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Hinterzimmerpolitik gegen Vergesellschaftung

Der schwarz-rote Senat agiert gegen die Vergesellschaftung. In Anfragen dazu weicht er jedoch aus. Nun fordert eine Grünen-Abgeordnete Akteneinsicht

Von Erik Peter

Arbeitet der Berliner Senat aktiv daran, Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes und damit die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen zu verhindern? Der Verdacht hatte sich durch eine taz-Recherche Anfang Juli erhärtet. Demnach hatten Berlins Finanzsenator und CDU-Bürgermeisterkandidat Stefan Evers sowie sein Hamburger Amtskollege Andreas Dressel (SPD) Ende Juni beim Treffen der Finanzminister entsprechende Vorschläge für ein Bundesgesetz eingebracht. Der Antrag enthielt etwa die – nicht zu erfüllende – Vorgabe, dass eine Entschädigung in Höhe des Marktwertes erfolgen und sofort ausbezahlt werden muss.

Die Fi­nanz­mi­nis­te­r:in­nen verabschiedeten keinen formalen Beschluss, sondern schrieben letztlich einen Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit der Bitte, gesetzgeberisch tätig zu werden. Genau dies hatte die Bundesregierung nach ihrem Koalitionsausschuss dann auch angekündigt.

Nun wollte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger in einer Anfrage an den Senat Details zu dem Vorgang erfahren. Die Antwort liegt der taz exklusiv vor. Schmidberger fragte, wer am Antrag an die Finanzministerkonferenz beteiligt war – etwa andere Senatsverwaltungen –, und ob der Entwurf im Senat diskutiert oder die Fraktionsspitzen von CDU und SPD informiert wurden. Ebenso wollte sie wissen, ob der Senat diese Initiative als vereinbar mit dem Koalitionsvertrag und dem Vergesellschaftungsrahmengesetz bewertet.

Der Senat reagiert auf den Fragenkatalog mit einer einzigen zusammenfassenden Stellungnahme – in der kaum etwas steht. Verwiesen wird stattdessen auf einen notwendigen „Freiraum für eine offene und vertrauliche Diskussion“ bei der Finanzministerkonferenz, damit „auch noch nicht ‚ausgereifte‘ Vorschläge weiter vorangebracht werden können“. Ebenso heißt es: „Gespräche zwischen Minister/-innen bzw. Senator/-innen im Vorfeld eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens unterfallen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung.“ Konkrete Antworten auf die gestellten Fragen: Fehlanzeige.

Dagegen enthält die Senatsantwort eine inhaltliche Rückendeckung für den Versuch per Bundesgesetz in Berlin einzugreifen. Dargelegt wird, dass die Vergesellschaftung großer Immobilienbestände in Berlin „Auswirkungen auf andere Länder in der Bundesrepublik“ hätte und dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zustehe. Die Abwehr einer Einmischung durch den Bund, wie sie etwa SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach und Fraktionschef Raed Saleh nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses formuliert hatten, sieht anders aus.

Schmidberger kritisiert, dass der Senat sogar organisatorische Fragen unbeantwortet lässt, die vom Kernbereichsschutz nicht gedeckt seien. Sie schlussfolgert: „Der Senat arbeitet ganz offenbar daran, den mehrheitlich beschlossenen Volksentscheid über den Bund auszuhebeln, und das Abgeordnetenhaus soll nicht erfahren, wer davon wusste und wer daran beteiligt war.“ Dabei sei dies ein „handfester Vorgang für das Parlament“. Die mietenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion kündigt an, Akteneinsicht zu beantragen und der Sache auf den Grund zu gehen: „Das parlamentarische Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet.“

Dies gilt zugleich für einen zweiten Vorgang, zu dem Schmidberger den Senat befragte: die Anti-Vergesellschaftungskampagne „Berlin denkt weiter“ von Unternehmens- und Vermieterverbänden, etwa dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller als Hauptfinanzier. Mit Werbung im öffentlichen Raum und auf Social Media soll im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl Stimmung gegen die Umsetzung des Volksentscheids gemacht werden. Die Webseite ist seit Montag online.

Wie die taz berichtete, ist der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) maßgeblich beteiligt, wenn auch öffentlich nur als „Unterstützer“ aufgeführt. Der BBU informierte seine Mitglieder bereits Anfang Juni auf einer Informationsveranstaltung über die kommende Kampagne. Auch hat er ein vorgefertigtes Interview mit BBU-Vorständin Maren Kern für die Magazine und Websites der Mitgliedsunternehmen beigesteuert, in dem Kern unbegründete Angst vor einer Enteignung von Genossenschaften schürt.

Schmidtbergers Fragen an den Senat beziehen sich darauf, dass die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) allesamt Mitglieder im BBU sind. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass die Kampagne durch die Mitgliedsbeiträge der Wohnungsunternehmen an den BBU „mindestens indirekt“ finanziert sei.

Wie hoch diese ausfallen und ob es anlassbezogene Zahlungen darüber hinaus gibt, beantwortet der Senat mit Verweis auf das „Geschäftsgeheimnis“ jedoch nicht. Die Abgeordnete widerspricht: „Geschäftsgeheimnisse können nicht dazu dienen, dem Eigentümer Land Berlin und seinem Parlament zu verheimlichen, wie viel Geld aus öffentlichen Unternehmen in einen Verband fließt, der sich im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid positioniert. Dieses Geld bringen am Ende Mieterinnen und Mieter auf.“

Der Senat arbeitet ganz offenbar daran, den Volksentscheid über den Bund auszuhebeln

Katrin Schmidberger, Grüne

Der Senat sieht laut der Antwort keinen Grund sich zu positionieren oder die Rolle der LWU zu hinterfragen. Es gebe „keinen Anlass, Kampagnen, welche sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben bewegen, inhaltlich zu bewerten“, heißt es. Die Positionierung zur Frage einer möglichen Umsetzung des Volksentscheids sei eine „zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit“. Auch die Mitgliedschaft der Unternehmen im BBU werde man nicht überprüfen.

Dabei gibt es laute Kritik an der Ausrichtung des Verbandes. Dem BBU gehören zwar in der Mehrzahl gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften an – unter Maren Kern agiert der Verband aber vor allem als Lobby-Stimme des Vonovia-Konzerns. Vor Kurzem wurde etwa der Sommerempfang des BBU im Juli am Tempelhofer Hafen durch einen gemeinsamen Protest der Initiativen Die Ge­nos­sen­schaf­te­r*in­nen und Deutsche Wohnen & Co enteignen gestört. Tenor: Der BBU serviert auf seinem Sektempfang „Angstmacherei und falsche Behauptungen“.

Grünen-Abgeordnete Schmidberger kündigt an, sich auch in diesem Fall mit den ausweichenden Antworten nicht zufrieden zu geben: „Wenn öffentliches Geld und öffentliche Unternehmen im Umfeld einer politischen Kampagne auftauchen, die sich mitten im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid richtet, dann ist Transparenz keine Höflichkeit, sondern Pflicht.“

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