Kommentar Reform des Flüchtlingsrechts: Schikane und Stigmatisierung
Asylbewerber dürfen arbeiten, wenn Deutsche den Job nicht wollen. Dass die Union dies nun zur Disposition stellt, zeigt: Es ging um Abschreckung.
W enn die Union für ihre harte Haltung in Sachen Asyl gescholten wird, verweist sie gern darauf, dass sie – gemeinsam mit der SPD – das Arbeitsverbot von Flüchtlingen auf drei Monate beschränkt hat. Das war ein richtiger Schritt, änderte aber für viele Betroffene nicht viel. Denn unangetastet bleiben sollte die Regelung, dass ein Job nur dann angenommen werden durfte, wenn sich kein passender deutscher Arbeitsloser findet.
Zur Rechtfertigung wurde gern der Schutz einheimischer Arbeitsloser vor zugewanderter Konkurrenz ins Feld geführt. Daran wurde auch in solchen Zeiten festgehalten, in denen nur sehr wenige Flüchtlinge kamen.
Jetzt stellt die Union die Regelung zur Disposition. Damit will sie die Zustimmung zu Verschärfungen an anderen Stellen des Asylrechts erkaufen. Das tut sie in einer Zeit, in der vergleichsweise viele Flüchtlinge kommen. Dass sich diese nun künftig alle einen Job suchen dürfen, ist offenbar kein Problem mehr. Das beweist, dass Arbeitsmarktpolitik beim Arbeitsverbot nie eine Rolle gespielt hat.
Tatsächlich ging es um Abschreckung und Schikane: Das Verbot macht die zum Nichtstun Verdammten auf Dauer psychisch fertig. Es stigmatisiert sie, weil – zutreffenderweise – immer wieder gegen sie vorgebracht wird, sie würden auf Kosten der Allgemeinheit leben. Es kostet Steuergelder, und zwar die der Kommunen, die für die Flüchtlinge aufkommen müssen – und von allen öffentlichen Haushalten am schlechtesten dastehen.
Als politische Manövriermasse taugt das Arbeitsverbot deshalb nicht. Es ist weder den Flüchtlingen selbst noch den Städten noch den BeitragszahlerInnen zuzumuten, Asylsuchende vom Arbeitsmarkt auszuschließen. Die CDU sollte endlich seiner restlosen Abschaffung zustimmen – bedingungslos.
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