Gewalthilfegesetz in Berlin: Gewaltschutz am Limit
Nach einem Femizid fordern Berliner Anti-Gewalt-Projekte mehr als Gedenken: Sie kritisieren das Gewalthilfegesetz und ihre prekären Arbeitsbedingungen.
Ein Blumenmeer bedeckt den Kopfsteinpflasterplatz vor dem Rathaus Schöneberg. Dazwischen stehen Kerzen, ein gewebtes rotes Stoffnetz der Initiative Colectiva Hilos und rote Schuhe, ein weltweites Symbol für die Opfer von Femiziden. „Diese Taten machen uns fassungslos, traurig, wütend“, sagt eine Mitarbeiterin eines Anti-Gewalt-Projekts. Etwa 70 Menschen, überwiegend Frauen, stehen an diesem Mittwochmittag vor ihr, versunken in stilles Gedenken. Ende Juli hatte ein Sohn seine 65-jährige Mutter in ihrer Wohnung in Mariendorf erstochen. Am selben Tag übergoss ein Mann seine 33-jährige Ex-Partnerin in einer Obdachlosenunterkunft in Schöneberg mit Benzin und zündete sie an. Die Frau überlebte mit Brand- und Schnittverletzungen.
Es ist bereits das vierte Mal in diesem Jahr, dass Berliner Anti-Gewalt-Projekte nach einem Femizid rote Schuhe vor einem Rathaus aufstellen. Bundesweit wurden 2026 bereits 59 Frauen Opfer eines Femizids. „Die Politik trägt die Verantwortung für diesen und alle Femizide“, sagt eine Rednerin. „Ihr Handeln beschränkt sich auf Symbolpolitik.“ Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes stehe dafür beispielhaft.
Es verankert ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Für die Umsetzung auf Landesebene stellt der Bund den Ländern rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Anfang Juli verabschiedete der Berliner Senat das Berliner Gewalthilfegesetz, das die Umsetzung im Land regeln soll.
Kritik am Berliner Gewalthilfegesetz
Bei Anti-Gewalt-Projekten stößt die Umsetzung jedoch auf Kritik: „Trotz mehrerer Gespräche zwischen Senatsverwaltung und Anti-Gewalt-Projekten ist der zweite Entwurf der Landesregierung deutlich hinter dem ersten zurückgeblieben“, sagt Lenou Müssig.
Die Koordinatorin des autonomen Frauenhauses Cocon sitzt auf einem Sofa in einem Beratungszimmer des Frauenhauses. Sie hat kurze braune Haare, über die Arme ziehen sich große Tattoos. „Das Gesetz birgt die Gefahr, dass aus Gewaltschutz Profit geschlagen wird“, warnt sie. Hintergrund ist eine Regelung im Gesetz, nach der nicht nur gemeinnützige Träger, sondern auch andere Organisationen Einrichtungsträger werden dürfen – darunter potenziell privatwirtschaftliche Anbieter. Welche Folgen das haben könne, zeige sich bei den Notunterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) in der Wohnungslosenhilfe, so Müssig: „Zum Teil sind sie total heruntergekommen und es gibt kaum Sozialarbeiterinnen.“
Der zweite große Kritikpunkt: „Der Rechtsanspruch für trans-, inter- und nichtbinäre (TIN*)-Personen und Queere wurde aus dem ursprünglichen Entwurf der Senatsverwaltung gestrichen.“ Dabei zeigen die Zahlen, dass auch queere Personen einen Schutzbedarf haben. Eine aktuelle Untersuchung der Forschungseinrichtung Camino ergab, dass etwas mehr als ein Drittel der befragten LSBTIQ+-Personen in Berlin bereits Gewalt in einer Beziehung erlebt hat. Das häufig vorgebrachte Argument, mehr Schutz für queere Menschen gehe zulasten von Frauen, weist Müssig zurück: „Die Zielgruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Im Frauenhaus Cocon werden daher TIN*-Personen aufgenommen.
Auf dem Parkplatz der Schutzeinrichtung stehen Kinderräder und Bobbycars, zwischen den Bäumen im Garten ragt ein Baumhaus hervor. Müssig führt durch die Einrichtung: In den Gängen trocknet Wäsche, Kinder kreischen, von den Wänden blättert die Farbe ab. Mit 20 Zimmern und Platz für 20 Erwachsene und 33 Kinder zählt das Frauenhaus zu den größeren Schutzeinrichtungen Berlins. Doch es fehlt an grundlegender Infrastruktur: Die Frauenhauskoordinierung empfiehlt ein eigenes Bad pro Zimmer, im Cocon gibt es nur 8 Bäder. Barrierefreie Zimmer gibt es keine.
Lenou Müssig, autonomens Frauenhaus Cocon
Auch bei der Personalausstattung bleibt das Frauenhaus hinter den empfohlenen Standards zurück. In der Einrichtung arbeiten mehr als 20 Menschen, jedoch alle in Teilzeit. Die Frauenhauskoordinierung empfiehlt eine Vollzeitstelle für 3 Bewohnerinnen. Im Cocon kommen laut Koordinatorin Müssig dagegen 4,6 Bewohnerinnen auf eine Vollzeitstelle. „Es fühlt sich immer an wie eine Mangelverwaltung“, sagt sie. Aktuell seien zudem zwei Kolleginnen wegen Burn-out krankgeschrieben. Vertretungen zu finden sei schwierig. „Die Arbeit bedeutet dauerhaften hohen Stress und eine hohe Belastung durch die Arbeit mit Menschen mit Gewalterfahrung.“
Berlinweit fehlen 466 Schutzplätze
Und die Beratungsbedarfe steigen weiter: „Die Menschen, die zu uns kommen, befinden sich in immer prekäreren Situationen“, berichtet Müssig. Einerseits, weil die Problemlagen komplexer würden, aber auch wegen des Abbaus anderer sozialer Angebote und Beratungsstellen durch Kürzungen. Wenn ein Platz im Frauenhaus frei werde, dauere es nicht länger als eine Stunde, bis er vergeben sei. In Berlin fehlen nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention derzeit 466 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen. Täglich müssen Berater*innen der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen an der Hotline gegen Häusliche Gewalt 10 bis 15 schutzsuchende Frauen und ihre Kinder abweisen.
Lenou Müssig befürwortet daher den Ausbau von Schutzeinrichtungen, warnt jedoch: „Frauenhäuser bauen allein bringt nichts.“ Gewaltschutz müsse ganzheitlich gedacht werden. Das Gewalthilfegesetz des Bundes umfasst neben Schutz auch die Bereiche Prävention, Beratung und Vernetzung. Derzeit liege der Fokus jedoch vor allem auf dem Ausbau von Schutzplätzen. Der Grund: „Die Länder haben Angst, verklagt zu werden, wenn sie den Gesetzanspruch auf Schutz und Beratung nicht erfüllen.“ Ab 2032 können Betroffene, die keinen Schutzplatz und keine Beratung erhalten, rechtlich gegen das jeweilige Land vorgehen.
Müssig fordert: „Gewaltschutz darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss Teil einer umfassenden Sozialpolitik sein.“ Dieser Forderung schließen sich die Organisatorinnen der Kundgebung vor dem Rathaus Schöneberg an. Sie fordern die Umsetzung der Istanbul-Konvention, barrierefreie Zugänge zu Frauenhäusern, verpflichtende Fortbildungen zu häuslicher Gewalt für Institutionen und Beamte sowie Primärprävention durch Bildungsarbeit an Schulen. Eine Rednerin ruft: „Wir appellieren an alle Anwesenden der politischen Landschaft Berlins: Hört uns zu und handelt!“
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