Kampf gegen Kohleabbau: Räumung in Lützerath verschoben
RWE will das Dorf für den Tagebau Garzweiler II abreißen, um Kohle zu fördern. Nun verschiebt sich der Prozess. Derweil muss Kerpen doch in Berufung.
Lützerath soll genau wie fünf weitere Dörfer in der Region dem Tagebau Garzweiler zum Opfer fallen, der im Interesse von RWE bis zum Kohleausstieg weiter wachsen soll. Der letzte in Lützerath verbleibende Landwirt Eckhard Heukamp will das Feld aber nicht räumen und klagt gegen seine Enteignung, das Verfahren läuft noch. RWE beantragte jedoch bei der Bezirksregierung Arnsberg, Heukamps Grundstück vorzeitig in Besitz nehmen zu dürfen, also bevor das Gericht über die Enteignung entscheidet.
Die Bezirksregierung gab dem Antrag von RWE statt, das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte die Zustimmung. Zum 1. November sollte die „vorzeitige Inbesitznahme“ erfolgen. Die Klimabewegung rief für dieses Wochenende ein „Unräumbar-Festival“ aus, rund hundert Personen folgten dem Aufruf bislang und campieren auf einer Wiese auf Heukamps Grundstück.
Ihrer Ansicht nach entscheidet sich in Lützerath, ob Deutschland die in Paris vereinbarte 1,5 Grad-Grenze einhalten kann. Wenn Garzweiler weiter wächst, könne man das vergessen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die die Initiative „Alle Dörfer bleiben“ in Auftrag gegeben hatte.
RWE hat zugesagt, die Füße stillzuhalten
Am Mittwochnachmittag bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Inbesitznahme von Heukamps Grundstück durch RWE zum ersten November doch nicht erfolgen werde. Heukamp hatte Beschwerde gegen die Entscheidung der ersten Instanz eingelegt, die zwar keine aufschiebende Wirkung hat, die zu prüfen laut der vorsitzenden Richterin Gudrun Dahme aber einige Zeit erfordere.
In so einem Fall sei es üblich, mit einer der beiden Streitparteien zu vereinbaren, die Füße stillzuhalten, bis das Gericht Zeit hatte zu entscheiden. „RWE hat zugesagt, bis dahin nichts zu unternehmen“, sagte Dahme der taz. Spätestens muss das Gericht am 7. Januar entscheiden.
Allerdings bezieht sich die Zusage RWEs nur auf das Grundstück des Landwirts. Das restliche Dorf gehört bereits RWE, dort kann der Abriss jederzeit losgehen. „Wir bleiben auf jeden Fall hier und verlängern das Unräumbar-Festival nun eben bis zum 7. Januar“, sagt eine Sprecherin der Initiative „Lützerath lebt“, die sich Indigo nennt. Die Fristverlängerung kommt den Aktivist*innen gelegen: „Es bedeutet, dass wir mehr Zeit haben, die Strukturen auszubauen, die Lützerath unräumbar machen“, sagt Indigo. Einige Klimschützer*innen sind bereits seit über einem Jahr vor Ort und bauen Baumhäuser und Barrikaden, um die Räumung des ganzen Dorfes zu verhindern.
Der Landwirt Heukamp hat noch Hoffnung, dass das Oberverwaltungsgericht zu seinen Gunsten entscheidet. „Es ist ja jedem klar, dass das mit der Kohle hier ein Ende haben wird“, sagt er der taz. Ob RWE bis dahin das Recht haben solle, fröhlich weiter zu baggern, sei hingegen fragwürdig. Alle Parteien bis auf die AfD hätten sich schließlich zum 1,5-Grad-Ziel bekannt. „Wann wollen die das denn umsetzen?“, fragt Heukamp. „Wie lange wollen sie damit noch warten?“
Kerpen muss doch in Berufung
Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt.
Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Der Hambacher Forst liegt am Rande eines Braunkohle-Tagebaus und sollte damals gerodet werden. Die CDU-geführte NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser zu räumen. Begründet wurde dies mit Brandschutz.
Im September dieses Jahres stellte aber das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen.
Die Stadt Kerpen wollte diese Entscheidung zunächst anfechten und beantragte die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Am Dienstagabend votierte der Kerpener Stadtrat jedoch mit knapper Mehrheit dafür, darauf zu verzichten, also keine Berufung zu beantragen.
Doch jetzt sieht die Lage wieder anders aus: „Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Aufsichtsbehörde ist vom Ministerium aufgefordert worden, der Kolpingstadt Kerpen die Weisung zu erteilen, dass die Kolpingstadt Kerpen den Antrag auf Berufung nicht zurücknimmt – entgegen dem Ratsbeschluss, den wir diese Woche Dienstag hatten“, sagte ein Sprecher der Stadt Kerpen. Der Fall solle also doch vor das Oberverwaltungsgericht kommen.
Bauministerin Ina Scharrenbach, aus deren Haus die Anweisung kommt, gehört der CDU an. Sie hatte wie der inzwischen zurückgetretene Ministerpräsident Armin Laschet (auch CDU) immer wieder bestritten, dass andere Gründe als der Brandschutz die entscheidende Rolle bei der Räumung gespielt haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen