Anzeige gegen Mastbetrieb in NRW: Tierquälerei in der Entenmast

Peta veröffentlicht Aufnahmen von Grausamkeiten und erstattet Strafanzeige. Der Tierschutzbund kritisiert die nicht artgerechte Haltung der Vögel.

Mastenten stehen dicht gedrängt in einem Betrieb

Mastenten in Nordrhein-Westfalen werden misshandelt Foto: dpa

BERLIN taz | Die Tierschutzorganisation PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafanzeige gegen einen Entenmastbetrieb in Rietberg in Nordrhein-Westfalen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Ihr waren Bild- und Videomaterial zugespielt worden, die diese zeigen würden.

In den Aufnahmen sind Enten zu sehen, die nicht mehr laufen können, sogenannte Rückenlieger. Dazu sind schon verwesende Enten sichtbar. Mitarbeiter des Mastbetriebs treten Enten, um sie zum Aufstehen zu bringen. Enten, die nicht mehr aufstehen können, werden gegen die Wand geschlagen und dann weggeworfen. Das Video soll auch zeigen, wie eine Ente mit einer Mistgabel erschlagen wird. Die Tiermedizinerin Anna Kirchner vom Deutschen Tierschutzbund sagte, die gezeigten Umstände für die Vögel seien nicht akzeptabel.

Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA, sagte: „Das Gesetz schreibt vor, dass kranke Tiere, deren Behandlung für den Betrieb unwirtschaftlich wäre, auch bei sogenannten Nottötungen zuerst betäubt werden müssen.“ Gegen diese Vorgabe werde in dem angezeigten Betrieb klar verstoßen. Für die Entenmast gebe es keine gesetzlich geregelten Haltungsvorschriften, es gelte nur das Tierschutzgesetz und die Bestimmungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.

Kirchner bestätigte das. Zur Haltung von Mastenten gebe es nur Empfehlungen und freiwillige Vereinbarungen. Auch der Europarat hatte eine Empfehlung zur Haltung von Mastenten abgegeben, doch auch diese ist rechtlich nicht bindend. Dies wäre anders als zum Beispiel bei Legehennen, sagt Kirchner. Die Entenmast spiele keine große politische Rolle, weswegen es auch keinen Druck gebe, gesetzliche Regelungen einzuführen. Der Einsatz von so genannten Nippeltränken bedeute einen geringeren Wasserverbrauch und sei dadurch kostengünstig. Deshalb gebe es in vielen Entenmastbetrieben keine zusätzlichen Wasserangebote.

Der Tierschutzbund fordere schon lange, dass bei der Haltung von Wasservögeln wie Enten und Gänse Bademöglichkeiten zusätzlich zu den Tränken Standard werden müsse. Kirchner widersprach auch der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), welche in einer Publikation sagte, es könne bisher nicht nachgewiesen werden, „dass eine fehlende Bademöglichkeit zu Verhaltensabweichungen bei den Enten führt“. Verschiedene wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass sich Wasserangebote positiv auf das Verhalten der Vögel auswirken würden. Dass Wasservögel eine Bademöglichkeit unter anderem für die Gefiederpflege bräuchten „liegt doch auf der Hand“. Ein separater Bereich mit einem Schwimmbecken für die Vögel sei für eine artgerechte Haltung nötig.

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