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Kampf gegen JudenfeindlichkeitBundestag beschließt Antisemitismus-Resolution

Der Bundestag stimmt für einen gemeinsamen Antrag der scheidenden Ampel-Parteien und der Union. Die Linke enthielt sich, das BSW stimmte dagegen.

Der Bundestag bei der 197. Sitzung am 7. November Foto: political moments/imago

Berlin taz | Als ein „Signal der Gemeinsamkeit“, sah der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese die Zusammenarbeit zwischen den scheidenden Ampel-Parteien und der Union. Am Donnerstagmorgen stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“. An dieser umstrittenen Antisemitismus-Resolution arbeiteten SPD, Grüne und FDP sowie die Union gemeinsam seit nun beinahe einem Jahr.

Dem interfraktionellen Antrag reichten für eine Mehrheit die Stimmen der Ex-Ampel-Parteien und der Union. Die extrem rechte AfD nutzte den Antrag als Rampe und stimmte ihrerseits dafür. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bedankte sich bei den Antragstellenden dafür, dass sie in dem Papier angeblich Positionen ihrer Partei aufgenommen hätten. Beispielsweise, dass Antisemitismus auf Einwanderung beruhe, oder dass die BDS-Bewegung verboten werden müsse. Auch die „Ausschöpfung repressiver Maßnahmen“, wie es in der Resolution heißt, begrüßte sie, vor allem im Asylrecht.

Beinahe an alte Zeiten erinnerte das Abstimmungsverhalten der Gruppen BSW und der Linken. Beide hatten Änderungsanträge zur Resolution eingebracht. So stimmte das BSW für den Antrag der Linkspartei. Das war es aber auch schon mit der Nostalgie: Denn die Abgeordneten der Linkspartei stimmten entweder gegen den BSW-Antrag oder enthielten sich.

Das BSW stimmte außerdem gegen den interfraktionellen Antrag, die Linkspartei enthielt sich. Letzteres sorgte bei einigen in den sozialen Medien für Unverständnis. Kri­ti­ke­r:in­nen meinten, die Linkspartei hätte dagegen stimmen sollen. Auf taz-Anfrage konnte die Linkspartei nicht erklären, warum man sich für eine Enthaltung statt Ablehnung entschied. „Für uns als Linke war von vornherein klar, dass wir der Resolution nicht zustimmen können, da wir die massive Kritik aus Zivilgesellschaft und Wissenschaftsbetrieb teilen“, lies Heidi Reichinnek mitteilen.

Streit um Antisemitismus-Definition

Die sogenannte Antisemitismus-Resolution soll jüdische Menschen in Deutschland besser schützen, so die Autor:innen. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Zahl der antisemitischen Übergriffe in Deutschland stark gestiegen. Die Resolution fordert, dass keine staatlichen Gelder an Organisationen gehen dürfen, die Antisemitismus verbreiten.

Was dabei antisemitisch ist, dafür soll die sogenannte IHRA-Definition maßgeblich sein. Diese wird von einigen Regierungen verwendet, ist aber umstritten, weil sie Antisemitismus weit fasst. Kri­ti­ke­r:in­nen fürchten, dass sie so ausgelegt werden kann, dass darunter legitime Kritik an Israels Regierung fallen könne. Außerdem wird in dem Text ein Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Antisemitismus hergestellt.

Sevim Dağdelen vom BSW kritisierte die Anwendung der IHRA-Definition. „Sie wollen eine wissenschaftlich umstrittene Antisemitismus-Definition staatlich postulieren. Und auch die Kritik an der zum Teil rechtsextremen israelischen Regierung Netanjahu wird so unter den Verdacht des Antisemitismus gestellt“, warf sie den Antragstellenden vor.

Unter Applaus sowohl seiner eigenen Partei, als auch des BSW, kritisierte ebenfalls der Linkspartei-Abgeordnete Gregor Gysi die Resolution: „Die Kritik an der israelischen Regierung muss erlaubt sein und hat mit Antisemitismus nichts zu tun, wenn sich nicht dahinter eine Ablehnung des Judentums verbirgt“, sagte er. Der vorliegende Antrag sei „nicht gut“, weil er unterschiedliches jüdisches Leben in Deutschland nicht wirksam schütze und viele eine Einschränkung der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit befürchten.

