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Kommentar „Rock gegen Überfremdung“Versammlungsfreiheit für alle

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Für Rechte und Linke darf es keine unterschiedlichen Regelungen geben. Es gibt nur ein Versammlungsrecht – und das ist auch gut so.

Klare Botschaft am 11.Juli in Themar Foto: dpa

ber das Festival „Rock gegen Überfremdung“ in der thüringischen Kleinstadt Themar am vergangenen Wochenende kann und sollte man sich aufregen. So wie man sich stets über nationale Borniertheit, weißes Überlegenheitsdenken und ängstliche Ausgrenzungsbedürfnisse aufregen kann und sollte.

Dass das Festival von den Thüringer Gerichten jedoch als politische Versammlung eingestuft wurde, ist kein Grund zur Empörung. Dass es hier um Politik ging, zeigt sich ja schon daran, dass wir uns zu Recht über die dort propagierten rechtsradikalen Inhalte aufregen. Auch zu Gegendemonstra­tio­nen wurde doch deshalb aufgerufen, weil man den dumpfen und gefährlichen politischen Botschaften der Veranstalter eigene Bekenntnisse zu Weltoffenheit entgegensetzen wollte. Das ist öffentlicher Diskurs.

Eintrittsgelder sind auch nicht grundsätzlich ein Signal, dass es nicht um Politik geht. Nicht alle Versammlungen können auf die Finanzmittel von Großorganisationen wie Gewerkschaften, Kirchen und Parteien zurückgreifen.

Natürlich können auch Rockkonzerte politisch sein. Die rechten Veranstalter orientieren sich ja sogar an linken Vorbildern wie „Rock gegen Rechts“ oder „Arsch huh – Zäng ussenander“ in Köln. Dass die Botschaft der Rechten nur vorgeschoben war, wäre zwar schön, aber leider waren das in Themar wirklich überwiegend Nazis, die hinter den propagierten Inhalten auch stehen.

Es wäre auch widersinnig, gegenüber Rechten einen engen Versammlungsbegriff zu vertreten, reduziert auf klassische Kundgebungen und Demonstrationen, während für die Linke in Hamburg ein erweiterter Versammlungsbegriff propagiert wurde, der mehrtägige „Protestcamps“ inklusive Verpflegung und Übernachtung umfasst. Es gibt nur ein Versammlungsrecht, und wer anderen die Versammlungsfreiheit nicht gönnt, schneidet sich am Ende meist ins eigene Fleisch.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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43 Kommentare

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  • "Erbärmliche Gesinnungslosigkeit"

  • Das Wesentliche gut heraus gearbeitet, Herr Rath. Danke.

  • Ja, es braucht keine unterschiedlichen Gesetze zur Versammlungsfreiheit, je nach Klientel.

     

    ABER!

     

    Es braucht auch keine unterschiedliche Auslegung des bestehenden Rechtes.

     

    Wenn die Polizei in Hamburg eine Demo auflöst, weil ein paar wenige ihre Sonnenbrillen nicht abnehmen, in Themar aber nicht mal zum Abnehmen dieser aufgefordert, geschweige denn das Konzert vor Beginn durch die Polizei gesprengt wird und die Anwesenden niedergeknüppelt und mit Tränengas eingenebelt werden, wo bleibt da die vielzitierte "Gleichbehandlung" vor dem Gesetz?

     

    46 Anzeigen wegen diverser Straftaten sprechen eine deutliche Sprache. Das war kein friedliches Zusammenkommen von ein paar Musikinteressierten.

    • @cursed with a brain:

      Das Recht wird nicht unterschiedlich ausgelegt. Das Vermummungsverbot gilt nur bei Veranstaltungen die unter § 17a VersammlG fallen, Demos tun es, Konzerte nicht.

  • @Martin1: "Und: In Hamburg gab es einen Toten! Ein Opfer linker Gewalt: Einen Polizisten!"

     

    Dreist log er den Lesern die Hucke voll - und niemanden schien es zu interessieren.

    Ja, es ist ein Beamter leider verstorben. Allerdings vor dem Gipfel, auf der Hinfahrt an einem Herzinfarkt.

    Dass sich trotzdem noch ein (in diesem Fall: rechter) Scharfmacher findet, der das ausschlachtet, ist pietäts- und geschmacklos.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Hanksson:

      Nicht zu vergessen die Hunderstschaften die durch Dehydration verletzt wurden. Mit dem Durst haben die "Linken" sich einen mächtigen Verbündeten gesichert. Und kein Medium berichtet über diese unheilige Allianz!

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Naja, man sollte die Vorfälle in Hamburg wirklich nicht bagatellisieren oder zynisch kommentieren. Körperverletzung ist inakzeptabel.

