Studie zu Whistleblowing: Schutz für Hinweisgebende löchrig

Im Dezember treten für Unternehmen neue Regeln zum Whistleblowing in Kraft. Eine Studie zeigt nun: Viele Firmen in Deutschland sind nicht vorbereitet.

Silhouette eines Mannes der seine Stirn an der Hand abstützt

Unternehmenseigene Meldestellen für Whist­leb­lo­wer:­in­nen sind ein „wirksames Instrument“, aber auch eine seltene Sache Foto: Thomas Trutschel/photothek/imago-images

BERLIN taz | Zahlreiche Unternehmen in Deutschland sind noch nicht auf die in zwei Monaten in Kraft tretende EU-Richtlinie zum Whistleblowing vorbereitet. Zu diesem Ergebnis kommt der diesjährige Whistleblowing-Report, den die Schweizer Fachhochschule Graubünden gemeinsam mit der Unternehmensberatung EQS Group erstellt hat. Demnach erfüllt bislang nur jedes siebte Unternehmen in Deutschland bereits jetzt sämtliche neuen Regeln zum Schutz von Whistleblower:innen.

Zu den neuen Regeln gehört unter anderem das Einrichten einer Meldestelle, an die sich Menschen, die auf Missstände im Unternehmen aufmerksam machen wollen, vertraulich wenden können. Die Richtlinie verbietet Unternehmen außerdem, hinweisgebende Personen mit Repressalien zu belegen. Firmen müssen eingehenden Meldungen gewissenhaft nachgehen und – so keine anonyme Meldung möglich ist – die Identität des:r Hinweisgebenden vertraulich behandeln. Ab 17. Dezember gelten die neuen Regeln für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, kleinere Firmen ab 50 Mitarbeitenden haben noch bis 2023 Zeit für die Umstellung.

„Wenige Monate vor dem Inkrafttreten der Richtlinie sind viele Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet“, sagt Christian Hauser von der Fachhochschule Graubünden, Projektleiter des Reports. Für die Studie befragten die Au­to­r:in­nen 1.239 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz.

Wie wichtig ein funktionierendes Meldesystem ist, zeige die Tatsache, dass laut der Befragung 37,1 Prozent der Unternehmen in Deutschland im Jahr 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen waren. Der durch die Missstände entstandene Schaden liegt laut der Studie bei einem Viertel der betroffenen deutschen Unternehmen bei mehr als 100.000 Euro.

Was bringt eine Meldestelle?

Die Studie untersuchte darüber hinaus die Effektivität von unternehmenseigenen Meldestellen für Whist­leb­lo­wer:­in­nen und analysierte dafür die Unternehmen, die eine solche bereits eingerichtet hatten. Das Ergebnis: Rund die Hälfte der eingehenden Meldungen würden von den Unternehmen als relevant und gehaltvoll eingestuft. Thematisch gehe es vor allem um Missstände im Bereich Personal und Finanzen sowie um Verstöße gegen die geschäftliche Integrität.

Die Au­to­r:in­nen werten die Meldestellen daher als „wirksames Instrument, um Fehlverhalten aufzudecken und die Unternehmensreputation zu schützen“. Im Detail zeigte sich allerdings, dass Unternehmen unterschiedlich viel Aufwand betreiben – und sich das auch auf den Nutzen der Meldestelle auswirkt. So sei zu beobachten, dass bei Unternehmen, die Whist­leb­lo­wer:­in­nen möglichst viele Kanäle für eine Meldung anbieten und dieses Verfahren auch schon länger etabliert haben, eine höhere Zahl an Hinweisen einging als bei wenigen und noch nicht lange eingerichteten Kanälen.

„Tatsächlich nutzen potenzielle Whistleblower Hinweisgebersysteme nur, wenn sie das Gefühl haben, den Ansprechpersonen in den Meldestellen vertrauen und Veränderungen bewirken zu können“ schreiben Annegret Falter und Kosmas Zittel vom Whistleblower-Netzwerk in einem Vorwort zu der Studie.

Das Netzwerk berät Unternehmen und Behörden, bietet aber auch eine Einzelfallberatung für Menschen an, die etwa in ihrem Arbeitsumfeld Missstände entdeckt haben und überlegen, einen Whistleblowing-Weg einzuschlagen. Ihr Fazit: Am wichtigsten sei eine whistleblowerfreundliche Unternehmenskultur, in der Kritik geäußert und mit Fehlern positiv umgegangen werde.

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