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Historisches Urteil gegen NS-VerbrecherDie Geschichte irregeleiteter Justiz

Die Sekretärin des KZ Stutthof darf jetzt laut BGH verurteilt werden. Für den KZ-Kommandanten fanden Richter 1955 vor allem eins: strafmildernde Gründe.

KZ-Prozess Stutthof in Bochum: der Angeklagte Werner Hoppe (auf der Anklagebank) mit seinem Verteidiger Seidenzahn am 07. 11. 1955 Foto: ullstein bild

Fast 80 Jahre nach Kriegsende ist der Bundesgerichtshof zu einem klaren Urteil gekommen. Auch wer wie die heute 99-jährige Irmgard Furchner nur als Sekretärin in einem Konzentrationslager tätig war, hat sich der Beihilfe zum Massenmord an über 10.000 Menschen schuldig gemacht. Das Urteil zeigt aber auch, wie milde im Vergleich dazu die Justiz in den ersten Jahren der Bundesrepublik mit NS-Tätern umgegangen ist.

Ein skandalöses Beispiel unter vielen: Paul Werner Hoppe. Der war der Kommandant des KZ Stutthof, dem Furchner damals als Schreibkraft zuarbeitete. Und er kam in den 1950er-Jahren mit einer relativ kurzen Haftstrafe davon – mit einer heute unfassbar klingenden Urteilsbegründung.

Hoppe erteilte Befehle zur Vergasung

Der 1910 geborene Hoppe war laut Gerichtsunterlagen bereits im November 1932 der NSDAP und im Januar 1933 der SS beigetreten. Ab Mitte der 1930er war er in unterschiedlichen Positionen auch in Konzentrationslagern tätig. 1938 wurde Hoppe zum Stab des Führers der „SS-Totenkopf-Verbände-Konzentrationslager“ in Oranienburg versetzt. 1942 wurde er als SS-Sturmbannführer zum Kommandant des KZ Stutthof und blieb es bis Januar 1945, als er die Evakuierung durch einen Todesmarsch begann.

In dieser Zeit wurde Stutthof zum Vernichtungslager ausgebaut. Vor allem 1944 wurden zehntausende Menschen aus Ungarn oder aus anderen Lagern wie etwa Auschwitz hierhin verlegt. Es kam zu einer „rapiden Vergrößerung der Häftlingskopfzahl“, wie das Landgericht Bochum 1955 in seinem Urteil gegen Hoppe feststellte. „Die Sterblichkeit unter den Häftlingen war um diese Zeit besonders gross“, infolge ansteckender Krankheiten wie Ruhr, Fleckfieber, Typhus, die sich aufgrund der mangelnden Hygieneeinrichtungen leicht ausbreiten konnten.

Im Herbst 1944 wurde eine sogenannte Kleiderentlausungsanlage zur Vergasung von Juden genutzt. Die entsprechenden Befehle hatte laut Gericht Hoppe erteilt. „Außer durch Vergasung ist im KL Stutthof mit Billigung des Angeklagten Hoppe im Rahmen der von ihm befohlenen Vernichtungsaktion 89 (Endlösung der Judenfrage) die Tötung jüdischer Häftlinge auch durch Erschießungen mittels Genickschusses betrieben worden“, heißt es weiter im Urteil.

Nur fünf Jahre

Trotz seiner eindeutig belegten Nazi-Karriere wurde Hoppe 1955 in einem ersten Prozess vom Landgericht Bochum nur zu einer Haftstrafe von etwas mehr als fünf Jahren verurteilt.

Zwar sei „die Massenvernichtung jüdischer Menschen im ‚Dritten Reich‘ (…) nach ihrem Ausmaß und Durchführung eine entsetzliche Untat“, schrieben die Richter des Landgerichts und kamen zu dem Schluss: „Für alle diejenigen, die sich die barbarischen Beweggründe für diese grauenhafte Ausrottung von Millionen unschuldiger Menschen zu eigen gemacht und bei der Planung und Einleitung an führender Stelle mitgewirkt haben, könnte deshalb nach Auffassung des Gerichts keine Strafe zu hoch sein.“ Sie hätten „unter Missbrauch ihrer Vorgesetztenstellung zahlreiche Untergebene, die ihrer Erziehung und Veranlagung nach an sich jedem Verbrechen fernstehen und -standen, in Schuld und Strafe mit hineingezogen.“

Doch genau zu diesem „Kreise der so Irregeleiteten und Verführten gehören nach Auffassung des Gerichts auch die Angeklagten“, wie es das Gericht formulierte. Ihre Schuld entspringe nicht ihrer eigenen Ideen- und Gefühlswelt. „Sie wurzelt vielmehr in einer inneren Entscheidungsschwäche, die die Angeklagten daran gehindert hat, sich entsprechend rechtlichem und sittlichem Gebot auch fremdem verbrecherischen Willen zu entziehen und jeden Beitrag zu dessen Verwirklichung standhaft zu versagen.“

Anweisungen von Hoppe „nur weitergegeben worden“

Der „grundlegende Befehl Adolf Hitlers über die ‚Endlösung der Judenfrage‘“ und die konkrete Anweisung, „die im KL Stutthof befindlichen Juden bis zum 31. 12. 1944 zu vernichten“, sei von Hoppe eben nur weitergegeben worden. Deshalb sah das Gericht von einer lebenslangen Zuchthausstrafe ab.

Selbst Hoppes langjährige Mitgliedschaft in der SS, in der er kurz vor Kriegsende noch zum Obersturmbannführer befördert worden war, wertete das Gericht als strafmildernd. Dem Angeklagten sei „die Pflicht zu unbedingtem Gehorsam in jahrelanger erzieherischer Einwirkung bei der SS, bei der absolute Befehlstreue bekanntermaßen als oberstes Gebot galt, immer wieder eingeimpft worden“.

Für Hoppe und einen weiteren Angeklagten spreche auch, so hieß es weiter im Urteil, dass sie „bisher gerichtlich nicht bestraft und offensichtlich keine verbrecherischen Naturen sind. Vielmehr ist dem Angeklagten Hoppe zu bescheinigen, dass er als tapferer Frontoffizier auf den Hauptkriegsschauplätzen sich bewährt hat“. Kurz muss man an dieser Stelle an die aktuelle Diskussion um die Ergänzung des Traditionserlasses der Bundeswehr denken, der es erlauben sollte, einstige Wehrmachtsangehörige als Beispiele für Kriegstüchtigkeit anzuführen.

„Von den Judentötungen abgesehen“

Aber zurück ins Jahr 1955. Nicht zuletzt hätte den Angeklagten „von den Judentötungen abgesehen – sonst keine konkreten persönlichen Verfehlungen und Übergriffe gegenüber Lagerhäftlingen nachgewiesen werden“ können, urteilte das Landgericht. Deshalb halte es eine „Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten für die erforderliche, aber auch ausreichende Sühne.“

Zwar wurde das Urteil 1956 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Hoppe wurde 1957 in einem neuen Verfahren zu neun Jahren Haft verurteilt. Aber schon 1960 wurde er aus dem Gefängnis entlassen.

Paul Werner Hoppe starb 1974 als Rentner in Bochum. So klar und gerecht das neue Urteil des Bundesgerichtshofs ist, kommt es bloß zu spät.

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21 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Nürnberger Urteile bis heute nicht anerkannt

    Anläßlich des 60. Jahrestages der Nürnberger Urteile erinnerte 2006 die Linken-Fraktion in einer Kleinen Anfrage an deren zwiespältige Bewertung in der Bundesrepublik (Bundestag-Drucksache 16/3452): „Von Politik und Öffentlichkeit wurden sie in den fünfziger Jahren vor allem als „Siegerjustiz“ diffamiert, es fand eine weitgehende Solidarisierung mit den verurteilten Tätern statt und die frühe Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zielte insbesondere auf eine Amnestierung der verurteilten Täter bzw. ein Ende der juristischen Aufarbeitung (vgl. N. Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit). So wurde das Urteil gegen Alfred Jodl 1953 von einem deutschen Gericht aufgehoben. Begründet wurde dies mit dem "Rückwirkungsverbot", wonach Taten nicht verurteilt werden dürfen, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch nicht strafbar sind. Im „Spiegel“ (43/2006) heißt es: „Mit dem Ex-post-facto-Argument weigert sich die Bundesregierung bis heute, die Nürnberger Urteile als Recht anzuerkennen.“

    Daran hat sich bis heute nichts geändert: Die in Nürnberg Verurteiltem gelten bis heute als nicht vorbestraft.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Wie sollte ein Land, dass die Todesstrafe abgeschafft hat, Todesurteile nachträglich anerkennen?

