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Kolumne MachtRecht gilt nicht nur für Nette

Bettina Gaus
Kolumne
von Bettina Gaus

Die Verteidigung von Alice Schwarzer macht keinen Spaß. Aber sie ist Opfer eines Skandals geworden – ihr Steuergeheimnis wurde verletzt.

Man darf Alice Schwarzer doof finden, auch ihren moralischen Zeigefinger. Aber deshalb darf ihr kein Unrecht widerfahren. Bild: dpa

E s gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, in Talk-Shows eingeladen zu werden, und auch kein Recht auf Sympathien der Öffentlichkeit. Man darf Leute doof oder verlogen oder insgesamt unerträglich finden. Ganz unabhängig davon, ob sie Grund haben, die Justiz zu fürchten.

Der Ärger über Steuerbetrug ist nachvollziehbar. Zumal ja die meisten brav zahlen. Albern, wenn Alice Schwarzer nun eine Kampagne hinter der Empörung über ihr Verhalten vermutet. Trotzdem ist sie Opfer eines Skandals geworden.

Ein demokratischer Rechtsstaat funktioniert nur, wenn man sich darauf verlassen kann, dass seine Vertreter die geltenden Regeln einhalten. Es muss völlig egal sein, ob ein Finanzbeamter gerne das Steuergeheimnis abschaffen möchte. Ob eine Polizistin es für falsch hält, dass Homosexualität nicht mehr strafbar ist, oder ob ein Amtsarzt findet, dass die Namen aller Drogensüchtigen in die Lokalzeitung gestellt werden sollten.

Sie alle haben ihren Mund zu halten über das, was sie von Amts wegen erfahren. Es sei denn, sie sind – von Amts wegen – dazu verpflichtet, Sachverhalte öffentlich zu machen. Wer diese Unterscheidung nicht zu treffen vermag, sollte existenzgefährdende Sanktionen fürchten müssen.

Genau das passiert derzeit nicht. Wenn Volkes Stimme nach Vergeltung ruft, gelten Indiskretionen inzwischen als lässliche Sünden. Während gleichzeitig Edward Snowden – wie ich finde: zu Recht – als Held gefeiert wird. Weil er den Datenschutz verteidigt.

taz am Wochenende

In der Prostitutionsdebatte reden alle, nur nicht die, ohne die es Prostitution nicht gäbe: Freier. Von vier Männern, die Sex kaufen, und ihren Gründen lesen Sie in der taz.am wochenende vom 8./9. Februar 2014 . Außerdem: Claudia Pechstein und ich. taz-Sportredakteur Markus Völker, selbst einst Eisschnellläufer in der DDR, portraitiert eine sture Kämpferin. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Das passt nicht zusammen. Das Recht auf Privatsphäre darf sich nämlich nicht an der Frage orientieren, ob jemand sich so verhält, wie es der Mehrheit gefällt.

Was ich verstehe oder nicht

Normen werden derzeit in alarmierendem Ausmaß vom Volksempfinden bestimmt. In Thüringen ist ein Beamter des Umweltministeriums in eine untergeordnete Behörde versetzt worden, weil er in Botswana auf Elefantenjagd gegangen ist.

Mir ist unbegreiflich, wie jemand Spaß daran haben kann, einen Elefanten zu erschießen. Oder einen Hirsch. Aber es geht bei dem Thema nicht darum, was ich verstehe oder nicht.

Das weltweite Verbot von Elfenbeinhandel schützt Elefanten vor dem Aussterben. Deshalb ist es sinnvoll. Aber es gibt Länder, in denen diese Tiere nicht von der Ausrottung bedroht sind, sondern sich so stark vermehren, dass sie das Ökosystem gefährden. Zum Beispiel in Botswana und Simbabwe.

Wenn also die Regierung eines unabhängigen Landes unter bestimmten Umständen eine Jagdgenehmigung erteilt und ein Beamter eines anderen Landes bereit ist, dafür zu bezahlen –worin besteht das Problem?

Man muss das Verhalten des Beamten nicht sympathisch finden. Man muss mit ihm nicht befreundet sein wollen. So wenig wie mit jemandem, der oder die jahrelang Steuern hinterzogen hat. Aber warum fragt niemand danach, ob es eigentlich legitim ist, die Zukunftsaussichten von jemandem zu vernichten, der sich korrekt an alle Gesetze gehalten hat?

Die Verteidigung von Alice Schwarzer und dem Beamten aus Thüringen macht keinen Spaß. Sie wecken keine Sympathien. Dennoch verfügen sie über Grundrechte. Hätten sie die nicht, dann wären es keine.

Und deshalb war es nicht in Ordnung, die Steuerprobleme von Alice Schwarzer zu veröffentlichen. Oder den Beamten aus Thüringen zu versetzen. Das Rechtssystem ist nicht nur für nette Leute erfunden worden.

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Bettina Gaus
Politische Korrespondentin
Jahrgang 1956, ist politische Korrespondentin der taz. Von 1996 bis 1999 leitete sie das Parlamentsbüro der Zeitung, vorher war sie sechs Jahre lang deren Korrespondentin für Ost-und Zentralafrika mit Sitz in Nairobi. Bettina Gaus hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt 2011 „Der unterschätzte Kontinent – Reise zur Mittelschicht Afrikas“ (Eichborn).
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82 Kommentare

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  • "Normen werden derzeit in alarmierendem Ausmaß vom Volksempfinden bestimmt."

    Da muss ich Ihnen wirklich Recht geben. Und hoffentlich bleibt das auch so.

    Das ist nämlich das Wesen einer Demokratie.

  • F
    Frost

    Genau-,wollte aus diesem Grunde Schäuble keine Steuer-CDs? Wollte er damit verhindern,das Politiker als Steuerhinterzieher in der Öffentlichkeit gebrandmarkt werden? "Vertuschtaktik Schäubles" ist dank Borjans nicht aufgegangen.

  • JD
    Jan D.

    Frau Schwarzer war die erste, die bekannt gegeben hat, dass Sie über 30 Jahre mit Steuerhinterziehung Straftaten begangen zu haben. Diese irrsinnige Ausmaß von über 30 Jahren jedes Jahr eine Straftat begangen zu haben, hat niemand vor ihr veröffentlicht.

  • JD
    Jan D.

    Frua Schwarzer hat nach Selbstauskunft auf ihrem Blog seit über 30 Jahren Straftaten nach §370 AO begangen. Nach §371 entfällt die Strafe (bis zu 10 Jahren Gefängnis) bei Selbstanzeige. Frau Schwarzer ist also nach öffentlicher Selbstauskunft eine schwere Straftäterin ohne Strafe. Wo liegt jetzt das Problem? Dürfen wie die Auskünfte von Frau Schwarzer nicht mehr diskutieren?

    • K
      Knut
      @Jan D.:

      Bitte die Reihenfolge der Ereignisse bedenken!

