Prozessauftakt wegen Mordplänen: Der lange Arm Teherans vor Gericht
In Hamburg stehen mutmaßliche Agenten Irans vor Gericht. Mutmaßliche Ziele: Joseph Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden und Politiker Volker Beck.
Prozessauftakt am heutigen Freitag im Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Dem aus Afghanistan stammenden Dänen Ali S. wird vorgeworfen, im Auftrag Irans Mordanschläge vorbereitet zu haben. Seine mutmaßlichen Ziele unter anderem: Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, und Volker Beck, Grünen-Politiker und Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Mit S. ist auch sein mutmaßlicher Helfer Tawab M. angeklagt.
Die Bundesanwaltschaft wirft S. vor, er habe für den iranischen Geheimdienst gearbeitet und 2025 in seinem Auftrag Mord- und Brandanschläge in ganz Deutschland geplant. Außerdem habe er den Mitangeklagten afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. angewiesen, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu besorgen und mit den Morden zu beauftragen. Für seine Anschlagspläne soll Ali S. außerdem zwei jüdische Gemüsehändler in Berlin ausspioniert haben. S. und M. wurden 2025 nach Hinweisen des israelischen Geheimdienstes Mossad in Dänemark festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Nicht erst seit dem Krieg zwischen Iran und Israel sind jüdische Einrichtungen in Deutschland immer wieder Ziel iranischer Spionage und Anschläge. Schuster sagte vor Prozessauftakt: „Die Bundesregierung sollte nicht nur weiter wachsam sein, sondern aktiv politisch gegen das iranische Regime vorgehen – eine andere Konsequenz für diesen mutmaßlich geplanten Terrorangriff kann es nicht geben.“
Und Beck fordert, den iranischen Botschafter auszuweisen, weitere Diplomaten zu unerwünschten Personen zu erklären und die deutschen Konten der Familie des getöteten iranischen Führers Ali Chamenei einzufrieren.
Streit um Beck als Nebenkläger
Auch Marlene Schönberger, Antisemitismusbeauftragte bei den Grünen, kritisiert, der deutsche Staat habe sich viel zu lange in einer Politik des Appeasements mit dem iranischen Regime geübt, während dieses die eigene Bevölkerung massakriere. Sie sagte der taz: „Auch jetzt bin ich angesichts der letzten Äußerungen des Bundeskanzlers skeptisch, was den Umgang mit dem Regime betrifft.“
Streit gibt es aktuell noch um die Nebenklage. Beck will im Prozess gegen S. in dieser Rolle auftreten. Dass die vorsitzende Richterin dem zustimmt, ist aber unwahrscheinlich. Da kein tatsächlicher Mordanschlag verübt worden ist, erfüllt Beck die strengen Voraussetzungen für eine Nebenklage nicht. Ziel eines geplanten, aber nicht versuchten Anschlages geworden zu sein, reicht im Normalfall nicht aus. Diese Richtlinien hatte der Bundesgerichtshof erst 2020 bekräftigt.
Eine Nebenklage bietet Geschädigten die Möglichkeit, den Angeklagten nicht nur als Opfer gegenüberzutreten, sondern ihnen über ihren Anwalt Fragen zu stellen. Besonders bei Taten mit psychischen Auswirkungen, wie Vergewaltigung, oder Körperverletzung kann eine Nebenklage bei der Bewältigung der Tat helfen.
Auf taz Anfrage sagt Beck: „Wer zum Ziel eines staatlich organisierten Mordkomplotts gemacht wurde, muss das Recht haben, im Verfahren präsent zu sein, Zeugen zu befragen und sicherzustellen, dass Hintergründe wie hier die Rolle Irans lückenlos aufgeklärt werden.“
Für den Prozess sind insgesamt neunzehn Hauptverhandlungstermine bis zum 16. Oktober 2026 anberaumt worden, der nächste Termin ist am Montag, dem 6. Juli.
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