Nach Anzeige wegen Tötung ohne Betäubung: Geldbuße für Entenquäler

Wegen „strukturell im Betrieb angelegter“ Misshandlung soll ein Landwirt 360 Euro zahlen. Weitere Auflagen bekommt er keine.

Enten auf engem Raum in einem Stall

Überzüchtet und misshandelt: Eine verletzte Pekingente in einem industriellen Maststall Foto: blickwinkel/imago

BERLIN taz | Weil er Enten ohne Betäubung getötet hatte, muss ein Landwirt aus Nordrhein-Westfalen 360 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Gegen diese Geldauflage werde das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Bielefeld der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland mit, die Bilder von den Taten im März 2020 veröffentlicht hatte (siehe Beitrag vom 16. 3. 2020). Die Schrei­ben der Behörde liegen der taz vor.

Ohne Auflagen stellte die Staatanwaltschaft demnach die Ermittlungen gegen den Leiter der Pekingentenmast in Rietberg ein. Ihm könne nicht nachgewiesen werden, dass er von den Taten gewusst habe. Nachdem er von dem Verhalten seines Angestellten erfahren habe, „hat er diesem gegenüber am 18.03.2020 die fristlose Kündigung ausgesprochen“, so die Behörde. Der Staatsanwalt stellte aber in Bezug auf eine Stellungnahme des Veterinäramtes zu dem Fall fest: „Es wird jedoch deutlich, dass die Misshandlung zumindest siecher Tiere strukturell im Betrieb angelegt ist.“

In den Videos von Peta war zu sehen, wie Enten, die nicht mehr aufstehen konnten, gegen die Wand geschlagen und dann weggeworfen wurden. Die Aufnahmen zeigten auch, wie eine Ente mit einer Mistgabel erschlagen wird. Aufgenommen wurden auch Tiere, die auf dem Boden lagen, aber anscheinend noch lebten. Sie könnten nicht aus eigener Kraft aufstehen, was ein Zeichen für Überzüchtung sei, so die Tierrechtler.

Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von Peta, sagte: „Das Gesetz schreibt vor, dass kranke Tiere, deren Behandlung für den Betrieb unwirtschaftlich wäre, auch bei sogenannten Nottötungen zuerst betäubt werden müssen.“ Für die Entenmast gebe es keine bundesweit gültigen, speziellen Haltungsvorschriften. Deshalb stellen die meisten Tierhalter diesen Wasservögeln keine Bademöglichkeit zur Verfügung.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon lange, dass bei der Haltung von Wasservögeln wie Enten und Gänsen Bademöglichkeiten zusätzlich zu den Tränken Standard werden müssten. Verschiedene wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass sich Wasserangebote positiv auf das Verhalten der Vögel auswirken würden.

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