Mutter über Gefängnis wegen Sorgestreit: „Die Haft war für mich ein totaler Schock“
Wegen eines Sorgerechtsstreits war Anette W. fünf Monate im Frauengefängnis Hildesheim. Nun kam sie frei und hofft auf ein Leben mit ihrer Tochter.
taz: Anette W., Sie wurden Freitagfrüh nach fünf Monaten aus dem Frauengefängnis Hildesheim entlassen. Wie geht es Ihnen?
Anette W.: Ja, ich bin sehr froh, dass ich jetzt frei bin. Das ist wirklich ein tolles Gefühl. Ich hatte gleich Freitagfrüh ein vielversprechendes Gespräch mit dem Jugendamt. Sie sind der Meinung, dass meine Tochter ab sofort bei mir leben soll. Das haben sie ganz klar geäußert. Ich soll eine ambulante Hilfe akzeptieren, aber ansonsten spreche überhaupt nichts dagegen.
taz: Sie wurden im November 2025 in Frankfurt verhaftet, wo Sie mit Ihrer Tochter lebten. Wie erging es Ihnen in Haft?
Anette W.: Die Haft war für mich ein totaler Schock. Die ersten Tage verbrachte ich im Polizeigewahrsam in einer Zelle, wo es nichts gab außer einer gefliesten Pritsche, einem Waschbecken und einer Toilette. Ich hatte nichts zu tun, nicht mal eine Uhr. Da wird einem die Zeit wirklich lang.
taz: Wie ging es weiter?
Anette W.: Dann kam ich in die Anstalt Hildesheim. Da waren die Umstände auch nicht gut. Es gibt Schimmel an den Wänden, es mangelt chronisch an Personal, sodass man häufiger eingeschlossen wurde als vorgesehen. Es gibt kein Programm dort. Arbeiten durfte ich auch nicht. Das heißt: Man hat viel Zeit, mit der man nichts anzufangen weiß.
taz: Sie waren gar nicht strafrechtlich verurteilt. haben Sie verstanden, warum das Gericht Sie so lange einsperrte?
Anette W.: Das Gericht wollte mich offensichtlich sanktionieren für das, was vorher geschehen ist. Schlimm ist, dass dabei meine Tochter zu Schaden kam. Sie musste ins Heim, weil ich ins Gefängnis kam, und war dort unter sehr belastenden Bedingungen. Das finde ich schlimm. Und ich finde es nach wie vor unverhältnismäßig, dass ich zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt wurde für etwas, was strafrechtlich nicht zu einer Freiheitsstrafe führt.
taz: Ihre Tochter lief 2021 von ihrem Vater zu Ihnen. Sie zogen mit ihr von Hannover nach Frankfurt und tauchten quasi unter. War das der Grund für die Haft?
Anette W.: Untergetaucht und nach Frankfurt gezogen sind wir erst 2023 nach zwei Jahren Versuch einer gerichtlichen Klärung. Der Grund war, dass meine Tochter nicht zu ihrem Vater zurückwollte. Es wurde behauptet, ich hätte sie nicht herausgegeben. Ich bot aber dem Vater mehrfach an, er möge sein Kind abholen. Aber das wollte er nicht. Er wollte sie unbedingt mit Polizeigewalt zu sich zwingen. Es gab dann auch einen Polizeieinsatz, den diese abbrach. Und auch das Jugendamt war in unserem Haushalt und entschied, sie bei mir zu lassen. Und trotz allem wurde ich zu einer Haft verurteilt, weil ich sie angeblich nicht herausgab.
Anette W. wurde im Januar 2025 vom Amtsgericht Hannover zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt. Das passierte nach Familienrecht. Dem ging kein Strafverfahren voraus, in dem sie sich hätte verteidigen können. Ein Gnadengesuch vor Weihnachten wurde durch die niedersächsischen Justizministerin abgelehnt.
Das Sorgerecht für ihre zwei Töchter verlor sie 2020 an den Vater. Grundlage war ein Gutachten, an dem weder die Mutter noch die Kinder teilnahmen, dem zufolge sie die Kinder gegen den Vater beeinflusse.
Ihre ältere Tochter begab sich 2021 zu ihr und weigerte sich zum Vater zu gehen. Die Mutter beantragte Rückübertragung der Sorge, das forderte auch die Anwältin des Kindes. Das OLG Celle lehnte dies ab und verfügte 2023 eine Ordnungshaft von zunächst 30 Tagen. Daraufhin tauchten Mutter und Tochter unter.
