Geldwäsche bekämpfen: Dicke Bündel nur noch im Film
EU-Kommission will Barzahlungen über 10.000 Euro untersagen. Deutsche Verbraucherschützer sehen das kritisch.
Um illegale Geldwäsche zu erschweren, will die EU-Kommission wohl 10.000 Euro als Obergrenze für die meisten Barzahlungen festlegen. Sollten die kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und Regierungen diese Regelung bestätigen, müsste auch Deutschland sie einführen. Die Obergrenze ist hierzulande umstritten.
Der Vorschlag ist Teil eines Gesetzespakets gegen Geldwäsche, das EU-Kommissionsvize Valdis Drombovskis und Kapitalmarkt-Kommissarin Mairead McGuinness am Dienstag nach Redaktionsschluss vorstellen sollten. Dazu gehört die Einrichtung der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA, die entweder in Frankfurt am Main oder in Paris sitzen soll. Beide Städte und ihre Lobbys plädierten für den Zuschlag. Im Paket steht auch, dass Banken künftig ab Bareinzahlungen von 10.000 Euro auf Konten die Finanzaufsicht informieren müssen. Außerdem sollen Dienstleister für Kryptowährungen und Crowdfunding in die Anti-Geldwäsche-Regulierung einbezogen werden.
Als Geldwäsche wird die Einspeisung kriminell erworbener Mittel in den sichtbaren Wirtschaftskreislauf bezeichnet – etwa als Einzahlung von Drogengeld auf Bankkonten oder Bar-Investition in Immobilien. Schätzungen der Polizeibehörde Europol zufolge belaufen sich die illegalen Transaktionen auf Hunderte Milliarden Euro jährlich.
In Artikel 59 des Entwurfs der EU-Regulierung hieß es: „Händler und Dienstleister sollen nur Barzahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro leisten oder annehmen.“ Auch beim Kauf von Autos, Wohnungen, Kunst, Schmuck oder Edelmetallen würde diese Grenze gelten. Höhere Beträge müssten von Konto zu Konto überwiesen werden, wodurch sie Spuren bei den Finanzinstituten hinterlassen. Ausgenommen sind allerdings Zahlungen zwischen Privatleuten zu nicht geschäftlichen Zwecken, etwa Geschenke.
Im Leben der meisten Menschen spielen Barzahlungen über 10.000 Euro keine Rolle. Trotzdem scheinen viele Leute diese grundsätzliche Möglichkeit zu schätzen, weil sie anonym erfolgt und vom Staat kaum zu kontrollieren ist. Klaus Müller, Chef des Verbandes der Verbraucherzentralen, warnte davor, „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“ zu öffnen.
Der Bundesverband der privaten Banken (BdB) begrüßte das Regulierungspaket grundsätzlich. „Es ist gut und wichtig, dass die EU wichtige Themen der Geldwäsche einheitlich regelt“, sagte Geschäftsführer Andreas Krautscheid.
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