  • 1 Fall, 2 Meinungen. In der Wochenendtaz durfte Heide Oestreich ihre Ansichten zum Fall Schwarzer über eine Seite ausbereiten, konträr dazu Frau Gaus mit ihrem Kommentar. Schwarzer ist erledigt so oder so, genau wie Hoeneß aber Gaus strahlt in ihrem Kommentar eine Bräsigkeit aus, die man von der TAZ so nicht erwartet. Wirres Geschreibsel das keinen Bezug zur gesellschftlichen Realität hat. Besser dann so : Zitat SPON :" Doch ihr Bild ist ein anderes geworden. Jauch präsentierte es ganz konkret zusammen mit denen der anderen namhaften Übeltäter. Das wirkte wie eine sinistre Chart-Liste - die schiere Provokation für eine Gesellschaft, in der die soziale Kluft wächst und die deswegen zunehmend unduldsam wird gegenüber denen, die sich oben nehmen, was sie kriegen können samt der Option zum Freikauf, während unten der kleine Griff in die Ladenkasse bestraft wird. Als die Rede auf diesen gesellschaftlichen Kontext kam, wiegte der Finanzminister nachdenklich sein Haupt, sagte dazu aber nichts."

  • U
    Ungast

    "existenzgefährdende Sanktionen".

    Genau. Wer Böses über Schwarzer sagt: Kopf ab.

    Davon abgesehen habe ich noch nie einen so wirren, in sich so widersprüchlichen, Kommentar gelesen. Naja, Hauptsache man solidarisiert sich mit den "Opfern".

  • RED: Kommentar wurde entfernt. Bitte vermeiden Sie Beleidigungen

    • @Peter Michel:

      Warum schreiben Sie nicht: "Bitte vermeiden Sie Majestätsbeleidigungen"? Ist Steuerhinterziehung eine Straftat und damit kriminell oder nicht?

  • G
    goofy3
  • I
    ich

    Also ich kann diesem Meinungsartikel nur 100% zustimmen. Ich bin froh diesen hier in der TAZ zu lesen. Jedoch war ich auch verwundert, da Bürgerrechte eher weniger zu den Lieblingsthemen der TAZ-LeserInnen gehören. Entsprechend hat mich auch der Gegenwind nicht überrascht, der hier zu lesen ist.

     

    @Andreas Kettler (Freitag 17:12 Uhr)

    Sie haben es leider nicht verstanden. Der Unterschied ist, das ein Whistleblower auf dem natürlichen "Dienstweg" der Gerechtigkeit nicht helfen kann, weil auch die Obersten ein Interesse an Vertuschung haben. Bei Schwarzer hingegen gab es nichts was durch seine whistleblowerei positives entstanden worden wäre, außer evtl. dem Scheck von Spiegel-Online.

  • Dieser Kommentar ist ziemlich schlecht!

     

    Im Fall des Jägers stellt sich doch die Frage "lassen Privatleben und Hobbies Rückschlüsse auf meine Eignung für gewisse Posten zu?" Nebenbei ist es kein Grundrecht in einer leitenden Position in einer Behörde zu arbeiten.

     

    Nun zu Frau Schwarzer.

     

    Wo ist der Ruf nach Privatleben, wenn Frau Käßmann betrunken bei Rot über eine Ampel fährt? Oder wenn Herr Daum sich den Kopf voll Koks haut?

    Diese haben mir persönlich nicht geschadet, Frau Schwarzer schon, sowie wie sie jedem der in Deutschland lebt geschadet hat.

     

    Oder wo war der Einsatz von der Autorin für die deutsche Ruderin, deren Lebenspartner ein Rechtsextremist ist und sie daher ausgeschlossen wurde! Die hat nicht einmal was illegales getan!

     

    Wieso wird dieser immer nur bei Steuerhinterziehung laut?

     

    Und gerade bei Frau Schwarzer finde ich den Hinweis, dass ihre Karriere zerstört wird ein wenig lächerlich. Was ist mit der Karriere von Jörg Kachelmann? Ich kann mich nicht an einen Kommentar von Frau Schwarzer erinnern, das man nicht seine Karriere zerstören dürfe! Und im Gegensatz zu Frau Schwarzer ist Herr Kachelmann unschuldig.

     

    Letztlich bleibt die Frage, ob es sinnvoll ist, das Menschen die uns alle bestehlen anonym bleiben dürfen! Wie sinnvoll ist dies bei Politikern?

  • Unsinn.

     

    Schwarzer ist eine Person der Zeitgeschichte. Entsprechend muss sie damit leben, dass über sie berichtet wird.

     

    Zumal das nicht nur rechtlich einwandfrei ist, sondern auch moralisch: Schwarzer hatte schliesslich auch nie Gefangene gemacht.

  • Ein guter Kommentar. Im Übrigen: In unserer deutschen Lobbykratie, in der wir demokratisch wählen dürfen, welche Partei sich von Mövenpick oder der Autoindustrie bezahlen läßt und welcher Ex-Kanzler für seine Verdienste einen Posten bei Gazprom erhält, hält sich meine moralische Empörung über diejenigen, die einem solchen Staat Geld vorenthalten, erstmal in Grenzen. Wenn ich dann allerdings sehe, das manche Leute privat soviel Geld scheffeln, dass die Steuernachzahlung allein für die Zinsen (!) das zweifache meines Bruttojahresverdienstes übersteigt (und ich bin selbständiger Arzt, verdiene also nicht schlecht !), dann stimmt etwas nicht. Und da setzt eigentlich die Moral ein: Es gäbe viel zu tun jenseits fragwürdiger Geschäfte unserer Volksvertreter. Dass jemand wie Schwarzer ihr Geld für sich behalten hat, statt es beispielsweise in Projekte gegen Genitalverstümmelung von Mädchen in Afrika einzusetzen, ist der eigentliche Skandal und die jetzt ausgerufene Stiftung demgegenüber eine Farce! Steuergeheimnis also hin oder her: Auch wenn jetzt nienmand wüsste, wieviel Frau Schwarzer beiseite geschafft hat, hat sie moralisch versagt.

  • EG
    Early Grey

    Ob das Steuergeheimnis, das in erster Linie die Finanzverwaltung und die (Steuer-)Strafverfolgungsbehörden verpflichtet,tatsächlich verletzt wurde, ist nicht sicher. In ersten Berichten hieß es, die Informationen des Spiegel stammten aus der Schweiz.

  • BG
    Bodo Goldmann

    "Steuerprobleme" von Alice Schwarzer"?

    Steuerhinterziehung ist kein "Steuerproblem", sondern kriminell. Frau Schwarzer hat Schwarzgeld in die Schweiz transferiert und den Staat, also die Gesellschaft, betrogen. Und das ist nicht ihr

    privates "Steuerproblem", sondern ein krimineller Vorgang.

    Mag sein, das die Weitergabe der Steuerhinterziehung von Frau Schwarzer an die Öffentlichkeit nicht juristisch korrekt ist. Allerdings gibt es auch etwas wie den juristischen Begriff der "Verhältnismäßigkeit". Und da bin ich der Meinung, das die Veröffentlichung des Steuerbetruges von Frau Schwarzer verhältnismäßig geringer zu bewerten ist als dieser Steuerbetrug selbst.

  • G
    Gastor

    "Steuerprobleme von Alice Schwarzer", was geht so ein persönliches Problemchen schon die Allgemeinheit an, ist doch rein privat!

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    Steuern sind keine Privatsache, sondern sie gehören dem Souverän, welcher der Bürger ist. Das Steuergeheimnis ist insofern widersinning und undemokratisch. Es dient vor allem zum Schutz von Pseudoeliten, die ihr Schäfchen am Souverän vorbei ins Trockene bringen wollen. Daher muss beim Coming Out nachgeholfen werden, wenn es nicht freiwillig geschieht!

  • Es gefällt mir nicht, dass in diesem Land (und nicht nur in diesem), die Kriminellen mit viel Verständnis rechnen können, während jene verfolgt und denunziert werden, die den Teppich anheben, damit man den Dreck darunter ein wenig besser sieht.

    • @vic:

      Meinen Sie mit den Kriminellen Herrn Snowden?

      • @MRO:

        Sicher nicht ernst gemeint, aber: Nein, den meine ich nicht.

  • Danke für diesen Artikel! Es beschreibt, wie sehr sich die aktuelle deutsche Gesellschaft dem Konzept des "gesunden Volksempfindens" aus der Nazizeit angeeignet hat. Das zeigt im übrigen auch,dass die Autorin immer wieder betont (betonen muss?) dass sie auf der "richtigen" Seite des Volksempfindens steht und beispielsweise nicht versteht warum man Spaß an der Jagd haben kann. Offenbar bedarf es schon einen Schuß Heldentums - den man von Niemanden erwarten sollte - um sich gegen das gesunde Volksempfinden zu stellen.

  • A
    Arne

    Wie schon festgestellt wurde, ist die Bekanntgabe von strafbarem Verhalten wie Steuerhinterziehung kein Punkt der unter Verletzung von Steuergeheimnis fällt. Man macht sich keines Vergehens schuldig, wenn man Unrecht öffentlich darstellt.

     

    Problematischer ist es dann schon mit dem Elefantenjäger. Ein derartiges schweres Verletzen von Tierschutzrechten, das Jagen von schützenswerten, weil vom Aussterben bedrohter Tiere, sollte in der BRD auch unter Strafe stehen, wenn diese Straftat im Ausland durchgeführt wurde und dort rechtens ist. Der Mann aus diesem Ossi-Umweltministerium gehört also nicht versetzt, sondern in den Knast. Hier wären mir sogar einige radikale Tierschützer mal ganz lieb, die dem Herren zeigen würde, wie das ist, wenn mit Waffengewalt man selbst und die angehörige Herde gejagt wird.

     

    Ansonsten ist es eine Form der FDP-Liberalität, Grundrechte darin zu sehen, Steuern zu hinterziehen und bedrohte Tierarten jagen zu dürfen.

    Auf diese Freiheitsrechte kann ich verzichten.

  • E
    Erin

    Man könnte noch hinzufügen, dass Alice Schwarzer in der Vergangenheit durchaus daran beteiligt war jenen Populismus zu fördern, unter dem sie nun zu "leiden" hat: Ich erinnere nur an den Fall Kachelmann, in dem sie gerne die Unschuldsvermutung aufgehoben hätte. Vermutlich hat Alices mediale Beteiligung an dem Fall auch dazu beigetragen dass der Mann (sympathisch oder nicht) nach seinem Freispruch aus Deutschland ausgewandert ist.

  • R
    Ridicule

    tja - bemüht

     

    nennt man das wohl;

    aber selbst bei gutwilligem mehrfachen Lesen

    - sorry - aber ich kapier ihre Rabulistik

    schlicht nicht.

     

    Nach Ihrer Logik war die öffentlichkeitswirksame

    Hausdurchsuchung via StAin in dem sattsam bekannten kölner postArisierer-Stadtteil

    Marienburg des Herrn Zumwinkel

    eine Straftat.

  • WW
    Weiße Weste

    Hoppla! Ist das hier der Politikunterricht für die Mittelstufe? "Ein demokratischer Rechtsstaat funktioniert nur, wenn man sich darauf verlassen kann, dass seine Vertreter die geltenden Regeln einhalten." Sonst: "existenzgefährdende Sanktionen". Frau Gaus, ganz auf dem Standpunkt des "preußischen Rechtsstaats", vergisst die Seite der Demokratie, "Volkes Stimme": Das Volk ist ihr nur der Mob, der nach "Vergeltung" ruft. Als "Vertreterin der öffentlichen Meinung", jenem Medium der "Aufklärung", ist sie mindestens an Kant zu erinnern: "Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen." Und nur am Rande: Verurteilungen, auch in Sachen Steuerhinterziehung, sind öffentlich. Warum sollte die "aussergerichtliche Einigung" das nicht sein? Die Grundrechte sind Schutzrechte gegenüber dem institutionalisierten Staat. Hier soll aber Frau Schwarzer vor der "öffentlichen Meinung" geschützt werden. "Aber warum fragt niemand danach, ob es eigentlich legitim ist, die Zukunftsaussichten von jemandem zu vernichten, der sich korrekt an alle Gesetze gehalten hat?" Genau das hat Frau Schwarzer nicht. Sie meldete sich erst, als entsprechende Gesetze (von wem eigentlich erlassen?) ihr den Persilschein garantierten.

  • L
    lissi

    Ein Rechtsstaat funktioniert also nur, wenn ALLE Beamten, Mitarbeiter ALLER Behörden IMMER absolut einwandfrei funktionieren?

    Dann möge der Rechtsstaat hinfort ausschließlich Roboter als Mitarbeiter beschäftigen!

     

    Einer Bürgerin, die willentlich über 30 Jahre STRAFrecht gebrochen habt, straffrei davongekommen ist, auch noch ordentlich Profit aus einer anhaltenden Straftat gezogen hat, darf natürlich niemals auch nur ein schräger Blick drohen, dafür hat dann - wer genau eigentlich - zu sorgen? Der Henker? Oder wie soll's gehen?

     

    Ein komplett wirrer Artikel mit einer "Logik", über die man wahrlich nur staunen kann - fast wie Alice höchstselbst.........

  • Frau Schwarzgeld dürfte genug Kohle haben für eine Klage, wenn Sie meint ihre Rechte wären verletzt worden.

  • Frau Gaus ignoriert hier einen wichtigen Punkt.

     

    Nur weil etwas LEGAL ist, heißt es nicht, dass es auch RICHTIG ist.

    Umgekehrt ist das ILLEGALE auch nicht immer falsch.

     

    Und in diesem Zusammenhang mit Grundrechten zu argumentieren halte ich für absurd.

  • Bei Steuern hört die Privatheit auf.

  • G
    goofy3

    "der sich korrekt an ALLE Gesetze gehalten hat?"

     

    Noch Fragen? (Hervorhebung von mir)

     

    Eine "Frau, welche mehrere Unterlassungserklärungen und Bußgelder hinnehmen mußte, Moralapostelin spielte, Steuergelder als Förderung einstrich, gegen Auflagen beim Medienturm verstieß!

     

    Sorry, sie hat es sich verdient, wer so geldgeil ist und sein eigenes Denkmal beschmutzt verdient es nicht anders.

     

    Es wird nur versucht sich hinter eh fragwürdige Privilegien von "Steuersündern" ( es sind richtig benannt Steuerstraftäter) zu verschanzen !

  • I
    icke

    @ Eniquity 07. 02. 2014, 17:13

    Auch darin unterscheidet sich der Fall Snowden nicht vom Fall Schwarzer. Auch die NSA hat, wie der Pressen zu entnehmen ist, auf Basis der Gesetze in ihrem Land gehandelt, und trotzdem wird Snowden hier positiv bewertet, der Fall Schwarzer aber nicht.

    In Bezug auf Ihre Anmerkung "Man kann durchaus darüber diskutieren, ob Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige straffrei bleiben soll oder nicht" Es ist ein weitbekanntes Phänomen, dass sich heisse Debatten erst ergeben, wenn genügend öffentliche Aufmerksamkeit herrscht. Daher ja die Rechtfertigung der Existenz von whistleblowern. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass irgendeiner sich mit dem Thema befassen würde, gäbe es die prominenten Fälle nicht.

  • I
    Icke

    Naja Frau Gaus,

    Ihr Text ist gut und klingt im ersten Moment auch irgendwie schlüssig. Dennoch verdrehen Sie sich dabei mehrfach und scheinen das nichtmal zu merken.

    Erstens, wie hier schon öfter angemerkt, ob nun Snowden oder (mutmasslich) der Beamte, der Frau Schwarzers Daten rausgab, beide haben durch eine Straftat eine andere an die Öffentlichkeit gebracht. Den einen Whistleblower zu mögen und den anderen nicht, ist nicht schlüssig und lässt auf persönliche Symathien bzw. Antipathien Ihrerseits schliessen.

    Die nächste Drehung bieten Sie an, wenn Sie den Fall Schwarzer mit dem Elephantenjäger gleichsetzen, den letzterer hat nun eben mal kein Gesetz gebrochen. Es geht hier nicht um meinen persönlichen Geschmack sondern darum, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Alles andere ist gossip.

     

    Und um Sie mal selbst leicht abgewandelt zu zitieren:

    “Ein demokratischer Staat funktioniert nur, wenn man sich darauf verlassen kann, dass seine Vertreter und Meinungsführer die geltenden Regeln einhalten.” Steuern zahlen gehört doch wohl immernoch dazu, oder? Meinte jedenfalls mein Finanzamt letztes Jahr noch.

     

    @ Dubiosos:

    Mal ein bischen off-topic: Wieso sollte sich das Jagen von Wildtieren nicht mit Umweltschutz vereinbaren lassen? In unseren Umweltministerien werden ganze Masterpläne erstellt, wie zum Beispiel Wölfe möglicherweise auch wieder geschossen werden sollen, um den Bestand verträglich zu halten. Wildschweine werden auch aus diesem Grund geschossen. Was ist so anders an einem Elephant?

  • K
    Knut

    Ich habe die Befürchtung, dass die Leistungen Frau Schwarzers im Zuge dieser Debatte ebenfalls in Frage gestellt werden - ich plädiere, wie ich es eigentlich immer tue, für die Trennung von Schöpferin und Werk.

     

    Ich verstehe aber den Satz:

     

    "Aber warum fragt niemand danach, ob es eigentlich legitim ist, die Zukunftsaussichten von jemandem zu vernichten, der sich korrekt an alle Gesetze gehalten hat?"

     

    als eine derzeit (bei Steuerhinterziehung) übliche Verharmlosung einer Straftat.

     

    Ein Artikel, der die Frage ausgiebig diskutiert, warum die Indiskretionen Edward Snowdens richtig waren, die in Bezug auf Alice Schwarzer jedoch nicht, wäre an dieser Stelle wohl zielführender gewesen - dann hätte Frau Gaus auch keine botswanischen Elefanten bemühen müssen ...

     

    Mich hat immer gestört, dass Frau Schwarzer die Frage der Gleichberechtigung zwar als Gerechtigkeitsproblem verstanden hat, aber meinem Eindruck nach nie so ganz bereit war zu akzeptieren, dass man Gerechtigkeiten (ich mag diesen Plural nicht) nicht singulär verhandeln kann.

     

    Es geht eben immer auch um die Systemfrage. Frau Schwarzer hat sich stattdessen öffentlich sehr gefreut als Frau Merkel Kanzlerin wurde - ohne Rücksicht auf die Frage für welche Politik sie und ihre Partei stehen.

     

    Das Frau Schwarzer die Gerechtigkeitsfrage Frauenrechte nahezu losgelöst betrachtet, zeigt ihr jetzt bekanntgewordener, jahrzehntelanger Diebstahl an der Bevölkerung (und damit auch an benachteiligten Mädchen und Frauen).

     

    Trotzdem ist, meiner Meinung nach, die Lebensleistung Frau Schwarzers unverzichtbar.

  • T
    Thomas

    Ein wenig mehr Recherche wäre auch gut: Der "Beamte" war eine Stelle unter dem Staatssekratär, im Umweltministerium! Er hat sich selbst in Mails und sozialem Netzwerk "geoutet", also geprahlt, mit Foto, da gab es keinen Datenmißbrauch Dritter. Und ihm sind keine "Zukunftsaussichten vernichtet" worden, er ist versetzt worden, quasi befördert, auf eine noch besser bezahlte Stelle. Die Elefantenjagd ist nicht erfolgt, weil Botswana zu viele Elefanten hat, sondern weil der Abschuss im dortigen Safari-Park erst seit 2014 verboten ist. Seltsamerweise sind nur die Medien nicht mit aufgezählt im "Skandal-Reigen". Wobei es gut, war, dass sie die durchgestochenen Steuergeheimnisse ans Licht bringen, nur so erfahren wir von den juristisch völlig legalen Deals a la Schwarzer. Ich würde ja auh gerne mal 30 jahre lang keine Steuern zahlen und dann 10 jahre nachzahlen.

  • Steuerhinterziehung fällt nicht unter das Steuergeheimnis.

    Es ist ein Verbrechen des Einzelnen an der Allgemeinheit. Der Steuerhinterzieher selbst ist es, der die Grenzen der Privatheit bewußt überschreitet, indem er zum Nachteil anderer handelt. Er kann sich insoweit auch nicht auf die Verletzung seiner ansonsten privaten Steuerangelegenheiten berufen. Frau Gaus übersieht dieses entscheidende Detail hier mal wieder großzügig - als ob der Staat dem Steuerhinterzieher nicht schon genug Brücken bauen würde. Die Nettigkeit war dabei noch nie ein Kriterium.

    • P
      PeterWolf
      @Rainer B.:

      Genau das wollte ich schreiben!

      Denn auch mit einer Selbstanzeige bleibt es erstmal ein (öffentliches) Strafermittlungsverfahren, an dessen Ende, wenn denn perfekt gebeichtet wurde (im Fall Hoeneß wohl nicht) die Strafbefreiung (das ist kein Freispruch, schon gar nicht wegen Unschuld) steht.

      Aber das Verfahrensergebnis selbst ist durchaus öffentlich, wie auch jedes eingestellte Verfahren gegen einen kleinen Eierdieb, es sei denn, er wäre minderjährig.

      Und minderjährig ist Frau Schwarzer sicher schon länger nicht mehr.

  • E
    Erdogan

    Die taz hat keine Beweise das ein Beamter geplappert hat. Nur DER SPIEGEL weiß das. Es ist genauso gut möglich das ein schweizer BankierIn geplappert hat. Vielleicht war der/die ja angefressen wie die Alice mit Ihrem/Seinem Landsmann umgegangen ist.

     

    Ohne Beweise zu unterstellen das es ein Beamter war ist schlechter Journalismus!

  • Man kann durchaus darüber diskutieren, ob Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige straffrei bleiben soll oder nicht. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollten dabei jedoch nicht auf der Strecke bleiben, daher stimme ich Frau Gaus zu - das Unrecht, welches Frau Schwarzer mit der Steuerhinterziehung begangen hat, gibt niemanden das Recht ein anderes Unrecht zu begehen. Mit Whistle-Blowing hat das nichts zu tun. Frau Schwarzer hat sich durch ihre Selbstanzeige von der Strafe befreien können und ihre Verfehlung damit gesühnt. Whistle-Blowing jedoch, ist es wenn Unrecht aufgedeckt wird. Wenn hier z.B. ein unrechtmäßiger Deal aufgedeckt worden wäre. Dies war jedoch nicht der Fall.

    • @eniquity:

      Frau Schwarzer hat ihre Verfehlung gesühnt?

       

      Hat sie die Steuern für die gesamten 30 Jahre zurückgezahlt? Ich habe nur gelesen, dass sie für 10 Jahre gezahlt hätte. Demnäch hat sie straffrei 20 Jahre Steuern hinterzogen und behalten.

  • "Genau das passiert derzeit nicht. Wenn Volkes Stimme nach Vergeltung ruft, gelten Indiskretionen inzwischen als lässliche Sünden. Während gleichzeitig Edward Snowden – wie ich finde: zu Recht – als Held gefeiert wird. Weil er den Datenschutz verteidigt."

     

    Werter Herr Autor, das is ganz schön dreist so ungeschminkt die Wahrheit zu verdrehen.

    Edward Snowden hat das Gesetz (der U.S.A.) gebrochen genauso wie derjenige Beamte der die Schwarzer an die Öffentlichkeit verpfiffen hat.

    Beide haben mit ihrem Gesetzesbruch eine Straftat aufgedeckt.

    Dieses Beispiel zu verdrehen und einen Unterschied zwischen den Beiden herleiten zu wollen, den es nicht gibt, ist Äußerst fragwürdig.

    Wer Snowden gut findet muss auch analog den Beamten aus diesem Beispiel gut finden. Alles andere is inkonsequent und/oder verlogen.

    • K
      kroko
      @popo:

      @ Andreasa Kettler

      "Herr Autor" bei Frau Gaus, lach . DAS nenne ich Emanzipation! Klasse!!!!

    • C
      Cons
      @popo:

      Der Beamte hat doch keine Straftat aufgedeckt! Die rechtlichen Konsequenzen für Schwarzer sind doch weiterhin dieselben. Ohne die von Snowden geleakten Dokumente allerdigns hätten die NSA und die Obama Administration ohne jegliche Konsequenzen so weitermachen können wie bisher. Der rechtlich legitimere Weg für Snowden wäre zwar gewesen die Dokumente einem Abgeordneten zu überreichen und nicht einer Zeitung, allersings hatte er da sehr berechtigte Befürchtungen.

  • G
    Gast

    Danke Danke Danke. Die Kommentare zeigen leider wie notwenidg der Artikel ist.

     

    @B. Gaus: hätten Sie sich den Snowden-Schlenker erspart, philosophus mansisses. Aber machen Sie doch aus der Not eine Tugend. Die schwierigen Fragen sind die interessanten. Wie passt Grundsatz-Rechtstreue und Snowden-Bewunderung zusammen? Mit der Einschätzung "höheres Gut" sei zu schützen, also "Zweck heiligt die Mittel" bzw. "Abwägung von sich widerstrebenden Rechtsgütern" wie DUBIOSOS schreibt - wohl kaum (siehe Artikel). Was aber dann?

  • W
    Wolfgang

    In der Klassengesellschaft der bürgerlichen Reichen-Emanzipation, - aber nicht für die werktätige Frau!

     

    Ein einvernehmlicher Zuhälter und gewaltfreier Bankräuber bekommt für wenige Zehntausend Euro eine mehrjährige Haftstrafe - ohne Bewährung!

  • Ein Skandal, sicher. Aber auch Anlass zu klammheimlicher Freude.

    Was meiner Sympathie für Schwarzer keinen Abbruch tut. Wer hätte auch erwarten dürfen, dass jemand der in dieser Weise in der Oeffentlichkeit agiert nicht sein Schäfchen auf bewährte Weise in's Trockene bringt?

    Dabei spielt auch die Wandlung des Zeitgeistes eine Rolle. Man ist in diesen Fragen heute eben sensibler als man das früher -zum Tatzeitpunkt- vorhersehen konnte. Deshalb haftet der Argumentation von Frau Schwarzer auch etwas Gestriges an. Was Sie in eine Reihe mit einem Geistesbrüderle mit ähnlich überholtem Verhaltenskodex stellr.

  • Wenn ich mich nicht ganz falsch erinner, so war dieser Beamte doch sogar in einer Umweltbehörde tätig. Eine Versetzung erscheint mir daher mehr als angebracht, weil eine Spitzenposition in einer Behörde natürlich auch ein politischer Posten ist. Und wenn ich gerne Elefanten jage (selbst wenn das legal ist), dann bin ich in der Umweltbehörde einfach falsch. Aus dem gleichen grund sollten auch Anhänger der Vorratsdatenspeicherung nicht Datenschützer werden oder FDPler Minister der Entwicklungszusammenarbeit - Dass dies geschehen ist, macht es nicht besser, aber sollte nicht der Verhinderung weiteres Unrechts entgegenstehen.

     

    Ja, es ist falsch, dass Schwarzers Steuergeheimnis verletzt wurde. Derjenige sollte bestraft werden. Da es jetzt nun aber so ist, ist es trotzdem lächerlich von der Schwarzer, sich deshalb aufzuführen. Recht ist immer auch eine Abwähung von sich widerstrebenden Rechtsgütern und ihr Rechtsbruch erscheint mir weit schlimmer und gravierender sein als die Verletzung des Steuergeheimnis.

  • HB
    Harald B.

    Auch wen es manchem sicher nicht passen wird, ein guter und richtiger Kommentar! Glückwunsch, Frau Gauss!

  • Drei Punkte möchte ich anmerken:

     

    1.) Das "Steuergeheimnis" ist ein Popanz, der in Deutschland heilig ist. In Schweden soll es angeblich problemlos möglich sein, die Steuererklärung seiner Nachbarn einzusehen und umgekehrt. Mich würde es auch nicht kratzen, wenn meine Nachbarn meine Steuererklärung lesen könnten. Ich bin ein gewöhnlicher Beschäftigter mit einem mich zufriedenstellenden Gehalt. Also wem nutzt das Steuergeheimnis ?

    2. Im konkreten Fall hätte das Steuergeheimnis einer Straftäterin (Steuerhinterziehung ist eine Straftat und keine Sünde) genützt, die durch die rechtzeitige Selbstanzeige mit folgender Nachzahlung immerhin die Zinszahlungen aus 20 von 30 Jahren steuerfrei genießen kann. Verbrechen lohnt sich also doch.

