Mietendeckel vor dem Verfassungsgericht: Richter haben es eilig

Schon an diesem Donnerstag fällt eine Entscheidung in Karlsruhe zum Berliner Mietendeckel. Eine mündliche Anhörung gibt es nicht.

Berliner Fenrsehturm und Wohnhaus

Gute Aussichten dank Mietendeckel Foto: dpa

BERLIN taz | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des Berliner Mietendeckel-Gesetzes fällt früher als gedacht. Laut Ankündigung des Gerichts soll eine Entscheidung bereits am Donnerstag veröffentlicht werden. Zuerst hatte die Tageszeitung Neues Deutschland darüber berichtet. Eine mündliche Verhandlung gibt es damit nicht.

Die Entscheidung liegt beim Zweiten Senat des Gerichts unter dem zuständigen Berichterstatter Peter M. Huber. Als ehemaliger thüringischer Innenminister der CDU gilt Huber als konservativ. Allerdings plädierte er 2004 im Rahmen der Föderalismusreform dafür, den Bundesländern die Zuständigkeit für das Wohnungswesen zu geben. Ob das Land Berlin die Kompetenz besitzt, die Mieten zu regulieren, wird eine der entscheidenden Fragen sein, die die Rich­te­r*in­nen in Karlsruhe zu beantworten haben.

Aus der Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es auf Anfrage: „Wir begrüßen es, dass eine Entscheidung zeitnah erfolgen soll und damit der bisherige Schwebezustand beendet wird.“ Ein Urteil ohne mündliche Verhandlung sei stets eine Option gewesen, vor allem zu Zeiten von Corona, so Sprecherin Katrin Dietl.

Der Berliner Mietendeckel gilt seit Ende Februar 2020. Mietsteigerungen sind seitdem – bereits rückwirkend zum Sommer davor – verboten. Bei Wiedervermietungen gelten Höchstwerte einer Mietentabelle. Seit November ist die zweite Stufe in Kraft, die das Absenken überhöhter Mieten vorschreibt. Im Ergebnis des rot-rot-grünen Gesetzes sind die Mieten in der Stadt im vergangenen Jahr erstmals gesunken. Gegen das Gesetz geklagt haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Normenkontrollklage.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.