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Kommentar De Maizière gegen linksEs wird langsam absurd

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Indymediaverbot, verschärftes Demonstrationsrecht: Der Bundesinnenminister setzt im Wahlkampf plötzlich auf den Kampf gegen Linksextremismus.

Der Bundesinnenminister hat sein Thema gesucht – und gefunden Foto: dpa

D a hat also jemand sein Thema gefunden. Es brauche eine harte Kante gegen Linksextremismus, verkündeten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und seine Unions-Kollegen aus den Ländern am Freitag. Autonome Zentren wie die Rote Flora dürften nicht mehr toleriert, das Demonstrationsrecht müsse nochmals verschärft werden.

Die Forderungen sind späte Ausläufer der G20-Randale in Hamburg. Sie sind aber vor allem: Wahlkampf. Und das reichlich durchschaubar.

Den Auftakt hatte de Maizière schon vor einer Woche gemacht. Er ließ das linke Onlineportal Indymedia verbieten, angeblich von langer Hand vorbereitet – aber doch gut getimed vor der Bundestagswahl verkündet. Und statt die vermeintlich aufgetriebenen Betreiber aufzufordern, problematische Beiträge zu löschen, wurde gleich die ganze Plattform dichtgemacht.

Es ist eben gerade nicht die Zeit für Zwischentöne. Und für die Union scheint das Thema Linksextremismus wie gemacht. Die Hamburger Randale hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Für ein hartes Durchgreifen gegen die autonome Szene können die Christdemokraten auf breiten Zuspruch hoffen, auch von schwankenden AfD-Anhängern. Gleichzeitig versucht die Union SPD, Grüne und Linke in die Enge zu treiben, denen sie ein ambivalentes Verhältnis zu linker Militanz vorwirft. Indes: Es ist nicht ausgemacht, dass die Sache nicht noch nach hinten losgeht.

Sinkende Zahl von Straftaten

Bis Hamburg jedenfalls war das Thema auch für de Maizière kaum eines. Auch er äußerte sich zum Linksextremismus, wenn überhaupt, nur am Rande. Das Problem schien beherrschbar. Konspirative Radikale wie die „militante gruppe“, die mit Brandanschlägen für Unruhe sorgten, wurden schon vor Jahren hochgenommen. Die Zahl linker Straftaten sank im vergangenen Jahr um zwei Prozent auf 9.389 Delikte, die der linken Gewalttaten gar um 20 Prozent.

Anders auf rechtsextremer Seite, wo die Straftaten leicht auf 23.555 Delikte anstiegen – auf den Höchststand seit 15 Jahren. Und Präventionsprojekte gegen Linksextremismus führten ein Schattendasein. 1,3 Millionen Euro gibt die Bundesregierung dafür in diesem Jahr aus – bei 103,2 Millionen Euro für alle anderen Präventionsmaßnahmen.

Nun aber gab es die G20-Krawalle. Und es ist Wahlkampf.

Da bekundet auch CDU-Generalsekretär Peter Tauber, die „Rote Flora“ und ein Hausprojekt in der Rigaer Straße in Berlin hätten ihren Existenzberechtigung verwirkt. Da bezeichnet Kanzleramtschef Peter Altmaier die Hamburg-Krawalle wortgewaltig als „Terror, sonst nichts“. Und da paktiert die CDU in Sachsen-Anhalt gar mit der AfD und stimmt für deren Antrag auf eine Enquetekommission zum Linksextremismus. Eine, die auch den Kinder- und Jugendring auf linksextreme Tendenzen untersuchen soll. Es wird also langsam absurd.

Kreativer Verfolgungsdruck

Und die Kampfansage gegen linksaußen könnte auch an anderer Stelle noch auf die Union zurückfallen. Beim Thema Indymedia musste de Maizière bereits etwas zurückrudern. Ob die von den Behörden präsentierten Waffen bei den Razzien tatsächlich den Betreibern der Plattform zuzuordnen sind, ist nun doch nicht so klar. Und auch, ob das Verbot Bestand hat, ist nicht ausgemacht.

taz.am wochenende

40 Jahre Deutscher Herbst: Am 5. September 1977 entführten RAF-Terroristen Hanns Martin Schleyer, um ihre Führungsspitze freizupressen, die in Stammheim inhaftiert war. 91 Geiseln kamen hinzu, als die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt wurde. Die Bundesregierung zeigte sich unbeugsam, Schleyer wurde ermordet, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nahmen sich das Leben. Zeitzeugen und Nachgeborene rechnen mit der RAF ab – auf 14 Seiten. Am Samstag am Kiosk, im eKiosk oder im praktischen Wochenendabo. Und rund um die Uhr bei Facebook und Twitter.

Eine offene Plattform, auf der erstmal jeder, der will, Beiträge schreiben kann, als Verein zu verbieten, ist schon kreativ. Hier „Vereinsvorsitzende“ gerichtsfest nachzuweisen, wird anspruchsvoll. Die Durchsuchten jedenfalls behaupten, diese Funktion nicht inne gehabt zu haben – und klagen inzwischen gegen das Verbot. Sollten sie Recht bekommen und das Verbot aufgehoben werden: Es wäre eine saftige Blamage für de Maizière.

Auch die Räumung linker Zentren ist weit leichter gefordert, als umgesetzt. In Berlin hatte das bereits der einstige CDU-Innensenator Frank Henkel versucht, in besagter Rigaer Straße. Als die Polizei schließlich zu einer Teilräumung ausrückte, wurde diese anschließend vom Landgericht als rechtswidrig kassiert: Die Autonomen bekamen ihre Räume wieder. Und Henkel war bloßgestellt.

