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Kommentar Verurteilte FluchthelferJede Strafe ist zu hoch

Solange Schlepper ihren Job ordentlich machen und die Menschen nicht in den Tod schicken, leisten sie Hilfe. Über europäische Doppelmoral.

Flüchtlinge sitzen im August 2015 am Straßenrand in der Nähe von Passau. Ihre Fluchthelfer hatten sie aus dem Auto geworfen Foto: imago/epd

Egal zu welcher Strafe jemand verurteilt wird, der Menschen bei ihrer Flucht aus Not und Elend hilft: Sie ist zu hoch. Das ist leider nur eine moralische Bewertung, keine juristische. Die Gesetzeslage ist anders, ob in Griechenland oder Deutschland. Nur: Ist sie deswegen auch richtig? Sicher, diejenigen, die die Grenzen so dicht wie möglich haben wollen, werden Fluchthelfer stets als Kriminelle ansehen. Für alle anderen sollten sie das nicht sein. Denn unter der – entscheidenden – Voraussetzung, dass der Flüchtling heil dort ankommt, wo er hinwill, ist deren Handeln objektiv ein Akt der Humanität, selbst wenn subjektiv andere Motive zugrunde liegen.

Die Fluchthelfer, die einst Menschen von Ost nach West geschleust haben, galten in der Bundesrepublik als Helden – sogar dann, wenn sie dafür viel Geld genommen haben. In der DDR waren sie hingegen verbrecherische „Menschenschmuggler“. Alles nur eine Frage der Betrachtungsweise und der politischen Opportunität. Selbstverständlich sind Menschen, die anderen aus humanitären Gründen helfen, einem weitaus angenehmer als jene, denen es nur ums Materielle geht.

Doch so widerwärtig professionelle Schlepperbanden auch sind: Solange sie ihren Job ordentlich machen und die Menschen nicht in den Tod schicken, leisten sie Hilfe. Die Empörung sollte sich besser gegen eine Politik richten, die Flüchtlingen eine legale und sichere Einreise in die EU verunmöglicht. Denn das wäre das beste – und einzig wirklich wirksame – Mittel gegen das Schleuserwesen.

Aus welcher Motivation heraus der Pensionär Bernd Keller eine syrische Familie aus der Türkei nach Griechenland gebracht hat, lässt sich schwer beurteilen. Aber selbst wenn es ihm nur, wie die griechischen Behörden behaupten, um den schnöden Mammon gegangen sein sollte: Der Flüchtlingsfamilie ist das im Zweifel völlig egal. Sie will, dass ihre Flucht gelingt.

Dass der Linkspartei-Abgeordnete Diether Dehm zwar illegal, aber erfolgreich einen afrikanischen Jugendlichen von Italien nach Deutschland transportiert hat, erntet zu Recht Beifall bei allen, denen ihre Menschlichkeit bei dem unerträglichen Überfremdungsangstgelärme noch nicht abhandengekommen ist. Tatsächlich war es die sympathischste Aktion seiner Karriere. „Wenn Schutzbedürftige Hilfe brauchen, muss man ihnen helfen“, sagt Dehm. Ja, genauso ist es. Auch wenn das nicht wenige in diesem Land vergessen zu haben scheinen.

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38 Kommentare

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  • 3G
    32795 (Profil gelöscht)

    Dehm hat aus Italien nach Deutschland geschleust. Keller aus der Türkei nach Griechenland.

     

    In beiden Fälken fehlt mir der Bezug zur "Flucht aus Not und Elend".

     

    Schon zu Beginn des Kommentars wird der entscheidende Fehler gemacht. Es wird darauf abgestellt "wo ein Flüchtling hinwill". Das spielt aber keine Rolle...

     

    Wer der Meinung ist nur die deutsche Willkommenskultur (oder das Sozialsystem?) könne das nötige Maß an Schutz bieten möge das doch bitte aussprechen und dann kann man das diskutieren. Pauschalisierend Italien und der Türkei zu unterstellen Flüchtlinge lebten dort in Not und Elend (sonst wäre ja keine weitere Flucht nötig) ist schlicht falsch.