Vor kurzem veröffentlichten Wis­sen­schaft­le­r:in­nen und Künst­le­r:in­nen einen Brief, da sie aufgrund der im Antrag benutzten Antisemitismus-Definition der IHRA eine Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit befürchten.

Kuhle: „Soll das Thema nicht abhaken“

Kritik, die die Red­ne­r:in­nen der ehemaligen Koalitionsfraktionen und Union größtenteils zurückwiesen. So zeigte sich Andrea Lindholz von der CSU „ziemlich sprachlos darüber“, was in den vergangenen Monaten an Abgeordnete herangetragen worden sei. „Ich will diesen Leuten aber nochmal ganz klar sagen: Unser Grundgesetz erlaubt keinen Antisemitismus. Wir müssen verhindern, dass Antisemitismus unter dem Deckmantel von Grundrechten verbreitet wird“, sagte sie in Richtung der Kritiker:innen. Sie halte zudem keine andere Definition als die IHRA-Definition für maßgeblich.

Lindholz wiederholte die Antisemitismusvorwürfe und Rücktrittsforderungen gegen Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz, genauso wie der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun, der gefühlt die Hälfte seiner Redezeit dafür verwendete. Die SPD-Politikerin hatte Mitte Oktober einen viel kritisierten Post der Organisation „Jewish Voice for Peace“ in ihrer Instagram-Story geteilt. Özoğuz hatte sich dafür entschuldigt. Sie habe auf das zivile Leid beider Seiten aufmerksam machen wollen, ließ sie auf taz-Anfrage mitteilen.

Konstantin Kuhle, Fraktionsvize der FDP, gab sich angesichts der IHRA-Definition weniger absolut. Er habe sich über manche Kritik der vergangenen Tage gewundert, sprach aber von einem fundamentalen Missverständnis, „denn diese Resolution der Fraktionen soll die Diskussion über Antisemitismus fördern und nicht beenden, sie soll das Thema nicht abhaken.“

Vereinzelt Kritik auch aus SPD und Grünen

In den vergangenen Tagen gab es aber auch vereinzelt ablehnende Stimmen aus Reihen von SPD und Grünen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Canan Bayram teilte am Dienstag mit, gegen den Antrag stimmen zu wollen. Er ignoriere „die Debatte, in der Jurist*innen, jüdische Intellektuelle, israelische Menschenrechtsorganisationen, Kulturschaffende & Wis­sen­schaft­le­r*in­nen aufgezeigt haben, welche Probleme“ durch die Verabschiedung der Resolution entstehen würden. Sie widerspreche wissenschaftlichen Standards. Das bestärkten am Mittwoch auch Wis­sen­schaft­le­r:in­nen in der Bundespressekonferenz.

Donnerstagmittag veröffentlichten die sechs Grünen-Abgeordneten Tobias B. Bacherle, Deborah Düring, Erhard Grundl, Tabea Rößner, Michael Sacher und Merle Spellerberg einen Brief, in dem sie ihre Enthaltung bei der Abstimmung begründeten. Sie seien überzeugt, dass es klare und konsequente Maßnahmen „zum Schutz und der Stärkung des jüdischen Lebens bedarf“, heißt es darin. Sie hätten jedoch Zweifel, „ob der Antrag in der jetzigen Form nachhaltig Schutz des jüdischen Lebens in seiner Vielfalt leisten kann.“

Sowohl die SPD-Abgeordneten Isabel Cadematori als auch Nina Scheer forderten eine Überarbeitung der Resolution. Die ehemalige SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin kritisierte die Resolution ebenfalls. In einem Brief an die Fraktionsspitze warb sie dafür, gegen die Resolution zu stimmen. Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir enthielt sich bei der Abstimmung und kritisierte in seiner Rede die Herausstellung von Zuwanderung beim Thema Antisemitismus. „Gleichzeitig findet der antisemitische Terror-Anschlag eines Rechtsextremisten auf eine Synagoge in Halle im Jahr 2019 keine Erwähnung“, heißt es in einer persönlichen Erklärung.