Verhältnismäßigkeit über Bord

Auch die am Freitag angekündigte Verschärfung des Demonstrationsrechts wird auf Widerstand stoßen. Erst im Juni hatte die Große Koalition die Strafen für Angriffe auf Polizisten verschärft. Mindestens drei Monate Freiheitsstrafe gibt es nun, und sei es nur ein Schubser. Bekanntschaft mit dem neuen Gesetz machte diese Woche ein 21-jähriger G20-Gegner, der bei den Protesten zwei Flaschen auf Polizisten warf: Er wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Strafen die sonst etwa für schweren Raub verteilt werden. Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit vermittelt das nicht mehr.

Der neue Vorschlag geht nun noch weiter: Verurteilt werden könnte nun schon, wer sich nur in der Nähe von Flaschenwürfen befinden würde – ohne selbst zur Tat zu schreiten. Ganze Demonstrationszüge könnten so in Mithaftung für das Fehlverhalten Einzelner genommen werden. Es wäre eine massive Beutelung des Versammlungsrechts.

Thomas de Maizière muss sich mit solchen „Details“ vorerst nicht aufhalten. Er hat sein Thema gesetzt. Und schon am Montag will er weitermachen, in Hohenschönhausen in Berlin.

In der dortigen Stasi-Gedenkstätte will er ein Anti-Linksextremismus-Seminar für Schüler besuchen. Auch dieser Besuch ist wohlterminiert. Dass die dortigen Seminare in der letzten Evaluation des Familienministeriums denkbar schlecht abschnitten, dass ihnen eine „weitreichend einseitige Materialauswahl“ und einen „unausgesprochenen Totalitarismusverdacht“ gegen alle möglichen linke Strömungen vorgeworfen wurden – auch an diesen Details wird sich de Maizière wohl vorerst nicht stören. Es ist ja Wahlkampf.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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61 Kommentare

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  • Hat jemand was anderes erwartet? Man soll Ursachen und Wirkung nicht verwechseln. Seit dem Ende des 2 WK, war man und ist man auf dem "rechten Augen" blind. Jede auch nur im Hauch von Links wurde mit allen Mitteln bekämpft, von rechts dagegen relativiert, beschönigt und geleugnet. Alleine seit dem Mauerfall gab es mehr als 170 Opfer rechter Gewalt? Wie viele seit dem von Linker Gewalt? Null. Man hatte und hat schon immer große Sympathien in Deutschland mit rechten menschenverachtenden Ideologien gehabt und hat sie in Teilen noch heute. Wäre man genau so konsequent gegen rechts vorgegangen, würden viele Opfer heute noch Leben. Alleine der NSU Komplex, ist für einen angeblichen "demokratischen Rechtsstaat" unwürdig. Es gab und gibt sie die sog. Gesinnungsjustiz. und wird sie auch weiter geben, denn nur weil Deutschland den Krieg verlor, war doch die menschenverachtende Ideologie nicht weg. Eine Philosophie von Viehzüchtern, angewandt am Menschen"

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Extremismus" ist keine politische Analysekategorie, sondern ein Machtdispositum des Staates.

    Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Erkenntnis bei der taz durchsetzen würde und dieses Wort 'Extremismus' in Anführungsstrichen geschrieben wird (oder es mit dem Wörtchen 'sogenannt' kombiniert wird).

     

    Eine SPD-Sitzblockade gegen Nazis ist in Sachsen eine linksextremistische Gewalttat.

    Es braucht sich kein*e Journalist*in über "Populismus" beschweren, wenn mensch selbst solche Begriffsungetüme wie 'Extremismus' ohne große Reflektion verwendet.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      Unsinn. Unter "Gewaltkriminalität" fallen in Deutschland folgende Delikte:

       

      Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB), Raubdelikte (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB).

      • @hans maier:

        Herr Maier, da Sie offenbar gerade in jurist. Definitionsrage zu sein scheinen: Googeln Sie mal nach vis compulsiva in Verbindung mit Sitzblockade bzgl Gewaltdefinition. Btw: @Hanni. C. hat Gewalttat geschrieben, nicht Gewaltkriminalität, wenn schon beim Erbsenzählen.

  • ne´ ausgezeichnete Situationsanalyse (!) Danke Konrad Litschko ..

    .. es wird verdeutlicht , das ein verborgener Rechtsdrall im Staate legitim wird... Die Forderung der G20 Gegner nach "WORLD FIRST" , wird, im Namen der Macht , diskreditiert..

    .. erscheint fast so , das die CDU nach irgend gemeinsamen Nenner mit der AfD sucht ..? .. die m.E. `künstlich´ herbeigeführte Eskalation bei G20 wird benutzt um "Rechtes Denken" zu popularisieren..? .. und dann noch das dumme Festhalten an Sanktionen gegen Russland..?

    Es ist in jedem Fall spannend...*

  • Was ist sad für eine Diskussion hier?

    Wer eine Flasche gegen einen anderen Menschen wirft tut das mit der Absicht, diesen zu treffen und zu verletzen. Dabei ist eine Körperverletzung vorsätzlich geplant und billigend in Kauf genommen. Dafür kann es niemals eine Rechtfertigung geben. Auch wenn es in kinksradikalen Kreisen offensichtlich Usus ist, jedwede Gewalt durch Widerstand gegen den Staat zu rechtfertigen. Damit rücken sich auch die radikal Linken in die Ecke von rechtsfaschistischen Radikalen und sind damit keinen Deut besser.

