Jahrestag des Mords an Walter Lübcke: „Ohne Tabu“ gegen rechts?

Vor einem Jahr wurde Walter Lübcke ermordet. Nach zwei weiteren rechtsextremen Anschlägen reagierte die Politik. Aber es bleiben Problemstellen.

Das Bild von Walter Lübcke hinter seinem Sarg bei einem Trauergottesdienst in Kassel nach dem Mord

Kassel, Juni 2019: Trauergottesdienst für Walter Lübcke Foto: Sven Pförnter/dpa

BERLIN taz | Als vor einem Jahr klar war, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke aus einem rechtsextremen Motiv erschossen wurde, war das Entsetzen groß. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nannte die Tat „furchtbar und unerträglich“. Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete, man müsse den Rechtsextremismus „in den Anfängen bekämpfen, ohne jedes Tabu“.

Doch dann folgten zwei weitere rechtsextreme Attentate: der Angriff auf die Synagoge in Halle mit zwei Toten und die Ermordung von neun Menschen mit Migrationshintergrund in Hanau. Und wieder reagierte die Politik mit Entsetzen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach nun von einer „Blutspur“, die der Rechtsextremismus durchs Land ziehe.

Es ist nicht so, dass es seitdem bei Worten geblieben wäre. Nach dem Anschlag in Halle schnürte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket, vor allem Hass im Internet soll nun stärker bekämpft werden. Nach Hanau wurde ein Kabinettsausschuss zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Seehofer verbot „Combat 18“ und einen Reichsbürger-Verein. Die Sicherheitsbehörden verordneten sich Reformen ihrer Rechtsextremismus-Abteilungen. Und dennoch bleiben Problemstellen.

Streit um ein Demokratiefördergesetz

In der Nacht zum 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf seiner Terrasse im hessischen Wolfshagen-Istha mit einem Kopfschuss ermordet. Knapp zwei Wochen später erfolgte die Festnahme von Stephan Ernst, einem Kasseler Neonazi – aufgrund einer DNA-Spur am Tatort. Die Tat war ein Fanal: Es war die erste Ermordung eines Politikers durch einen Rechtsextremen in der Bundesrepublik.

Ernst gestand die Tat zunächst. Er habe Lübcke getötet, weil dieser auf einer Bürgerversammlung 2015 Flüchtlingsgegner kritisiert hatte. Dann zog Ernst sein Geständnis zurück – und beschuldigte den Mitverhafteten Markus H.. Man sei gemeinsam bei Lübcke gewesen, um diesen zur Rede zu stellen. Dort habe H. „versehentlich“ Lübcke erschossen. Von ihm allerdings fanden die Ermittler keine DNA am Tatort. Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen: Er habe Ernst ideologisch und mit Schießtrainings in seinem Mordplan bestärkt.

Gegen die beiden Männer soll ab dem 16. Juni vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main verhandelt werden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Eine Messerattacke auf einen Iraker von 2016 soll mitverhandelt werden. Auch diese Tat wird Ernst vorgeworfen.

Bei Markus H. fanden Ermittler derweil laut Spiegel auf einem Handy ein Foto eines internen Dokuments der hessischen Polizeihochschule, bei dem es um Fahndungen bei „terroristischer Gewaltkriminalität von bundesweiter Bedeutung“ geht. Wie H. daran kam, ist offen. KO

Die wohl größte: die Prävention gegen den Hass. Nur nach Protesten nahm die Regierung zuletzt eine Kürzung des Programms „Demokratie Leben“ zurück, mit dem Projekte gegen Extremismus gefördert werden. Nach Halle wollte die zuständige Familienministerin Franziska Giffey (SPD) noch einen Schritt weiter gehen und die alle fünf Jahre auslaufende Projektförderung dauerhaft absichern – mit einem Demokratiefördergesetz. Nach dem Anschlag in Hanau im Februar bekräftigte Giffey, ein Gesetzentwurf werde „in Kürze“ vorliegen. Jedoch: Diesen gibt es bis heute nicht.