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29 Kommentare

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  • "Kri­ti­ke­r:in­nen fürchten, dass sie so ausgelegt werden kann, dass darunter legitime Kritik an Israels Regierung fallen könne."

    Ist das so?

    Was steht denn da bloß drin in dieser ominösen Definition?

    Schauen wir nach:

    "Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden."

    Wow, der reinste Maulkorb.

    Man kann getrost davon ausgehen, dass keiner der Kritiker diese Definition überhaupt gelesen hat. Wozu auch. Die gehen ja ganz anders vor. Man definiert ein Ergebnis, dann schustert man die Argumentation zusammen. So genau will das dann eh keiner wissen.

    Dann nennt man das Ganze "umstritten" und fertig ist die Laube.

    Wer wissen will, was drin steht in dieser Arbeitsdefinition, dem wird hier geholfen:

    holocaustremembran...ion-antisemitismus

    • @Jim Hawkins:

      Danke für den Link, der, in der Tat, die Kritik als haltlos entpuppt!

    • @Jim Hawkins:

      Ihre Kommentare zum Thema zeugen leider davon, dass sie den Kern der Resolution nicht erfasst haben oder gar nicht erst erfassen wollen.

      Der textliche Inhalt ist insofern zu vernachlässigen, da es sich bei der Resulotion generell um eine Art Gesinnung-TÜV handelt. Es geht also im wesentlichen um einen Eingriff in die Grundrechte und nicht um inhaltliche Verklausulierungen oder Definitionen der IHRA.

      Eine Förderung von Projekten auch nach Gesinnung statt ausschließlich nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.

      Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.

      Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist mit der Einführung des "Gesinnungstüvs" der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten, unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

      Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden

      • @Sam Spade:

        Stramme Vorwürfe.

        Wenn Sie allerdings gleichzeitig von "Gesinnungs-TÜV" und "Eingriffe in Grundrechte" reden, andererseits (weiter unten), dass eine Resolution kein Gesetz, sondern eine Empfehlung sei (was korrekt ist), dann ist der Widerspruch auf Ihrer Seite ganz offensichtlich.

        Es gibt (ist schon oft gesagt worden, nur nicht von mir) kein Grundrecht auf Förderung; es wären schon erhebliche Verrenkungen notwendig, um das aus Art. 5 GG herzuleiten. Dass sich eine Gesellschaft aber darüber verständigt, was sie fördern will u. was nicht, ist eine rein politische Entscheidung. Wenn Sie behaupten, Mitarbeiter staatlicher Stellen seien wohl nicht in der Lage, Antisemitismus von polit. Kritik zu unterscheiden, so gilt dies nach den bisherigen Erfahrung in viel größerem Maße für den Kunstbetrieb. Genau daraus hat die Resolution ja die Konsequenzen gezogen.

        Und noch eine Bemerkung: Ein Like ist eben dann keine Petitesse, wenn damit zum Ausdruck gebracht wird, dass man den Terror der Hamas billigt oder das Ziel der Vernichtung Israels. So etwas likt man eben nicht versehentlich, aber dann möge man sich doch zwecks Förderung seiner privaten Projekte nach anderen Finanziers umsehen.

        • @Schalamow:

          Wer sagt denn, dass man so etwas nicht versehentlich mag? Nur Hexenjäger, die sich damit brüsten das Gute zu vertreten, während sie hinter anderen her sind. Selbstverständlich kann man online aus Versehen etwas liken und niemand so tun, als ob ihm das noch nie passiert wäre.

      • @Sam Spade:

        In der Resolution steht aber gerade nicht, dass Projekte von Personen, die irgendeine Gesinnung haben und äußern, nicht mehr gefördert werden sollen, sondern in der Resolution steht, dass Projekte mit antisemitischem Inhalt nicht gefördert werden sollen. Die Resolution stellt damit, wie Sie es fordern, auf den Inhalt der Projekte ab und nicht auf die Gesinnung einer Person, die an dem Projekt mitwirkt. Es gibt nach der Resolution keinen "Gesinnungs-TÜV", sondern einen "Inhalts-TÜV".