    Gewalt gegen Menschn und Sachen geht nicht - Punkt. Wie in diesem Zusammenhang überhaupt von friedvollem Handeln und Denken gesprochen werden kann ist mir ein Rätsel. Und wer hier über polizeitstaatliche Methoden spricht, den erinnere ich an Zeiten vor 1989 in der DDR und der möge sich bitte ganz schnell besinnen, was hier das freiere und menschlichere Regime war.

    • @CRU:

      Aber dann bitte nicht mit zweierlei Maß messen.

       

      Aber so war es und ist es in Deutschland immer wieder, es muss wohl in Deutschand pathologisch begründet sein, die 170 Opfer rechter Gewalttaten alleine seit dem Mauerfall, werden verharmlost, oder geleugnet, bei Straftaten von Links, spricht man "Linksterrorismus" ?

       

      Geht's noch? Goebbels und Co. freuen sich, dass ihre menschenverachtenden Ideologien bis heute ihre Anhänger hat. Aber schon klar, nur weil Deutschland den Krieg verlor, war die menschenverachtende Ideologie nicht weg, dafür hat man zu viele davon kommen lassen. "Eine Philosophie von Viehzüchtern, angewandt am Menschen"

       

      Ich kann mich noch gut erinnern, als in Rostock der rechte Mob zeitweise, die Straße beherrschte, wäre man damals genau so konsequent dagegen vorgegangen, wie gegen jeden "linken Straftäter" wären wohl die 170 Opfer rechter Gewalt alleine seit dem Mauerfall noch heute am Leben.

    • @CRU:

      "Dafür kann es niemals eine Rechtfertigung geben."

       

      Völlige Zustimmung. Es geht um das Strafmaß...

  • Ein de Maizière oder ein Maas sind ja keine Faschisten, aber beide liefern mit ihren dauernden Gesetzesverschärfungen autoritären Regimen die perfekte Entschuldigung, genauso gegen jeden politisch Missliebigen vorzugehen. Eines der Vorbilder ist wohl auch das von der postfaschistischen PP regierte Spanien...

    • @undnix:

      Wäre de Maizière in der AfD und würde genauso reden und handeln, dann würde er als Rechtsextremist oder gar Faschist gelten.

      Frau Merkel gibt sich moderater - aber es ist natürlich ihr Innenminister und der macht von "Verfassungsschutz" und NSU bis hin zur unabhörlichen Folge verfassungswidriger Gesetze nichts was sie nicht auch billigen würde.

  • Ich sehe auch nicht ein, weshalb mit Flaschen auf Polizisten geworfen werden soll/darf. Niemand hat auf irgendwen was zu werfen. Die Schutzausrüstung haben sie ja vermehrt auch "nur", weil sie Angriffen ausgesetzt sein können.

     

    ABER: Ich meine mich zu erinnern, dass Leute, die Häuser anzünden, in denen Asylbewerber leben, doch vergleichsweise milde bestraft werden.

     

    Gibt es da irgendwo eine gute Aufstellung, was Strafmaß von vermeintlich rechten und linken Straftätern angeht?

    • @Hanne:

      Wie immer variiert das Strafmaß stark, da kein Fall wie der andere ist.

       

      Mal gibt es für das Anzünden eines unbewohnten(!) Gebäudes 2 Jahre, mal sind es 8. Im Mittel nach meiner Beobachtung ~5 Jahre.

       

      In einem anderen Fall (Salzhemmendorf) gab es für einen Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft 8 und 7 Jahre Haft.

       

      In all diesen Fällen kamen keine Menschen zu Schaden. Würde man die hier wiederholt vertretene Rechtsauffassung, solange es keine Verletzten gibt, .... naja, Sie wissen schon.

       

      So ist es in Deutschland glücklicherweise nicht.

    • @Hanne:

      Eine neutrale vermutlich nicht. Sie würde mich auch brennend interessieren.

  • "Er wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Strafen die sonst etwa für schweren Raub verteilt werden. Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit vermittelt das nicht mehr."

     

    Hat die taz keinen Juristen, der solche Behauptungen mal auf seinen juristischen Wahrheitsgehalt hin überprüft?

     

    Schwerer Raub nach § 250 StGB führt zu einer Mindeststrafe von drei Jahren.

     

    Kann man, ganz ohne juristische Fachliteratur, z.B. in Wikipedia nachlesen, müsste aber jedem Hausjuristen ohne nachlesen bekannt sein.

     

    [https://de.wikipedia.org/wiki/Raub_(Deutschland)#Schwerer_Raub.2C_.C2.A7_250_StGB]

    • @Martin74:

      2 Jahre und 7 Monate für 2 Flaschen, die niemanden ernsthaft verletzt haben, sind trotzdem nicht wenig. Nur so zum Vergleich. "Vorsätzliche Misshandlung Schutzbefohlener" geht bei 6 Monaten los.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        ... und hört bei 10 Jahren auf. "Wenig" ist das sicher nicht, wieso sollte es auch?

        • @hans maier:

          Bedenkt man, was tatsächlich passiert ist, so wirkt das Urteil, wie von "russischer Härte" beeinflusst. Aber das ist mein persönlicher Eindruck.

  • "Verurteilt werden könnte nun schon, wer sich nur in der Nähe von Flaschenwürfen befinden würde – ohne selbst zur Tat zu schreiten."

     

    War De Maizière heimlich in Moskau, um sich Anregungen zu holen?

  • 3G
    38071 (Profil gelöscht)

    Ist doch klar. Die Union kennt Umfrageergebnisse die wir nicht kennen und da geht es für die Union jetzt darum der afd Wähler abspenstig zu machen bzw. zu verhindern, dass noch mehr Leute die Schlumpftruppe wählen.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Herr de Maiziere sollte statt Händeschütteln lieber wieder den Deutschen Gruß einfordern.