Verhaftet wurde Anette W. im November 2025, entlassen wurde sie im April 2026. Die Tochter wurde in Heimen untergebracht. Das Jugendamt kam derweil zu der Einschätzung, dass es dem Mädchen dort nicht gut geht und seine Perspektive bei der Mutter sein muss.
Das Gericht entzog daraufhin im März dem Vater das Sorgerecht und übertrug es auf eine Amtsvormundin. Aktuell beantragten sowohl die Vordmundin als auch das Mündel, die Vormundschaft zu wechseln. Der Ausgang ist offen.
taz: Sie hätten sie unter dem Arm klemmen und zum Vater bringen müssen?
Anette W.: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man sich das vorstellen muss. Weil, auch während ich im Gefängnis war, hat es kein anderer Beteiligter geschafft, das Kind wieder zu dem Vater zu bekommen.
taz: In Frankfurt hatte Ihre Tochter Online-Unterricht. Warum ging sie nicht zur Schule?
Anette W.: Ich habe ja verzweifelt versucht, sie an der Schule anzumelden. Ich wollte sie damals in Hannover für die 5. Klasse anmelden. Dafür stellte ich einen Antrag beim Gericht, bekam aber keine Zustimmung. Das Gericht fand es besser, das Kind weiter nicht beschulen zu lassen und die Schulsorge beim Vater zu belassen.
taz: Ihre Tochter möchte bei Ihnen leben und Sie möchten das auch. Wie stehen jetzt die Chancen dafür?
Anette W.: Das Gespräch beim Jugendamt stimmt mich optimistisch. Nur wurde das Sorgerecht für meine Tochter kürzlich vom Vater auf eine Amtsvormündin in Hannover übertragen. Und die ist im Moment noch dagegen, dass meine Tochter bei mir leben darf. Sie hat aber selber beantragt, die Vormundschaft wieder abzugeben. Und auch meine Tochter hat beantragt, einen anderen Vormund zu bekommen. Das muss jetzt zügig das Gericht entscheiden.
taz: Sie haben noch eine jüngere Tochter. Wie ist da die Situation?
Anette W.: Die darf ich aktuell nicht sehen. Da gab es gerade einen neuen Beschluss. Das ist schlimm, weil wir uns schon die letzten fünf Jahre nicht sahen. Das Jugendamt sagte jetzt in dem Gespräch, dass sie sich für begleiteten Umgang und eine Umgangsanbahnung mit meiner kleinen Tochter einsetzen will. Und da hoffe ich sehr, dass das Amt sein Wort hält.
taz: Ihre lange Haftzeit wurde von vielen Seiten als Skandal empfunden. Der Verband Alleinerziehender fordert, die Ordnungshaft aus dem Familienrecht zu streichen. Teilen Sie diese Forderung?
Anette W.: Ja, absolut. Die Bedingungen, unter denen ich zu dieser Haft verurteilt wurde, grenzen an Willkür. Ich wurde nicht mal persönlich angehört. In einem Strafverfahren wäre das gar nicht zulässig gewesen. Das Gericht stellte einfach falsche Tatsachenbehauptungen in den Raum. Es wurde bestritten, dass meine Tochter diesen Willen überhaupt hat, bei mir zu leben. Dann wurde behauptet, ich hätte sie geschädigt durch soziale Isolation. Auch das erwies sich als falsch, denn sie war sozial bestens integriert. Nachweislich. Und dass sie nicht beschult wurde, ließ sich auch widerlegen. Doch auch nachdem sich erwies, dass diese Behauptungen falsch waren, wurde die Ordnungshaft nicht aufgehoben. Denn dazu gibt es bei dieser familienrechtlichen Regelung keine Möglichkeit. Und damit saß ich fünfeinhalb Monate im Gefängnis, ohne dass es einen wirklichen Prozess gab.
taz: Die Haft hat Sie auch existenziell geschädigt, etwa durch Wohnungsverlust. Können Sie im Nachhinein noch was gegen die Haft unternehmen?
Anette W.: Das weiß ich noch nicht. Mein Fokus liegt derzeit darauf, dass meine große Tochter wieder bei mir lebt und ich Kontakt zu meiner kleinen Tochter haben darf. Aber generell finde ich es falsch, bei Fragen, wo ein Kind leben will, ein Elternteil mit Haft zu sanktionieren. Denn darunter leidet immer das Kind.
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