        Dass aber die ursprünglichen Angaben der Verletztenzahlen auf Seiten der Polizei heillos übertrieben waren scheint mittlerweile belegt. Man hatte einfach auch die Opfer des eigenen Tränengaseinsatzes (130-150), von Dehydrierung und Überbelastung, sowie die Krankenstandszahlen ab 22.Juni bis 9. Juli subsummiert und den G20-Gegnern zur Last gelegt. Von den 476 verletzt gemeldeten Beamten waren 'nur' 21 auch am Folgetag oder länger nicht einsatzfähig.

        Quelle: https://www.buzzfeed.com/marcusengert/bei-g20-protesten-weniger-polizisten-verletzt-als-gemeldet?utm_term=.kxD0GXgRg#.ov1E3a6R6

  • Ein unaufgeregter Kommentar, ohne Schaum vorm Maul. Wie angenehm und ungewohnt...

    • @otto:

      Gemach Jung. Gib hier mal nicht den

      Waalkes - wa!

       

      Christian Rath - bäckt durch die Bank

      Ein solides schaumfreies Schwarzbrot!

      Wenn hie&da mal was zu kamellen is - Geschenkt.

       

      (kurz - Zwei Juristen weniger als drei Meinungen¿ = Noch am Nachdenken -

      Am dran!;))

      vgl. "Der einarmige Jurist!;))"

      • @Lowandorder:

        mit Schaum vorm Maul meinte ich eher allgemein die taz und natürlich nicht den Herrn Rath...

  • Alberne Debatte, es geht darum, dass auf dem Rechtskonzert der Hitler-Gruß gezeigt und Heil gebrüllt wurde - und die Polizei schritt nicht ein. Gegen das Vermummen aber wurde man sofort aktiv.

    • @Philippe Ressing:

      In Hamburg wohlgemerkt!

  • Auch ich bin für die Einhaltung des GG und dies in Verbindung mit dem Gesinnungsstrafrecht.

    Heute tagt in Stuttgart der U-Ausschuss, wobei die BaWü-Parlamentarier mehr über den NSU herausfinden wollen. Mittlerweile ist es evident, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe für das Aktionbüro Rhein-Neckar tätig waren. Aber in München war man ja gut beschützt.

    Die Extremisten scheren sich nicht um Ländergrenzen, schon gar nicht im Rhein-Neckar-Raum.

    Daher: danke an die TAZ für die Berichterstattung !

    • @Pink:

      "Auch ich bin für die Einhaltung des GG und dies in Verbindung mit dem Gesinnungsstrafrecht."

       

      Dieser Satz war ungefähr genau so dumm wie "Auch ich bin für die Einhaltung des Veganismus und dies in Verbindung mit einem Steak zum Frühstück".

      • @Hanksson:

        kl. Tipp -

         

        Vorm Dilletieren -

        Hirn einschalten!

        Gern. Dannichfür.

    • @Pink:

      Jau. Schließe mich gern an.

  • Ein guter Artikel über Grundrechte, eine stabile Demokratie wie in Deutschland muss sich ein paar Ausreißer nach rechts oder links leisten können.

  • Genau so! Ein Verbot beflügelt nur die gern eingenommene Opferrolle der Rechten.

    • @lions:

      Nein, das glaube ich nicht. Vom vermeintlichen Opfer hin zum tatsächlichen Täter sind es nur ein paar Schritte. Schritte, die diese 'Opfer' ohnehin immer wieder gehen. Ohne große Bedenken und immer beflügelt vom Bewußtsein ihrer 'Heldenrolle'.

      • @LittleRedRooster:

        Genau das isses ja! Sie darin zu verbieten bilanziert aber letztendlich positiv für sie.

  • "Es gibt nur ein Versammlungsrecht, und wer anderen die Versammlungsfreiheit nicht gönnt, schneidet sich am Ende meist ins eigene Fleisch."

    So ist es. Endlich eine Stimme der Vernunft. Und wer der Argumentation nicht folgen kann oder will, sollte wenigstens ans eigene Fleisch denken.

  • Der wesentliche Unterschied:

     

    Die eine Versammlung wurde von der Polizei verfolgt, die andere geschützt!

  • Der offensichtliche Unterschied besteht darin, daß die Protestcamper in Hamburg nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen, die Rechtsextremen in Thüringen aber sehr wohl. Diese Leute träumen vom "tausendjährigen Deutschland" des Herrn Höcke, oder noch Schlimmerem. Und mit "Deutschland" meinen die einen anderen Staat, als den von dem wir reden.

     

    Deswegen vergleicht der Autor hier Äpfel und Birnen. Für Verfassungs- und Demokratiefeinde kein Versammlungsrecht! Da wäre die Demokratie ja schön dumm.

