Maßnahmen gegen dritte Coronawelle: Angebotsgebot statt Testpflicht

Ar­beit­ge­be­r:in­nen sind nun verpflichtet, Beschäftigten regelmäßig Coronatests anzubieten. ­Doch ob­ das ­funktioniert,­ ist­ sehr zweifelhaft.

Covid-19-Schnelltests, ein Test zeigt ein postives Testergebnis

Testen oder nicht testen – das ist in Betrieben weiterhin die Frage Foto: Hannibal Hanschke/reuters

Die Bundesregierung nennt es „Testpflicht“, aber der Begriff führt in die Irre. Angebotsgebot ist die treffendere Bezeichnung für das, was das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen und was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit seiner Unterschrift unter der geänderten Verordnung zum Arbeitsschutz auf den Weg gebracht hat: Ab kommender Woche müssen Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anbieten, wenn die nicht im Homeoffice sind. In Branchen mit erhöhtem Risiko etwa wegen großem Publikumsverkehr sollen es zwei Test wöchentlich sein. Das sind laut Heil rund 30 Prozent der Berufe. Zur Erinnerung: Tests geben Sicherheit für 24 Stunden, mehr nicht. Die Kontrollfrequenz ist also viel zu niedrig.

Immerhin: Statt fruchtloser Appelle hat sich die Bundesregierung endlich entschlossen, den weiterhin arbeitenden Unternehmen klare Vorgaben zu machen – und sie nicht wie bisher auf Kosten des Infektionsschutzes zu schonen. Wirtschaftsverbände haben sich vehement gegen das Angebotsgebot gewehrt und damit einmal mehr gezeigt, dass sie nicht die richtigen Partner in der Pandemiebekämpfung sind. Während ein Teil der Wirtschaft komplett stillgelegt ist, darf der Rest, von wenigen Regeln abgesehen, auch auf Druck von Wirtschaftslobbyisten einfach weitermachen wie bisher. Das ist fatal.

Das von den Betrieben zu finanzierende Testangebotsgebot ist richtig. Aber es ist ungewiss, ob Heil mit den gewählten Vorgaben tatsächlich das Ziel erreicht, dass Ar­beit­neh­me­r:in­nen regelmäßig flächendeckend getestet werden. Unternehmen, die bislang so verantwortungslos waren und ihren nicht im Homeoffice arbeitenden Leuten keine Tests zur Verfügung gestellt haben, haben leider gute Chancen damit weiter durchzukommen. Auch wenn das ihren eigenen ökonomischen Interessen völlig zuwiderläuft. Aber Gewinnstreben und der Drang, Kosten zu vermeiden, führen eben keineswegs automatisch zu rationalem Handeln.

Großes Manko: Beschäftigte haben keinen Anspruch auf den Nachweis, dass sie negativ getestet wurden

Eigentlich müssten Ar­beit­ge­be­r:in­nen ein großes Eigeninteresse haben, gerade symptomlose Beschäftigte mit einer Coronainfektion so früh wie möglich zu entdecken und so Kettenansteckungen in der Belegschaft zu verhindern. Wegen Krankheit ausfallende Beschäftigte sind einfach nicht wirtschaftlich, mehrere Ausfälle auf einmal schaden enorm. Trotzdem können sich Ar­beit­neh­me­r:in­nen nach Heils Angaben erst in 60 Prozent der Betriebe regelmäßig testen lassen.

Zu leicht zu umgehen

Dabei ist nach dem Privatbereich Heil zufolge der Arbeitsplatz der Ort, an dem die meisten Infektionen stattfinden. „Der Teil der Wirtschaft, der offen bleibt, ist gefordert, einen Beitrag zu leisten“, sagte Heil bei der Vorstellung des Angebotsgebots.

