piwik no script img

Kabinett beschließt KlimaschutzgesetzCO2-Abgabe nicht nur für Mieter

Die Bundesregierung plant, dass Mieter- und Ver­mie­te­r:in­nen sich die Kosten für die CO2-Abgabe teilen sollen.

Wie lange wird es in Bayern noch Schnee geben? Ein Wintertag in Luthe-Wildenau Foto: Matthias Balk/dpa

Berlin afp | Mieterinnen und Mieter sollen bei der neuen CO2-Abgabe für Heizkosten entlastet werden. Die Kosten dafür sollen sie sich künftig mit den Vermietern teilen können – das geht aus der reformierten Fassung des Klimaschutzgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Mit der Neuregelung solle „die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.

Bislang gilt die CO2-Abgabe rechtlich als Bestandteil der Heizkosten, damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mietenden abgewälzt werden. Die Neuregelung, auf die sich die große Koalition in langen Verhandlungen geeinigt hatte, sieht nun eine Aufteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zu gleichen Teilen vor.

Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.

Die Regelung ist Teil des umfassend reformierten Klimaschutzgesetzes. Dieses schreibt im Kern fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Den Weg dahin beschreibt das Gesetz mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre.

Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Vorlage noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft tritt. Mit der Neuregelung werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die schärferen EU-Ziele berücksichtigt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

17 Kommentare

 / 
  • Alles hat, wie so oft zwei Seiten. Ich habe mir vor langer Zeit eine Eigentumswohnung als Alterssicherung gekauft. Sie wird heute noch vom Erstmieter bewohnt. Die Mehrheit der Eigentümer beschloss eine Wärmedämmung (zzgl. Elekroinstallation, Beleuchtung, Fenster, etc.). Kosten für mich 25 000 €. 11% der Investitionsumme darf man jährlich umlegen. Um meinen Mieter nicht zu überfordern legte ich nur 5% um. Er bezahlt nun für eine sehr schöne 3,5 Zimmerwohnumg in guter Lage (direkte Umgebung Schlosspark Wiesbaden-Biebrich) 620 € kalt, 800 € warm.

    Das bedeutet



    1. Für diese Wohnung ist das billig



    2. Für meinen Mieter ist das teuer (1600 € Rente)



    2. Für mich ein Zuschussgeschäft

    Ich habe also die Wohnung zu einem sehr guten Preis verkauft, leistete mir ein neues, komfortables Auto und fliege jetzt erst einmal für zwei Wochen nach Gran Canaria in ein 5*Hotel und lass es mir gutgehen.

  • Im Bekanntenkreis sind mir zwei Haushalte bekannt, die in Neubauten wohnen, die nach allen – aktuellen – Regeln der Kunst gedämmt sind. Nach alter Tradition wird jedoch zu jeder Jahreszeit – gerade auch im Winter - mit offenem Fenster geschlafen, womit die ganze super-teure Dämmerei einschließlich der Dreifachverglasung und des ausgeklügelten Belüftungssystems ad absurdum geführt wird. Dass jetzt die Vermieter des dämmtechnisch ausgereizten Neubaus dieses Verhalten mitfinanzieren dürfen, leuchtet mir nicht so recht ein.

  • Ein Grund mehr, aus der Mietwohnung eine Eigentumswohnung zu machen.

  • Hurra, endlich mal wieder höhere Mieten.

    ("würg!")

  • Zum sozialen Ausgleich kann man ja die Grunderwerbsteuer senken.



    Dann bekommen die Vermieter (in toto) auch etwas von dem Geld zurück, dass sie als CO2-Abgabe begleichen müssen.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Ein Witz.



    Der Vermieter wird ganz einfach die Miete erhöhen. Auf dem Papier sieht das aber alles schön sauber aus.

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Muss Ihnen recht geben. Bei Neuverträgen wird das einfach eingepreist. Ich meine das nicht despektierlich ggü. den Vermietern. Würde es genauso machen…

  • NaJa, wer als Vermieter eine Wohnung renoviert kann ja immer noch auf Elektroheizung umstellen.



    Lohnt sich schon deswegen weil der Mieter dann direkt Kunde beim Energieversorger ist und es keine Streitigkeiten mit der Heizkostenabrechnung gibt.

  • So tragen am Ende 50 Prozent der Mieter, 24 Prozent der Vermieter und 21 Prozent das Finanzamt. Angesichts dieser Zersplitterung geht jeder Lenkungseffekt verloren und man kann sich das Ganze auch sparen.

  • Was für ein Unsinn.



