Höhere Strafen bei Vergewaltigung: K.o.-Tropfen können Waffe sein
Die Bundesregierung will den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen stärker bestrafen. Substanzen könnten künftig als „gefährliche Waffe“ bewertet werden.
Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll höher bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Laut dem Entwurf drohen Tätern statt bisher mindestens drei künftig mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe. Dafür sollen K.-o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, für deren Verwendung bei einer Vergewaltigung eine Mindeststrafe von eben fünf Jahren Haft gilt.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“, sagte die SPD-Politikerin. Die geplante Reform soll Hubig zufolge Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt sein
Bundesweite Erfassungen dazu, wie häufig solche psychoaktiven Substanzen zum Einsatz kommen, um Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos zu machen, gibt es nicht. Das liegt auch daran, dass psychoaktive Substanzen, die Schwindel, Müdigkeit und Erinnerungslücken auslösen, oft nur über einen kurzen Zeitraum im Blut nachweisbar sind. In der im Februar veröffentlichten Dunkelfeldstudie LeSuBiA zu Gewalterfahrungen gaben jedoch 6,7 Prozent der Frauen an, schon einmal K.-o.-Tropfen bekommen zu haben, also jede 15. Frau. Auch jeder 30. Mann soll schon betroffen gewesen sein.
In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden, auch als „Drink Spiking“ bekannt. In anderen Fällen wurden Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht.
Bisher kein „gefährliches Werkzeug“
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Justizministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. K.-o.-Tropfen stellten für den BGH lediglich ein Mittel zur Überwindung eines Widerstandes dar, die Mindestfreiheitsstrafe liegt daher bei drei Jahren.
Mehrere Bundesländer sahen darin eine Strafbarkeitslücke und initiierten einen Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium jetzt aufgreift. Mit der Neueinstufung als gefährliches Werkzeug wird die Mindeststrafe auf fünf Jahre angehoben.
Verbände zeigten in der Vergangenheit gemischte Reaktionen auf den Vorstoß von Bund und Ländern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierten den Entwurf und sehen in der bisherigen Regelung keine Gesetzeslücke. Die Brak führte an, dass „derzeit keine gesicherten empirischen Erkenntnisse vorliegen, die das tatsächliche Ausmaß des Phänomens sogenannter K.-o.-Tropfen belegen“.
Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) und der Deutsche Frauenrat sprachen sich hingegen für eine Einstufung von K.-o.-Tropfen als „gefährliches Werkzeug“ aus. Darüber hinaus sieht der DJB in einem Policy Paper Handlungsbedarf unter anderem bei der empirischen Forschung zu solchen Taten, bei der Beweissicherung und der Schulung von Polizei und Gerichten.
Justizministerin Hubig gab sich am Mittwoch zuversichtlich, dass die Strafverschärfung einen „Effekt“ haben werde. Die Gerichte würden aktuell nicht immer den vollen Strafrahmen ausschöpfen und Höchststrafen eher in Ausnahmefällen verhängen, sagte sie in Berlin. Deshalb sei die höhere Mindeststrafe wichtig: Sie werde bei der Frage, zu wie hohen Strafen Täter verurteilt werden, eine Rolle spielen.
Mit Agenturmaterial.
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