Bis Ende Juni müssen Unternehmen deshalb die Coronakontrollen anbieten, das sieht die geänderte Arbeitsschutzverordnung vor, die fünf Tage nach ihrer Veröffentlichung in der kommenden Woche in Kraft tritt. Aber: Für Unternehmen ist es leicht, sich zu entziehen. Die Kontrolle des Testangebots ist Sache der Arbeitsschutzbehörden der Ländern und der Berufsgenossenschaften. Im „Zweifelsfall“ würden sie Stichproben vornehmen, sagte Heil. Verweigern Che­f:in­nen das Angebot, können sich Beschäftigte an die Behörden wenden.

Dass die bis Ende Juni auf Beschwerden hin in die Gänge kommen – nicht sehr wahrscheinlich. Unternehmen droht ein Bußgeld, wenn sie sich verweigern. Sie können sich also freikaufen. Zumal das Bußgeld nicht automatisch fällig wird, wenn nicht getestet wird. Denn der Staat ist ziemlich kulant. „Es reicht der Bestellschein, um nachzuweisen, dass man sich bemüht hat, Tests zu bekommen“, sagte Heil. Auch Lieferverzögerungen würden akzeptiert. Das ist geradezu eine Einladung für Ausreden.

Zur Verfügung stehen genug Test, daran kann das betriebliche Obligatorium nicht scheitern. Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geleitete Task-Force gekommen. Akzeptiert von der Bundesregierung werden alle im Handel erhältlichen Kontrollkits, auch Schnell- und Selbsttests. Firmen können die Kosten steuerlich geltend machen, auch eine Anrechung über die Corona-Wirtschaftshilfen soll möglich sein. Heil geht davon aus, dass pro Beschäftigte bis Ende Juni für Unternehmen Kosten von 130 Euro anfallen. Bei rund 6 Euro pro Test in elf Wochen ist das allerdings großzügig gerechnet, da müssten schon für alle zwei Kontrollen wöchentlich drin sein.

Willkür in vielen Kleinbetrieben

Ein großes Manko: Die Beschäftigten haben keinen Rechtsanspruch auf den Nachweis, dass sie negativ getestet wurden. „Wir werden die Unternehmen nicht mit der von Verbänden behaupteten Bürokratie belasten“, sagte Heil. Aber damit entfällt für die Mit­ar­bei­te­r:in­nen auch ein Grund, einen Test einzufordern: Um eine Bescheinigung für den Friseurbesuch oder Einkauf zu erhalten.

Eine Testpflicht für Beschäftigte gibt es nicht. Das wäre ein gesetzgeberisch aufwendiges Verfahren gewesen, was länger gedauert hätte, sagte Heil. „Mir ging es um eine pragmatische Lösung“, erklärte er. Und: Unternehmen hätten darauf hingewiesen, dass die Kontrolle bei einer Testpflicht für Beschäftigte für sie mit einem erheblichen Aufwand verbunden gewesen wäre.

Ein Anspruch ohne eine Pflicht für die Berechtigten hat ein Problem: In unwilligen Firmen müssen Mit­ar­bei­te­r:in­nen die Realisierung des Anspruchs einfordern. In großen Unternehmen mit Betriebsräten ist das vergleichsweise leicht, denn es gibt dafür klare Regeln und oft Betriebsvereinbarungen zu Corona.

Aber in den zigtausenden kleinen und in­ha­be­r:in­ge­führ­ten Firmen, in denen der Chef oder die Chefin jeden auszugebenden Cent als Entnahme aus dem Privatvermögen ansieht, ist die Sache nicht so einfach. In Kleinbetrieben, vor allem da, wo es quasi keinen Kündigungsschutz gibt, herrscht trotz Arbeitsschutzgesetzen Willkür. Beschäftigte sind dort nicht in der Position, etwas einzufordern. Und: Viele Menschen fürchten die kommende Wirtschaftskrise und haben Angst um ihren Job. Den werden sie vermutlich nicht wegen eines Tests riskieren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Buchveröffentlichungen: „Die verlogene Politik. Macht um jeden Preis“ (Knaur Taschenbuch Verlag, 2010), „Die Angstmacher. Wie uns die Versicherungswirtschaft abzockt“ (Lübbe Ehrenwirth, 2012).

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.