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Maskenaffäre von CSU-AbgeordnetenBGH sieht keine Bestechlichkeit

Die bayerischen Politiker Sauter und Nüßlein vermittelten beim Ankauf von Masken zu Beginn der Pandemie. Die erhaltenen Provisionen dürfen sie behalten.

Alfred Sauter, ehemaliger bayerischer Justizminister, im Landtag im Februar 2022

Karlsruhe dpa | Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.

Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Coronapandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten. Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro.

Dass dies den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfülle, hatte vor dem Bundesgerichtshof auch das Oberlandesgericht München entschieden. Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen, hieß es vom BGH. „Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht“, entschied der BGH.

Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und –Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

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28 Kommentare

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  • Um in Bayern verurteilt zu werden hätten die beiden schon Söder im Bierzelt mit Eiern bewerfen müssen.

    Die CSU unter Markus Söder weiß wie man Prioritäten setzt!

  • Die Überschrift ist irreführend, wahrscheinlich mit Absicht. Bestechlichkeit im Sinne der Strafbarkeit liegt tatsächlich nur vor, wenn sich die Abgeordneten für eine Mandatsentscheidung (z.B. Abstimmung im Bundestag) bezahlen ließen. So aber haben sie lediglich eine Provision in einer Nebentätigkeit erhalten.

    Man könnte diese Nebentätigkeiten den Abgeordneten verbieten, aber das will keiner der Parlamentarier, so wird es also ein solches Gesetz nicht geben.

    Die vermeintliche Empörung ist also unredlich. Dass die beiden CSU-Leute sehr geschäftstüchtig waren ist unbestritten, aber das sind auch andere, Moral hin oder her.

    • @Taztui:

      Gemach Gemach - so ♦️einfach hat sich‘s der BGH ja nun ooch nich gemacht



      (hatte ich bis dato auch nicht gelesen!)



      www.bundesgerichts.../2022/2022107.html - Ausriß =>



      “…2. Der Bundesgerichtshof hat – wie bereits die Senate des Oberlandesgerichts sowie dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend – entschieden, dass das den drei Beschuldigten vorgeworfene Verhalten nicht als Bestechlichkeit von Abgeordneten nach § 108e Abs. 1 StGB (Beschuldigte N. und S.) oder Bestechung von Abgeordneten (Beschuldigter L.) strafbar ist. Er hat dies im Wesentlichen wie folgt begründet:

      Die Tatbestände des § 108e Abs. 1 und 2 StGB setzen unter anderem eine (erstrebte bzw. getroffene) Unrechtsvereinbarung zwischen dem Bestechenden und dem bestochenen Parlamentsmitglied mit dem Inhalt voraus, dass dieses "bei der Wahrnehmung seines Mandates" eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt. Die Beschuldigten N. und S. nahmen indes, indem sie die Gegenleistungen für die Gewinnbeteiligungen erbrachten, nicht ihr Mandat im Sinne dieses Strafgesetzes wahr; die Übereinkunft der Beteiligten war hier von vorneherein nicht auf ein derartiges Verhalten gerichtet.…



      Ebenso wenig genügt es, wenn das Parlamentsmitglied dazu die in dieser Funktion geknüpften Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive ausnutzen oder sich seiner Amtsausstattung bedienen soll.

      Dieses Verständnis des Strafgesetzes ist - wie in den Beschlussgründen im Einzelnen dargelegt ist – Ergebnis der Anwendung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung, namentlich nach dem Wortlaut des § 108e StGB, dessen systematischem Kontext, dem Willen des Gesetzgebers sowie dem Sinn und Zweck dieser Strafnorm. Dabei kam der Begründung des – der maßgeblichen Fassung des Straftatbestandes zugrundeliegenden – Gesetzesentwurfs sowie der hierzu abgegebenen Stellungnahme des Ausschusses des Bundestages für Recht und Verbraucherschutz eine erhebliche Bedeutung zu. …ff

      • @Lowandorder:

        …ff

        “…Diese Materialien sind dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, rein außerparlamentarische Betätigungen des Mandatsträgers zu erfassen. Das Korruptionsdelikt der missbräuchlichen Einflussnahme, das in zwei von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen völkerrechtlichen Abkommen vorgesehen ist, hat er nicht in das deutsche Recht überführt.

        Der 3. Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber obliegt zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich und notwendig erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will. Den Gerichten ist es hingegen verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren. Im Hinblick auf den vom Wortlaut des § 108e StGB gedeckten eindeutigen gesetzgeberischen Willen, das außerparlamentarische Wirken des Mandatsträgers durch diese Norm nicht zu erfassen, kommt eine diese Intention missachtende Auslegung nicht in Betracht, selbst wenn die hier zu beurteilenden Handlungen ähnlich strafwürdig erscheinen mögen wie das vom Gesetz pönalisierte Verhalten. Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will.“

        Get it? Fein - servíce & s.u. @Brot&Rosen



        &



        www.abgeordnetenwa...-bestrafen-korrupt

        • @Lowandorder:

          Nun werden Sie aber zugeben, dass der letzte Absatz sich nur so gerade eben einer unzulässigen Spekulation enthält, WARUM der Gesetzgeber hier so dezidiert an der augenscheinlichen Strafwürdigkeit vorbeiregelt. So ein bißchen "Honi soit..." schwingt da schon mit. ;-)

          Ansonsten hat der BGH zwar mit mehr Worten aber doch das gleiche gesagt wie Taztui: Es ist nicht strafbar, weil das Gesetz absichtlich nur erfasst, was Abgeordnete im Parlament tun, und weil der - aus Abgeordneten bestehende - Bundestag bislang nicht strafbar haben wollte, was sie sonst so im Dienst von Geldgebern anstellen.

