Mietendeckel in Berlin: Der beste aller Deckel
Per Gesetz sollen die Mieten in Berlin ab 2020 für fünf Jahre eingefroren werden. Zusätzlich soll auch eine Mietobergrenze definiert werden.
Der Deckel verschärft die bundesweit geltende Mietpreisbremse deutlich: Werden Wohnungen wieder vermietet, „darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden“. Modernisierungsumlagen sollen unter eine besondere Genehmigungs- und Anzeigepflicht gestellt werden. Nur anzeigepflichtig sind Modernisierungen, die sich auf die Bestandsmiete mit einer Erhöhung um maximal 50 Cent pro Quadratmeter niederschlagen.
Das Landesgesetz zur „öffentlich-rechtlichen Begrenzung der Mieten“ soll noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und ab 2020 gelten. Verstöße gegen das Mietengesetz sollen als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.
Zusätzlich zum Einfrieren der Mieten soll laut Entwurf eine „allgemeingültige Mietobergrenze“ definiert werden. Wenn auf Antrag der MieterInnen anhand dieser Grenze eine Preisüberhöhung festgestellt wird, soll „die Miete dann auf die zulässige Miete reduziert“ werden. Zu teure Wiedervermietungen sollen ebenfalls auf die angemessene Höhe gesenkt werden. Nach welchen Kriterien die Obergrenze definiert werden soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Dem Berliner Mieterverein schwebt eine Tabelle nach Baujahr, Ausstattung und Größe der Wohnungen vor.
In den vergangenen Wochen waren verschiedene Ausgestaltungen des Gesetzes diskutiert worden. Die nun vorgestellte Verbindung der beiden Maßnahmen – Einfrieren der Mieten auf ihrem derzeitigen Niveau und Einziehen eines Oberdeckels, der auch Mietsenkungen nach sich ziehen kann – ist die schärfste der Varianten, jene, die den größten Markteingriff darstellt.
Zwei Alternativvarianten werden in dem Papier erwähnt, aber verworfen. Eine Anpassung der Mieten an die Inflationsrate würde mit Regelungen des Bundesgesetzgebers in Konflikt geraten, die alleinige Definition einer Mietobergrenze würde Mieterhöhungen bis zu dieser grenze nach sich ziehen.
Koalition zufrieden
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte der taz: „Wir betreten damit juristisches Neuland, sind aber fest entschlossen, für unseren Vorschlag zu streiten.“ Klagen von Vermietern wird es aber mit Sicherheit geben. Für verfassungsrechtlich bedenklich hält den Mietendeckel etwa Maren Kern, Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU. Der Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft kündigte ein Gutachten an, das besagt, dass Berlin seine Regelungskompetenzen überschreite.
In der rot-rot-grünen Koalition ist man da weitaus optimistischer. Die zuständige Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald sagte auf Anfrage: „Das ist das, was wir immer wollten.“ Der Verwaltungsvorschlag sei mit den Fachpolitikern der Regierungskoalition eng abgestimmt.
Die Idee eines Mietendeckels geht auf einen Fachartikel eines Pankower Bezirksamtsmitarbeiters zurück, und wurde zunächst von der SPD aufgegriffen. Deren mietenpolitische Sprecherin, Iris Spranger zeigte sich erfreut, dass „der Senat den verabredeten Zeitplan halten wird“. Der Mietendeckel „verschafft allen eine dringend benötigte Atempause“. Allerdings zeigte sie sich skeptisch, mit einer Obergrenze in bestehende Mietverträge einzugreifen: „Das muss rechtssicher sein.“
Noch am Mittwoch geht der Vorschlag aus dem Hause von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) dem Senat zu. Nach einer rechtlichen Überprüfung der zuständigen Verwaltungen könnte die Vorlage innerhalb von zwei Wochen beschlossen werden. Die erste Lesung im Abgeordnetenhauses ist für Oktober geplant.
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