Grenze zu Kaliningrad: Polen schottet sich weiter ab
Polens Regierung will einen Zaun zur russischen Exklave Kaliningrad errichten. Sie befürchtet, Russland könne einen Zustrom von Migranten inszenieren.
Die Anlage soll aus drei parallelen Stacheldrahtzäunen mit einer Höhe von 2,5 Metern, einer Gesamtbreite von 3 Metern sowie aus „elektronischen Geräten“ bestehen. Tatsächlich landen bisher fast nur Flüge aus dem russischen Einflussgebiet in Kaliningrad. Einzige Ausnahme ist eine Direktverbindung ins türkische Antalya. Gleichwohl könnten MigrantInnen auf dem Weg in die EU Kaliningrad theoretisch schon heute über Umsteigeverbindungen etwa in Moskau erreichen.
In der ersten Jahreshälfte 2021 hatte Polen den Bau einer Barriere an seiner Grenze zu Belarus abgeschlossen. Die polnisch-belarussische Grenze ist 418 Kilometer lang, davon verlaufen 186 Kilometer über Land. Entlang dieser Strecke steht nun ein 5,5 Meter hoher Zaun mit Bewegungsmeldern und Kameras. Die Baukosten lagen bei umgerechnet 366 Millionen Euro.
Dennoch versuchen MigrantInnen weiter, die Grenze zu überwinden. Im Oktober registrierte Polens Grenzpolizei nach eigenen Angaben 2.539 „Versuche, die polnisch-belarussische Grenze illegal zu überqueren“. In der Vergangenheit wurde diese Formulierung als Chiffre für Pushbacks verwendet. Am Mittwoch hatte die grüne Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt den Zaun an der Grenze zu Belarus besucht. „Unsere europäischen Werte zeigen sich auch daran, wie wir an unseren Grenzen agieren“, twitterte Göring-Eckardt mit einem Foto, das sie an der Anlage zeigt. „Schutz vor Krieg und Verfolgung, geordnete Einreise, humanitäre Hilfe müssen selbstverständlich in Europa sein. Auch Solidarität gehört dazu. Die große Zahl ukrainischer Geflüchteter, die Polen aufgenommen hat, ist eine große Leistung.“ Dass Polen seit 2021 wohl Zehntausende illegale Pushbacks von Syrern, Kurden, Irakis und Afrikanern Richtung Belarus vorgenommen hat, erwähnte Göring-Eckardt nicht.
Die EU plant, Staaten an den Außengrenzen Sonderrechte einzuräumen, wenn Nachbarstaaten Flüchtlinge in feindlicher Absicht über die Grenze schleusen – so wie Belarus dies vor allem 2021 Richtung Polen getan hatte. Im Falle einer solchen „Instrumentalisierung“ sollen die betroffenen EU-Staaten die Flüchtlingsrechte weiter einschränken dürfen.
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