      Und mit dem Tod der Beschuldigten, Angeklagten, Verurteilten endet die Strafverfolgung, so dass eine nachträgliche Anerkennung auch unter diesem Gesichtspunkt ausscheidet. Eine postume Bestrafung ist nicht möglich.

      • @DiMa:

        Zitat DiM: „@Reinhardt Gutsche Wie sollte ein Land, dass die Todesstrafe abgeschafft hat, Todesurteile nachträglich anerkennen? Und mit dem Tod der Beschuldigten, Angeklagten, Verurteilten endet die Strafverfolgung, so dass eine nachträgliche Anerkennung auch unter diesem Gesichtspunkt ausscheidet.“

        Die Nichtanerkennung der Nürnberger Urteile durch die Bundesrepublik betraf nicht nur das Strafmaß, sondern die Legitimität dieser Prozesse an sich. Auch die Urteile unterhalb der Todesstrafe wurden nicht anerkennt, und die Straftäter galten als nicht vorbestraft, im Unterschied zu den von der NS-Justiz Verurteilten, unabhängig vom Strafmaß. Hier galt der Grundsatz: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“, so der Marinehilfskriegsgerichtsrat und spätere CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg Hans Filbinger zu den Anschuldigungen, als NS-Richter mehrere Todesurteile erwirkt zu haben.

        Keiner der unter der NS-Justiz verhängten Urteile wurde jemals unter der bundesdeutschen Justiz einer Revision unterzogen. Alle Urteile galten als rechtskonform, die Verurteilten mithin als vorbestraft - eben im Unterschied zu den in Nürnberg Verurteilten. Darum geht es hier.

        • @Reinhardt Gutsche:

          Alles richtig.

          Nur wie stellen Sie sich ein "Anerkennungsverfahren" vor, wenn die Täter/Beschuldigten/Angeschuldigten/Verurteilten von "nicht vorbestraft" auf "vorbestraft" wechseln sollen ohne in einem solchen Verfahren selbst Gehör zu finden?

          Und wie sollte eine Anerkennung des Strafmaßes im Falle von Todesstrafen aus Ihrer Sicht aussehen? Oder sollten nur die Fälle anerkannt werden, die nicht mit der Verhängung der Todesstrafe endeten? Damit würden Sie die verurteilten Hauptäter explizit ausnehmen.

          Angesichts der formalen Identität des Dritten Reiches mit der Bundesrepublik ist auch der Fortbestand der damals ausgesprochenen Urteile formal richtig. Man hätte allenfalls über eine Generalamnestie der im Dritten Reich gefassten Urteile debattieren können. Dafür dürfte es heute zu spät sein.

  • “Historisches Urteil gegen NS-Verbrecher



    : Die Geschichte irregeleiteter Justiz“ - mach Bosse!



    Mit Verlaub Herr Gereon Asmuth - “irregeleitet“ - also passiv - war da nichts & niemand!



    Sorry - Im Gegenteil - Aktiver ging‘s nun wirklich nicht •

    • @Lowandorder:

      Nehmens doch nur mal den unsäglichen Eduard Dreher -



      (& Was einen Thomas Fischer dazu brachte - der StGB-Handkommentar Schwarz/Dreher stand auf jedem Amtsrichter Schreibtisch - einen akzeptablen modernen Kommentar zu schreiben!) 👍🏻



      Und Gustav Heinemann als JuMi - “wir ham’s gelesen und nicht kapiert!“



      “…Zur Zeit des Nationalsozialismus war Dreher Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck.…



      Außerhalb des juristischen Fachpublikums wurde er insbesondere durch die im Braunbuch der DDR publizierten Vorwürfe bekannt. Bereits im Mai 1957 legte ihm der (ostdeutsche) Ausschuss für Deutsche Einheit seine Tätigkeit als Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck zur Last.[22] Vorgeworfen wurden ihm drei Anklagen aus den Jahren 1942–1944. Die Vorwürfe wurden unter „Heranziehung der alten Akten“,[7] die jeweils aus Wien angefordert wurden,[5] im Bundesjustizministerium ab 1959 geprüft.