          • @Normalo:

            Klar => Rechtsprechung ist manchmal - Holzhacken einfach & du denkst dabei - „ & dazu im falschen Wald.“

            kurz - manchmal ist - gerade bei Fachgerichten, schlicht mehr nicht drin.

  • So ist die Rechtslage nun mal - aber das heisst nicht, dass die Rechtslage so bleiben muss.

    Die Anleinpflicht für Hunde wurde ja auch in kürzester Zeit durch die Parlamente gepeischt ...

    Aber ich denke wir können alle gut erraten wie das Thema ausgeht ...

    • @Bolzkopf:

      Tja Anleinpflicht! - ich bolz mal rein -



      ”Was wäre wenn“



      www.textlog.de/tuc...pruegelstrafe.html

      Da liegt die Latte - 🙀🥳 -



      “Das Gegebene, meine Herren, ist immer vernünftig, und niederreißen ist leichter als aufbauen. In hoc signo vinces! So dass wir also heute voller Stolz ausrufen können:



      Das deutsche Volk und seine Prügelstrafe – sie sind untrennbar und ohne einander nicht zu denken!



      Das walte Gott!«







      Ignaz Wrobel



      Die Weltbühne, 20.09.1927, Nr. 38, S. 445,



      wieder in: Mona Lisa.

      • @Lowandorder:

        Daneben geraten: Ein Leinenpflicht für Politiker ist es nicht !

        • @Bolzkopf:

          …mein ich doch.

  • RS
    Ria Sauter

    Solange abgelegte Politiker dort entsorgt werden, muss keiner sich über solche Urteile wundern.

    • @Ria Sauter:

      1. Der BGH ist nicht das (in der Tat zu Teilen nicht mit Karrierichtern besetzte) Bundesverfassungsgericht. Da sitzen schon Profis und keine "abgelegten Politiker". Vielleicht macht gerade DAS ihre Urteile für juristische Laien manchmal etwas schwer verständlich (zugegeben: Für juristische Koryphäen zuweilen auch, aber das ist ein anderes Thema).

      2. Das Urteil ist rechtsstaatlich einwandfrei. Wer keine Abgeordneten will, die Gesetze zu ihrem eigenen Schutz ein wenig schwächer schreiben als sie das für andere Leute tun würden, muss andere Abgeordnete wählen oder es selbst besser machen. Wenn sich aber irgendwelche - NICHT vom gewählten - Richter zu Volkstribunen aufschwüngen, die den Abgeordneten erklären, was im Gesetz stehen SOLLTE (und dann nach dieser Fiktion urteilen), dann hätten wir ein weit größeres Problem.

      • @Normalo:

        Nix BGH - Da! “…aufschwüngen…“



        Ja - da könnt es alls glatt mißlüngen:



        Und is dann ook noch natt - dat Blatt 🧻



        “Dann Alter - fährste derb mit Schwung!



        Hinein in deinen Dung“ •

        kurz - Volkers 👄



        Tut wieder Wahrheit kund - 🥺 -



        Normal - o - 🥳🥳 -

        • @Lowandorder:

          ps mal in Ernst sein Mantel!

          Ihre “BVerfG“ ja die! Aber unsere Öberschten Gerichte!! Aber Hallo!



          Rettungsaktion plus 🪂 - amüsiert.



          Ihr Klischee - jenseits von “abgehalfterte Politiker“(~Quatsch) dahinter dürfte selbst ehna klar sein.

          Mal aus dem Skat



          “Ah! Sie sind also mein Decksoffizier!!!“



          Plästerte der unbeleckte Bayernimport & neue Senatspräsident den überraschend übergangenen Stellvertreter fröhlich coram publico an.



          Hat ne Weile gedauert - bis er die Grundlagen raffte &! Gut - daß die Damherrschaften (Sensts)Vorsitzenden traditionell eher übersichtliche Dezernate zu beackern haben!



          (…such ein weites Feld - nicht jeder ist so ein Wulacher - wie zB es weiland Thomas Fischer war!;))



          Soweit mal - servíce

  • Unglaublich !!

  • Da in Bayern keine Bananen wachsen...

    Korruption wegdefiniert, Problem gelöst. Geht das auch mit Erdgas?

  • Der scheinheilige Firnis der Wohlanständigkeit unseres Wertesystems bröckelt an allen Ecken u Kanten.



    Unser angeblich allgemeines Wertesystem ist durchdrungen von Bigotterie u Selbstsucht.



