Mietwucher-App freigeschaltet: Eine andere Miete ist möglich
Zu hohe Nebenkosten, Schimmel und Ratten: Ein 32-jähriger Bremer nimmt nicht hin, wie Vermieter die Wohnungsnot ausnutzen. Und klagt.
Foto: Eckhard Stengel/Imago
Nee, sagt Malte Melnyk, Spaß mache es ihm nicht, seine Vermieter zu verklagen. Aber er sei es auch leid, wie sie die Not der Wohnungssuchenden ausnutzen – und damit durchkämen. Aufgrund seines Jura-Studiums, das er im Februar mit dem ersten Staatsexamen abschließen will, wusste der 32-Jährige, wie er sich wehren kann und tat das auch.
Er erzählt seine Geschichte in einem Telefonat im Anschluss einer Pressekonferenz der Linken am Montag, die jetzt auch für Bremen ihre Mietwucher-App freigeschaltet hat. Mit der können Mieter:innen überprüfen, ob ihr Vermieter mehr verlangt, als aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmieten zulässig wäre. Liegt sie 20 Prozent darüber, handelt es sich um eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, ab 50 Prozent um Mietwucher und damit um eine Straftat.
Im Fall von Malte Melnyk und seiner Frau wollte der Vermieter nach seinen Angaben 36 Prozent mehr haben als für die 80 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung im Bremer Stadtteil Hemelingen nach dem Mietenspiegel erlaubt wäre – Melnyk fordert daher jetzt 1.800 Euro für 15 Monate von ihm zurück. Zugleich will er die Betriebskosten überprüfen lassen.
Malte Melnyk
Denn neben der Kaltmiete in Höhe von 790 Euro forderte der Vermieter des Zweiparteienhauses laut Melnyk Betriebskosten in Höhe von 345 Euro monatlich. Darunter fiel ihm zufolge auch die Umlage einer Gebäudehaftpflichtversicherung über 2.700 Euro sowie 200 Euro pro Jahr für die Treppenhausbeleuchtung. „Ich rate nach der Erfahrung wirklich allen, ihre Betriebskosten zu überprüfen“, sagt Melnyk.
Er hatte angefangen, alles nachzurechnen, nachdem der Vermieter seinerseits weder etwas gegen den Schimmelbefall noch gegen die Ratten unternommen habe und Melnyk und seiner Frau dann noch Steine in den Weg legte, als sie ausziehen wollten. „Meine Frau ist schwanger und wir wollten nicht länger im Schimmel wohnen“, erzählt er. Außerdem sei die Gegend hinter dem Sebaldsbrücker Bahnhof keine gute Wohngegend, erst recht nicht, um ein Kind großzuziehen.
Grenzüberschreitende Vermieter
In die Wohnung waren sie überhaupt nur eingezogen, weil die Situation mit dem vorherigen Vermieter eskalierte. Auch der hatte zu viel Miete verlangt: Laut Mietenspiegel hätte er nach Angaben von Malte Melnyk für die 60 Quadratmeter große Wohnung im begehrten Peterswerder knapp 600 Euro Kaltmiete nehmen dürfen, tatsächlich zahlten sie rund 1.000 Euro.
Nachdem Melnyk die Mietpreisbremse geltend gemacht hatte, nach der in Bremen neu vermietete Wohnungen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, kündigte ihm der Vermieter fristlos – und Melnyk zog vor Gericht. Mithilfe eines Rechtsanwalts verklagt er seinen ehemaligen Vermieter darauf, dafür aufzukommen, dass er eine teurere Wohnung anmieten musste, auch die Umzugskosten fordert er von ihm.
In zwei Dritteln der Fälle überhöhte Mieten
Über diesen Rechtsanwalt sei auch der Kontakt zur Linkspartei entstanden, sagt Melnyk, die ihn gebeten hatte, mit seinem Fallbeispiel die Einführung der Mietwucher-App anschaulich zu machen.
„Dabei halte ich es für einen Skandal, dass es überhaupt so eine App geben muss“, sagt er. „Wir haben eine Bundesregierung, die kein Interesse daran hat, etwas gegen die Not der Mietenden zu unternehmen.“ Stattdessen schütze sie die Interessen der Wohnungskonzerne und versuche mit einem Bundesgesetz das geplante Berliner Landesgesetz zur Verstaatlichung von Wohnungen zu verhindern. „Das Grundgesetz verbietet Verhinderungsgesetze.“
Ausmaß des Problems groß
Das Ausmaß des Problems machten die Zahlen deutlich, die Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, am Montag auf der Pressekonferenz vorstellte. Seit zwei Jahren gebe es die App in jetzt 40 Städten, 333.000 Haushalte hätten in dieser Zeit damit ihre Miete überprüft, in zwei Dritteln aller Fälle sei diese zu hoch gewesen. Aber nur 11.100 Mal hätten die Betroffenen das auch an die zuständigen Ämter gemeldet, was ebenfalls über die App möglich ist.
In Bremen werden solche Meldungen bei der Baubehörde eingehen, die dafür jetzt auch eine Stelle eingerichtet hat – allerdings noch nicht die, die die rot-grün-rote Koalition im Februar beschlossen hatte, den Mietenmelder. Diese soll dann nach dem Vorbild von Frankfurt am Main Bußgelder verhängen und Strafanzeigen stellen können.
Malte Melnyk versteht, wenn sich Menschen, anders als er, nicht gegen die Praktiken der Vermieter:innen wehren, weil sie Angst vor deren Reaktion haben. „Da geht es um Existenzielles“, sagt er, „die Wohnung ist für viele ein Rückzugsort, der Sicherheit bedeutet.“ Seit November wohnen Melnyk und seine Frau in Bremen-Nord, die Miete ist nicht überhöht und mit den Vermietern hätten sie mehr Glück als mit den letzten beiden.
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