      de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher



      Verjährungsskandal



      de.wikipedia.org/w...C3%A4hrungsskandal



      “Als Verjährungsskandal, auch kalte Verjährung oder kalte Amnestie, wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung für NS-Verbre…



      &



      de.wikipedia.org/w...%BChnte_Nazijustiz

  • Es gibt eine Monografie mit dem Titel „Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958-2008“ der Historikerin Annette Weinke. Gelesen habe ich sie nicht. Der erste Satz des Titels springt mich dennoch an. Er bringt es auf den Punkt. Nur der Opfer wegen würde ich mich nicht gegen solche zu späten Verfahren gegen irgendwelche Greise aussprechen. Aber der deutschen Justiz dafür applaudieren? Nee. Die gehört an dieser Stelle mit reiner Apathie gewürdigt. Ich gehe einfach weiter bei solchen Justizmeldungen, es gibt nix zu sehen. So gesehen ist mein Kommentar hier ganz ausnahmsweise geschehen.

  • "Sie hätten „unter Missbrauch ihrer Vorgesetztenstellung zahlreiche Untergebene, die ihrer Erziehung und Veranlagung nach an sich jedem Verbrechen fernstehen und -standen, in Schuld und Strafe mit hineingezogen.“



    Zumindest der letzte Halbsatz bewahrheitet sich erneut.



    Jetzt in d. taz (dort als Zitat):



    "Irmgard Furchner habe zu den Morden von Stutthof „physische und psychische Beihilfe“ geleistet."



    taz.de/Urteil-gege...staetigt/!6028441/



    Es ist interessant, wie die Entwicklung war, denn nach dem Eichmann-Prozeß gab es ein deutlich reduziertes Interesse an derartigen Aktionen zur Ergreifung und Aburteilung Mengeles:



    "Sie wussten, wo er ist, aber griffen nicht zu: Die israelischen Ermittler nahmen den KZ-Arzt und Massenmörder nicht fest - der Sekretär von Staatsgründer Ben Gurion hat eine Erklärung dafür."



    www.sueddeutsche.d...nn-mossad-1.691903



    Weiter steht dort:



    "Der Eichmann-Prozess habe solch eine "Wucht" gehabt, dass Israels Premierminister David Ben Gurion es dabei belassen wollte, erzählt Ari Rath im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. "Jede Wiederholung hätte diese Wirkung geschwächt. Ben Gurion wollte nur einen Prozess."

  • Mich hätte interessiert wer die Richter von Werner Hoppe gewesen sind. Welche Vergangenheit hatte diese Rechtsbeuger?

    • @Senza Parole:

      Der Urteilstext ist im Netz zu finden.



      Die Namen werden uns nichts sagen, wir brauchen authentische ZeitzeugInnen, denn die "Stunde Null" ist blanke Ironie.



      Wahrscheinlich wissen NachfahrInnen auch der damaligen RichterInnen in der Regel nichts von den dunklen Geheimnissen ihrer VorfahrInnen.

  • "Kurz muss man an dieser Stelle an die aktuelle Diskussion um die Ergänzung des Traditionserlasses der Bundeswehr denken, der es erlauben sollte, einstige Wehrmachtsangehörige als Beispiele für Kriegstüchtigkeit anzuführen."

    Warum in einem Text über einen SS-Angehörigen?

  • "Der Staat gegen Fritz Bauer" bzw. "Bonn - alte Freunde, neue Feinde", wer es lieber im Bewegtbild haben möchte.



    Kein Ruhmesblatt jedenfalls, die klar NS-gefärbte Sprache und Haltung großer Teile der deutschen Justiz.

  • "Für den KZ-Kommandanten fanden Richter 1955 vor allem eins: strafmildernde Gründe."

    Es überrascht kaum, denn es ist allgemein bekannt, dass zahlreiche ehemalige Nationalsozialisten nach dem Zweiten Weltkrieg in verschiedenen Bereichen, darunter Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Soziales, wieder Positionen einnahmen.