    3.) Die Person, deren Steuergeheimnis verletzt wurde ist nicht gerade für einen einfühlsamen Umgang mit den Rechten anderer bekannt. Da kann man nur sagen, wie in den Wald hineingerufen wird so schallt es heraus.

    • K
      kroko
      @Gesunder Menschenverstand:

      Voll und ganz Ihrer Meinung. Und hinzu kommt, dass das öff. Interesse m.E. höher liegt als das private der AS.

  • Ich kenne wesentlich geringere Leute, die aufgrund einer behördlichen Falschauslegung dankend ihren lebendigen Abgang nehmen durften. Hier scheint es um einen anderen Mechanismus zu gehen. Nennt man das Fördern und Fordern, dieses Prinzip.

  • K
    KdN

    "Ein demokratischer Rechtsstaat funktioniert nur, wenn man sich darauf verlassen kann, dass seine Vertreter die geltenden Regeln einhalten."

     

    Ähm sehe ich das somit richtig, dass Sie gegen den Kauf von Steuer CD waren und noch immer sind?

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    In den deutschen Gefängnissen sitzen noch viel mehr Leute, deren Grundrechte verletzt worden sind. Ich finde, Schwarzer und der Elefantenjäger sollten sich solidarisch mit diesen armen Menschen zeigen und auch ein paar Jahre mit ihnen verbringen.

  • Ich finde wie Kollege „Peterchens Mondfahrt“ ebenfalls, daß die Frage, wann es durchaus legitim ist, aus moralischen Gründen geltende Gesetze zu brechen, zumindest diskutiert werden sollte. Ist derjenige (mutmaßlich: Steuerbeamte), der da Frau Schwarzers Steuergeheimnis ausgeplaudert hat, vielleicht auch ein Whistleblower wie Snowden? Man kann natürlich der Ansicht sein, daß er es nicht ist, aber m. E. reicht der bloße Verweis auf geltende Gesetze nicht aus, um sein Handeln zu verurteilen.

     

    Allerdings muß ich sagen, daß ich persönlich nur im absoluten Ausnahmefall jemanden auch dann als Whistleblower akzeptieren würde, wenn derjenige (wie offensichtlich im Fall Schwarzer) nicht bereit ist, seine Identität öffentlich zu machen. Das wäre unbequem, oh ja. Aber wenn jemand meint, die höhere Moral gebiete ihm, andere ihrer gesetzlichen Rechte zu berauben, dann muß er (finde ich) bereit sein, auch selbst im Dienste dieser Moral gewisse Unbequemlichkeiten auszuhalten (wie Snowden das ja ganz klar tut). Wenn er das nicht will, wenn er für das, was er moralisch für richtig hält, zwar andere zahlen lassen will, aber selbst nicht zu zahlen bereit ist, dann, liebe Leute, finde ich, der gute Mann (oder die gute Frau) soll sich lieber schön brav an geltende Gesetze halten und sich nicht als übergesetzliche moralische Instanz aufspielen.

     

    Denn da könnte sonst dann wirklich jeder kommen.

  • 1
    1Stejn

    In einem Steuerhinterziehungsverfahren sind nicht nur staatliche Beamte involviert, sondern auch Privatpersonen, deren Verschwiegenheitsgebot nicht immer einen gesetzlichen Hintergrund hat. Sondern unter Umständen einfach nur wirtschaftlicher Natur ist. Anwälte und Beamte mögen einem strikten Verschwiegenheitsgebot unterliegen. Aber bei Bankangestellten sieht das anders aus (auch wenn das Bankgeheimnis gesetzlich untermauert ist). Es kann auch sein, dass eine Email versehentlich gesendet wurde, und das ganze ins Rollen gebracht hat. Solange nichts bewiesen ist, sollte man sich davor hüten, die Integrität von irgendwem in Frage zu stellen. Ganz abgesehen davon, dass die gesetzliche Lage im Hinblick auf diese Situation äußerst fragwürdig ist. Ein Ladendieb muss sich auch in einem Gerichtssal seiner Verantwortung stellen, zu dem die Öffentlichkeit Zugang hat. Da gibt es rechtlich viel zu korrigieren. Denn selbst der Staat scheißt auf moralische Grundpronzipien und das Verschwiegenheitsgebot anderer, indem es Diebesgut in Form von Steuer-CDs kauft.

  • BT
    Bruder Tack

    Grundsätzlich stimmt es, was Sie sagen, Frau Gaus - grundsätzlich stimmt aber auch, was Peterchens Mondfahrt daran kritisiert: Nach Ihrer Argumentation ist Edward Snowdens Verhalten ebenso falsch, wie das der Steuerbeamten im Falle Alice Schwarzer und Thüringer Regierung im Falle des Elefangen jagenden Beamten. Aber, einen Unterschied gibt es doch: Edward Snowden hat zwar seine dienstliche Geheimhaltungspflicht verletzt, allerdings aus der Überzeugung, dass diese Pflicht die Rechte anderer in unzulässiger Weise verletzte und damit unrechtmäßig war. Das ist in den anderen Fällen nicht der Fall, obwohl, zumindest im Falle der strafbefreienden Selbstanzeige, ein zu Recht sehr umstrittenes Gesetz das Verhalten von Frau Schwarzer legitimierte. Ein Beamter, der die Namen solcher Steuerhinterzieher öffentlich macht, verletzt also seine Dienstpflichten und die Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen. Anders wäre das, würde er die Daten anonymisiert herausgeben - nur wäre das wohl weder taz noch BILD eine Schlagzeile wert.

  • K
    Kimme

    Schwammige Argumentation.

     

    Zudem ist Frau Schwarzer eine Person des öffentlichen Interesses und unterliegt somit nicht den gleichen Grundsätzen wie Otto Normal. Immerhin dürfen auch Bilder von ihr veröffentlicht werden, die sie nicht ausdrücklich freigegeben hat. Das gleiche Recht gilt dann auch für Informationen. Wäre dem nicht so, wären Blätter wie die Gala, Bunte etc schnell illegal.

     

    Außerdem müssten Sie dann auch bei Uli Hoeneß auf die gleiche Argumentation zurück greifen.

     

    Und zu guter letzt kann ich meinem Vorredner "Peterchens Mondfahrt" nur beistimme. Den einen als Whistleblower feiern und den anderen als indiskreten Beamten brandmarken deutet auf zweierlei Maß hin, mit dem hier gemessen wird.

  • E
    Else

    Liebe Frau Gaus, du hast leider Recht.

  • T
    tsaG

    Eine Frau bricht das Gesetz und fordert gleichzeitig, dass andere Menschen das nicht dürfen.

    Ich glaube hier darf man getrost von Doppelmoral sprechen und die Glaubwürdigkeit dieser Person anzweifeln.

    Ebenfalls darf man wohl von Doppelmoral sprechen, wenn eine Journalistin das Steuergeheimnis dieser Frau verteidigt, aber gleichzeitig meint, dass ein Mann Staatsgeheimnisse ausplaudern, weil es dem Datenschutz dient.

