Gefahr von Onlineplattformen: Mehr Grenzen für Social-Media-Konzerne
Soll es ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Diensten geben? Der Ethikrat hat nun ein überraschend klares Votum gegeben.
Nein, die Politik sollte kein Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Diensten festlegen. Diese Position vertritt der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme, die das Expert:innengremium für Bundesregierung und Bundestag am Donnerstag vorgestellt hat.
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, erklärte Helmut Frister, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Ziel müsse es sein, den nötigen Schutz in Einklang zu bringen mit den Interessen von jungen Menschen an digitaler Teilhabe und Befähigung. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“
Die Debatte um Für und Wider einer Altersgrenze wird in Deutschland seit Ende vergangenen Jahres vehement geführt. Zu dem Zeitpunkt trat in Australien ein Verbot in Kraft, dass unter 16-jährigen die Nutzung einer Reihe von Plattformen wie Instagram, Tiktok und Snapchat verbietet und den Anbietern entsprechende Alterskontrollen vorschreibt.
Befürworter:innen eines Mindestalters argumentieren mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die unter der Nutzung von Social-Media-Diensten leiden könne. Tatsächlich sehen Studien Zusammenhänge zwischen einer übermäßigen Nutzung der Plattformen und psychischen Problemen. Doch ob die Social-Media-Nutzung auch die Ursache ist und Verbote einen breiten positiven Effekt hätten, ist in der Wissenschaft umstritten.
Die Tricks der Plattformen
Weniger umstritten ist dagegen die These, dass Social-Media-Dienste vielfältige Tricks nutzen, um Nutzer:innen möglichst lange auf der jeweiligen Plattform zu halten. Dazu zählen etwa Autoplay, also dass nach dem Ende eines Videos direkt das nächste startet, endloses Scrollen und Push-Nachrichten, die ständig vermitteln, etwas zu verpassen.
Der Ethikrat hält in seiner Stellungnahme nun fest: „Insbesondere pauschale Nutzungsverbote für bestimmte Dienste, die über bereits etablierte Mindestaltersgrenzen hinausgehen, würden Einschränkungen der Teilhabemöglichkeiten vieler junger Menschen im digitalen Raum bedeuten.“ Bislang setzen sich Plattformen selbst ein Mindestalter, häufig 13 Jahre, machen aber falsche Altersangaben leicht möglich.
Voraussetzung für ein Mindestalter wäre also eine Altersverifikation. Die müsste nicht nur verlässlich sein, sondern auch privatsphärefreundlich und niedrigschwellig nutzbar. Denn faktisch würde ein Mindestalter eine Ausweispflicht für alle Menschen auf Social-Media-Plattformen bedeuten. Die EU-Kommission hat bereits eine entsprechende Basis-App entwickelt. Sicherheitsforscher:innen bezweifeln jedoch, dass sich sichere Verifikation und gleichzeitig Anonymität der Nutzenden gegenüber den Plattformen vereinbaren lassen.
Der Ethikrat hält ein Mindestalter mit Nachweispflicht nur für spezifische Plattformen, etwa mit pornografischen Inhalten, für sinnvoll. „Der Einsatz solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen und Nutzer Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie verwendet wird“, so Judith Simon, Philosophin im Ethikrat.
Noch weniger Kontrolle bei KI-Chatbots
Simon nennt eine weitere Gefahr: „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den sozialen Medien gibt.“ Mit einem Verbot für Kinder und Jugendliche bestehe die Gefahr, dass diese auf Dienste ausweichen, bei denen es noch weniger Kontrolle gibt – etwa KI-Chatbots.
Der Ethikrat spricht sich statt eines Mindestalters dafür aus, bestehende Gesetze, die unter anderem Minderjährige auf Plattformen schützen sollen, konsequenter umzusetzen. Dabei nennt er den Digital Services Act (DSA) der EU. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagt Frister.
So fordert das Gremium unter anderem, auf Basis des DSA den Plattformen Funktionen, „die zu exzessiver Nutzung anreizen“, generell zu verbieten. Darunter dürften mindestens Autoplay und endloses Scrollen fallen. Darüber hinaus müssten die Plattformen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche schädlich sind, besser identifizieren. Junge Menschen sollten bei der Entwicklung von Schutzkonzepten beteiligt und Eltern besser dabei unterstützt werden, Regeln für die Nutzung von digitalen Geräten durchzusetzen.
Was die Politik plant
Die Bundesregierung will sich in den kommenden Monaten auf eine Position zur Altersgrenze einigen. Die CDU spricht sich für ein Mindestalter von 14 Jahren aus. Die SPD will ebenfalls 14 und für 14- bis 16-Jährige eine Jugendversion der jeweiligen Plattform. Skepsis kommt dagegen aus der CSU. Vor einer endgültigen Positionierung will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Ergebnisse einer von ihrem Haus eingesetzten Expert:innenkommission abwarten. Diese werden für Ende des Monats erwartet.
Parallel arbeitet auch die EU-Kommission an dem Thema. Sie könnte eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedsstaaten zum Beispiel im Rahmen des DSA schaffen.
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