    Passt besser zu seiner Leitkultur ...

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @60440 (Profil gelöscht):

      Was ich nicht verstehe ist, dass Sie berechtigterweise De Maizière kritisieren, in Ihren Kommentaren zur französischen Innenpoltik sich auf die Seite der Ausbeuter und Unterdrücker schlagen, nur weil Macron auf den Tisch springt und laut Europa, Europa schreit. De Maizière ist ja auch ein überzeugter Europäer, aber ein Kettenhund wie sein französischer Amtsbruder Gérard Collomb.

  • @HANS MAIER und PIPIT PAT:

     

    Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, daß Mehrheiten nicht für das Fehlverhalten von Minderheiten

    bestraft werden. Leider gibt es eine starke Tendenz (z.B. von der CDU)

    genau dieses zu tun und unsere Gesellschaft so stückweise in einen "Polizeistaat" (totalitäres Regime) zu verwandeln.

     

    Ausserdem gilt, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind bzw. meiner Ansicht nach sein sollten.

    Wird ein Flaschenwurf auf einen (in der Regel geschützten) Polizeibeamten

    härter bestraft als ein Flaschenwurf auf einen(in der Regel nicht geschützten) Nichtpolizeibeamten,

    empfinde ich das als ungerecht.

     

    Womit wir beim Thema Verhältnismäßigkeit wären. Würde man generell jeden Flaschenwurf auf einen Menschen

    mit mindestens 3 Monaten Gefängnis betrafen, empfände ich das als unverhältnismäßig.

    (Und Sie dürfen mir glauben, daß ich noch nie eine Flasche auf einen Menschen geworfen habe.)

     

    Wenn der Flaschenwurf trifft und dabei jemand verletzt wird, dann und nur dann könnte man eine Gefängnisstrafe

    strafe von 3 Monaten oder mehr rechtfertigen.

    • @AntiAnti2017@web.de :

      Gleiche Argumentation: Wenn jemand auf einen (in der Regel geschützten) Polizeibeamten schießt, und der Schuss die Schutzweste durchdringt, dann und nur dann könnte man eine Gefängnisstrafe von X Monaten oder mehr rechtfertigen. Sonst ist ja nicht viel passiert. Richtig?

      • @TheBox:

        Nein, falsch.

        Ich schrieb nicht, daß man einen (vorsätzlichen) Flaschenwurf gar nicht bestrafen soll,

        sondern, daß nicht jeder Flaschenwurf mit mindestens 3 Monaten Gefängnis bestraft werden soll.

         

        Und selbstverständlich gilt dies auch beim Schußwaffengebrauch.

        Wenn niemand verletzt wird und klar ist, daß die Wahrscheinlichkeit dafür extrem gering war (wie bei einem Flaschenwurf), sehe ich keinen

        Grund, jemanden für mindestens 3 Monate ins Gefängnis zu stecken.

        Das gilt selbstverständlich auch für Polizeibeamte.

      • @TheBox:

        Wenn ein Maik Schneider wegen Brandstiftung einer menschenleeren Sporthalle zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde, lese ich merkwürdigerweise nicht, dass sei maßlos übertrieben, es sei doch de facto niemand zu Schaden gekommen.

         

        Was die Argumentationsstrategie angeht sind Ideologen auf allen Seiten reichlich flexibel.

        • 3G
          35730 (Profil gelöscht)
          @hans maier:

          Bei Links gehts gegen den Staatsterror, bei Rechts gegen als Feinde deklarierte Menschengruppen, deren Häuser und gegen den Staat, also kriegen die natürlich höhere Strafen. So einfach ist das.

          • @35730 (Profil gelöscht):

            Wenn in Berlin also ein Neubau verwüstet wird weil die Angreifer meinen sich nur so gegen Gentrifizierung wehren zu können ist das Rechte Gewalt...

            • @Alreech:

              Man ist flexibel, wie gesagt ;)

  • De Maizières politischer Klassenauftrag ist stets gegen sozial und ökologisch links!

     

    Der Bundesinnenminister Karl Ernst Thomas De Maizière setzt und richtet sich gegen die gesellschaftspolitische Linke, entsprechend seines Klassenstandpunktes. Nur dieser rechtskonservative gesellschaftspolitische Klassenstandpunkt führte ihn und seine Gesinnungskameraden und Kameradinnen auch in die Politik. Die Kapitalinteressen, seine traditionellen, entwicklungspsychologischen und bewusstseinsmäßigen Klasseninteressen, sind für seinen politischen Werdegang und seine politischen Entscheidungen ausschlaggebend. Er ist ein persönlicher und bewusstseinsmäßiger Teil der allgemeinen gesellschaftspolitischen Administration der kapitalistischen Klassengesellschaft. Dabei entsprechend seiner Persönlichkeitsentwicklung, einschließlich seiner beruflichen Qualifikation, auf der Ebene des staatlichen Gewaltapparates, als Bundesinnenminister. Dabei im ausschließlichen Interesse des personifizierten Kapitals, der bundesdeutschen Finanz- und Monopolbourgeoisie und deren Wirtschafts- und Monopolverbände.