    • 8G
      80336 (Profil gelöscht)
      @32795 (Profil gelöscht):

      Erfreulicherweise sind noch nicht alle Menschen so wie Sie, der einem Kind - wie im "Fälke" Italien - abverlangt und es dazu zwingt, von den Eltern getrennt in der Fremde aufzuwachsen, da Sie unfähig sind, darin eine Not und ein Elend erkennen können. Wie Sie auch keine Not und kein Elend darin sehen, dass ein Vater zwangsweise und ohne jegliche Veranlassung von seinem Kind getrennt bleiben muss.

      Wäre ich dieser Vater, diese Replik wäre ganz anders ausgefallen. Da hätten Sie noch so oft auf Einhaltung der Netiquette pochen können, es hätte Ihnen nichts geholfen. So aber bin ich froh, dass ich nicht Ihr Sohn bin.

  • Seit der Antike gibt es das Prinzip des Zivilen Ungehorsams. Es ist ein Armutszeugnis für unsere angeblich rechtsstaatliche Demokratie, dass es dafür bisher keine gesetzlichen Regelungen gibt.

     

    Statt dessen gibt es den Artikel 20 Grundgesetz. Da steht, dass immer dann, wenn der sogenannte Rechtsweg versagt, "alle Deutschen das Recht zum Widerstand" haben. Allerdings nur gegen diejenigen, die versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Wer also als Gesetzgeber die Verfassung missachtet oder als "vollziehende Gewalt" oder als "Rechtsprechung" das Recht und die Gesetze, muss mit dem Schlimmsten rechnen: Dem Widerstand des Staatsbürgers - nicht nur dem passiven.

     

    Nachdem die Regierungen fast aller EU-Staaten mit Verweis auf den Willen einer Minderheit ihrer Bürger das Menschenrecht von Kriegsflüchtlingen auf Leben und das Recht von politisch Verfolgten auf Asyl missachten, ihre Grenzen abriegeln und weder die UN noch irgendwelche Gerichte willens und/oder imstande sind, dagegen was zu tun, darf sich der mündige Bürger durchaus fragen, wie er es mit Artikel 20 GG halten will.

     

    Muss er aber nicht. Es gibt schließlich den zivilen Ungehorsam. Der steht schon in der Bibel. Hebräische Hebammen sollen sich angeblich geweigert haben, alle neugeborenen Jungen umzubringen, obwohl der Pharao genau das befohlen hatte. Wieso das Ungehorsams-Prinzip trotz Nazi-Erfahrung noch nicht ins deutsche Recht aufgenommen wurde, sollte mir der Gesetzgeber bei Gelegenheit erklären, sonst tue ich das nämlich selbst. Immerhin wird es aber von den Juristen schon seit Jahrzehnten strafmildernd angewendet.

     

    Nach § 46 Abs. 2 StGB sind Gründe, Ziele und Gesinnung des Täters bei der Strafzumessung zu bedenken. Nach § 153 StPO kann das Verfahren sogar eingestellt werden, wenn die Schuld gering ist, und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Man kann sich also prima streiten vor Gericht – wenn man sich traut. Freiwillige vor.

    • 7G
      73176 (Profil gelöscht)
      @mowgli:

      Die entscheidende Frage ist: Wer entscheidet, wann "ziviler Ungehorsam" gebraucht wird.

       

      "Wer also als Gesetzgeber die Verfassung missachtet oder als "vollziehende Gewalt" oder als "Rechtsprechung" das Recht und die Gesetze, muss mit dem Schlimmsten rechnen: Dem Widerstand des Staatsbürgers "

      Bezogen auf den deutschen Staat und die Flüchtlingskrise gilt nun also: Der Staat hat es nicht geschafft, die deutschen Außengrenzen vor illegaler (unkontrollierter) Einwanderung zu schützen (kommt seiner Aufgabe als Staat nicht nach / Illegale Einwanderung = Rechtsbruch). Nach Ihrer Aussage, wäre es dann angebracht, dass (rechte) Gruppen an den deutschen Grenzen marschieren und illegale Einwanderer aufschnappen und der Polizei übergeben - weil der Staat dieser Pflicht nicht nachkam. Das wäre dann auch ziviler Ungehorsam?!

      Hier also nochmal die entscheidende Frage: Wer entscheidet, wann ziviler Ungehorsam angebracht ist? Ich bin mir ziemlich sicher, dass unterschiedliche Gruppen auch unterschiedlicher Auffassung sind, wann ziviler Ungehorsam angebracht ist!