Ein Sprecher Giffeys teilte der taz mit, der Gesetzentwurf solle nun bis Ende Juni vorliegen. Ziel sei die „nachhaltige Absicherung der Maßnahmen zur Stärkung der demokratischer Kultur“.

Bisher allerdings blockiert die Union. Ein Demokratiefördergesetz greife „beträchtlich“ ins Budgetrecht des Bundestags ein, heißt es dort. Es müsse möglich bleiben, einzelne Maßnahmen nicht weiter zu fördern. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei bekräftigte zuletzt, es sei richtig, Prävention in den Mittelpunkt zu rücken. Aber: „Dafür brauchen wir kein Demokratiefördergesetz.“

Inzwischen jedoch wächst der gesellschaftliche Druck. Schon der NSU-Untersuchungsausschuss schlug 2013 ein Demokratiefördergesetz vor. Initiativen wie die Amadeu Antonio Stiftung forderten dieses zuletzt mit Nachdruck ein: Ihre Arbeit brauche eine „Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen“, es gebe „immer stärkere Ermüdungserscheinungen“.

DGB macht Druck

Nun schaltet sich auch der DGB ein – und schließt sich der Forderung an. „Zivilgesellschaftliche Initiativen sind wichtige Verteidigungslinien gegen die extreme Rechte“, heißt es in einem noch unveröffentlichten Eckpunktepapier der Gewerkschaft, das der taz vorliegt. Ihre Arbeit sollte eine „Aufwertung“ erhalten, durch eine „langfristige und auskömmliche öffentliche Finanzierung“. „Aus unserer Sicht ist nicht nachzuvollziehen, warum als erfolgreich evaluierte Modellprojekte nicht als Dauerangebot mit einer Regelförderung fortgeführt werden können und den Projektträgern nur jeweils kurze Planungszeiträume zugestanden werden.“

Inzwischen bewegt sich zumindest Innenminister Seehofer. Dieser stehe „einer verstetigenden Regelung zur Demokratieförderung grundsätzlich offen gegenüber“, erklärte seine Sprecherin der taz. Aber: „Die Gespräche über die konkrete Ausgestaltung und die darin zu regelnden Inhalte dauern an.“

Kabinettsausschuss stellt nun Prävention in Mittelpunkt

Auch als sich vor anderthalb Wochen das erste Mal der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus traf – neben Merkel mit immerhin sieben MinisterInnen –, erklärte Seehofer die Prävention zum Schwerpunkt. Die Sicherheitsbehörden müssten enger mit Opferhilfeverbänden und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, dies habe „herausragende Bedeutung“. Auch würde geprüft, wie Betroffene von rechtem Hass besser geschützt werden könnten, die keine PolitikerInnen seien. Von einem Demokratiefördergesetz sprach Seehofer indes nicht.

Das übernahm Giffey. „Es ist Zeit für ein Demokratiefördergesetz, das den Engagierten langfristige Planungssicherheit gibt“, erklärte die Familienministerin. Sie werde sich in dem Kabinettsausschuss dafür einsetzen. Man müsse dort „Sicherheit und Prävention konsequent zusammendenken“.

Der DGB fordert dagegen endlich Konkretes: eine Vorlage und Verabschiedung des Gesetzes. Die zivilgesellschaftlichen Initiativen leisteten „unverzichtbare Arbeit für unsere Demokratie“, sagte Bundesvorständin Anja Piel der taz. Sie arbeiteten aber „wegen der befristeten Projektförderung seit Jahren unter prekären Bedingungen und mit unsicheren Aussichten“. „Mit dem Demokratiefördergesetz muss die Arbeit dieser Initiativen endlich stetig abgesichert und gefördert werden, denn die größte Bedrohung unserer Demokratie kommt von den extremen Rechten.“

Der Kabinettsausschuss aber bleibt bisher vage – und gab sich nur einen Arbeitsplan. Bis Oktober will er einen neuen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorlegen. Angehört werden sollen dafür auch zivilgesellschaftliche, migrantische und wissenschaftliche VertreterInnen. Für August ist ein Bund-Länder-Treffen zum Thema geplant.

