Mietendeckel vor dem Verfassungsgericht: Richter haben es eilig
Schon an diesem Donnerstag fällt eine Entscheidung in Karlsruhe zum Berliner Mietendeckel. Eine mündliche Anhörung gibt es nicht.
Die Entscheidung liegt beim Zweiten Senat des Gerichts unter dem zuständigen Berichterstatter Peter M. Huber. Als ehemaliger thüringischer Innenminister der CDU gilt Huber als konservativ. Allerdings plädierte er 2004 im Rahmen der Föderalismusreform dafür, den Bundesländern die Zuständigkeit für das Wohnungswesen zu geben. Ob das Land Berlin die Kompetenz besitzt, die Mieten zu regulieren, wird eine der entscheidenden Fragen sein, die die Richter*innen in Karlsruhe zu beantworten haben.
Aus der Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es auf Anfrage: „Wir begrüßen es, dass eine Entscheidung zeitnah erfolgen soll und damit der bisherige Schwebezustand beendet wird.“ Ein Urteil ohne mündliche Verhandlung sei stets eine Option gewesen, vor allem zu Zeiten von Corona, so Sprecherin Katrin Dietl.
Der Berliner Mietendeckel gilt seit Ende Februar 2020. Mietsteigerungen sind seitdem – bereits rückwirkend zum Sommer davor – verboten. Bei Wiedervermietungen gelten Höchstwerte einer Mietentabelle. Seit November ist die zweite Stufe in Kraft, die das Absenken überhöhter Mieten vorschreibt. Im Ergebnis des rot-rot-grünen Gesetzes sind die Mieten in der Stadt im vergangenen Jahr erstmals gesunken. Gegen das Gesetz geklagt haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Normenkontrollklage.
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