NGOs geben sich Selbstverpflichtung: Schutz für Whistleblower:innen
Mehrere Verbände haben eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Damit wollen sie auch Druck auf die Regierung ausüben.
Die neue Policy, die zum Jahresanfang in Kraft treten soll, basiert auf der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen – geht aber stellenweise darüber hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen unter anderem, anonyme Meldewege einzurichten.
Wer auf Missstände in den NGOs hinweisen will, ist zudem nicht nur auf klare Rechtsverstöße beschränkt, sondern soll auch anderes Fehlverhalten melden können, wenn dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt. Neben Mitarbeiter:innen in einem Arbeitsverhältnis soll der Schutz auch für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche gelten. Zum Start dabei sind neben Transparency die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Whistleblower-Netzwerk, Lobbycontrol und Foodwatch.
Kosmas Zittel, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks, erhofft sich durch die Initiative der Verbände perspektivisch auch einen Kulturwandel: „Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen sich trauen, Missstände zu melden.“ Der aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Entwurf der Bundesregierung werde dagegen eher eine abschreckende Wirkung haben, wenn die Ampelkoalition nicht deutlich nachbessere.
Der Gesetzgeber sollte eigentlich schon vor Jahren den Schutz von Hinweisgeber:innen juristisch verankern. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland trotz der abgelaufenen Umsetzungsfrist noch kein Gesetz vorgelegt hatte. In diesem Sommer hat das Bundeskabinett nun den im Frühjahr vorgelegten und danach nur leicht veränderten Gesetzentwurf beschlossen.
Aus der Zivilgesellschaft gab es jedoch deutliche Kritik an dem Entwurf: So brauche es eine eindeutige und umfassende Pflicht, anonyme Meldewege einzurichten. Darüber hinaus müsse der Anwendungsbereich des Gesetzes breiter gefasst werden: Der Schutz vor Repressalien müsse neben sämtlichen Rechtsverstößen auch sonstiges Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öffentlichen Interesse liegt, umfassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen