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Heimliche Aufnahmen mit Smart GlassesGlasklare Grauzone

Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie nun tun?

Verspätet und dementsprechend gehetzt bin ich an einem Samstagmittag in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs zur Straße Unter den Linden. Ein bisschen zu spät merke ich: Heute ist kein gewöhnlich stressiger Samstag in Berlin, heute ist Halbmarathon. Die Straßen sind gesperrt, die Gehwege überfüllt und ich sehe mich mit der aussichtslosen Mission konfrontiert, mich und mein Fahrrad auf die andere Straßenseite zu bekommen.

Verärgert über mich selbst und bedenklich gereizt beschließe ich, mein Rad zurückzulassen. Genau der richtige Zeitpunkt, um mich anzusprechen, muss sich der Mann gedacht haben, der mich zu diesem Text inspiriert hat – ausgestattet mit einer Ray-Ban-Brille und einem denkbar unsinnigen Spruch: „I have a bike, you have a bike, so I thought we could make a race.“ („Ich hab ein Rad, du hast ein Rad, ich dachte, wir könnten ein Rennen fahren.“)

Ungläubig schaue ich mich um und frage, wo er denn hier ein Fahrradrennen machen wolle. Er habe mich bloß angesprochen, weil er mich süß findet, sagt er dann. Wie unerwartet. „I know“, antworte ich knapp. Kurz darauf wünsche ich ihm noch einen schönen Tag und wende mich ab.

Wenige Monate später schickt mir eine Bekannte bei Instagram ein Video mit dem Kommentar: „WTF bist du das? Wusstest du, dass er dich filmt?“ Das Titelbild zeigt den Rücken einer Frau und die Überschrift: „POV: She is made in Germany“. Ich schaue mir das Video an, das bereits zigtausend Aufrufe und etliche Kommentare hat. Ja, das bin ich. Nein, ich wusste nicht, dass er mich filmt.

Kein neues Phänomen

Der Mann hat mich unbemerkt mit seiner Ray-Ban-Meta-Brille gefilmt, eine KI-gestützte und mittlerweile millionenfach verkaufte Kamerabrille. Ich scrolle durch seine zahlreichen Videos von sogenannten Cold Approaches. Ohne zu zögern erstatte ich bei der Berliner Polizei Anzeige und melde das Video wenige Tage später auch bei Instagram.

Die Polizei antwortet mir kurz darauf, sie stünde mit Instagram in Kontakt, es könne eine Weile dauern. Von Instagram bekomme ich einige Fragen zur Konkretisierung der Situation und schließlich die resignierte Rückmeldung, man könne nicht erkennen, dass meine Privatsphäre im Rahmen ihrer Richtlinien verletzt worden sei – ich könne aber rechtlich dagegen vorgehen. Na dann. Die eigenen Rechte gegen einen Techgiganten wie Meta zu verteidigen ist ungefähr so erfolgversprechend, wie mitten auf dem Berliner Halbmarathon samt Fahrrad unversehrt die Straße zu überqueren.

Um mir Klarheit über die Situation zu verschaffen, frage ich bei verschiedenen Beratungsstellen, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der Polizei Berlin nach ihrer Einschätzung über die Handlungsoptionen von Betroffenen.

Die Antworten sind ernüchternd. Während ständig neue Technologien auf den Markt geschwemmt und der virtuellen Realisation feuchter Männerfantasien jegliche Grenzen genommen werden, hinkt die deutsche Gesetzgebung hinterher. Dabei ist die sexualisierte digitale Gewalt in einigen Beratungsstellen schon seit geraumer Zeit bekannt, wie ich von Cordelia Moore erfahre, die als Beraterin für Fachkräfte und Organisationen auf geschlechtsspezifische digitale Gewalt spezialisiert ist.

In der rechtlichen Grauzone

Auch Leonie Tabea Natzel, Pressesprecherin von der Beratungsstelle HateAid, berichtet von einigen Fällen. Angesichts dessen verwundert es, dass der Berliner Polizei bislang keine Anzeigen solcher Vorfälle bekannt sind, wie es laut dem stellvertretenden Pressesprecher der Berliner Polizei, Herrn Jörn Iffländer, heißt. Das bedeutet also auch, dass meine Anzeige noch nicht erfasst wurde.