    Was ist mit Häusern mit Fernwärme? Hier besteht Abnahmezwang. Da hat der Vermieter gar keinen Ermessensspielraum.

    Jo, und wenn der Vermieter dämmt und eine bessere Heizung einbaut, dann wars auf einmal eine Luxussanierung, die auch keiner bezahlen will.

    Anderes Beispiel: Brötchen. Von nun an teilen sich Bäcker und Käufer die zusätzlichen CO2 Kosten die beim Backen anfallen. Merken sie was? Wie auch immer es genannt wird - am Ende wird es im Brötchenpreis verrechnet. Gleiches wird bei den Wohnungen passieren dann wandert der Posten von den Nebenkosten in die Kaltmiete - ohne es natürlich so zu nennen. Und während ich bei den Nebenkosten noch die Möglichkeit und den Anreiz habe, durch Sparsamkeit meine Nebenkosten zu senken, ist das bei der Kaltmiete nicht möglich.

    Aber ich weiß, dann kommt ja der Mietendeckel und alles wird gut ...

  • Upsi - was'n da passiert ? Sollten tatsächlich noch Zeichen und Wunder geschehen ?

    Wo doch die Mitglieder der Regierung allesamt Immobilienbesitzer und Vermieter sind - und das z.T. in Großem Stil (siehe Spahn)

    • @Bolzkopf:

      Spahn ist kein Vermieter "in großen Stil".

      Er wurde krtisiert, weil er sich letzten Sommer Zeit zum Immobilienkauf und Umzug genommen hatte, als der Gesundheitsminster der wichtigsten Job im ganzen Land war. Nicht wegen Vermietung als solcher.

      Mittlerweile wissen wir, dass er in seinem Hauptberuf auch dann nichts zustande bringt, wenn er gerade mal nicht mit wichtigeren Dingen (Kanzlerkandidaten-Kandidatur, Hauskauf) abgelenkt ist. Also kein so großer Schaden durch die Nebentätigkeiten.

  • "Die Kosten dafür sollen sie sich künftig mit den Vermietern teilen können – das geht aus der reformierten Fassung des Klimaschutzgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Mit der Neuregelung solle „die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.

    Bislang gilt die CO2-Abgabe rechtlich als Bestandteil der Heizkosten, damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mietenden abgewälzt werden. Die Neuregelung, auf die sich die große Koalition in langen Verhandlungen geeinigt hatte, sieht nun eine Aufteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zu gleichen Teilen vor."

    Utopisch, dann erhöht der Vermieter zum Ausgleich einfach die Miete und belastet den Mieter noch einmal mehr.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Das heißt dann wohl, dass sich für viele Mieter:innen die Kaltmiete erhöhen wird, wenn sie umziehen. Neue Anreize zum Kampf gegen Mieter:innen.



    Wenn im Mietvertrag schon eine Staffelmiete mit 2% Mietsteigerung pro Jahr festgelegt ist, dann haben die Vermietenden die CO2-Abgabe schon im nächsten Jahr wieder drin.



    Eine Beispielrechnung: 10 Euro Kaltmiete und 1 Euro Heizkosten pro qm. Wenn sich der Gaspreis nun um 10% erhöht (von 6,1 auf 6,7 Cent je kWh), dann macht das eine Abgabe von 1% der Miete. Davon trägen die Vermietenden die Hälfte.

  • Da bin ich aber mal gespannt wie die Gerichte entscheiden werden. Wenn es soweit kommen sollte ist das wiederum eine Bremse für den Wohnungsneubau. Als Vermieter würde ich dann die Miete um einen +/- Betrag erhöhen damit es wieder stimmt.

    // Die Neuregelung, auf die sich die große Koalition in langen Verhandlungen geeinigt hatte, sieht nun eine Aufteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zu gleichen Teilen vor. //

    • @Der Cleo Patra:

      Es ist eine Bremse für den Wohnungsneubau, aber anders, als sie denken: Beim Neubau sind die Energiekosten heute sehr niedrig. Sie müssen also wenig ändern, um auf ihre Kosten zu kommen.

      Wenn nun aber die Vermieter von Bestandswohnungen einen großen Teil der Hälfte der Heizkosten tragen sollen, lohnt sich für deren Mieter der Umzug in eine andere Wohnung mit geringerem Energieverbrauch (noch) weniger. Auf diese Weise fehlt dann die Nachfrage für die Neubauwohnungen.

  • Das ganze wird so oder so auf die Mieter durchschlagen.

    Auch die Kosten für energetische Sanierungen werden Wohnraum verteuern.