Landgerichte zum Potsdamer Treffen: Richter:innen sind sich uneins
Der Correctiv-Bericht über das rechtsextreme Treffen sorgte für bundesweite Proteste. Das Landgericht Hamburg billigte den Bericht, das Landgericht Berlin II nicht.
Foto: Christophe Gateau/dpa
In Fußballsprache könnte man sagen: Es steht jetzt 1:1. Im Streit über die Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Remigrationstreffen von Potsdamhat Correctiv in der zentralen Frage im Dezember 2025 beim Landgericht Hamburg gewonnen und im März 2026 beim Landgericht Berlin II verloren. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es handelt sich also nur um einem Zwischenstand.
In Potsdam trafen sich Ende 2023 Rechtsextremist:innen, um vertraulich in kleiner Runde über einen „Masterplan zur Remigration“ zu diskutieren, den der Österreicher Martin Sellner, Gründer der Identitären Bewegung, vorstellte.
Die Plattform Correctiv berichtete über das Potsdamer Treffen im Januar 2024 und sorgte damals für einen Riesenwirbel mit bundesweiten Demonstrationen gegen die AfD. Die AfD war zwar nicht Veranstalterin des Potsdamer Treffens, aber mit einzelnen Politiker:innen wie der Abgeordneten Gerrit Huy vertreten.
Der Correctiv-Bericht hat deshalb so große Wirkung erzielt, weil die enthüllten Remigrationspläne auch Deutsche mit Migrationshintergrund betrafen. Sellner wolle die Ansiedlung von Ausländern „rückabwickeln“, hieß es, und dabei gehe es ihm auch um „nicht assimilierte Staatsbürger“. So weit ist der Sachverhalt auch nicht umstritten.
Was „Ausweisung“ bedeutet
Umstritten ist vor allem die Schlussfolgerung, die Correctiv am Ende des Artikels zog. „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern […]“. Die Aussage ist problematisch, weil Sellner ausdrücklich keine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern fordert.
Eine „Ausweisung“ als juristischer Fachbegriff beschreibt die rechtliche Beendigung eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern ist rechtlich gar nicht möglich, jedenfalls müsste zunächst eine Ausbürgerung stattfinden, die verfassungsrechtlich verboten ist.
Das Landgericht Berlin II, dessen Urteilsbegründung seit Kurzem vorliegt, hält die Correctiv-Aussage zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ für eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung dieser Aussage verletze das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer:innen des Potsdamer Treffens.
Anders noch hatte das Landgericht Hamburg im November geurteilt. Dort wurde die Schlussfolgerung von Correctiv als wertende Zusammenfassung und damit als Meinungsäußerung eingestuft. Dies sei naheliegend, da Correctiv das Treffen im Übrigen korrekt dargestellt habe.
„Fliegender Gerichtsstand“
Die beiden Landgerichte beurteilten also die gleiche Correctiv-Aussage und kamen zu unterschiedlichen rechtlichen Einstufungen. Die Zuständigkeit unterschiedlicher Gerichte für den gleichen Sachverhalt ist möglich, weil in Pressesachen ein „fliegender Gerichtsstand“ gilt.
Das heißt, die Kläger können sich bei einer bundesweit lesbaren Publikation aussuchen, bei welchem Landgericht sie klagen. Nachdem die Potsdamer Teilnehmer Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt, und Gernot Mörig, Zahnarzt, am Landgericht Hamburg scheiterten, klagte die Potsdamer Teilnehmerin Gerrit Huy, AfD-Bundestagsabgeordnete, am Landgericht Berlin II und hatte nun Erfolg.
Der Rechtsstreit ist mit diesem 1:1-Unentschieden natürlich noch lange nicht zu Ende. Gegen beide Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. Als jeweils nächste Instanz werden das Oberlandesgericht Hamburg und das Kammergericht Berlin urteilen.
Vermutlich werden aber auch noch der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit der Sache befasst. Wir sind also noch nicht einmal bei der Halbzeit.
Leider hat das Landgericht Berlin II in seiner Correctiv-Entscheidung noch eine andere Diskussion eröffnet. Es sah das Persönlichkeitsrecht der klagenden AfD-Abgeordneten Huy auch deshalb verletzt, weil ihr ein Verfassungsbruch unterstellt wurde, obwohl sie doch verfassungskonforme Positionen vertrete.
Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass das Remigrationsprojekt, wie es Martin Sellner versteht, auch ohne Ausweisungen bereits mehrfach von deutschen Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil es Deutsche mit Migrationshintergrund zu Staatsbürgern zweiter Klasse mache.
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