    Ich ahne schon jetzt voraus die affektierten Betroffenheitsmimiken und auch das übliche Relativierungsgezerre von noch nicht erwischten, öffentlichen Amtsträgern in unseren vielen Talkshows.



    The show must go on.

  • Darf ich da nochmal nachfragen...wie wird: "Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen," genau das definiert.



    tätig werden, einfach in einem Diskussionsmeeting dabei sein? Oder bedarf es der Entscheidungsmitwirkung? oder gar nur noch der Entscheidungsausführung? Oder lieber BGH wollen wir es nicht nur auf den Bundespräsidenten reduzieren. Schließlich kann nur er Gesetze freigeben, die restlichen Pappenheimer im Bundestag wirken zwar mit aber können ja gar nicht wissen wie der Bundespräsident sich entscheidet.



    Frage für einen Freund, der ggf. Vorsitz einer entsprechenden Firma/Lobbyverein oder so ist ;)

    Da bekommt Lobbyarbeit gleich einen ganz entspannten Kontext. Kein Wunder das da auch die Regierungsbehörden und Herren Richter kein Problem darin sehen.

    LoL..

  • Dass ein bayrischer Gerichtshof einen verdienten Bayern freispricht, ist nur logisch.

  • Eine Gesetzesänderung muß her.

    Das fordert eine Petition von abgeordnetenwatch.de:



    "Wir fordern eine wirksame Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung, inklusive:

    Streichung der Formulierung "im Auftrag oder auf Weisung"



    Ersetzen der Formulierung "bei der Wahrnehmung des Mandats" durch "unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger"



    Erfassung von "Dankeschön"-Zahlungen, also von Vorteilen, die erst nach der Mandatszeit gewährt werden"



    www.abgeordnetenwa...-bestrafen-korrupt

    • @Brot&Rosen:

      anschließe mich - dabei.

  • Na Servus

    Hm. Einfach is das grad nich.



    “Bestechlichkeit ist ein moralisch verwerfliches Charaktermerkmal. Wer bestechlich ist, ist dazu geneigt, gegen Vorteile bestimmte Leistungen zu erbringen. Umgangssprachlich wird Bestechlichkeit mit Korruption gleichgesetzt. Neben der Bestechung und der Vorteilsgewährung gefährdet die Bestechlichkeit von Personen, die am Geschäfts- und Rechtsverkehr teilnehmen, das Vertrauen in die unabhängige Tätigkeit von Behörden und Unternehmen im Wettbewerb. Insofern sind diese Handlungen im Wirtschaftsstrafrecht unter Strafe

    Das deutsche Strafgesetzbuch kennt keinen einheitlichen Tatbestand der Bestechlichkeit. Stattdessen wird Bestechlichkeit über mehrere Tatbestände abgedeckt.…“



    de.wikipedia.org/wiki/Bestechlichkeit



    “Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger, Europäische Amtsträger (Amtsträger der EU) oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor. Kern der Korruption ist die Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine zumindest stillschweigende Unrechtsvereinbarung, wobei bei der Vorteilsannahme kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich ist. Hierdurch soll schon der Anschein der Käuflichkeit des Amtsträgers verhindert werden.…“



    de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsannahme



    “Nach § 334 StGB …Bestraft wird, wer einem Amtsträger eine Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird.“



    An letzterem könnt‘s hapern. Mist.

    • @Lowandorder:

      Scheitert's nicht schon an "Amtsträger", wenn man in Wahrheit Mandatsträger ist?

  • Das Urteil ist eine krasse Perversion von Gerechtigkeit und ein Paradebeispiel für deren Unterschied zum juristischen Begriff des "Rechts". Nur ein Krimineller kann auf die Idee kommen, dass zwischen dem politischen Handeln und den finanziellen Vorteilen keine zweckhafte Verbindung besteht. Diese unglaubliche und unglaubhafte Gläubigkeit der Richter an die Trennbarkeit von privatwirtschaftlichem politischem Handeln ein und derselben Person ist der Glaubwürdigkeit der Justiz mehr als abträglich.

    Ein fatales Urteil. Ich höre schon die Sektkorken knallen und die Kokstütchen rascheln in den Lobbyverbänden. Endlich Rechtssicherheit!

    • @nanymouso:

      Tja, eventuell haben die Herren Richter ja auch eine "Nebenbeschäftigung" gehabt, die sie ganz "rechtssicher" vom aktuellem Gerichtsgeschehen trennen können.

      Also ich werde das im privaten Sektor jetzt auch einfach anwenden. Wenn z.B. ein Mitkonkurrent mir Geld anbietet für Informationen und Co. Ich sage einfach, ich habe bei meiner Firma als Arbeiter agiert und beim anderen Thema als Privatperson und alles ist schick oder? LoL...

  • „Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht“, entschied der BGH. UND dafür eine Provision erhält.

    Was bitte schön soll denn dann Bestechnung sein?

    • @Frank Fischer:

      Ja nur wenn es Themen betrifft die naja die arme Wirtschaft drangsalieren könnte. Also z.B. wenn die NABU dasselbe gemacht hätte. oder oder oder.

  • 9G
    93851 (Profil gelöscht)

    Wer ist hier eigentlich korrupt?



    Armes Deutschland!