Nach Ansprache in Dresden: Ermittlungen gegen Höcke eingestellt
Die Rede des AfD-Politikers erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hatte Höcke Mitte Januar offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen. Zudem sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Mit seinen Äußerungen löste er bundesweit Empörung aus.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der „objektive Sinn“ von Höckes Rede sei eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dabei handle es sich nicht um Volksverhetzung.
Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nachweisbar, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Wegen der Rede hatte der AfD-Bundesvorstand mehrheitlich ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen. Als treibende Kraft hinter dem vom Bundesvorstand beschlossenen Verfahren gilt AfD-Kochefin Frauke Petry. In dem anstehenden Verfahren muss nun zunächst das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten Parteiausschluss entscheiden.
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