     

    Wir dürfen die hohen staatlichen Amtsträger und deren psychosoziale Persönlichkeit, ebenso wie die der kleinen Beamten und Angestellten im Staats- und Behördendienst, mit ihrer Tätigkeit und Funktion, nicht von ihrer systemerhaltenden Funktion im Gesellschaftssystem, bzw. der Gesellschaftsformation, der sie dienen, dem Kapitalismus und Imperialismus [“s. Marktwirtschaft“], trennen. Sie sind die willfähigen politischen Söldner des deutschen Kapitals [vorrangig des Finanz- und Monopolkapitals: Finanzvorstände, Wirtschaftsverbände, Haupt- und Großaktionäre der DAX-Konzerne]. Dabei ebenso De Maizière, wie der BfV-BStU-Kapitalschutzagent Joachim Gauck, wie die BK Frau Dr. Angela Merkel und die imperialistische Kriegsministerin, der bundesdeutschen Wohlstands- und Konsumgesellschaft, der deutschen Rüstungsindustrie, Rohstoff-, Wirtschafts- und Monopolverbände: U. von der Leyen.

     

    [- unvollständig.]

  • 3G
    35730 (Profil gelöscht)

    Als nächstes gehört der Hamburger Einsatzleiter unter Arrest und sämtliche Demonstranten sind straffrei zu stellen, weil sie ihrer Bürgerpflicht nachgekommen sind, die Entstehung faschistischer Regime im Keim zu ersticken.

     

    Das ist die Realität, aus der unser Herr Sicherheitsfanatiker verstoßen wurde. Ein bischen Menschenwürde Thomas, ein klein wenig Grundgesetz, das würde schon vieles bewirken.

    • @35730 (Profil gelöscht):

      "Ein bischen Menschenwürde Thomas"

       

      Peike. Peike heißt der Mann, den die Würde seiner Mitmenschen einen Dreck interessierte.

  • " Er wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Strafen die sonst etwa für schweren Raub verteilt werden. Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit vermittelt das nicht mehr."

     

    Wie zu erwarten, Fake News. Schwerer Raub wird mit Haft nicht unter drei Jahren bestraft, bei Einsatz einer Waffe nicht unter fünf Jahren.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @hans maier:

      Fake-Maier erfindet mal wieder, lässt weg oderverkürzt ...

       

      § 250 Abs. 3 StGB:

       

      "In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

    • @hans maier:

      Im Übrigen sehe ich nicht, weshalb man den Versuch, einen Menschen durch Wurfgeschosse zu verletzen, rechtlich und moralisch großartig anders bewerten sollte als einen Diebstahl mit vorgehaltenem Messer, bei dem es bei der bloßen Androhung von Gewalt bleibt.

       

      Inwiefern da die "rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit" gefährdet ist bleibt das Rätsel des Autors.

       

      Der übliche perfide Versuch, linksextreme Gewalt zu verharmlosen, um ja nicht sein Weltbild hinterfragen zu müssen.

      • @hans maier:

        Vom Recht habe ich zu wenig Ahnung, aber moralisch bin ich selbstverständlich urteilsfähig. Und da kommt der Steinwurf gegen gepanzerte Polizisten u.U. bei mir tatsächlich besser weg als der schwere Raub.

        Mögliche Gründe für eine andere moralische Bewertung wären bspw:

         

        - Missbrauch des Gewaltmonopols

        - Freiheit der Berufswahl vs. Unfreiheit Opfer eines Raubs zu werden.

        - ...

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @pitpit pat:

          Ein Wort zur nicht zu unterschätzenden Psychologie gewaltbereiter Polizisten, Staatsanwaälte und Richter, die sich nicht im Griff haben, bei dem was sie tun:

           

          Die schlimmsten Täter wurden nicht erwischt, nämlich die Plünderer und Brandschatzer. Viel spricht dafür, dass es sich weniger um "Linke", dafür um Krawalltouristen aus den Elbvororten oder aus dem Ausland handelt.

          Irgendwer muss aber verantwortlich gemacht werden für das, was dumme Politiker und Einsatzleiter verbockt haben: Bürgerkriegsähnliche Zustände; ein weitgehend rechtsfreier Raum; die vorübergehende Ausserkraftsetzung wesentlicher Grundfreiheiten; gewalttätige Polizeibeamte, die wahllos niederknüppeln und mit Gas vollsprühen, was ihnen vor den Latz kommt.

          Da Politiker und Einsatzleiter, nach Selbsteinschätzung, vollkommen tadellos gearbeitet haben, der ganze Schlamassel aber irgendwie gerechtfertigt sein muss, im Nachhinein, wird wie folgt vorgegangen:

          Herhalten müssen arme Hanseln wie Peike ode Stanislaw, deren Beteiligung an Taten gerade nicht feststeht - bzw. die mit wirren Unterstellungen herbeifabuliert werden und die, gäbe es rechstsstaatliche Verfahren in HH, weder in U-Haft genommen, noch verurteilt werden dürfen.

          (Peike wurde aus einer Gruppe von mehreren Demontsranten herausgezogen und verhaftet, die ihm zur Last gelegten Taten sollen von einer Person mit dreadlocks verübt worden sein (die Peike aber nicht trägt, egal)). Stanislaw hatte eine Taucherbrille bei sich, was für einemehrmonatige Gefängnisstrafe reicht (gibts nicht mal in Nordkorea).

          Wenn man sich nicht sicher ist, gibts nen Freispruch. Im Rechtsstaat.

          In HH gehts anders: Die Ordnungsmächte müssen die eigene Hilflosigkeit überspielen, überkochende Emotionen kanalisieren. Daher drakonische Strafen, wie um deutlich zu machen, dass man sich sehr sicher ist.

          Und begründet wird die vorgetäuschte Sicherheit zur eigenen Gewissensberuhigung mit generalpräventiven Gründen.

          Das ist menschlich nachvollztiehbar, juristisch unhaltbar.