Zwar sind Plattformen wie Instagram nach deutschem Recht eigentlich dazu verpflichtet, Fotos und Videos von Personen, die ohne Einwilligung hochgeladen werden, zu löschen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Iffländer etwa sagt, ob „heimliche Filmaufnahmen mittels Wearables, wie Kamerabrillen, strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevant sind“, komme auf die Umstände an. Zu diesen Umständen zählen „der Ort der Aufnahme, die Art der Aufzeichnung, der Inhalt des Bildmaterials sowie dessen Verwendung oder Veröffentlichung“.

Sofern diese Umstände gegeben sind, könne das Filmen je nach Fall „zivilrechtliche, datenschutzrechtliche und strafrechtliche Folgen haben“. Auf die Frage nach geplanten Maßnahmen antwortet Iffländer, es gebe „keine konkreten Präventionskonzepte“ für heimliches Filmen und Veröffentlichen mit Smart Glasses.

Eine Pressevertreterin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz berichtet von einem Vorschlag zur besseren Erfassung von heimlichen Aufnahmen intimer Körperbereiche auf der Herbstkonferenz der Justizminister 2025. Die Diskussion blieb wegen der Uneinigkeit der Länder bis auf Weiteres ergebnislos.

Zeit für Ungeduld

Und wie steht es mit dem Umgang mit den Techkonzernen? Diese seien zwar über Regelungen der Plattformgestaltung „in besonderer Weise gefordert“, trotzdem bestehe keine „allgemeine zivil- oder strafrechtliche Haftung für jede durch Nut­ze­r:in­nen angefertigte Aufnahme“, so die Sprecherin der Senatsverwaltung.

Ich frage nach, was ich und andere Betroffene in einer solchen Situation tun können. Zur Einordnung der Situation empfiehlt Cordelia Moore, Kontakt zu den Beratungsstellen aufzunehmen. HateAid-Sprecherin Natzel sowie Polizeisprecher Iffländer raten dazu, jegliche Beweismaterialien wie Screenshots, Namen von Accounts oder URLs von Webseiten zu sichern, Anzeige zu erstatten und die Inhalte bei Instagram zu melden.

Allerdings weist Natzel darauf hin, dass eine Anzeige aufgrund der Anonymität der Tä­te­r:in­nen häufig keine Konsequenzen mit sich bringe, zumal bloß „unter 10 Prozent aller Fälle von sexualisierter Gewalt überhaupt angezeigt“ würden. Bei digitaler Gewalt seien es sogar nur 2,4 Prozent, wie Moore mit Blick auf potenzielle neue Gesetze zu bedenken gibt. Bei Betroffenen stelle sich oft ein Gefühl von „Kontrollverlust und Scham bis hin zu Angst“ ein, so Natzel. Auch ich habe mich zunächst hilflos gefühlt. Moore und Natzel fordern eindringlich wirksame Schutzmaßnahmen und systematischen Strukturwandel.

Handlungsmacht zurückgewinnen

Zwar habe ich keinen großen Schaden von der Veröffentlichung des Videos davongetragen, aber es ist alarmierend, dass jemand mich auf so dreiste Weise unbemerkt filmen und das Video veröffentlichen kann, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Wenn es schon nicht möglich ist, für ein gleichwertiges Frauen- und Männerbild zu sorgen, dann sollte wenigstens unsere digitale Infrastruktur so konzipiert sein, dass der Schutz vor digitaler Gewalt – oder zumindest eine erfolgversprechende Durchsetzung der eigenen Rechte – gesichert ist.

Um meiner wachsenden Ungeduld Raum zu geben, habe ich beschlossen, nicht bis zur nächsten Reaktion seitens der Polizei zu warten und stattdessen einer befreundeten Influencerin davon zu erzählen. Sie heißt bei Instagram Maja Kleene und hat inzwischen mehrere Videos zu dem Fall aufgenommen, woraufhin sich viele ihrer Zu­schaue­r:in­nen in den Kommentaren zu dem Video von Pick-up-Artist Mohammed R. Shah empört haben.

Der selbsternannte Frauenheld hat das Video unter diesem Druck gelöscht und einige Fol­lo­wer:­in­nen verloren. Das sollte selbstverständlich noch nicht das Schlusswort gewesen sein, aber nimmt mir persönlich das Gefühl von Kontrollverlust und ersetzt es durch einen gewissen Grad an Handlungsmacht und die Erkenntnis: Gegenwehr lohnt sich.

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14 Kommentare

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  • Diese Brillen gehören grundsätzlich verboten - Punkt.

  • Gut dass sie sich wehren.