    • @mowgli:

      wie soll man zivilen Ungehorsam "regeln"? Ungehorsam bedeutet, dass man gegen Regeln verstößt, weil man glaubt, es gebe höhere Normen, die erlauben, die Regel zu brechen. Man trägt das Risiko, dass Gerichte diese Ansicht nicht teilen....oft kommt man aber ehr "billiger" davon.

      • 8G
        80336 (Profil gelöscht)
        @Dr. McSchreck:

        Erzieher argumentieren gerne, dass „gehorsam“ synonym zu „gut“ und „ungehorsam“ synonym zu „schlecht“. Wäre dem so, müsste das tausendjährige Reich nur von „guten“ Menschen getragen worden sein.

        So wird Ihre Relativierung verständlich, die Sie in die Form gießen, da „glaube“ jemand an „höhere Normen“.

        Was die Frage nach sich ziehe, wo bei Ihnen dann „Menschsein“ beginne.

        Denn immerhin postiert sich sogar eine Elefantenkuh neben ihre gebärende Artgenossin, um diese in ihrer Wehrlosigkeit gegen etwaige Angriffe von Raubtieren zu verteidigen, da diese selbst hierzu nicht in der Lage ist. Ein Pinguin verteidigt immerhin seinen nur noch in Teilen vorhandenen verwesten Artgenossen gegen einen Aasfresser, und setzt sich dafür sogar dessen Attacken aus, nur damit dieser die Reste nicht auch noch verspeise. Und dann noch jene Pflanze, an welcher sich signifikante Reaktionen feststellen ließen, als Resonanz auf die Tatsache, dass ihrer benachbarten Pflanze eine Injektion mit Gift verabreicht wurde, an dessen Wirkung diese gerade verendet.

        • @80336 (Profil gelöscht):

          Wir haben uns Regeln des Zusammenlebens gegeben, die man einhalten sollte, wenn man hier lebt, sonst wird man ausgegrenzte oder sogar bestraft. So funktionieren Gesellschaften.

           

          Wenn jetzt Leute glauben, Regeln seien falsch, können sie gern dagegen verstoßen, aber sie müssen mit den Konsequenzen leben. Wenn sie meinen, sie müssten Flüchtlinge über die Grenze bringen, ist das eben eine Straftat. Wenn sie meinen, wie jemand anderes schrieb, sie müssten Flüchtlinge an der Grenze aufhalten, ist das auch eine Straftat. Wenn sie nur gegen "ungeschriebene" Gesetze verstoßen, wie dass man seinem Gesprächspartner gern ins Gesicht sieht, werden sie nicht bestraft, aber sie erleben Ausgrenzung. Vielleicht ändert sich das irgendwann und die, die ihr Gesicht zeigen, werden ausgegrenzt, wie es in anderen Ländern der Fall ist.

           

          Ich behaupte nicht, dass jede Regel gut und richtig ist, aber wer die nicht befolgt, die er für falsch hält, erlebt eben die Folgen. Ob das soziale Ausgrenzung oder Strafe ist.

          • 8G
            80336 (Profil gelöscht)
            @Dr. McSchreck:

            Sehr geehrter Herr Doktor,

             

            wenigstens von einem akademischen Grad kann erwartet werden, dass er sich zuerst sachkundig mache, bevor er obskure Rechtsbelehrungen streut, und mir um die Ohren schlägt.

             

            Um zu verstehen, wie „Gesellschaften funktionieren“, empfehle daher als Einstieg die Lektüre von „Old Ways and New Needs in Criminal Legislation“, Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Band S 16. ISBN 3-922498-81-7.

             

            Insbesondere die Ausführungen von Sigurður Líndal, Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Reykjavik, wären nützlich, um vorhandene Lücken zu schließen. Und keine Sorge, der Professor hielt seinen Vortrag auf Deutsch. Ob aus Gastfreundschaft, oder um etwaigen Interpretationsspielräumen entgegenzuwirken, die bei einer Übersetzung vom Isländisch ins Deutsche via Englisch entstehen könnten, ist nicht überliefert.

