Kommentar Verschärftes Sexualstrafrecht: Frauenfeindliche Gesetzeslücken
Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werden könnten.
D er Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Er bessert das immer noch patriarchal bestimmte Sexualstrafrecht an wichtigen Punkten nach und schließt einige frauenfeindliche Schutzlücken.
Es handelt sich auch nicht um eine Showeinlage für die Galerie. Der Gesetzentwurf hat gute Chancen, in dieser oder ähnlicher Form im Bundestag verabschiedet zu werden. Schließlich hat die CDU in dieser Frage sogar schneller als der Minister den Änderungsbedarf erkannt.
Es überrascht allerdings, dass der Bundesjustizminister eine vergleichsweise komplizierte Regelung vorschlägt, statt einfach das Prinzip „Nein heißt Nein“ aufzugreifen. Damit würde nicht nur die Istanbul-Konvention des Europarates sicher umgesetzt, sondern auch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ohne Relativierungen unter strafrechtlichen Schutz gestellt. Maas dagegen will als neues Delikt den „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ einführen. Dabei würde es strafbar, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.
Bisher wird es nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau Sex erkennbar ablehnt, ihn dann aber über sich ergehen lässt, weil etwa die Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts mitbekommen sollen – eine Konstellation, wie sie vermutlich relativ häufig vorkommt. Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? Die Begründung des Gesetzentwurfs bleibt die Antwort schuldig. Letztlich müssen Gerichte entscheiden.
Solche Unsicherheiten könnten vermieden werden, wenn das klare Nein auch im Strafrecht das Maß der Dinge wäre. Das ist auch nicht unverhältnismäßig, schließlich gehört die sexuelle Selbstbestimmung inzwischen unzweifelhaft zum Kern der Menschenrechte.
Wer jemand falsch beschuldigen will, kann dies schon heute tun. Dies ist kein Argument gegen ein konsequentes Strafrecht. In schwierigen Fällen gilt immer der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Eine Verschärfung des Strafrecht ist also kein Mittel gegen Beweisprobleme. Es ist aber abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher Beweisprobleme straffrei zu lassen.
Unser Mittel gegen Antifeminismus
Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen
meistkommentiert