          • @60440 (Profil gelöscht):

            " Stanislaw hatte eine Taucherbrille bei sich, was für einemehrmonatige Gefängnisstrafe reicht"

             

            Weshalb lügen Sie so dreist? Mittlerweile hat auch der Letzte mitbekommen, wofür Stanislaw verurteilt wurde.

            • 6G
              60440 (Profil gelöscht)
              @hans maier:

              Schon wieder jemand mit Schaum vorm Mund. Wie bestimmte "Richter" in HH.

              § 250 Abs. 3 StGB gefunden, mittlerweile ?

        • @pitpit pat:

          Die alte Leier. Nein, die Schutzausrüstung eines Polizisten dient nicht dazu, Zielscheibe für Kriminelle zu sein. Nein, aus der Berufswahl eines Polizisten folgt nicht implizit, dass dieser sich schwerer Gewalt auszusetzen habe.

           

          Die Verantwortung für eine solche Tat liegt einzig und allein, ohne jede noch so kleine Einschränkung, beim Steinewerfer.

           

          Desweiteren ist die versuchte gefährliche/schwere Körperverletzung aus gutem Grund genauso strafbar, wie die vollendete. Ein Schuss wird nicht dadurch zur Bagatelle, dass er von Kevlar gestoppt wird.

           

          Sie legen ein derart menschenverachtendes Weltbild an den Tag, dass mir die Worte fehlen, meinen Ekel auszudrücken. Ihr Argumentationsmuster gleicht dem eines Sexisten, der bei einer Vergewaltigung stets versucht ist, doch mindestens ein bisschen Schuld dem Opfer anzurechnen. Hätte ja nachts nicht raus müssen, und überhaupt: Die aufreizende Kleidung.

           

          Die gleichen Leute sind es dann, die fürchterlich jammern, wenn der Staat irgendwann durchgreift und ideologisch verblendete Menschenfeinde nicht weiter gewähren lässt. Vgl. Applaus für Peike.

          • 6G
            60440 (Profil gelöscht)
            @hans maier:

            Taucherbrillen dienen nicht zum Tauchen. Schutzausrüstung nicht zum Schutz. Logik dient nicht der Wahrheitsfindung, Grundrechte dienen nicht der Basisi unseres Staatswesens ...

          • @hans maier:

            Nachtrag

             

            Natürlich folgt aus der Berufswahl ein jeweiliges Risiko. Das Gewaltrisiko eines Polizisten ist de facto höher als das eines Orthopäden. Dafür spricht ja gerade die Schutzausrüstung

            Und natürlich läßt sich vernünftig ein moralischer Unterschied zwischen einem Angriff, der wahrscheinlich schwere Verletzungen nach sich zieht und einem der genau das nicht tut, behaupten.

            Aber wie gesagt: Verantworten muss man das eigene Verhalten immer.

            Ihr Vergewaltigungsargument konnte ich nicht nachvollziehen. Falls Sie das möchten, versuchen Sie es nochmal.

            • @pitpit pat:

              "Ihr Vergewaltigungsargument konnte ich nicht nachvollziehen. Falls Sie das möchten, versuchen Sie es nochmal."

               

              Sie wollen den Unrechtsgehalt eines Stein- oder Flaschenwurfs auf einen Polizisten damit kleinreden, dass dieser sich seinen Job ja schließlich selbst ausgesucht habe.

               

              Nichts anderes tut, wer einer Frau unterstellt, sie sei an ihrer Vergewaltigung ja doch irgendwie mitschuldig, sie hätte ja einfach zu Hause bleiben können.

               

              Widerlich, in beiden Fällen.

              • 8G
                85198 (Profil gelöscht)
                @hans maier:

                Das Vergewaltigungsargument verharmlost aber die Vergewaltigung sehr.

                Eine Vergewaltigung bedeutet, dass die vergewaltigte Frau dem Vergewaltiger machtlos gegenübersteht. Sie ist ohnmächtig, sonst könnte es nicht zur Vergewaltigung kommen.

                Polizisten sind nicht ohnmächtig. Sie sind im Gegenteil Ausübende der politischen Herrschaft der Mehrheit über die Minderheiten. Sie werden geschult, um zur Durchsetzung dieser Herrschaft Gewalt anzuwenden, auf alltäglicher Basis. Etwa zur Räumung von Mietswohnungen oder zur Drangsalierung von "Drogenkonsumenten" (Menschen, deren Drogen nicht Kaffee, Alkohol, Zigaretten oder Medikamente sind).

                Anarchisten z.B., als gesellschaftliche Minderheit, sind dem Staat gegenüber ohnmächtig. Gegen Räumungen und Razzien sind sie völlig machtlos. Wenn die Polizei sich mit Gewalt durchsetzen will, kann sie das.

                Wenn ein Anarchist sich wehrt gegen die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, dann ist dies ein Akt des Ohnmächtigen gegen die Macht. Also wäre sein Handeln eher vergleichbar mit dem Sich-Wehren der vergewaltigten Frau und die Gewalt der Polizei wäre das Äquivalent zur Vergewaltigung.

                Sie verdrehen mit Ihrem Vergleich Macht und Ohnmacht. Zwischen Anarchist und Staat gibt es kein Recht außer dem Recht des Stärkeren. Von legitimer Gewaltausübung durch den Staat können nur wir Anhänger des Staates sprechen. Dabei legitimisieren wir die eigene Gewalt und delegitimieren die der anderen. Einen Polizisten als freiwilligen Ausübenden dieser herrschaftlichen Gewalt mit einer ohnmächtigen vergewaltigten Frau gleichzusetzen, betrachte ich deshalb als völlig illegitim und ganz schön widerlich.