            • @80336 (Profil gelöscht):

              werde ich nicht tun. Dass Gruppen nach formellen und informellen Regeln formulieren, ist nichts, was ich nachlesen müsste. Das weiß jeder. Die formellen Regeln nennt man Gesetze, die informellen "Sitten und Gebräuche", manche aus "Moral". Manchmal steht beides in Konflikt.

              • 8G
                80336 (Profil gelöscht)
                @Dr. McSchreck:

                Es nicht zu tun, ist Ihr gutes Recht. Denn neben formellen und informellen Regeln gibt es noch das Recht, ob Ihnen das nun gefällt, oder nicht gefällt. Recht ist weder synonym zu Gesetz, noch zu Moral, noch zu Sitte und Gebrauch. Es ist auch keine „höhere Norm“, denn um Norm zu sein, wäre sie zu normieren, also durch Herausgabe von Regeln, auf Grundlage eines Konsenses.

                 

                Da sie es angesprochen haben, sei abschließend noch die Anmerkung erlaubt, dass Sie in anderen Ländern gegen „ungeschriebenes Recht“ verstoßen, wenn sie Ihrem Gesprächspartner, gleichgültig ob einem Mann oder einer Frau, gerne ins Gesicht sehen. Es wird dort als sichtbares Zeichen für vorhandene Aggression aufgefasst. Allerdings werden Sie deswegen nicht ausgegrenzt. Es sei denn, Sie betrachten es als Ausgrenzung, wenn Ihr Gesprächspartner sein Recht in Anspruch nimmt, und Ihnen dann beim nächsten Gespräch mit einer Sonnenbrille gegenübersitzt, um sich zu schützen.

                • @80336 (Profil gelöscht):

                  das ist mir klar, dass es in anderen Ländern anders ist. Ich käme auch nicht auf die Idee, in den USA mit einer Flasche Wein in der Hand durch die Gegend zu laufen, auch nicht in Saudi-Arabien. Ebenso dürfte es zu ernsthaften Konsequenzen führen, wenn ich in einem der beiden Länder nackt bade oder meine Frau ohne Oberteil.

                  Ich bin auch bereit, diese Sitten zu beachten und befolgen, wenn ich mich dort aufhalte. So wie ich es hier von Menschen erwarte, die sich hier aufhalten, dass sie die hiesigen Normen im Wesentlichen akzeptieren.

                   

                  Wie Sie "Recht" definieren, ist es etwas größeres, quasi "gottgegebenes". Wenn es so wäre, wäre die Aufgabe des Menschen dennoch, es zu erkennen und zu erfassen. Auch hier können sich Unterschiede zeigen, so dass der eine für "Recht" hält, was der andere nicht akzeptieren will. Ein schönes Beispiel ist die Abtreibung, zu dem heute ein längerer Artikel in der taz steht. Einige sagen, dass es völlig klar ist, dass jedes Leben von der ersten Sekunde an zu schützen sei, andere sagen, dass ein Embryo im Mutterlieb noch unter das Selbstbestimmungsrecht der Frau fällt. Was sagt hier das "Recht", wie Sie es definieren? Das nicht von Menschen gemacht ist, die in manchen Ländern die Abtreibung streng verbieten und in anderen erlauben?

                  • 8G
                    80336 (Profil gelöscht)
                    @Dr. McSchreck:

                    Ob "gottgegeben" oder nicht, weiß ich nicht, da ich weder Kleriker noch Atheist. Und zeigten sich Unterschiede, so dass der eine es als "Recht" erkläre, der andere aber nicht, so wäre es kein Recht, denn Recht setzt Konsens voraus. Bis dahin ist es nur - ein"Gesetz".

                     

                    Ich möchte mich bei Ihnen ausdrücklich für Ihre Anregungen bedanken. Die Frage, die Sie eingangs stellten, wie "ziviler Ungehorsam" wegen tätiger Hilfeleistung zu "regeln" sei, hat der Autor bereits beantwortet: jede Strafe ist zu hoch.