        Der Bundestag hat übrigens 2010 eine Resolution beschlossen, in der einstimmig die Blockade Gazas durch Israel (nicht die durch Ägypten) verurteilt wurde, s. hier: www.faz.net/aktuel...nden-11008563.html . Damals hat niemand die Sorge geäußert, dass deswegen Künstler oder andere Personen, die die Gaza-Politik Israels befürworten, keine staatliche Förderung mehr erhalten und/oder in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt würden.

      • @Sam Spade:

        Der Text der Resolution ist also irrelevant, weil die schiere Absicht eine üble ist.

        Das ist ein so steiles Argument, dass mir so gar nichts dazu einfallen will.

        • @Jim Hawkins:

          Nun wäre die Resolution ein Gesetz, was sie aus guten Gründen nicht ist, würde sie umgehend von Gerichten einkassiert wegen Eingriff in die persönlichen Grundrechte.

          Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, wenn man will.

          • @Sam Spade:

            Wäre, würde, hätte.

            Der Schutz jüdischen Lebens hat hierzulande eben keine hohe Relevanz.

            Eine weitere bittere Erkenntnis in ohnehin bitteren Zeiten.

            • @Jim Hawkins:

              Fatalistischer Ansatz. Für den Schutz sind Exekutive und Judikative zuständig. Den erreichen sie nicht über einen repressiven Ansatz in Form einer Resolution, welche lediglich Symbolcharackter aufweist und sich nahtlos einreiht in die politischen Lippenbekentnisse seitens der Politik zum Thema Antisemitismus.

              Von der Breite der Gesellschaft will ich gar nicht erst reden, denn die bedient nur allzu oft selbst antisemitische Standpunkte oder stimmt antisemitischen Aussagen zu. Und das quer durch alle Schichten. Nicht nur von Rechts oder Links oder Muslimen. Wer aber die letzten Jahrzehnte nicht in einer Paralellwelt verbracht hat, weiß das der Antisemitismus nie weg war sondern in vielen Köpfen fest verankert ist, ein kulturelles Erbe sozusagen was keiner braucht.

              Das einzige Rezept dagegen wären Dialog und Aufklärung und mehr Solidarität in der Öffentlichkeit. Gehört aber alles wohl eher in die Kategorie "Wunschdenken".

              • @Sam Spade:

                "repressiven Ansatz in Form einer Resolution, welche lediglich Symbolcharakter aufweist"



                Ein repressiver Ansatz, der nur symbolisch ist... irgendwie sehe ich die Repression dabei nicht. Helfen Sie mir?

              • @Sam Spade:

                Fatalismus ist schon das richtige Wort.

                Eigentlich wundert und überrascht mich gar nichts mehr.

                Und dann überlege ich mir, wie das alles bei Jüdinnen und Juden ankommt.

                Etwa so:

                Natürlich möchten wir euch, euer Leben gern schützen, aber das ist leider nicht so einfach.

                Schließlich muss dies mit dem Recht der von öffentlichen Geldern abhängigen Kulturschaffenden zur, auch fundamentalen, Kritik am Staat Israel abgewogen werden.

                Und dann diese ganzen offenen Briefe. Genozid, Apartheid, ja oder nein.

                Man weiß es einfach nicht. Ein bisschen Geduld noch bitte.

          • @Sam Spade:

            Das ist in der Tat leicht zu verstehen: Die Resolution ist kein Gesetz und greift schon deswegen nicht in Grundrechte ein. Das in der Bundesrepublik Deutschland, dem Rechtsnachfolger des Nazistaates, bestehende heilige und unveräußerliche Menschenrecht, die Existenz, die Verteidigungsfähigkeit oder jegliche Handlung des Staates Israel abzulehnen, auf das in Deutschland so viele Menschen so furchtbar viel Wert legen, wird nicht angetastet.

            • @Budzylein:

              Amtlich verbrieft vom Bundesverfassungsgericht, die Bundesrepublik ist mitnichten der Rechtsnachfolger des Dritten Reich. Stichwort "Völkerrechtssubjekt".

              Und leider ist auch ihre Behauptung das Grundrechte nicht verletzt werden können, wenn es sich nicht um ein Gesetz handelt sondern um eine Resolution oder Verordnung ziemlich absurd.

