Geflüchtete in Deutschland: Warum immer mehr Syrer ihren Schutz in Deutschland verlieren
Die Behörden entzogen in diesem Jahr bisher rund 2.000 Syrern den Flüchtlingsschutz. Das klingt nach wenigen Fällen, ist aber eine deutliche Verschärfung.
Foto: Martin Schutt/dpa
Die deutschen Behörden entziehen immer mehr Syrer*innen ihren Schutzstatus – allerdings bewegt sich die absolute Zahl der Betroffenen weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Von rund 8.000 Fällen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im laufenden Jahr überprüft hat, endeten etwas über 2.000 mit Rücknahme oder Entzug, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.
Um zu verstehen, warum die Zahlen dennoch eine dramatische Veränderung bedeuten, ist der Blick auf vergangene Jahre hilfreich. 2025 prüften die Behörden ähnlich viele Fälle von syrischen Geflüchteten. Damals wurde nur bei etwa vier Prozent der Fälle der Schutzstatus widerrufen oder entzogen, während es im laufenden Jahr fast 25 Prozent sind.
Ob es Gründe gibt, einen Schutzstatus zu widerrufen oder zu entziehen, prüfen die Behörden routinemäßig nach einigen Jahren Aufenthalt in Deutschland. Eine Rücknahme ist vorgesehen, wenn der Schutzstatus fälschlich vergeben wurde, etwa wegen falscher Aussagen. Ein Entzug ist dagegen möglich, wenn sich die Grundlage für einen zuvor verliehenen Schutzstatus geändert hat.
Letzteres ist der Grund, warum Syrer derzeit besonders in den Blick der Behörden geraten. In ihrem Herkunftsland hat sich die Menschenrechts- und Sicherheitslage deutlich verbessert, seit ein Milizbündnis den Diktator Baschar Al-Assad Ende 2024 gestürzt hat, auch wenn die Gewalt in einigen Regionen anhält.
Bisher kaum Abschiebungen
Von den rund eine Million Syrer*innen in Deutschland ist rund die Hälfte weitgehend sicher vor einem Entzugsverfahren, weil sie entweder bereits die deutsche Staatsbürgerschaft oder zumindest einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben, der nicht mehr auf einem Schutzstatus basiert. Die anderen 500.000 haben dagegen noch einen befristeten Aufenthaltstitel, der an einen Schutzstatus gekoppelt ist. Sie könnten von einem Entzugsverfahren betroffen sein.
Allerdings endet ein solches Verfahren nicht zwangsläufig damit, dass dem Betroffenen der Schutztitel weggenommen wird. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, der Betroffene kann sich äußern und juristisch gegen den Entzug vorgehen. Entsprechend hoch ist der bürokratische Aufwand und entsprechend niedrig die Zahl der Verfahren, die die Behörden gleichzeitig durchführen können.
Dass Syrer*innen häufiger der Schutzstatus entzogen wird, obwohl die Zahl der Prüfverfahren insgesamt konstant bleibt, hat wohl mit einer veränderten Praxis in den Behörden zu tun. Im ersten Halbjahr fokussierten sich die Verfahren auf Syrer mit Vorstrafen, seitdem haben die Behörden offenbar auch junge alleinstehende Männer ins Visier genommen. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, man gehe davon aus, dass solche Personen ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst bestreiten oder Familienangehörige dies übernehmen könnten.
Vor allem Unionspolitiker*innen drängen immer wieder auf eine Verschärfung beim Umgang mit Syrer*innen in Deutschland. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Ende 2025 für Empörung gesorgt, als er eine Rückkehrquote von 80 Prozent als Ziel genannt hatte. Die Kritik war auch deshalb groß, weil Syrer*innen inzwischen eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen, etwa in Krankhäusern oder der Pflege. Merz ruderte zurück.
Ob die steigende Zahl der zurückgenommenen Schutztitel auch zu mehr Abschiebungen führt, bleibt abzuwarten. Trotz großer Ankündigungen der Bundesregierung blieb die Zahl solcher Rückführungen bisher sehr niedrig. Seit Anfang des Jahres wurden lediglich drei vorbestrafte Syrer zurückgezwungen.
Und auch zur sogenannten freiwilligen Rückkehr gegen Geld haben sich bisher nur wenige Tausend Syrer*innen entschieden. Das hat wohl auch damit zu tun, dass die Bundesregierung sogenannte Erkundungsreisen explizit verboten hat, bei denen Rückkehrwillige die Lage in Syrien selbst besichtigen könnten.
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