    • @kditd:

      Die offensichtliche Gemeinsamkeit ist die, dass weder die Linksextremen noch die Rechtsextremen sich Gedanken über die fdGO machen. Sie wollen allerlei abschaffen, aber die fdGO steht ihren Überlegungen gewiss nicht vorne an. Die fdGO kommt hier erst ins Spiel, wenn "verfassungsschützende" Interpreten sich einschalten und dann versuchen, aus dem rechten/linken Zitatenwust was Einschlägiges herauszudestillieren. Das kann man dann aber wieder auf deiden Seiten so machen.

    • @kditd:

      Wobei ich mir eine Abschaffung der derzeitigen FDGO (parlamentarische repräsentative "Demokratie" mit IMHO teils erheblichen, zunehmend völlig undemokratischen Legitimationsschwächen) zugunsten, nein, keines tausendjährigen Reiches, sondern zu etwas ganz anderem direkterem, von unten nach oben legitimierten, schon gut vorstellen und wünschen könnte. Unser "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." -und das wwar es dann schon. Das ist FDGO, aber Demokratie stelle ich mir anders vor.

      Damit bin ich jetzt auch ein Verfassungsfeind, wenn ich mir vielleicht nochmal einen Versuch mit einer Räterepublik wünschen würde, oder ein Modell, wie es bei den Zapatisten praktiziert wird oder wie es zum blanken Entsetzen aller Autokraten, Lobbykraten und Geostrategen rundherum die Kurden in Rojava versuchen. Einfach mal Murray Bookchin lesen. "Libertärer Kommunalismus" heißt das Modell, und in der Idee stecken viele Erfahrungen mit Versuchen, die gescheitert sind, drin. Oder den Teufel selber, späte Öcalan-Schriften. Da könnte man sich ernsthaft was abschauen.

      • @Da Hias:

        Grundgütiger! An Ihrer Stelle würde ich mal ganz schnell nachschlagen, was die FDGO ist.Das was Sie hier aufzählen hat mit der FDGO nix zu tun.

        • @Mephisto:

          Die maximale Höhe des "Mitspielens" ist aber nun mal recht deutlich im 20(2) GG festgeklopft. Nach diverser Auslegungs- und Rechtsprechungsgymnastik u.a. nochmal unmißverständlich ausgerechnet im § 4 Absatz 2 BVerfSch von 1990 gelandet (und das wird denjenigen, die mit dem sehr repräsentativen Charakter unserer parlamentarischen Demokratie nicht glücklich sind, ggf. reingehauen.). Ich meine "FDGO" durchaus in dem kritischen bis abschätzigen Sinne, wie er oft in eher linken Spektren gesehen wird.......

  • Danke. Mehr braucht es nicht.

  • So ist es! Ich verstehe auch nicht wie politische Menschen immer wieder auf die Idee kommen ihre Opposition durch Gestze knebeln zu können ohne das diese Repressionsmaßnahmen dann irgendwann zum Boomerang werden.

     

    Das wird als nächstes mit dem Zensurgesetz von Herrn Maas passieren. Wer glaubt das davon nur Nazis betroffen sein werden ist ein Träumer.

  • nanu, ein taz-Kommentar, dem ich 100% zustimmen kann? Bin überrascht.

  • Sehr guter Artikel. So leid es mir tut, dass die rechtsextremen Dumpfbacken ihr Festival abhalten konnten, haben sie sich überwiegend an geltende Gesetze gehalten. Kein Auto hat gebrannt, keine Scheibe ging zu Bruch. Gegen die Nazis, die verfassungsfeindliche Symbole verwendet haben, wird hoffentlich effektiv ermittelt. Umso kritischer sind die linksradikalen Randale rund um den G20 Gipfel zu bewerten. Man könnte wirkungsvoll demonstrieren und versuchen, mit Argumenten zu überzeugen, dreht aber bei jeder Provokation der Staatsgewalt durch und nur zu oft bedarf es nicht mal der selben. Rechts- wie Linksextreme teilen sich den liberalen Rechtsstaat als Feindbild und verachten die Gesetze, aber die Chaoten von links machen das so aggressiv gegen unbeteiligte Mitbürger, dass sie vielen Menschen jetzt als das größere Übel erscheinen. Dümmer geht´s echt nicht. Abgesehen davon: wo war der schwarze Block? Ist ein Treffen der G20 schlimmer als so ein Nazi-Aufmarsch oder gab´s in Themar vielleicht nicht genug Autos zum anzünden und Läden zu plündern?

    • @Bulbiker:

      Unglaublich wie sie sich hier unreflektiert der eindeutig widerlegbaren Extremismustheorie bedienen und Linksradikalismus mit Rechtsradikalismus in einen Topf werfen und das mit einer derart plumpen Argumentation, dass sich mir die Haare sträuben und die schlichtweg unerträglich ist.

       

      Sie sprechen von den braven Rechten, die "sich überwiegend an geltende Gesetze halten". Warum sollte die auch auf einem Musikfestival reihenweise Straftaten begehen? Dort werden "lediglich" Straftaten geplant und sich vernetzt.

