eisenberg sagt" taz.de/Bremer-Bamf-Prozess/!5762191

      Für einen Lagerwahlkampf, den Sie da ins Spiel bringen, ist die Geschichte daher gar nicht geeignet.

      Ich sehe auch kein Problem bei RRG wie Sie unterstellen und werde weiterhin ein braver Stammwähler sein 😊

  • Ok. Ok. Nachdem wir ergriffen den lokalen Platzhirschen lauschen konnten.

    Denn doch der Kommentar eines HB-ler



    Weggefährten - langjährig StA - als auch Richter = laß gehn Alter!



    “Ja,Ja, die lieben Staatsanwälte und so schwatzhaft !!!



    Das grenzt ja fast an Kölner Verhältnisse.“

    unterm—— wg dem —-



    Letzten Satz muß ich aber doch nochmals nachfragen. Newahr.



    Normal Schonn.

  • Ah, mal wieder einer der berühmten Fissner-Zirkelschlüsse. Senat und Staatsanwaltschaft haben ja zunächst nix miteinander zu tun, da macht jeder sein resp. ihr Ding. Oder glauben Sie, der Senat weist die Staatsanwaltschaft an, jemanden abzuschissen? Oder hält sich billigend bzw. unter Absprachen heraus? Wenn man hier irgendetwas indirekt unterstellen möchte, dann doch eher, dass da in der Staatsanwaltschaft einige Seehofer-Fans rumturnen.

    • @Yossarian:

      Wikigedöns: "Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. FÜR DIE DIENSTAUFSCHT und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften IST DER JEWEILIGE LANDESJUSTIZMINISTER ZUSTÄNDIG. "

      Weder der Innenminister, die Landwirtschaftsministerien nisten n noch der Gesundheitsminister haben da in der Juristerei Aktien drinne.

      Das ist also ein Bremen-Ding. Der Bremer RRG-Senat hat die Aufsicht darüber, ob jemand, wie zuvor behauptet, "abgeschossen" wird und sei es durch Wegschauen in einer bundesweit beachteten Personalia

      Sie haben den RRG-Senat weder nachvollziehbar aus der Verantwortung herausgezogen noch irgendwie belegt, dass Frau B. unbeobachtet von zuständigen RRG-Politikern abgeschossen werden sollte.

      Die populistischen Nicht-Seehofer-Fans leisten gerade einen Bärendienst, die Arbeit von Rot-Rot-Grün in Bremen in den Dreck zu ziehen.

      • @Rudolf Fissner:

        Ich will jetzt nicht alles wiederkäuen, aber ich möcht Sie schon verstehen. Der BAMF-Skandal wurde doch ausgelöst durch eigene Mitarbeiter der Ulrike B., die mit ihrer Vorgehensweise nicht einverstanden waren. Durch u.a. Seehofer und einige Medien wurde die Bremer Praxis instrumentalisiert. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Und meine und wohl auch T. Zerolos These ist: Diese Staatsanwaltschaft hatte offenbar, aus welchen Gründen (Seehofer-Fans?) auch immer, ein profundes Interesse daran, Frau B. etwas nachzuweisen. Ist ja nicht wirklich gelungen, eher im Gegenteil. Hier geht's doch nur darum, den offenbar vorverurteilenden StA einen Denkzettel mitzugeben. Was hat jetzt RRG damit zu tun? Um deren Verantwortung und Zuständigkeit geht's doch gar nicht, den Zusammenhang haben Sie doch konstruiert.

        • @Yossarian:

          "Was hat jetzt RRG damit zu tun?"

          Schauen Sie hier: taz.de/!5762191/#bb_message_4113734 Da behauptet jemand dass Seehofer Chef der Bremer Staatsanwaltschaft sei. Bremen ist RRG und hat mit Seehofer nichts am Hut. Chef ist die Bremer Justizsenatorin.

          Ich frage mich daher: Wie kommen Sie also dazu RRG als Seehofer-Fans zu bezeichnen?

          • @Rudolf Fissner:

            Hab Ihre Antwort jetzt erst gelesen. Was Sie da schreiben, ist doch gewolltes Missverstehen. Aus meiner Antwort geht doch eindeutig hervor, dass es bei den StA evtl. um Seehofer-Fans gehen könnte. Was Sie da schreiben, ist mit Verlaub, hanebücherner Blödsinn.

    • @Yossarian:

      War eine Antwort an R. Fissner unten.

  • Interessanter Einblick. Nur eine Frage.

    Was bedeutet: "...der Dezernent mit dem tragischen Namen „Johannes F.“..." ?

    Warum ist der Name tragisch?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Warum ist der Name tragisch?"



      Es scheint sich um eine Referenz auf DIE große Tragödie der deutschen Literatur zu handeln in der ein Dr. F. sich auf unsaubere Geschäfte mit einem gewissen Mephistopheles einlässt.

  • RS
    Ria Sauter

    Unglaublich, was in D so alles möglich ist.



    Von Bewährungsstrafen für Kinderschänder, zu Bewährungsstrafen für Enkeltrickbetrügern, bis hin zu total charakterlosen Oberstaatsanwälten.



    Da wundere ich mich über gar nichts mehr.

    • @Ria Sauter:

      Und Rechtsradikale, die trotz Zeugen keinen Prozess bekommen, weil die Staatsanwaltschaft es nicht geschafft hat, in ausreichender Zeit eine Anklage zu formulieren.

      • @Maria Burger:

        Wer behauptet, dass Rechtsradikale nicht im Rot-Rot-Grünen Bremen belangt werden? Russia Today?

        • @Rudolf Fissner:

          Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mein Kommentar bezog sich auf einen Kommentar. Beide zusammen ergeben einen Sinn, der sich Ihnen offenbar nicht erschlossen hat.

          • @Maria Burger:

            Nö.

            Auch den Zusammenhang Kinderschänder / Staatsanwaltschaft im rot-rot-grünen Bremen will sich mir nicht erschließen.

            Mir fallen aber sehr deutliche Worte zu solchen populistischen Assoziationsblastern ein.

  • "der Dezernent mit dem tragischen Namen" - was bedeutet das denn? Gibt es noch einen Hinweis?

  • Wieder mal: Danke, taz, fürs Dranbleiben an diesen Hintergrundgeschichten!



    Geschichte ist die Geschichte der Sieger - ihr arbeitet täglich daran, dass das Bild komplexer wird, und das gefühlt fast als einzige.

    Das hau ich jetzt mal hier pars pro toto raus :o)

  • Unfassbar.

    Und angesichts der Akteure kaum vorstellbar, dass das ein "ehrlicher Fehler" ohne stragegische Hintergedanken war. Der oder die wollten Ulrike B. regelrecht "abschiessen".

    Hoffentlich müssen sie sich danach einen anderen Beruf suchen. Wo sie sind sind sie eine offensichtliche Fehlbesetzung.

    • @tomás zerolo:

      Pension streichen fänd ich schöner 😁

    • @tomás zerolo:

      Zuständig für die Bremer Staatsanwaltschaft ist der Rot-Rot-Grüne Bremer Senat, bzw. die Bremer Justisenatorin.

      Warum sollte RRG Ulricke B. "abschissen" wollen?