                Ich will mich nicht so verstanden wissen, dass ich die Flaschenwürfe gutheiße oder legitimiere, aber wer berufsmäßig Gewalt ausübt und/oder sie legitimiert, schafft immer auch sich seine Gegengewalt selbst. Eine moralische Verurteilung dieser Gegengewalt als "Gewalt" ist unangebracht. Auch der Anarchist verurteilt den Staat als "Gewalt".

              • @hans maier:

                Jetzt habe ich Sie verstanden.

                 

                'Frauen! Augen auf bei der Berufswahl! Wäret ihr besser Männer geworden.'

                 

                Merken Sie, dass das nicht so schlüssig ist?

                 

                Ich habe Angriffe auf Polizisten nicht klein geredet, ich habe sie in Relation gesetzt und behauptet, dass ich Sie u.U. weniger verwerflich finde als schweren Raub - und übrigens definitv weniger verwerflich als eine Vergewaltigung. Man kann sich nicht aussuchen, ob man überfallen oder vergewaltigt wird. Aber man kann sich sicher aussuchen, ob man als Teil einer Einsatzhundertschaft bei einer Demo als Polizist arbeitet. Wie wollen Sie das bestreiten?

                • @pitpit pat:

                  Ja klar...wer Fahrrad fährt und totgefahren wird ist selber schuld, schließlich war es seine freie Wahl, auf's Fahrrad zu steigen und sich der Gefahr auszusetzen. Ja, das hätte dem Radler vorher bewusst sein müssen, dass er tot sein kann... Nicht anders ist ihre Argumentation. Bei einem Radler würden Sie aber nicht so daherreden. Gegen Polizisten haben Sie jedoch eine innere Abneigung und so reden Sie es sich zurecht und nehmen es in Kauf.

          • @hans maier:

            Echt? Dafür, dass Ihnen die Worte fehlen, fallen ihnen da doch einige ein... ;)

             

            Ich gebe Ihnen aber gerne in einem sehr entscheidenden Punkt Recht: Die Verantwortung für die eigenen Taten liegt immer bei einem selbst. Damit kann ich auch gut leben.

            • 9G
              95823 (Profil gelöscht)
              @pitpit pat:

              das ein Polizist Schutzausrüstung trägt ist keine Aufforderung zum Angriff auf besagten Polizisten, was zählt ist die Absicht.

              Genau darum ist bei der Festlegung des Strafmaßes vom schlimmstmöglichen Szenario auszugehen, in diesem fall wäre das die Tötung des Polizisten.

              So gesehen ist der Flaschenwerfer eigentlich noch recht gut weggekommen.

              • @95823 (Profil gelöscht):

                Sparen Sie sich Ihr Strohmann Argument. Von einer Aufforderung zum Angriff war nicht die Rede - weil es auch Quatsch wäre.

                Peike S. ist nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt worden und er ist mit seiner Strafe auch nicht gut davon gekommen. Die Strafe ist zu hoch - das sieht selbst der Richter so, wenn er davon ausgeht, dass die Strafe in nächster Instanz reduziert wird.

      • @hans maier:

        Für eine solche Verurteilung ist aber eine sorgfältige Prüfung der Beweislage notwenig. Bei wackeligen Beweisen, die von "Aussage gegen Aussage" nicht mehr weit entfernt sind, konkret wenn an der Täterschaft des Verurteilten berechtigte Zweifel nicht ausgeräumt werden können, ist das Thema dann weniger, ob das Urteil zu milde oder zu hart ausgefallen ist, dsondern ob es schlicht ein Fehlurteil, ein Justizirrtum ist. Wenn wir Fehlurteile mit Knast für womöglich Unschuldige als politisch in Kauf genommene Kollateralschäden oder gar als besonders wirksame Abschreckungsmaßnahme akzeptieren (mit dem Ansinnen, schon den Aufenthalt in der Nähe eines Flaschenwerfers genauso zu sanktionieren, es könnte ja jeden betreffen), dann bewegt sich dieser Rechtsstaat in eine Richtung, wo ich klar sage, es wäre nicht mehr schade um ihn.

        • @Da Hias:

          Die Kritik des Autors betrifft nicht die Frage, ob die Tat begangen wurde, das nimmt er selbst an: "der bei den Protesten zwei Flaschen auf Polizisten warf".

           

          Er echauffiert sich über das Strafmaß. Insofern geht Ihre Replik auf meinen Kommentar am Thema vorbei.

           

          Was den Vorschlug zur Verschärfung des Versammlungsrechts angeht: Das Papier wurde heute veröffentlicht und bleibt derart vage, dass die Befürchtung des Autors dieses Artikels

           

          "Verurteilt werden könnte nun schon, wer sich nur in der Nähe von Flaschenwürfen befinden würde –ohne selbst zur Tat zu schreiten"

           

          nichts weiter ist als seine subjektive Interpretation dieser sog. "Berliner Erklärung".

           

          Ich persönlich würde einen Gesetzentwurf abwarten, bevor ich mich derart weit aus dem Fenster lehnte, aber das gibt eben keine schnellen Klicks.

           

          Was die genannten Zahlen angeht wurde Cherry-Picking betrieben. Zwar gibt es den Rückgang zum Vorjahr von -2%, nehmen wir aber bspw. 2012 als Vergleichsjahr sind es plötzlich +52%.

           

          Von der Nichtvergleichbarkeit der sog. Propagandadelikten gar nicht erst anzufangen...

           

          Einfach kein seriöser Journalismus, leider.