  • Das milde Urteil Hoppe ist nicht nur ein Skandal, sondern ein Justiz-Verbrechen, das von der heutigen Justiz bis heute nicht aufgearbeitet wurde. Viele ehemalige Nazi-Richter machten Karriere in der BRD, bis heute finden Sie sich in Ehrenlisten hoher deutscher Gerichte.

    Heinz Engelhard schrieb 1989

    „Wie fast alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte war auch die Justiz in den fünfziger und sechziger Jahren nicht bereit, sich ihrer Vergangenheit zu stellen, in einer offenen Diskussion Ursachen und Hintergründe ihres geradezu geräuschlosen Abgleitens in das NS-Unrechtssystem zu erörtern und daraus Konsequenzen zu ziehen, auch strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Art. Diese Flucht vor der Vergangenheit halte ich für die Fehlleistung der bundesdeutschen Justiz; ihren Ausdruck findet sie vor allem in der Tatsache, daß keiner der Richter eines Sondergerichts oder des Volksgerichtshofs wegen eines der zahlreichen Unrechtsurteile von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden ist.“

    Warum entschuldigt sich bis heute kein einziges deutsches Gericht mit Nazirichtern in der BRD bei ihren Opfern? Warum schweigen die Nachfahren dieser Richter und Staatsanwälte heute?

    • @Lindenberg:

      "Warum entschuldigt sich bis heute kein einziges deutsches Gericht mit Nazirichtern in der BRD bei ihren Opfern? Warum schweigen die Nachfahren dieser Richter und Staatsanwälte heute?"

      Ein möglicher Grund für dieses Schweigen könnte in einer fortbestehenden Durchdringung der deutschen Gesellschaft mit nationalsozialistischem Gedankengut liegen. Obwohl es unbequem ist, dies anzuerkennen, zeigen Umfragen, dass Rassismus in Deutschland im europäischen Vergleich einen traurigen Spitzenplatz einnimmt. Besonders Menschen mit Migrationshintergrund fühlen sich hier oft unerwünscht und erleben das Land als weniger offen und tolerant als andere europäische Staaten.

      Die Unfähigkeit oder der Unwille, die Vergangenheit konsequent aufzuarbeiten und sich öffentlich zu entschuldigen, könnte ein Symptom dieser tiefen Verstrickung sein. Solange die Vergangenheit nicht vollständig anerkannt und aufgearbeitet wird, bleibt das Erbe des Nationalsozialismus eine Wunde, die immer wieder aufreißt und das Vertrauen in die deutsche Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftliche Offenheit untergräbt.

  • Einer der ganz wenigen TAZ-Artikel dem ich vollumfänglich zustimme

  • Die Justiz ist kein Wesen, welches wie auch immer geleitet wird. Die Justiz als Gesamtsystem ist Ausdruck der Moralvorstellungen einer bestimmten Zeit. Angesichts dessen ist es höchst anmaßend, die damaligen Urteile als "irregeleitet" darzustellen.

    Es ist dem Wandel der Zeit geschuldet, selbst bei (im Wesentlichen) unveränderten Gesetzestexten zu unterschiedlichen Urteilen zu gelangen.

    Auch heutzutage sind Recht und Justiz dann wohl "fehlgeleitet", da beispielsweise das Alter der Strafmündigkeit viel zu hoch ist und das Jugendstrafrecht über das Alter der Volljährigkeit hinaus Anwendung findet. Darüber wird man in Zukunft wohl auch den Kopf schütteln.

    • @DiMa:

      “Herr! Dunkel war der Rede Sinn.“



      &



      @DIMA brabbelt hier so vor sich hin!



      Wollte er - wag es nicht zu sagen -



      Der Nazi-& früheBRDJustiz umhängen



      Nen salvierenden unbefleckten Kragen?



      (Zu “irregeleitet“ s.o. mit Verlaub)

      • @Lowandorder:

        Nö, alles was ich sagen wollte habe ich auch gesagt, repektive geschrieben.

  • Genau für solche Fälle hat sich die deutsche Nachkriegsjustiz ja folgendes Instrument geschaffen: Niemand hat Anrecht auf Gleichbehandlung im Unrecht.