    Was ist mit dem Recht am eigenen Bild? Gilt das nicht mehr? Eine Tageszeitung kann einen Artikel auch nicht immer wieder veröffentlichen, nur weil sie ihn nicht selbst geschrieben hat.

    Wir sollten die Tech-Giganten deutlich mehr in die Pflicht nehmen. Da ihre Algorithmen entscheiden, was angezeigt wird, stellen sie eben nicht nur ein Netzwerk bereit. Sie müssen endlich Verantwortung übernehmen. Oder verboten werden, wie man das mit gewerbsmäßiger Kriminalität macht.

    Weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Kampf!

  • Es ist keine Grauzone. Es ist ganz klar verboten. Nach 55 KunstUhrG ist das verbreiten ohne Zustimmung gemachter Bildaufnahmen strafbar. Fun Fact: wenn auch eine Tonspur drauf und das Gespräch nicht öffentlich war wird die Veröffentlichung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes sogar noch schärfer bestraft. Hier scheitert es daran, dass insta seinen Sitz nicht in Deutschland hat. Und das Ausland braucht sich eben nicht an deutsche Gesetze zu halten. Da sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf den guten Willen der Unternehmen bzw. der Stellen im Ausland angewiesen. Die Alternative wäre Apps deren Anbieter nicht in der EU ansässig sind zu sperren, aber das wäre totalitär. Genauso wie eine Pflicht der Anbieter, eine anonyme Nutzung nicht zu gestatten und die Identität zu verifizieren.

    • @Nold:

      Korrektur: 33 KunstUhrG.

  • Hatten wir nicht vor einigen Wochen hier die Diskussion in Zusammenhang mit ungewollten Aufnahmen mit Kameras oder Smartphones im Rahmen der erneuerten Gesetzgebung? Dieses Gesetz hing damals schon der technischen Ralität hinterher. Wenn ichunbemerkt videos oder Fotos machen will und technisch halbwegs versiert bin, dann wird mir das immer gelingen. Wenn man da ansetzt, dann an den Verbreitungs-Plattformen. Aber gegen privaten Besitz wird man machtlos bleiben.

    • @TomDePhazz:

      Der technischen Versiertheit und dem Willen könnte man natürlich gesetzgeberisch entgegnen. In Japan werden nur Aufnahmegeräte (Smartphones, Kameras, Smart Glasses etc.) zugelassen und gelangen in den Verkauf, die bei einer Aufnahme ein deutliches und unumgängliches (die Mindestlautstärke bzw. Dauer des Tones sind vorgegeben) Geräusch von sich geben. Bei Smart Glasses ist eine bei Aufnahme leuchtende LED Pflicht, die bei besten Willen kaum zu übersehen ist. Wird die LED verdeckt, sei es durch Klebestreifen oder auch durch Haare oder z.B. eine Mütze, ist der Straftatbestand erfüllt. Dienen die Aufnahmen voyeuristischen Motiven, besträgt die Strafe bis zu 3 Jahre Gefängnis oder bis zu (umgerechnet) ca. 17000 Euro. Vor allem bei Geldstrafen orientieren sich die Gerichte bislang im oberen Rahmen des gesetzlich möglichen. Bei technischer Manipulation (Apps, Spionagekamera) wird hingegen häufig eine Haftstrafe verhängt.



      Das löst sicherlich nicht alle Probleme, wäre aber ein guter Übergang, bis der Gesetzgeber eine detaillierte Lösung durch das politische Verfahren gebracht hat.

      • @Cerberus:

        Wenn alle - auch wenn nur die strafbewährten - Verbote eingehalten würden, dann wäre die Welt eine deutlich bessere.

        Keiner wird sich mit einer piepsenden Brille vor jemanden hinstellen und Aufnahmen machen, wer das ernsthaft will, der hat ein Gerät, das unbemerkt bleibt, auch wenn es verboten ist. Scharfe Laserpointer, WLAN-Jammer und Springmesser sind auch verboten und trotzdem zuhauf in der Gesellschaft vorhanden.

        Die Möglichkeiten, das unbemerkt zu machen, sind groß. Verbote der Geräte werden da in der Praxis nicht helfen, wenn das so wäre, gäbe aus auch keine Kinderpor...phie. Der Gesetzgeber kann und sollte die Verteilnetzwerke und Plattformen beschränken und selbst da gibt es Versteckmöglichkeiten.

        Wenn dieser Heini im Artikel das in einem geschlossenen Online-Umfeld gemacht hätte, dann hätte die Autorin gar nichts mitbekommen oder unternehmen können. So blöd, das öffentlich zu machen muß man(n) erst mal sein. Aber da kann man auch gesetzgeberisch gut ansetzen.

