Geschäftsmodell von App-Stores: Keine 30 Prozent für Apple
Südkorea will Anbietern von App-Stores das Mitkassieren bei In-App-Käufen verbieten. Das Geschäftsmodell steht auch in der EU in der Kritik.
Außerdem sollen die Anbieter nicht mehr vorschreiben können, dass Käufe innerhalb der App über die Bezahldienste der jeweiligen Plattform getätigt werden müssen. Entwickler:innen könnten damit auch andere Abrechnungswege einbauen. Die finale Abstimmung im Parlament steht noch aus, sie soll nach einer Verschiebung am 30. August stattfinden. Laut dem Bericht wäre es die erste entsprechende Regelung weltweit.
In-App-Käufe sind für die Betreiber von App-Stores ein gutes Geschäft: Sie verlangen bis zu 30 Prozent der durch einen innerhalb der App erfolgten Kauf erzielten Einnahmen. Viele Apps, gerade aus dem Bereich Spiele, sind erst einmal gratis, finanzieren sich dann aber darüber, dass Nutzer:innen später Einkäufe in der App tätigen. Dementsprechend setzen sie hohe Anreize für solche Käufe – was hohe Einnahmen für die Plattformanbieter bedeutet.
Die Provisionen werden nicht nur in Südkorea kritisch gesehen: Die EU-Kommission leitete 2020 auf Beschwerden von Spotify und einem Vertriebshändler von E-Books und Hörbüchern eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Apples Vorgaben gegen Kartellrecht verstoßen. In diesem April kam die Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis: Apple missbrauche seine marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb von Musikstreaming-Apps. Das führe unter anderem zu höheren Preisen für die Kund:innen. Die EU-Kommission kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem das System für In-App-Käufe.
Und auch erste Unternehmen wehren sich: So führt beispielsweise Epic Games, Entwickler des bekannten Spiels „Fortnite“, in den USA einen Prozess gegen Apple. Im Zuge der Kritik senkten Apple und Google die Provisionen für kleine Anbieter auf 15 Prozent. Bei Google etwa gilt das für Firmen, die weniger als eine Million US-Dollar pro Jahr im Play Store umsetzen. Ab dieser Schwelle gelten wieder die 30 Prozent.
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