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Karlsruhe überprüft KlageAfD hofft auf Stiftungs­millionen

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die AfD-Klage auf Gleich­be­hand­lun­g. Die Partei fordert Stiftungsgelder aus dem Bundeshaushalt.

Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe taz | Die AfD fordert Gleichbehandlung und Millionen für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Doch bisher bekommt die Stiftung keinen Cent vom Staat. Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Organklage der AfD.

Zunächst klagte die AfD nur auf Stiftungsmittel für die Jahre 2018 und 2019. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger, die in Karlsruhe den Bundestag vertrat, lehnte das ab: „Die AfD argumentiert zwar mit Gleichbehandlung, verlangt jedoch eine Sonderbehandlung. Noch nie wurde eine Stiftung finanziert, wenn die Partei erstmals im Bundestag vertreten war.“ Der AfD-Vertreter Ulrich Vosgerau hielt dagegen: „Es ist falsch, nur auf die Bundestagswahlergebnisse zu schauen. In den Ländern ist die AfD schon viel länger in den Parlamenten.“

Doch inzwischen hat sich die Lage geändert. Die AfD ist auch 2021 in den Bundestag gewählt worden. Allerdings stellte Anwalt Vosgerau erst eine Woche vor der mündlichen Verhandlung den Antrag, dass die AfD auch im Jahr 2022 Gelder für eine parteinahe Stiftung verlangt. Die Vertreter von Bundestag und Bundesregierung zeigten sich empört über das chaotische Vorgehen der AfD.

Tatsächlich hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung auch 2022 kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Diesmal argumentierte die Mehrheit mit der ungesicherten Verfassungstreue der AfD. In einem „Haushaltsvermerk“ heißt es, dass parteinahe Stiftungen nur finanziert werden, „wenn sie jederzeit die Gewähr bieten“, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.

Sechs parteinahe Stiftungen bekommen Geld

AfD-Vertreter Vosgerau bezeichnete den Haushaltsvermerk als „offensichtlich verfassungswidrig“. Die AfD sei nicht verboten, also dürfe sie auch nicht schlechter behandelt werden als die anderen Parteien. Rechtsprofessor Joachim Wieland, der zweite Vertreter des Bundestags, argumentierte dagegen mit der wehrhaften Demokratie: „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat verwendet werden.“

Derzeit bekommen sechs parteinahe Stiftungen Geld aus dem Bundeshaushalt. Im Jahr 2019 waren es insgesamt 660 Millionen Euro. Zwei Drittel des Geldes fließen in Auslandsprojekte, insbesondere in die weltweite Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft.

Bis zu einem Viertel der Stiftungsgelder erhalten mehr oder weniger parteinahe Stipendiaten*. Etwa zwanzig Prozent der Staatsgelder fließen als „Globalzuschüsse“ an die Stiftungen, die damit politische Bildung, Forschung und Politikberatung finanzieren.

Die Karlsruher Verhandlung sollte bis Dienstagabend oder Mittwochvormittag andauern. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht ein formelles Gesetz für parteinahe Stiftungen fordert, das es bisher nicht gibt. Darin müsste dann zum Beispiel geregelt werden, wer wofür Geld bekommen kann und welchen Stiftungen Geld verweigert werden darf.

* Hier stand zunächst, in der Verhandlung sei bekannt geworden, dass AfD-Politikerin Alice Weidel von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) gefördert worden sei. Dies bezog sich auf eine Äußerung der FES-Geschäftsführerin Sabine Fandrych in der Verhandlung, die unabhängig voneinander auch von Spiegel und Junger Freiheit aufgegriffen wurde. Fandrych sagte später, sie sei von allen drei Medien falsch verstanden worden. Tatsächlich habe sie gesagt, dass Alice Weidel „dem Vernehmen nach durch die Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wurde“. Die Friedrich-Ebert-Stiftung betont, dass Alice Weidel jedenfalls nie Stipendiatin der FES war.

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3 Kommentare

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  • „Rechtsprofessor Joachim Wieland, der zweite Vertreter des Bundestags, argumentierte dagegen mit der wehrhaften Demokratie: „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat verwendet werden.“

    Und die Feststellung dieser „Verwendung von Geld des Staates gegen den Staat“, was sich nur als verschleierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit verstehen lässt, obliegt nach Art. 21 Abs. 4 GG unzweifelhaft allein dem Bundesverfassungsgericht, da kann man sich auch nicht mit Fiskalhoheit oder ausgelutschten Phrasen herausreden.

    Sich selbst Steuermilliarden für nutzlose Stipendiaten zuschachern und anderen unter Berufung auf Unrecht verwehren, wie durch und durch billig.

  • Ein spannendes Thema, solange die AfD als "unbedenkliche" Partei gilt hat sie mMn gute Karten und die dürften sich mit den kommenden Jahren zunehmend verbessern. Da muss strukturell eine Anpassung erfolgen, ggf. auch mit Abstrichen seitens der bisher geförderten Stiftungen.

    Das Fördern von Parteistiftungen wurde lange Zeit positiv gesehen, jetzt trübt die AfD auch diesen Bereich ein und dann muss man neu bewerten ob diese Förderung auch jetzt noch wünschenswert ist.

    Das Argument „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat verwendet werden.“ ist ein schwaches - ist damit jeder der staatliches Geld erhält zum staatstragenden Verhalten verpflichtet? Beamte? Sicherlich. Vereine? Das wird schon schwieriger. Empfänger von Transferleistungen? Ich glaube nicht.

  • Hey liebe PARTEI, kümmert euch bitte um diese Parteistiftungen. Den Goldhandel der AfD habt Ihr ja auch schön barbiert.