Kabinett beschließt Klimaschutzgesetz: CO2-Abgabe nicht nur für Mieter

Die Bundesregierung plant, dass Mieter- und Ver­mie­te­r:in­nen sich die Kosten für die CO2-Abgabe teilen sollen.

rauchende Schornsteine auf den Dächern von Einfamilienhäusern

Wie lange wird es in Bayern noch Schnee geben? Ein Wintertag in Luthe-Wildenau Foto: Matthias Balk/dpa

BERLIN afp | Mieterinnen und Mieter sollen bei der neuen CO2-Abgabe für Heizkosten entlastet werden. Die Kosten dafür sollen sie sich künftig mit den Vermietern teilen können – das geht aus der reformierten Fassung des Klimaschutzgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Mit der Neuregelung solle „die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.

Bislang gilt die CO2-Abgabe rechtlich als Bestandteil der Heizkosten, damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mietenden abgewälzt werden. Die Neuregelung, auf die sich die große Koalition in langen Verhandlungen geeinigt hatte, sieht nun eine Aufteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zu gleichen Teilen vor.

Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.

Die Regelung ist Teil des umfassend reformierten Klimaschutzgesetzes. Dieses schreibt im Kern fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Den Weg dahin beschreibt das Gesetz mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre.

Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Vorlage noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft tritt. Mit der Neuregelung werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die schärferen EU-Ziele berücksichtigt.

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