                     

                    Sollte Ihnen die Antwort des Autors nicht plausibel erscheinen, so mag Ihnen vielleicht genügen, dass jeder Mensch nicht geboren wurde, um Untertan anderer zu sein. Und diese Rechtsauffassung ist nunmehr bereits 400 Jahre alt:

                    http://www.algorithmics.is/wordpress/de/2016/09/17/menschen-sind-nicht-als-untertanen-anderer-geboren/

                    • @80336 (Profil gelöscht):

                      ich bedanke mich ebenfalls, es war eine anregende Diskussion mit Ihnen.

                       

                      Zu meiner Ausgangsthese aber noch: mir ging es eher um die Diskrepanz, dass "Ungehorsam" dem Wortsinn nach einen "Regelverstoß" voraussetzt und daher eine "Regel", die den Regelverstoß regelt, für mich kaum sinnvoll erscheint. Weil durch die Regel der Regelverstoß keiner mehr wäre und daher dann auch kein "Ungehorsam".

          • 8G
            80336 (Profil gelöscht)
            @Dr. McSchreck:

            Es kann nicht „rechtswidrig“ sein, denn es liegt ein „Rechtfertigungsgrund“ für die „tatbeständige Tat“ vor, daher kann es auch keine „Straftat“ sein. Es sei denn, „Menschsein“ gelte nicht mehr als „Rechtfertigungsgrund“, da dies die „Regeln des Zusammenlebens“ verfügt haben, die Sie sich gegeben haben.

  • "Solange Schlepper ihren Job ordentlich machen und die Menschen nicht in den Tod schicken, leisten sie Hilfe. Über europäische Doppelmoral."

     

    So ein Quatsch!!! Wann haben Schlepper ihren "Job" ordentlich gemacht?!

    Verzweifelte Menschen auf überladene, seeuntaugliche Schiffe zu stopfen, oder in überfüllte Gummiboote zu quetschen ist Menschen in den Tod schicken!!!!

     

    Da ändern auch DDR Vergleiche und Politiker Anekdoten wenig

    • Pascal Beucker , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @Kubatsch:

      Sie wären überzeugender, wenn Sie sich mit der gleichen Verve über diejenigen aufregen würden, die mit ihrer Abschottungspolitik dafür sorgen, dass Flüchtlinge aus Not und Elend so verzweifelt sind, dass sie auf überladenen, seeuntauglichen Schiffen oder überfüllten Gummibooten den Tod riskieren.

      • @Pascal Beucker:

        man kann dieses billige Argument auch umdrehen. Wieso regen Sie sich nur auf, wenn Leute im Mittelmeer ertrinken, und die vielen, die es gar nicht bis ans Mittelmeer schaffen, weil sie nicht das Geld oder die Kraft haben und in der Heimat eledendig sterben, sind Ihnen egal?

         

        Mit anderen Worten: was man an einer Stelle zu einem Thema schreibt, sagt wenig über das, was man zu einem damit verbundenen Thema sagt und denkt.

      • @Pascal Beucker:

        Wie so oft, war ich viel zu voreilig und zu temperamentvoll!

         

        Dein Text macht wohl auf das Wirken und Versagen der Politik in der Flüchtlingskrise aufmerksam.

         

        Meine eigentliche Meinung ist die, dass alle nur mit Wasser kochen und Mensch halt nur Mensch ist, aber oft dabei Menschen isst.

         

        Frau und Herr Keller, davon bin ich überzeugt, haben nur helfen wollen und tragen jetzt leider die Konsequenzen einer absurden Welt.

         

        Meine Empörung über die Verhältnisse in der Politik sind nach wie vor ungebrochen, aber nebenbei will ich nicht die Kleinprofiteure einer großen Misäre nicht als Helden wahrnehmen müssen

      • @Pascal Beucker:

        Da dein Artikel nicht über die Kräfte hinter der Abschottungspolitik handelt bleibt mir offensichtlich nur die Einstellung zur Schleppern!!!

         

        Den "Fluchthelfern" kann definitv ein reines finanzielles Interesse nicht abgesprochen werden.

         

        "Definitiv" auf Grund von "überladene, seeuntaugliche Schiffe oder überfüllte Gummiboote". Nachdem die vierstellige Zahl den Besitzer gewechselt hat ist es doch egal was mit Bezahlern passiert

  • „Doch so widerwärtig professionelle Schlepperbanden auch sind: Solange sie ihren Job ordentlich machen und die Menschen nicht in den Tod schicken, leisten sie Hilfe“

     

    Soweit zur Theorie, kommen wir zur Praxis. Wie kann ein Flüchtling entscheiden, welche Sorte von Schlepper vor ihm steht? Hoffentlich kommt Herr Beucker nicht als nächstes auf die Idee, ein Zertifikat zu fordern, das dem betreffenden Schlepper bestätigt, dass er „seinen Job ordentlich macht“ und mit dem er auf Kundenfang gehen kann!