              Nur ein Stichwort "Radikalenerlass von 1972"

              • @Sam Spade:

                1. Die Resolution ist weder eine Verordnung noch ein Erlass.



                2. Das Bundesverfassungsgericht betrachtete die BRD in der Tat nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs, sondern als mit diesem teilidentisch. Das ändert aber in der Sache nichts, sondern bedeutet eine noch stärkere Verknüpfung zwischen beiden Völkerrechtssubjekten. Den Beamten, Richtern und Soldaten des Nazistaates wurden dementsprechend von der BRD für ihre Tätigkeiten während der Nazizeit Versorgungsansprüche zuerkannt.

                • @Budzylein:

                  Zu 1



                  Haarspalterei

                  Zu 2



                  Beamte mussten nach 1945 eine Dienstzeit von 10 Jahren nachweisen um Versorgungsansprüche geltend machen zu können. Stichwort "131 Gesetz GG"

                  Gestapo und SS Offiziere hatten grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Bezüge.

                  Siehe hierzu Urteil vom Bundesverfassungsgericht v. 05 April 1960 (Az V IC 63.58)

                  • @Sam Spade:

                    Der Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Resolution ist mitnichten Haarspalterei. Eine Verordnung ist eine verbindliche Rechtsnorm. Ein Erlass bindet immerhin die Verwaltung. Eine Bundestagsresolution hingegen hat keine verbindliche Wirkung. Und solange es nicht um Antisemitismus geht, kommt sowieso niemand auf die Idee, dass eine Bundestagsresolution einen Eingriff in die Grundrechte derer darstelle, die eine der Resolution entgegengesetzte Meinung äußern.

                    • @Budzylein:

                      Sie bringen es ja selbst auf den Punkt. Gegen eine Verordnung gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und in einem Erlass sind u.a. die Vorgaben klar geregelt. Da gibt es keinen persönlichen Entscheidungsspielraum.

                      Beides ist bei einer Resolution nicht der Fall und da es keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt, kann theoretisch ein Sachbearbeiter nach Gutdünken persönliche Statements und Äußerungen des Antragstellers in seine Entscheidungsfindung mit einbeziehen und zwar unabhängig zum Inhalt des Projektes.

                      Das nennt sich Willkür und eine wesentliche Daseinsberechtigung der Bürokratie ist es durch die entsprechenden Maßnahmen wie etwa Verordnungen Willkür vorzubeugen.

                      Wäre der Inhalt der Resolution in der Form einer Verordnung verfasst worden, wäre es kein Problem, da dann der Rechtsweg offen stünde. Das wurde bewusst vermieden, da die Rechtsfolgen nur zu gut bekannt sind.

  • "Auf taz-Anfrage konnte die Linkspartei nicht erklären, warum man sich für eine Enthaltung statt Ablehnung entschied."

    --> Die Antwort liegt doch auf der Hand: Die Linke ist weder Fisch noch Fleisch. Man ist zwar nicht für Antisemitismus aber eben auch nicht dagegen. Deswegen auch die Worthülsen man" könne der Resolution nicht zustimmen".

    Dass die Linke kein Partner im Kampf gegen den Antisemitismus ist, hat sie ja auch kürzlich auf dem Berliner und dem Bundesparteitag eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Scheinbar gilt bei der Linken das Motto, nach der Wagenknecht kommt die Wagenburg. In letztere hat man sich zurückgezogen und murmelt dort frustriert das alte anti-kapitalistische und anti-faschistische Mantra. Die Realität des zugewanderten Antisemitismus kann und will man nicht sehen. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

    Daher kennt die Linke eben nur rechtsextremen Antisemitismus. Kann man machen, angesichts der Realität auf der Straße muss man sich aber nicht wundern wenn die Wahlergebnisse dementsprechend aussehen.

    • @Kriebs:

      Wie man beim letzten Parteitag gesehen hat, welcher von Austritten einiger Mitglieder begleitet war, gibt in der Partei der Linken viele sogenannte Antideutsche, welche stramm hinter der IHRA-Definition stehen, ebenso wie die meisten Konservativen und Rechten in Westeuropa und Nordamerika.

      Die meisten in der linken Partei lehnen diese dünne Antisemitismus-Definition ab, wissen aber nicht, wie sie mit den vielen Links-Konservativen umgehen sollen.

