Hamburger Wintershall-Streit: Opfer sollen selbst verhandeln

Hamburg will keinen Beschluss über den Einzug der NS-belasteten Firma Wintershall ins Gebäude eines Dokumentationsorts. Sondern nur eine Mediation.

Gedenkstelen am "Hanoverschen Bahnhof" in der Hafencity

Vielleicht bald Nachbar von Wintershall: Gedenkort Hannoverscher Bahnhof Foto: Christophe Gateau/dpa

HAMBURG taz | Ob es auf Initiative des Senats oder des Investors geschah, ist unklar, aber das Resultat ist dasselbe: Erneut wurden Hamburgs Opferverbände im Winterhall-Streit vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Rede ist von der seit Februar schwelenden Debatte darüber, ob die NS-belastete Firma Wintershall Dea in das Gebäude des geplanten NS-Dokumentationszentrums Hannoverscher Bahnhof in der Hafencity ziehen soll. Denn das hieße, Hinterbliebene der 8.000 von dort deportierten Juden, Sinti und Roma ausgerechnet beim Gedenkstättenbesuch mit jenem Konzern zu konfrontieren, der stark vom NS-Regime profitierte und etliche ZwangsarbeiterInnen beschäftigte.

Darüber hätte der Investor und Vermieter Harm Müller-Spreer die Opferverbände – die jüdischen Gemeinden, die Rom- und Cinti-Union, den Landesverband der Sinti, das Auschwitz Komitee und die Stiftung Hamburger Gedenkstätten – eigentlich im Vorfeld befragen müssen. Es unterblieb, und die Vermietung an Wintershall Dea wurde erst im Nachhinein durch Medienberichte publik.

Dabei ist der Investor laut Dauernutzungsvertrag zwischen ihm und der Stadt erpflichtet, das Gebäude „nicht selbst oder durch Dritte in einer Weise zu nutzen …, die in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus … im Konflikt mit dem Zweck des Dokumentationszentrums steht oder der Ausstrahlung eines Gedenkortes abträglich ist.“

Müller-Spreer glaubt das dadurch abgegolten zu haben, dass Wintershall die eigene NS-Geschichte 2019 und 2020 aufgearbeitet hat. Die Opferverbände fühlen sich übergangen, wollen diesen Nachbarn nicht akzeptieren. Und da der Vertrag vorsieht, dass bei derlei Meinungsverschiedenheiten „auf Anrufung einer der Parteien der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts verbindlich über das Vorliegen eines Verstoßes entscheidet“, beschlossen die Opferverbände, die Präsidentin des Hamburger Verfassungsgerichts anzurufen. Wochenlang berichteten Medien daraufhin unwidersprochen vom laufenden „Schlichtungsverfahren“.

Aus der Schlichtung eine Mediation gemacht

Doch nun, bei erneuter Recherche, zeigt sich, dass die Kulturbehörde Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, nie als Schlichterin anfragte, sondern lediglich als Mediatorin. Wer diese Änderung veranlasste, bei der sich die Vertragsparteien über ihre eigene Vereinbarung hinwegsetzten, will keiner der Beteiligten preisgeben.

Dabei ist es eine wichtige Weichenstellung: Während eine Schlichterin einen verbindlichen Spruch fällt, bedeutet eine Mediation eine numerisch und zeitlich nicht begrenzte Reihe von Gesprächen. „Ziel einer Mediation ist nicht eine Entscheidung, sondern ein Weg aus dem Konflikt“, sagt Birgit Voßkühler.

Den Beginn einer – laut Definition freiwilligen und einvernehmlichen – Mediation markiert das Abfragen der Bedürfnisse der Beteiligten. Aber erstens sind deren Haltungen seit Monaten öffentlich bekannt. Zweitens kann von Freiwilligkeit keine Rede sein, da Kulturbehörde und Investor ohne Rücksprache beschlossen, dass sich die Opferverbände dem Mediationsverfahren aussetzen müssen, um mit Investor und Wintershall Dea über eine Lösung zu verhandeln.

Doch während die jüdischen Gemeinden, die Rom und Cinti Union, die Stiftung Gedenkstätten sowie – obwohl am Konflikt nicht beteiligt – Stolperstein-Initiator Peter Hess sich fügten und am ersten Gespräch am 5. Mai teilnahmen, blieben der Landesverband der Sinti sowie das Auschwitz Komitee fern.

„Wir wurden über die Planung eines Mediationsverfahrens informiert, das aber als Versuch einer Lösung des Problems vor einem (möglichen) Schiedsverfahren stattfinden sollte, also ein Weg zur Entscheidungsfindung ist“, sagt Helga Obens vom Auschwitz Komitee. „Wir sind nicht Vertragsparteien, also werden wir an den Gesprächen nicht teilnehmen.“ Man werde sich nicht „an Weißwäscherei beteiligen“.

Jede Lösung ein Gesichtsverlust

Der Verdacht des Reinwaschens könnte in der Tat ein Thema werden. Denn vermutlich wird Wintershall verschiedene Kompensationsvorschläge machen, einen Eingang an anderer Stelle oder einen weiteren Gedenkort vielleicht. „Das Ganze ist ambivalent. Es wird immer so aussehen, als wolle sich Wintershall freikaufen“, sagt ein Insider. „Und falls die Opferverbände zustimmen, wird es wirken, als hätten sie sich kaufen lassen.“ Ohne Gesichtsverlust komme da niemand heraus – es sei denn, Wintershall Dea zöge sich aufgrund des öffentlichen Drucks von selbst zurück.

Aber der Mietvertrag ist geschlossen, vielleicht würden Vertragsstrafen fällig, und außerdem setzt Hamburgs Senat auf Investoren wie Müller-Spreer. Er finanziert ja das Gebäude, in dem das Dokumentationszentrum residieren soll und für dessen Neubau Hamburg nicht aufkommen wollte. Dazu passt, dass die Stiftung Gedenkstätten, die das Dokumentationszentrum betreiben wird, kein Mitspracherecht hat. Denn sie ist seit 2020 nicht mehr Teil der Kulturbehörde und somit nicht einmal Mit-Vertragspartnerin.

Bleibt die Frage, was passiert, wenn sich die Mediation hinzieht. Wintershall will im Sommer 2022 einziehen, das Dokumentationszentrum 2023. Winterhall hat bestätigt, dass die Umzugsvorbereitungen weitergehen. Da der bisherige Firmensitz in der City Nord verkauft sei, „blieben Auszug und Umzug für uns, unabhängig von dem derzeitigen Mediationsverfahren, ein ganz grundsätzliches Thema“, schreibt der Pressesprecher.

Man wird also Fakten schaffen. Es sei denn, Bauherr Müller-Spreer nimmt sich zu Herzen, was die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano kürzlich zu ihm sagte: „Wir werden uns nicht damit abfinden! Sie haben die Möglichkeit, Sie können das ändern. Sie müssen das ändern.“

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