     

    Darüber hinaus vergessen viele Leute aus dem linken Spektrum, dass die Schlepperei Kapitalismus reinsten Wassers ist: Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage!

    Dann muss man wohl, im Sinne von Herrn Beucker, bei der Kapitalismuskritik eine moralische Unterscheidung zwischen „guten“ und „bösen“ Kapitalisten vornehmen, abhängig davon, ob sie „ihren Job ordentlich machen“ oder nicht?!

    • Pascal Beucker , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @Pfanni:

      Warum regen Sie sich eigentlich nicht über diejenigen auf, die dafür verantwortlich sind, dass Menschen sich Schleppern anvertrauen müssen, um Not und Elend zu entkommen?

      • @Pascal Beucker:

        @PASCAL BEUCKER: Sie haben Recht, und ich rege mich auch zuerst mal über diejenigen auf, die Menschen in Not und Unglück stürzen, sodass ihnen als Ausweg nur noch die Flucht bleibt.

         

        Aber anlässlich Ihres Beitrags rege ich mich über diejenigen auf, die die Not der Flüchtlinge zum einträglichen Geschäftsmodell gemacht haben und von Ihnen sozusagen „geadelt“ werden.

         

        Etwas Anderes wäre es, wenn die Fluchthilfe auf ehrenamtlicher Basis erfolgen würde. Dann wäre Ihre moralische Bewertung gerechtfertigt. Aber ich bin sicher, für „Gotteslohn“ würden Sie kaum Fluchthelfer finden!

      • @Pascal Beucker:

        Aus Pfannis Beitrag geht nun nicht hervor, dass er er das nicht auch tun würde.

  • ""Wenn Schutzbedürftige Hilfe brauchen, muss man ihnen helfen“"

     

    Das ist nett gemeint, nur leider befinden sich weltweit etwa 60 Mio Menschen auf der Flucht. Die größte Zahl aber lebt weiterhin irgendwo in prekären Verhältnissen und hat weder Mittel noch Konstitution (Alter, Krankheit etc.) um nach Europa zu flüchten.

     

    Und Europa (auch Deutschland!) ist selbst kein Schlaraffenland. Es hat Probleme genug, die es nicht in den Griff bekommt. Fehlende Strukturen und Perspektiven in den Neuen Bundesländern führen nach wie vor zur längst akzeptierten Binnen-Migration - mit all den politisch-sozialen Folgen, welche dann gebetsmühlenartig (meist nach Wahlen) beklagt werden.

     

    Frau Wagenknecht hat ausdrücklich recht, wenn sie dies moniert!

  • Die Petition "Nothilfe ist kein Schmuggel" an die Europäische Kommission kann man hier unterschreiben: https://act.wemove.eu/campaigns/nothilfe-ist-kein-schmuggel

     

    Petitionstext:

    "Lassen Sie nicht zu, dass ausgerechnet diejenigen bestraft werden, die den verwundbarsten Menschen Menschenrechte und Würde bieten und damit den Traditionen Europas folgen.

    Machen Sie es zur bindenden Regel, dass diejenigen, die aus humanitären Gründen "unbefugte" Grenzübertritte für Flüchtlinge und Migranten erleichtern, nicht strafrechtlich belangt werden."

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Ausgezeichneter Kommentar!

     

    Und dieser Satz gefällt mir ganz besonders:

     

    "Tatsächlich war es die sympathischste Aktion seiner Karriere"

  • Als die syrische Familie Griechenland erreichte, war ihre Flucht bereits gelungen.

    Ab da begann, unterstützt durch Pensionär Keller, die illegale Einwanderung.

    Diese ist gesetzeswidrig und damit strafverfolgt.

    • @Trabantus:

      Artikel verstanden? Es geht um Doppelmoral, nicht um juristische Rechthaberei.