          • @hans maier:

            Noch ein Nachtrag:

            "Verurteilt werden könnte nun schon, wer sich nur in der Nähe von Flaschenwürfen befinden würde –ohne selbst zur Tat zu schreiten"

            ist vielleicht etwas subjektiv, aber die naheliegendste sinngemäße Zusammenfassung der erwartbaren Rechtsfolgen der angedachten Landfriedensbruchsverschärfung. Die Aussage im Wortlaut der aktuellen "Berliner Erklärung" hier:

            "Durch eine Erweiterung des Straftatbestands des Landfriedensbruchs werden wir dafür sorgen, dass sich künftig nicht nur diejenigen strafbar machen, die - auch zum Schaden friedlicher Demonstranten - selbst Gewalt ausüben, sondern auch diejenigen, die sich bewusst einer gewalttätigen Menge anschließen und die Angreifer unterstützen, indem sie ihnen Schutz in der Menge bieten." http://docs.dpaq.de/12695-erkl_rung_imk_jmk_endversion.pdf

          • @hans maier:

            Ich bin da eigentlich schon am Thema.

            Sich über das Strafmaß zu echauffieren ist eigentlich müßig, wenn schon das Zustandekommen des Schuldspruches bei genauerer Betrachtung fragwürdig bis fehlerhaft ist. Da würde ich mir wünschen, daß die Medien dranbleiben. Ein politisch gewollt extremes Strafmaß wäre in dem Fall dann nur noch das i-Tüpfelchen auf einem stinknormalen Fehlurteil. Läuft dann auf einen doppelten Justizskandal hinaus.

          • 3G
            35730 (Profil gelöscht)
            @hans maier:

            Seriös wäre es allerdings, wenn die Zahl und Schwere der Verletzungen von DemonstrantInnen erwähnt würde. Und die Zahl der Vergewaltigungen des Demonstrationsrechts. 20000 Vergewaltigungen? 30000 Vergewaltigungen?

          • 7G
            74450 (Profil gelöscht)
            @hans maier:

            "Was die genannten Zahlen angeht wurde Cherry-Picking betrieben. Zwar gibt es den Rückgang zum Vorjahr von -2%, nehmen wir aber bspw. 2012 als Vergleichsjahr sind es plötzlich +52%."

             

            Haben Sie dazu einen Link zur Quelle?

            • @74450 (Profil gelöscht):

              Google "Verfassungsschutzbericht 201x", downloadbar als PDF.

              • 8G
                85198 (Profil gelöscht)
                @hans maier:

                Wussten Sie, dass in Sachsen es eine linksextremistische Gewalttat ist, wenn sich SPD-, Grünen- oder Linken-Mitglieder in einer Sitzblockade einer Nazidemonstration entgegen "stellen"?

                Extremismus ist gar keine politische Analysekategorie, da waren sich auch meine Politik- und Philosophie-Professor*innen an der Uni Leipzig ziemlich einig drin.

                • @85198 (Profil gelöscht):

                  Unsinn. Unter "Gewaltkriminalität" fallen in Deutschland folgende Delikte:

                   

                  Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB), Raubdelikte (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB).

  • Willkommen bei der Einheitspartei CDU: von links-grün (Merkel) über moderat (Gröhe), gemäßigt (Altmeier), pseudo-feministisch (von der Leyen), konservativ (Schäuble) bis rechts-außen (De Maizière) usw. ist alles dabei. Mal darf der eine mal eine andere nach vorne treten.

    Es braucht weder SPD noch Grüne im nächsten Bundestag. Lediglich eine Linke und Rechte (AfD) stellen noch Opposition dar. Aber nicht mehr lange ... die AfD brauchts bald nicht mehr, wie man an diesem Beispiel schön sieht ...

  • Tja, die SPD ist kein Ernst zu nehmender Gegner, Angst hat man vor der AfD - also setzt man deren Linie um bevor die Nazis erst noch gewählt werden müssen bevor sie regieren...

     

    Ich habe jedenfalls wie mein Leben lang die Opposition gewählt

  • Ja wie?

     

    Das mit dem - plötzlich -

    Hab ich getzt nicht verstanden &

    Mal Tacheles - die RAF - war

    Linksextrem - alllang was her - kerr!

    Unserem Hütchenspieler sollten -

    Auch Sie - Herr Konrad Litschko -

    No. Diesem sauberen Herrn seine

    Bezeichnungsklitterung nicht abnehmen!

    Auf sie nicht reinfallen!

    Der zielt & das als Staatlicher Gefährder von Natur -

    Seit je - auf radikales - an die faulenden

    Wurzeln dieser Republik zielendes Denken!

    LupenReine antidemokratische & antiemanzipatorische

    Herrschaftssicherung - Zutiefst bürgerfeindlich! &

     

    Tief gefangen im - Aber Hallo!

    Freund/Feind-Denken des Demokratie&Rechtsstaatsfeindes

    Carl Schmitt & Seines traditionellen Apologeten

    Gröfimaz & exIM Wolfgang Schäuble - in der aktuellen GroßKotz!

    Der. Mit seiner grauenhaften braunen Nachtlektüre!

    Der&Das - Genau - Ist schauderhaft & extremistisch!

    So geht das. http://www.zeit.de/2007/33/Schaeubles_Nachtlektuere https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/welt_print/article1418727/Schaeubles-schauderhafte-Nachtlektuere.html

    • @Lowandorder:

      Mal im Ernst - kerr!

       

      Etwas weniger nachsichtig -

      Könnt ich auch fragen -

      Wie kommense denn auf das

      Schmale Brett - wa?!