      Sie vergessen wohl die brennenden Flüchtlingsheime und brutal zusammengeschlagenen Menschen, die diese Nazi-Vollpfosten als "fremd" definieren.

       

      "Umso kritischer sind die linksradikalen Randale rund um den G20 Gipfel zu bewerten". Was führt Sie zu dieser Aussage? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Warum sollte man wegen eines Nazimusikfestivals den G20 Gipfel "kritischer bewerten? Gehts noch?

      • @Hara Nasari:

        Wenn dort entsprechende Straftaten geplant werden und dies im Vorfeld einer Versammlung bekannt ist, dann haben Sie vollkommen Recht.

         

        Haben Sie Beweise für Planung und Durchführung dieser "massenhaften Straftaten" oder vermuten Sie dies nur?

      • @Hara Nasari:

        Also ich mag echte Rechtsextreme auch nicht!

        Aber man muss, der Fairness Willen, die Kirche (oder Moschee oder Synagoge) schon im Dorf lassen!

         

        Fakt ist, dass bei "Gegendemonstration" genannten Happenings in aller Regel Gewalt ausgeht, damit man ins Fernsehen kommt.

         

        Und: In Hamburg gab es einen Toten! Ein Opfer linker Gewalt: Einen Polizisten!

        Menschenrechte gelten auch für Nazis und Polizisten?

        • @Martin1:

          Was in Deutschland gerade läuft ist eine regelrechte Hetzjagd auf Linksradikale, auch begünstigt durch zahlreiche Lügen und Gerüchte sowie auch durch konservative und rechte Brandstifter. Sie und ihr Gesinnungsgenosse Bubliker sind das beste Beispiel dafür und leider nur zwei von so Vielen. Differenzierung ist bei Ihnen kein Thema mehr...

           

          Ein weiteres Beispiel sind die unglaublichen Lügen (aber durchaus der Regelfall) seitens der Polizei, die von knapp 500 Verletzten sprach. Es stellte sich heraus, dass gerade einmal 20 davon auch am nächsten Tag dienstunfähig war. Es geht aber nich hervor wieviele wirklich Gewalt durch DemonstrantInnen erfahren haben. In diese Polizeistatistik wurde alles was in den zwei Wochen vorher passiert ist mit einberechnet und zu dem auch jeder kleine Schnupfen eines Beamten. Wenn das mal nicht gezielte Hetze ist.

          Und ja dann kann man immer noch von einem aufgebauschtem Problem sprechen!

        • @Martin1:

          Wie auch die VorrednerInnen schon anmerkten zu ihrem zweifelhaftem Kommentar: Das ist mit Verlaub eine dreiste Lüge, die sie entweder bewusst streuen oder unreflektiert von Dritten übernommen haben.

           

          Bei diesem Opfer "Linker Gewalt" handelt es sich in Wahrheit um einen Polizisten der während der Anreise (!) an einem Herzinfarkt gestorben ist, eine durchaus häufige Todesursache in unserer Gesellschaft, auch bei Polizisten....

           

          Was sie als außerdem als Fakt bezeichnen ist nichts als eine weitere unreflektierte Äußerung ihres zweifelhaften Gedankenguts.

        • @Martin1:

          Wenn etwas schlimmer ist als zu lügen, dann ist es leicht erkennbar zu lügen.

           

          Es gab in Hamburg kein Todesopfer durch die Demonstrationen und die Krawalle zum G20-Gipfel.

        • @Martin1:

          Ein Opfer linker Gewalt; Echt? Erzähl mal, wie sich das zugetragen hat.

    • 3G
      32795 (Profil gelöscht)
      @Bulbiker:

      In Themar waren nur 1.000 Bullen, da rentiert ja die Anreise nicht...

      • @32795 (Profil gelöscht):

        Nazis mögen ja auch keine Polizisten. Der Feind Ihres Feindes ist Ihr Freund?

        • @Alexander Stein:

          "Unglaublich wie sie sich hier unreflektiert der eindeutig widerlegbaren Extremismustheorie bedienen und Linksradikalismus mit Rechtsradikalismus in einen Topf werfen"

           

          Wenn man Links- und Rechtsradikalismus nicht in einen Topf werfen sollte, was dann...!??!

          • @Nobodys Hero:

            Wie wäre es mal mit "informieren" und "nachdenken"?

          • @Nobodys Hero:

            Naja, wenn man einfach nur Bock auf Eintopf hat, dann kann man tatsächlich alles in einem Topf werfen. Braucht man nicht viel nachdenken dabei und in Muttis Küche mag da ja auch Schmackhaftes dabei rauskommen.

            In der Politik dagegen würde ich dergleichen hausbackene Rezeptur allerdings ablehnen. Pfui Deibel!