      • @Sapasapa:

        Verstanden? Offensichtlich anders als Sie.

      • 7G
        74450 (Profil gelöscht)
        @Sapasapa:

        Selbst juristisch sollte es fragwürdig sein, ob eine Flucht nach Griechenland als abgeschlossen gewertet werden könnte. Immerhin darf aus Deutschland in dieses Land nicht abgeschoben werden, da den Menschen dort eine unmenschliche Behandlung durch die Behörden erwartet. Wie kann ein Mensch dann dort als "sicher" gelten?

  • 8G
    80336 (Profil gelöscht)

    Eine Maßnahme, Menschen der Gefahr für Leib und Leben zu entreißen, oder Kinder, die gegen ihren Willen von Eltern getrennt, diese unmittelbar ihren Eltern zuzuführen, ausgerechnet mit dem Strafgesetzbuch zu beantworten, offenbart die Möglichkeit, Recht durch Gesetz zu verhindern zu versuchen. Da bricht höheres Recht niedrigeres Gesetz zurecht.

  • Stimme ich voll zu.

     

    Eine Sichtweise über den Tellerrand gängigen Schubladendenkens, die ich in den üblichen Postillen in Deutschland sehr vermisse.

  • Der rechtliche (und moralische) Knackpunkt liegt bei der Einschätzung ob ein Fluchtgrund vorliegt oder nicht.

     

    Angenommen ich schmuggle einen vom Staat verfolgten DDR Bürger in ein angrenzendes "freies" Land wie die BRD. Dann passiert mir nichts.

    Helfe ich dem DDR-Bürger dann aber versteckt auf meinem Frachtschiff von Hamburg bis nach Mexiko und schleuse ihn anschließend über die mexikanisch/amerikanische Grenze, damit er in den USA Leben kann, weil er dort für sich eine bessere Perspektive sieht als in der BRD, dann kann ich mich unmöglich auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen, die eine Unterbringung der Flüchtlinge in den unmittelbar angrenzenden Ländern vorsieht.

     

    Man kann also nicht pauschal sagen: Wenn in der Heimat eines Menschen Krieg herrscht, erhält jeder Bürger des Landes pauschal das Recht jede Grenze auf dieser Welt ungehindert zu überschreiten.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Mayerlei:

      "Man kann also nicht pauschal sagen: Wenn in der Heimat eines Menschen Krieg herrscht, erhält jeder Bürger des Landes pauschal das Recht jede Grenze auf dieser Welt ungehindert zu überschreiten."

       

      Ist richtig. Wenn wir nun aber überprüfen, wieviele Länder zwischen Syrien und Deutschland liegen, die ökonomisch in der Lage sind eine sehr große Zahl an Menschen aufzunehmen und zu versorgen, so werden wir merken, Deutschland ist eines der Ersten.

       

      In Griechenland, Bulgarien und entlang der gesamten Balkanroute werden die Menschen nicht menschenwürdig behandelt. Österreich hat prozentual mehr Menschen aufgenommen als Deutschland, also ist Deutschland das Land, dessen Grenze für Verfolgte kein Hindernis darstellen sollte.

    • 2G
      2097 (Profil gelöscht)
      @Mayerlei:

      Völkerrechtlich wohl korrekt, doch blenden Sie auch absichtlich das Wesentliche komplett aus. Das Wesentliche ist auch wieder das alte bereits bekannte oft erwähnte und nicht schon wieder „Reich gegen Arm“. Als BWLer möchte ich hier Warren Buffet zitieren: „Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen". Die Menschen bleiben oftmals ja nicht in den angrenzenden Staaten, da dort katastrophale Zustände in den Flüchtlingslagern herrschen. Daher ist ihr Vergleich nicht passend, da die Problematik Arm und Reich gänzlich ausgeblendet wird. Also ist es weiterhin ein Akt der Humanität. Da allerdings die Leute bei uns um Wohnraum und Jobs mit den überwiegend unteren (Transfer-)Einkommensschichten konkurrieren werden und die Politik keine Sozialpolitik ausreichend umsetzen wird, die diese Situation entschärft, wird die AfD irgendwann Wahlergebnisse erreichen wie in Frankreich die FN. Ergo: Die sozialen Verhältnisse bei uns verschärfen sich und radikalisieren sich. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird enorm zunehmen. Eine an den Menschenrechten orientierte Politik wird bedauerlicherweise weiter ins Abseits gedrängt werden aufgrund des Fehlens einer angemessenen gerechten Sozialpolitik.