      Deshalb die Enthaltung.

      Ich muss sagen, dass dieser Zustand natürlich auch bedeutet, dass die aktuelle Partei der Linken weiterhin unheilbar in sich gespalten ist und aufgrund dessen untergehen wird - oder sich in zwei Teile aufspaltet, was ich befürworten würde.

      Dies würde die Chance bieten, eine echte linke Partei zu etablieren. Und die hätte endlich wieder Chancen auf zweistellige Wahlergebnisse.

      Aber mit den antideutschen Bellizisten keine Chance.

      • @Uns Uwe:

        "dass die aktuelle Partei der Linken weiterhin unheilbar in sich gespalten ist und aufgrund dessen untergehen wird - oder sich in zwei Teile aufspaltet, was ich befürworten würde.



        Dies würde die Chance bieten, eine echte linke Partei zu etablieren."



        Ich irre mich bestimmt. Aber irgendwoher kenne ich Text und Melodie.



        Und warum mir grad die Buchstaben BSW einfallen, weiß ich auch nicht.

        • @Encantado:

          Das BSW zeigt nach seiner Abspaltung von den Linken seine CDU- und AfD- kompatiblen Anteile (im Bereich Migration, Nationalismus, Sozialabbau) deutlich. Insofern war die Trennung richtig.

          Die Antideutschen innerhalb der linken Partei haben ebenso CDU- und AfD-kompatible Anteile (Unterstützung der unwissenschaftlichen IHRA-Resolution, Unterstützung von Waffenlieferungen und Krieg, Unterstützung geopolitischer Interessen Deutschlands). Das sieht man auch so schon.

          Die Linken werden wieder stark und attraktiv für linke Wähler:innen sein, wenn sie sich personell und programmatisch von CDU- und AfD-Politik distanzieren und sich ohne Schnörkel, ohne Wenn und Aber für eine zivile, internationalistische, menschenrechtliche Politik engagieren und natürlich für eine tatsächliche Bekämpfung von Antisemitismus. Denn die ist mit CDU und Antideutschen nicht machbar, Herr und Frau Nachbar!

  • Verstehe ich es richtig, dass eine Resolution einem Entschließungsantrag entspricht und somit rechtlich nicht verbindlich ist? Dann wäre es bisher nur ein moralischer Appell?

    Ich fand hierauf im Internet doch tatsächlich keine konkrete Antwort bzw. keine, die ich eindeutig verstanden hätte.

    • @*Sabine*:

      Eine Resolution ist mit einer Empfehlung gleichzusetzen. Sie ist nicht rechtlich bindend. Gilt auch für UN Resolutionen, es sind reine Beschlüsse aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

      • @Sam Spade:

        Eben. Es ist nur eine Empfehlung. Und niemand muss sie befolgen. Also: Kein Eingriff in Grundrechte.

      • @Sam Spade:

        Danke. Schade, ich hatte gehofft, dass der Inhalt der Resolution in Gesetze übergeleitet und im Alltag von uns allen eingefordert wird.



        Somit verstehe ich die Gegner dieser Resolution weniger, da sie anscheinend sogar etwas dagegen haben, dass es diesen ganz und gar (?) unverbindlichen Text überhaupt gibt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, können die Gegner ja einfach einen anderen Text schreiben, der die gleichen Auswirkungen hätte.

        Verstehe ich es richtig, dass die praktischen Auswirkungen dieser aus meiner Sicht äußerst wünschenswerten Resolution ungefähr so sind, als hätten Sie oder ich einen Text geschrieben und kommuniziert?

  • 6G
    698967 (Profil gelöscht)

    Vielleicht habe ich es ja übersehen, aber ich habe in der taz noch nichts darüber gelesen: werteinitiative.de/gemeinsamer-appell/ In der Berichterstattung der taz wirkte es so auf mich, als gäbe es nur Kritik an der Resolution. Dabei gibt es einen gemeinsamen Appell vieler jüdischer Organisationen und Gemeinden, der Amadeu Antonio Stiftung und von vielen Einzelpersonen die die Resolution unterstützen und in dem Appell auch Stellung zu der ganzen Kritik beziehen.