Iranische Agenten in Hamburg vor Gericht: Haftstrafen wegen versuchter Anschläge auf jüdisches Leben
2025 beauftragten die iranischen Revolutionsgarden Morde an Josef Schuster und Volker Beck. Es blieb bei den Plänen. Zwei Täter wurden nun verurteilt.
Foto: Christian Charisius/dpa
Anfang vergangenen Jahres erhielt der in Dänemark lebende Ali S. als Agent der iranischen Revolutionsgarden Aufträge zur Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland. Ziele waren unter anderem Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, ehemaliger Grünen-Politiker und Vorsitzender des Vereins Deutsch-Israelische Gesellschaft. Als Helfer von Ali S. wollte Tawab M. eine Waffe und einen Auftragsmörder beschaffen.
So sieht es das Hanseatische Oberlandesgericht, das die beiden Angeklagten am Donnerstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte. Die Generalbundesanwaltschaft hatte im Mai Anklage erhoben.
Ali S. muss wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie des Versuchs der Beteiligung an Mord und der schweren Brandstiftung für acht Jahre und sechs Monate in Haft. Tawab M. wurde wegen versuchter Beteiligung an einem Mord zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Damit folgte das Gericht der Forderung der Generalbundesanwaltschaft. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, „wie der Iran versucht, Terror nach Deutschland zu exportieren und Vertreter jüdischen Lebens zu attackieren“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Iranische Revolutionsgarde
Zusammen mit der regulären Armee bildet die Revolutionsgarde die Streitkräfte Irans und untersteht Ali Chamenei. Sie kommt vor allem bei Unruhen und Protesten zum Einsatz. Im Februar 2026 beschloss der Rat der Europäischen Union das gesamte Korps der islamischen Revolutionsgarde Irans in die EU-Terroristenliste aufzunehmen. Nach der Aufnahme in die Liste wird die Revolutionsgarde restriktiven Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung unterliegen. Dazu gehören das Einfrieren von Geldern oder wirtschaftlicher Ressourcen in den EU-Mitgliedstaaten. EU-Wirtschaftsbeteiligte dürfen der Vereinigung keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Shahryar Ebrahim-Nesbat, Verteidiger von Ali S., nannte das Urteil „politisch motiviert“. Die beiden Anwälte der Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch beantragt. Ebrahim-Nesbats Ansicht nach reichen die Hinweise der Geheimdienste für die Verurteilung seines Mandanten nicht aus. Er kündigte an, in Revision zu gehen.
Generalbundesanwalt Stephan Morweiser betonte in Reaktion auf den Vorwurf der politischen Motivation, das Gericht sei ja davon überzeugt, dass Ali S. Mitglied der iranischen Revolutionsgarden sei. Die Angeklagten seien eindeutig in staatsterroristische Aktivitäten eingegliedert gewesen.
Konkret unterhielt Ali S. enge Verbindungen zu den Quds-Kräften, einer Spezialeinheit für Auslandseinsätze. In Iran erhielt Ali S. Anfang des Jahres 2025 den Auftrag, Ziele für mögliche Anschläge auszuspähen, darunter auch Schuster und Beck. Im Frühling desselben Jahres spähte er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin aus, um mögliche Brandanschläge zu planen.
Dafür versuchte er über seine Tochter, eine Frau zu finden, die bereit wäre, für 4.000 Euro einen Molotowcocktail auf eines der Geschäfte zu werfen. Der koschere Supermarkt befand sich in einem Wohnhaus. Seine Tochter lehnte ab.
Auf dem Telefon von Ali S. fanden Geheimdienste Bilder, die eine mit der iranischen Flagge umwickelte Hand zeigten, die auf Israel einschlägt, sowie Abbildungen von Adolf Hitler. Auch seine Wohnung wurde zwischenzeitlich überwacht. Abgehörte Gespräche mit seiner Ehefrau bestätigten die Verbindung zu den iranischen Revolutionsgarden.
Im Frühjahr 2025 nahm Ali S. Kontakt zu Tawab M. auf, um den Mordanschlag auf Beck zu planen. Tawab M. und Ali S. kannten sich seit mindestens 13 Jahren. Tawab M. hatte zuvor in Dänemark bereits einen bewaffneten Raubüberfall begangen. Er sagte Ali S. zu, einen Auftragsmörder für Beck zu finden, sowie eine Waffe „mit Schalldämpfer zum einmaligen Gebrauch“ zu besorgen.
Ali S. wurde im Mai und Tawab M. im November 2025 in Dänemark verhaftet, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise mit den Behörden geteilt hatte. Ali S. wurde anschließend in Flensburg nach Deutschland überstellt. Ali S. und Tawab M. wurden in Deutschland in Untersuchungshaft genommen.
Vor den Kameras des großen Medienaufgebots, das die Urteilsverkündung begleitete, sagte Beck, die Verurteilung sei eine „große Erleichterung“. Allerdings sei damit nicht die grundsätzliche Gefahr gebannt, die von Iran aus auf jüdische Personen in Deutschland ausgehe. Der taz sagte er, der Prozess habe auch privat erhebliche Auswirkungen gehabt. Er werde aber nicht klein beigeben. Zwischenzeitlich stand er unter Polizeischutz.
Es ist nicht das erste Mal, dass Anschläge auf jüdisches Leben von Iran in Auftrag gegeben wurden. Schon 2017 wurde Reinhold Robbe (SPD), ehemals Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und früherer Wehrbeauftragter des Bundestags, zum potenziellen Anschlagsziel. Das Kammergericht in Berlin verurteilte damals einen Mann wegen Spionage für Iran zu mehreren Jahren Haft. Auch er hatte Verbindungen zu den Quds-Kräften.
Hinter einem versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum 2022 steckte ebenfalls eine staatliche iranische Stelle. Im Mai desselben Jahres hatte Israel zudem bekanntgegeben, iranische Attentatspläne vereitelt zu haben, die von den Revolutionsgarden ausgeführt werden sollten – darunter auch auf einen US-General in Deutschland.
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