      • @2097 (Profil gelöscht):

        Zitat: "Da allerdings die Leute bei uns um Wohnraum und Jobs mit den überwiegend unteren (Transfer-)Einkommensschichten konkurrieren werden [...], wird die AfD irgendwann Wahlergebnisse erreichen wie in Frankreich die FN. Ergo: [...] Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird enorm zunehmen."

         

        Gut möglich. Wenn es so weit ist, muss wieder das Gewissen ran und sagen, ob die Hilfe wirklich eine Hilfe ist, oder ob sie nur das Ego des Helfers streicheln soll. Man kann nur hoffen, dass es dann Gehör bekommt. Bis da hin allerdings sollten wir uns alle fragen, wieso wir "die Politik" immer wieder durchkommen lassen mit der dummen Angewohnheit, Arme Leute gegen noch ärmere auszuspielen.

         

        Ist es denn wirklich unmöglich, auf all die Heilsversprechungen zu pfeifen, die man hier bekommt für seine Ein- und Unterordnung und fürs Klappehalten? Und ist die Angst vorm Abstieg hier und heute tatsächlich bereits berechtigt?

      • @2097 (Profil gelöscht):

        Ja es ist ungewöhnlich, dass Deutschland nicht in der Lage war 5 - 10 Milliarden Euro für die syrischen Flüchtlinge locker zu machen um ALLEN dort eine menschenwürdige Unterbringung zu gewähren und stattdessen 3-4% der Syrer aufgenommen hat und diesen dann mitten in Deutschland eine Menschenwürdige Unterbringung ermöglicht zu einem Aufwand von 45 Milliarden Euro.

        Als BWLer ist ihnen ja eventuell bekannt, dass das gesamte BIP gesamt Syriens vor dem Krieg bei rund 42 Milliarden Dollar lag.

         

        In Deutschland gibt es kaum jemanden der wirklich Geopolitisch helfen möchte.

        Wenn ich brutal pauschalisiere sind die Flüchtlinge:

        Für die Regierenden ärgerlich und im Sinne des geringsten Widerstandes zu versorgen.

        Für Grüne ein willkommenes Mittel um die Struktur der Gesellschaft zu verändern hin zu dem Multi-Kulti-Ideal.

        Für Linke eine willkommene neue Schutzbedürftige Klasse, da die Arbeiter ja größtenteils emanzipiert sind und außer den 4-5% Langzeitarbeitslosen kaum noch eine Klasse vorhanden war, für die man Kämpfen konnte.

        Für die AfD sind die Flüchtlinge ein Steigbügel zur Macht.

        Für einen ganzen Industriezweig ein Segen. Kaum ein Sozialwissenschaftler/Pädagoge/Germanist wird befürchten müssen in Zukunft arbeitslos zu werden. Private Sicherheitsdienste expandieren. Vermieter profitieren von der Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt etc.

         

        Der Umverteilung stehe ich skeptisch gegenüber. Reiche und Unternehmer können Deutschland, wenn sie denn wollen, abstreifen. Das ist nun mal die andere Seite der Globalisierung. Die Mittelschicht ist zwar relativ ortsgebunden aber auch hier findet man heute schon eine ganz andere Mobilität vor als noch vor 20-30 Jahren. In meinem Studiengang hat jeder zweite Absolvent bereits Auslandserfahrung. Man kann das anhand der Emigration aus Großbritannien ganz gut erkennen. Denen laufen einfach die Fachkräfte weg. Die ehemaligen britischen Kolonien (Kanada, Neuseeland, Australien, etc.) locken mit Wohlstand und Sicherheit.

  • Ein "Menschenschmuggler", der unter Ausnutzung der Notlage der geschmuggelten Menschen einen deutlich höheren Preis verlangt, könnte in Deutschland nach §291 StGB wegen Wuchsers belangt werden. - Die Ausnutzung der Flüchtenden ist also bereits mit Strafe bedroht!

     

    Der Rest bedarf keiner Strafe, da kann ich dem Kommentator nur zustimmen!