     

    Welche Meinung vertreten Sie denn nun, Frau Gaus? Daten schützen (z.B. die von Frau Schwartzer) oder Daten stehlen und preisgeben (wie Herr Snowden es tut). Oder verfahren Sie nach dem Grundsatz: Was interessiert mich mein Geschwätz von vor fünf Minuten?

  • V
    Verwundert

    Bei der taz gibt es halt immer gleich und gleicher. In der Sache Zumwinkel - wo die Staatsanwaltschaft Bochum gleich das Fernsehen zur Verhaftung einbestellt hat - gab es einen solchen Kommentar ebensowenig wie in der Sache Hoeness. Einfach mal die alten taz-Kommentare dazu lesen, sind ja alle noch verfügbar. Flexible Moral ist schon etwas tolles.

  • SL
    Schockierter Leser

    Um Gottes Willen, dieser Artikel grenz an Körperverletzung; von der TAZ hätte ich dies nicht erwartet!

     

    Ich bin der festen Überzeugung das selbst ein Grundschüler zwischen Gesetzeskonformität und Ethik zu unterscheiden vermag da hier frappierende Diskrepanzen bestehen können!

     

    In einer dunklen deutschen Zeit wurden dinge getan die Gesetzlich abgesegnet waren und somit "Rechtsen" .... ist dies das Maß der Dinge ?!?!?!

  • G
    Gast

    Es ist schizophren. Jeder 2. sieht Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt und dann wird jeder Sau 3 mal durchs Dorf gejagt , die etwas mehr Geld besitzt oder in der Öffentlichkeit steht.

    Das Steuergeheimnis hat auch seinen Sinn.

  • wäre das 'Steuerabkommen' mit der Schweiz nicht gescheitert, Alice Schwarzer und Uli Hoeness würden auch heute noch munter und fröhlich Steuern hinterziehen und eben weil ein Herr Snowden die "geltenden Regeln" NICHT eingehalten hat, hat die Öffentlichkeit erst erfahren, wie sehr die NSA und andere Geheimdienste bereits Teil unser privaten Lebens sind.

  • D
    Demut

    Alice Schwarzer besitzt tatsächlich noch die Dreistigkeit sich als Opfer darszutellen. Sie sollte Demut zeigen und zwar viel Demut!

  • H
    Hans

    "Aber es gibt Länder, in denen diese Tiere nicht von der Ausrottung bedroht sind, sondern sich so stark vermehren, dass sie das Ökosystem gefährden. Zum Beispiel in Botswana und Simbabwe." Und weswegen hat Botswana dann Ende 2013 die Elefantenjagd veborten?

    Zudem ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Beamte aus Thüringen nicht doch rechtswiedrig gehandelt hat.

     

    Zu Schwarzer war es die Selbstanzeige, die sie in die Medien brachte. Da ist es kein Wunder, wenn juristisch anhängige Vorgänge (auch wenn sie ohne Rechtsfolge bleiben) öffentlich werden.

     

    Ich kann das Plädoyer von Bettina Gaus verstehen, da Medien oft auch private Daten veröffentlichen, die eigentlich geschützt gehören, doch im Fall Schwarzer sehe ich dies als journalistische Normalität an, über Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen zu berichten, und dabei auch nichtöffentliche Details veröffentlichen, wenn Sie rechtliche Verfehlungen dokumentieren. Zum Beamten aus Thüringen ist die Berichterstattung von Anfang an Emotionalisiert und voreilig geführt worden, wobei wie gesagt noch aussteht, ob er dies im Rahmen botswanischen Rechts getan hat.

  • S
    Sokrates

    Es ist vollkommen richtig, das Gesetz gilt für alle gleichermaßen.

    Aber im Deutschland des 20/21. Jahrhundert ist es doch schon Usus Recht zu brechen, um anderes Unrecht zu verfolgen. Es kommt nur darauf an, um welchen Rechtsgegenstand und um welche Emotionen der geneigten Wählerschaft es gerade geht. Momentan ist es die Steuerhinterziehung die es dem Rechtsstaat quasi aufzwingt Recht zu brechen und Diebesgut als Druck- bzw. Beweismittel zu erwerben (Beschaffung in Auftrag geben?) und entsprechende Diebe und Hehler dazu zu ermutigen ihr fragwürdiges Geschäft weiter zu betreiben.

    Das Vorrecht des Staates ist es Recht zu sprechen und zu richten aber er besitzt nicht das Recht eigene Gesetze zu brechen, auch wenn es im Einzelfall für manchen wünschenswert wäre. Es ist schwer für ermittelnde Behörden sich an geltendes Recht zu halten und dennoch Erfolg zu haben.

  • G
    gast

    Wenn es einen Skandal gibt, dann kann der nur darin bestehen, dass die Presse veröffentlicht hat, was ein Beamter ausgeplaudert hat. Der Beamte hat eine Straftat begangen und keinen "Skandal", so wie ein Dieb oder ein Urkundenfälscher keinen Skandal begeht, sondern eine Straftat. Den Unterschied zu Snowden kann ich nicht erkennen. Möglicherweise glaubt der verratende Beamte (wie die SPD), dass die Möglichkeit der Selbstanzeige nicht in Ordnung ist, so wie Snowden glaubt, dass die NSA mit ihrem sicherlich legalen Verhalten zu weit geht. Und der arme Beamte, der möglicherweise für Geld das Steuergeheimnis der prominenten Frau verraten hat, hat es nun schwer. Wenn er nun Reue oder Angst verspürt, steht ihm nicht die Möglichkeit offen, "tätige Reue" zu üben, selbst wenn er das aus der Straftat stammende Geld nicht angerührt hat.

  • T
    taxpayer

    Das Steuergeheimnis wird immer dann verletzt, wenn ein Amtsträger Verhältnisse eines Steuerpflichtigen oder eines anderen Beteiligten unbefugt Dritten gegenüber offenbart.

    Somit kann der Spiegel das Steuergeheimnis doch gar nicht verletzt haben, da es sich bei dem Nachrichtenmagazin ja nicht um einen Amtsträger handelt. Der Vorwurf von Frau Schwarzer gegenüber dem Spiegel ist also haltlos.

     

    Sollte es sich bei dem Informanten tatsächlich um einen Mitarbeiter der Finanzbehörden handeln, hat dieser selbstverständlich eine Straftat begangen.

    Das muss den Spiegel aber nicht daran hindern, über den Sachverhalt zu berichten.

  • 8G
    8751 (Profil gelöscht)

    Würde sowas nicht durchsickern, bekämen wir garnicht mit in welchem Ausmaß Steuerbetrug stattfindet - auch von Menschen, die massiven Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Wenn das öffentlich wird, besteht einen Chance, dass sich auch die Gesetzeslage ändert - Steuergeheimnis nützt sowieso nur wenigen.

  • Liebe Frau Gaus,

     

    man kann vielleicht schon mal vergessen, was man vor einigen Jahren geschrieben hat, aber innerhalb eines Artikels wild in der Argumentation wechseln, ist dann doch etwas unangenehm:

    Sie schreiben:

    "Sie alle haben ihren Mund zu halten über das, was sie von Amts wegen erfahren."

    um nur wenige Zeilen fortzufahren:

     

    "Während gleichzeitig Edward Snowden – wie ich finde: zu Recht – als Held gefeiert wird. Weil er den Datenschutz verteidigt."