Ein wichtiger Pflock wurde zuletzt indes anderweitig eingeschlagen: In ihrem Eckwertebeschluss zur Haushaltsplanung erhöhte die Regierung den Etat für das Präventionsprogramm „Demokratie leben“ von derzeit 115,5 auf 150 Millionen Euro im Jahr 2021, bis 2024 gar auf 200 Millionen Euro. Giffey äußerte sich darüber erfreut: „Die Präventionsarbeit zur Stärkung der Demokratie und um Extremismus vorzubeugen, ist wichtiger und nötiger denn je.“

Umsetzung der Maßnahmen zieht sich

Aber auch das erste, im Oktober beschlossene Maßnahmenpaket der Regierung gegen Rechtsextremismus, neun Punkte umfassend, ist noch nicht abgearbeitet. So zieht sich die Umsetzung des zentralen Vorhabens hin: die Bekämpfung von Hass im Netz. Auch Walter Lübcke war vor seiner Ermordung massiven Drohungen im Internet ausgesetzt. Künftig nun sollen Online-Netzwerke strafbare Postings einer Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) melden, die diese dann verfolgt. Bis es dazu kommt, kann es aber noch dauern. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt noch im Bundestag, das BKA-Konzept für die Meldestelle wird noch im Innenministerium geprüft. BKA-Chef Holger Münch rechnet mit einer ersten Pilotphase erst Anfang 2021.

Und auch das Analysetool Radar-rechts, mit dem das BKA rechtsextreme Gefährder wie den aus dem Blick geratenen Lübcke-Mordverdächtigen Stephan Ernst aufspüren will, befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Eine flächendeckende Anwendung wird hier laut BKA erst für das erste Halbjahr 2022 angestrebt. Zudem ist auch ein angekündigtes Lagebild des Verfassungsschutz über rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Dienst weiter nicht in Sicht.

Die Amadeu Antonio Stiftung fordert derweil eine gemeinsame Bundeskonzeption aller Ministerien gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Dazu gehöre auch die Benennung klarer Ziele, etwa eine Reduzierung der rechtsextremen Straftaten um 50 Prozent in den nächsten fünf Jahren. Erst am Mittwoch hatte Seehofer hier jedoch einen Anstieg von 9 Prozent im vergangenen Jahr auf 22.342 Delikte konstatiert.

Beratungsverbände von Opfern rechter Gewalt forderten zudem jüngst in einem offenen Brief an Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Ausweitung der Entschädigungsleistungen für Angegriffene. Diese müssten auch Sachschäden und wirtschaftliche Verluste von attackierten Geschäften wie in Hanau umfassen. Lambrecht signalisierte hier Entgegenkommen.

Auch weiter Druck auf die AfD gefordert

Und der DGB appelliert, auch die politische Bildung „wieder nachhaltig zu stärken“. Hier gebe es finanziell eine „erhebliche Unterdeckung“. Zudem brauche es weiter ein konsequentes Vorgehen gegen die AfD. Der Partei wird ein Mitanheizen von rechtem Hass wie gegen Walter Lübcke vorgeworfen. „Auch nach der Selbstauflösung des Flügels darf der Druck auf kaum verbrämte Neonazis, die sich in der AfD engagieren, nicht nachlassen“, heißt es in dem DGB-Beschluss. Ein deutlicher Standpunkt – umso mehr, da es auch unter Gewerkschaftern AfD-AnhängerInnen gibt.

Im Fall Lübcke wird die Politik den Dienstag, den Todestag des Kasseler Regierungspräsidenten, vorerst noch einmal der stillen Trauer widmen. Die hessische Staatskanzlei plant eine Kranzniederlegung – wegen der Corona-Pandemie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vor dem Regierungspräsidium will das „Bündnis gegen rechts Kassel“ Blumen ablegen. Schon zuvor wurde an dem Gebäude ein Großbanner aufgehängt: „Demokratische Werte sind unsterblich.“

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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