  • Ich verstehe nicht, was dieser Vorfall mit digitaler (sexueller) Gewalt zu tun haben soll. Ich kann nachvollziehen, dass es unangenehm ist, im Nachhinein zu erfahren, dass diese Szene gefilmt und veröffentlicht wurde. Ich erkenne da aber keine sexualisierte Gewalt. Der richtige Weg scheint mir die Löschung über das Recht am eigenen Bild und das Kunsturhebergesetz zu erreichen.

  • Ich muss zugeben, ich verstehe beide Seiten nicht - Male Privilegde denk ich mal. Also weder warum "ich bin mit nem doofen Anmachspruch gescheitert" Upload- oder klickwürdig wären, noch warum die Message: "Blöden Anmachspruch kannste dir bei mir sparen" nicht im Interesse der hier gefilmten Person sein sollte - wie ich das aus meiner Perspektive auch drehen soll, die Message ist immer klar: er hat sich zum Affen gemacht, sie hat trotz Stress souverän reagiert. Wo ist der Hype?

  • So langsam möchte ich mal Golda Meir paraphrasieren: Ich bin für ein Ausgangsverbot für Männer, wenn nicht mindestens zwei erwachsene Frauen über 25 Jahre sie begleiten.

    Ehrlich als Frau sieht es doch so aus: KO Tropen in der Disko, Smartphones unter den Rock halten, jetzt diese Brille, sexistische Kommentare überall, gerne im Beruf eingesetzt, um Frauen an "ihren Platz zu verweisen". Das alles ist für uns FLINTA* doch nur die Spitze eines Eisberges.

    Vor allem werden wir damit allein gelassen, wo sind denn die solidarischen Männer, die einschreiten. Die von sich sagen, das finde ich nicht witzig. Oder: Lass das mal, die Frau sagte schon lass mich in Ruhe. Im Zweifel wird geschwiegen.

    All die weißen deutschen Männer damals auf der Domplatte in Köln, die hätten einschreiten können und hinterher rumheulten "unsere Frauen".

  • Die Brillen sind als Alltagsgegenstand getarnte Kameras und somit grundsätzlich verboten. (schon der Besitz ist verboten !!!)

    www.test.de/Verbot...terview-5380431-0/

    Aber das ist halt der Unterschied in D:



    Wenn du deinen Hund nicht anleinst oder deinen Perso nicht verlängerst oder dich nicht zeitig ummeldest wenn du umgezogen bist oder oder oder ... dann setzt es ein Bußgeld.

    Bist du aber ein großer Tech-Bro kannst du machen was du willst.

  • Danke für diesen Beitrag - die Technik macht es möglich, dass dieser A*sch seinen Gedankenmüll auslebt öffentlich auslebt. Um dies einzugrenzen, w-re die EU Gesetzgebung und Rechtsprechung gefragt. Aber eine Frau von der Leyen knickt ja inzwischen völlig ein, wenn es darum geht, verurteilte Tech-Ausbeuter wie google zu bestrafen. Dort liegt das Problem. So wie Sie den Fall schildern, fällt er m.E. auch nicht in den Bereich der sexualisierten Gewalt sondern unserer Persönlichkeitsrechte. Die sind so wichtig und gehen uns alle an - deshalb plädiere ich dafür, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte auch als solche zu benennen und diese mit aller Klarheit zu benennen und zu ahnden.

  • Und ich dachte immer, dass solche dämlichen Anmach-Videos gefaked sind.

    Gut, dass du dich gewehrt hast.



    Meiner Einschätzung nach macht sich die Person zwar nicht nach dem sehr restriktiven 201a StGB strafbar, sehr wohl aber nach § 33 KUG und § 201 StGB.

    Du warst offensichtlich erkennbar auf dem Video, ansonsten hättest du ja gar nicht davon erfahren.

    Außerdem haben solche Kamerabrillen meist auch ein Mikrofon. Es reicht hier, dass Aufnahmen getätigt werden, eine Veröffentlichung ist nicht erforderlich.

  • Krass!

    Gut, dass die Autorin diesem armen Würstchen durch persönliche Kontakte zumindest einmal zuleibe rücken und die Löschung der illegalen Aufnahme erreichen konnte.

    Dennoch muss dem Treiben solcher Männlein auch strafrechtlich ein Riegel vorgeschoben werden können und die Gesellschaft muss solchen Individuen auch Druck machen.