     

    Ich möchte Sie ungerne darauf hinweisen (es sollte eigentlich nicht nötig sein), aber Edward Snowden hat genau das getan, was Sie hier so wehment fordern. Er hat nicht den Mund gehalten, sondern eine Ungerechtigkeit angesprochen, die er moralisch nicht mittragen konnte.

     

    Der von Ihnen zum Schweigen aufgeforderte Finanzbeamte findet es vielleicht - ähnlich wie ich und viele andere Bundesbürger - Moralisch höchst Fragwürdig, dass es ein Gesetz gibt, dass reiche Steuerbetrüger (wir sollten aufhören hier von "Sünde" zu sprechen - diese Menschen sind gewöhnliche Kriminelle)der Strafe durch "Reue" entgehen können.

     

    Und hören Sie bitte auf zu behaupten, dass dieses Gesetz ja auch für Normalverdiener gilt! Jemand der sich mit einer Selbstanzeige vor der Deutschen Strafjustiz retten muss, hat sicherlich mehr Vermögen gehabt, als 90 Prozent der restlichen Bevölkerung.

     

    Dieses Gesetz wurde von Überdurchschnittsverdienern für Überdurchschnittsverdiener gemacht. Es stellt die moralische Integrität des Staates in Frage und untergräbt die Steuergerechtigkeit. Ein Finanzbeamter, der sich daher entschließt diese "Vorzeigebürger" öffentlich zu machen, verdient somit keine Schelte, sondern sollte von Ihnen als Wistleblower anerkannt werden!

    • @Peterchens Mondfahrt:

      Oha, man sollte nicht mit Schaum vor dem Mund schreiben ... Daher hier noch einmal ein klein wenig weniger wirr:)

       

      Liebe Frau Gaus,

      man kann vielleicht schon mal vergessen, was man vor einigen Jahren geschrieben hat, aber innerhalb eines Artikels wild in der Argumentation wechseln, ist dann doch etwas unangenehm:

      Sie schreiben:

      "Sie alle haben ihren Mund zu halten über das, was sie von Amts wegen erfahren."

      um nur wenige Zeilen später fortzufahren:

      "Während gleichzeitig Edward Snowden – wie ich finde: zu Recht – als Held gefeiert wird. Weil er den Datenschutz verteidigt."

      Ich möchte Sie ungerne darauf hinweisen (es sollte eigentlich nicht nötig sein), aber Edward Snowden hat genau das getan, was Sie hier so vehement verurteilen. Er hat nicht den Mund gehalten, sondern eine Ungerechtigkeit angesprochen, die er moralisch nicht mittragen konnte.

      Der von Ihnen zum Schweigen aufgeforderte Finanzbeamte findet es vielleicht - ähnlich wie ich und viele andere Bundesbürger - moralisch höchst fragwürdig, dass es ein Gesetz gibt, dass es reichen Steuerbetrüger (wir sollten aufhören hier von "Sünde" zu sprechen - diese Menschen sind gewöhnliche Kriminelle) ermöglicht, der Strafe durch "Reue" zu entgehen.

      Und hören Sie bitte auf zu behaupten, dass dieses Gesetz ja auch für Normalverdiener gilt! Jemand der sich mit einer Selbstanzeige vor der Deutschen Strafjustiz retten muss, hat sicherlich mehr Vermögen gehabt, als 90 Prozent der restlichen Bevölkerung.

      Dieses Gesetz wurde von Überdurchschnittsverdienern für Überdurchschnittsverdiener gemacht. Es stellt die moralische Integrität des Staates in Frage und untergräbt die Steuergerechtigkeit. Ein Finanzbeamter, der sich daher entschließt diese "Vorzeigebürger" öffentlich zu machen, verdient somit keine Schelte, sondern sollte von Ihnen als Wistleblower anerkannt werden!

      • @Peterchens Mondfahrt:

        Was wäre ein Bier ohne Schaum?

        Was wäre ein Schläfer ohne Traum?

         

        ".. Ein Finanzbeamter, der sich daher entschließt diese "Vorzeigebürger" öffentlich zu machen, .."

         

        Es muss kein Finanzbeamter gewesen sein. Es kann auch ein NSA-Mitarbeiter gewesen sein.

        • @lichtgestalt:

          HaaHaaHaa-was haben wir gelacht!

  • R
    Robert

    Robert Gast

    Frau Gaus ,Sie verstehen das System nicht.Wenn Eine Frau Schwarzer sich zur moralischen Instanz erhoben hat und dieser Politiker in seiner Funktion und seinen Ansprüchen ein amtliches Vorbild sein will,müssen beide wissen daß das nicht ohne Konsequenz bleibt.Der Beamte hat es kapiert und akzeptiert.Frau Schwarzer tischt uns Geschichten auf,die wirklich niemand ernstnehmen kann-aus Verzweiflung oder Ignoranz.Beim Steuerbetrug hat sie ja wohl wegen der Verjährungsfristen immer noch einen guten Schnitt gemacht.

  • J
    Jared

    Alice Schwarzer hat bis jetzt mit dem Finger auf andere gedeutet und es ist für sie wahrscheinlich ungewohnt, dass andere mit dem Finger nun auf sie deuten.

    Die Rolle des armen und unschuldigen Opfers ist billig und erbärmlich.

  • LL
    Legitim & Legal

    Ist es legitim, wenn eine öffentliche Person geoutet wird gegen die eigenen moralischen Grundsätze verstoßen zu haben, die besonders bei anderen streng angelegt wurden? Ja

    Darf dafür auch in einem gewissen Umfang gegen geltendes Recht verstoßen werden? Ja, weil es weiter legitim ist und die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat. Außerdem wurden dadurch die erheblichen Gerechtigkeitsdefitzite bei der Selsbantzeige aufgezeigt!!!

  • J
    JJ

    Werter Kommentator,

    Sie haben recht.

    Sind bzw. waren Sie bei Uli Hoeneß derselben Meinung?

  • TI
    Transparenz ist gut!

    Das Steuergeheimnis ist zwar geltendes Recht. In meinen Augen ist es aber deswegen noch lange nicht legitim. Wieviel jemand verdient und was er für Steuern zahlt ist kein privater Sachverhalt. Warum sollte das geheim sein? Ich finde, es liegt im Allgemeininteresse, dass alle Einkommensverhältnisse öffentlich und transparent sind.

  • HL
    heiße Luft

    Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt, kann Frau Schwarzer den Spiegel verklagen. Der Whistleblower sollte aber auch in diesem Fall geschützt werden oder wird jetzt mit zweierlei Maß gemessen?

  • D
    datenschutz?

    Seit wann haben wir einen funktionierenden Datenschutz in Deutschland. Ist die NSA besiegt?

    Momentan muss halt jeder damit rechnen, dass seine Daten nicht geschützt sind.

  • M
    mokri

    Uli Hoeneß ist das gleiche Unrecht widerfahren, haben sie da genauso laut die Behörden angeklagt, oder hat das vielleicht etwas mit der unterschiedlichen politischen Ausrichtung dieser beiden Steuersünder zu tun?