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Mikroplastik in GewässernGroßer Wirbel um kleine Teilchen

Die EU will Mikroplastik in Gewässern und Böden eindämmen. Die Wirtschaft versucht strenge Regeln zu verhindern – offenbar erfolgreich.

Die Europäische Union ist dabei, ihre ambitionierte Gesetzgebung zu Mikroplastik in der Umwelt zu verwässern. Das geht aus einer Untersuchung des Europäischen Umweltbüros (EEB) hervor, die der taz vorliegt.

Demnach ist es der Industrie im Laufe des Gesetzgebungsprozesses gelungen, zahlreiche Vorstellungen in die Formulierungen einfließen zu lassen. „Die europäische Chemikalien-Agentur setzt die Warnungen ihrer eigenen wissenschaftlichen Experten außer Kraft“, kritisiert Elise Vitali, Chemikalienexpertin des EEB.

Absichtlich verwendete Mikrokunststoffe in Kosmetika, Farben, Arzneimitteln, Beton, Saatgut, Dünger oder auf Kunstrasen haben Behörden und Umweltorganisationen schon länger im Visier.

Obwohl keine gesicherten Erkenntnisse über die Mengen von Mikroplastik in der Umwelt oder über ihre Gesundheitsgefahren vorliegen, war die EU-Kommission nach dem Vorsorgeprinzip tätig geworden und hatte die Chemikalienagentur (Echa) beauftragt, im Rahmen des EU-Che­mi­kaliengesetzes (Reach) eine Regulierung zu erarbeiten.

Die Industrie verwässert

Im Januar 2019 veröffentlichte die Behörde einen Vorschlag, wie die Emission von Mikroplastik in die Umwelt in der EU über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 500.000 Tonnen verringert werden könnte.

Dieser wurde in den vergangenen anderthalb Jahren von verschiedenen EU-Gremien bearbeitet und von der Wirtschaft, von Umwelt- und Lobbyverbänden kommentiert. Am 1. September endet diese Phase, nun werden die Ergebnisse zusammengetragen. Das EEB befürchtet deutliche Verschlechterungen des Ursprungsentwurfs.

Erstes Beispiel: Die Definition von Mikroplastik. Die Echa schlug eine Definition von 1 Nanometer bis 5 Millimeter für Partikel und eine Länge von 3 Nanometern bis 15 Millimeter für Fasern vor. Zu klein, befand die Industrie.

„Eine analytische Erfassung einzelner Polymermoleküle oder nur weniger nanometergroßer Partikel ist nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich“, befand der Verband der Chemischen Industrie und schlussfolgerte, es gebe „keine Möglichkeit der analytischen Erfassung, der Kontrolle und des Vollzugs“.

Der Einspruch zeigte Erfolg: Im derzeitigen Dokument ist eine Definition von 100 Nanometer bis 5 Millimeter für Partikel und 300 Nanometer bis 15 Millimeter Länge für Fasern vorgesehen. „Wenn die untere Größengrenze angehoben wird, könnten Unternehmen auf Nanopartikel umstellen, die bislang keine verwendet haben oder kleinere Partikel verwenden als bisher“, kritisiert Vitali. Diese seien wahrscheinlich toxischer und könnten leichter von lebenden Zellen absorbiert werden.

Zweites Beispiel: Der Einsatz von Gummigranulat auf Kunstrasensportplätzen. Rund fünf Kilogramm Granulat pro Quadratmeter werden laut Industrieverband IAKS auf den rund 5.000 Fußball-Kunstrasenplätzen in Deutschland verstreut. Von den vier Maßnahmen, die der Entwurf gegen den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt vorsah, ist nicht viel geblieben.

Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über die Risiken von Mikroplastik

Obwohl maßgebliche Wissenschaftler aus EU-Gremien ein Verkaufsverbot als am sinnvollsten bewerteten, startet die Echa erst einmal ein Konsultationsverfahren, um herauszufinden, ob es Alternativen zum Kunststoffgranulat gibt.

Drittes Beispiel: In dem Entwurf der Echa waren umfangreiche Berichtspflichten für die Industrie vorgesehen. Die Unternehmen sollten angeben, welche Polymere sie wo einsetzen und wie viel davon in der Umwelt landet.

Keine gesicherten Erkenntnisse über Risiken

Diese Berichtspflichten sind nun deutlich eingedampft und umfassen nur noch eine Beschreibung der Polymere sowie eine Schätzung der Freisetzung in die Umwelt. „Die jüngsten Empfehlungen sind jetzt so schlecht geschrieben, dass sie das Problem eher verschlimmern als verbessern können“, kritisiert Vitali.

Bislang gibt es weder gesicherte Erkenntnisse darüber, in welchen Mengen Mikroplastik in die Umwelt gelangt, noch über die damit verbundenen Risiken. Eine Auswertung verschiedener Studien der WHO aus dem vergangenen Jahr hatte die großen Wissenslücken darüber offenbart, ob Mikrokunststoff gesundheitsschädlich ist.

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände hatten es deshalb begrüßt, dass die EU-Kommission das Thema angehen wollte. 2022 könnten die Beschränkungen in Kraft treten.

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1 Kommentar

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  • Also ein Nanometer wäre in der Tat völliger Blödsinn. Bei den meisten Verbrennungsprozessen entstehen Partikel, wie will man das unterscheiden? Und die Natur ist auch natürlicherweise voll mit so Zeugs.