G20-Prozess nach Laserpointer-Einsatz: Polizei-Piloten mit Glasaugen
Ein 27-Jähriger soll einen Polizeihubschrauber geblendet haben. Doch das Gericht hat Zweifel an der Geschichte. Hat die Besatzung gelogen?
Einer der spektakuläreren Strafprozesse in der Folge von G20 wirft nun eine neue Frage auf: Wie dreist dürfen Polizisten bei Zeugenaussagen lügen, ohne dass ihnen etwas geschieht? Der Fall ist bekannt: Es geht um den mutmaßlichen Laserangriff auf einen Polizeihubschrauber, der am Vorabend des Gipfeltreffens über Altona kreiste.
„Mordversuch“, titelte die Boulevardpresse damals. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger habe einen Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gerichtet und die Piloten geblendet. Er habe den Absturz des Hubschraubers billigend in Kauf genommen. Es war die schwerste Anschuldigung im Zusammenhang mit den G20-Ereignissen. Der Tatverdacht lautete auf „versuchten Mord“. Amtsrichter Johann Krieten unterschrieb den Haftbefehl und schickte den Familienvater in Untersuchungshaft. Dort blieb Nico B. fast fünf Monate.
Der Prozess wird ihm schließlich wegen „versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ und „gefährlicher Körperverletzung“ gemacht. Der erste Pilot habe „mehrere Sekunden lang“ nichts mehr sehen können, heißt es in der Anklageschrift. Der Täter habe „in dem Bewusstsein“ gehandelt, eine „konkrete Gefährdung des Hubschraubers und der Besatzung herbeiführen zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Aus Polizeiaussagen werden Tatsachen gemacht
Der Angeklagte selbst äußerte sich zu dem Geschehen nicht. Die Hamburger Morgenpost stellte die Theorie auf, er habe mit dem Laserangriff gegen den Hubschrauberlärm protestieren wollen. Seine vierjährige Tochter habe deshalb nicht schlafen können.
Die polizeilichen Ermittlungen sind in der Hand der „Soko Schwarzer Block“, die nach dem G20 von der Hamburger Polizei eingerichtet wurde. Nichts spricht allerdings dafür, dass der Angeklagte an den in Teilen gewalttätigen Straßenprotesten beteiligt war.
Der Prozess begann Ende November vor dem Amtsgericht Altona. Die Welt berichtet über den Ablauf des Tatgeschehens aus Sicht der Piloten, im Indikativ. „Gegen 22.47 Uhr wurde der Hubschrauber mit einem grünen Laserstrahl angegriffen (…) Das Licht in der Kabine des Polizeihubschraubers färbte sich grün. Pilot Michael M. klagte: ‚Ich bin am Auge getroffen worden!‘ Er fragte seinen Kollegen: „‚Kannst du übernehmen?‘ Doch Co-Pilot Erich H. konnte es nicht. Auch er war mit dem Laserstrahl im rechten Auge getroffen worden (…) Der erste Pilot Michael M. konnte mehrere Sekunden lang nichts sehen. Er drehte den Hubschrauber nach rechts aus dem Laserstrahl, um einer weiteren Blendung zu entgehen. Während des Blindflugs verlor ‚Libelle2‘ etwa 300 Fuß (rund 100 Meter) an Höhe. Erst dann hatte der Pilot den Hubschrauber wieder im Griff,“ schreibt die Zeitung am 30. 11. 2017.
Presse und Staatsanwaltschaft folgten den Angaben der Polizisten im Cockpit: vom Laserstrahl am rechten Auge getroffen, bis zu zehn Sekunden nichts gesehen, 300 Fuß Höhenverlust, Kollision mit anderen Fluggeräten wäre möglich gewesen. „Bei dieser Aktion hätte es viele Tote geben können,“ resümierte die Bild.
Die Richterin ist von den Äußerungen nicht überzeugt
Ein halbes Jahr, 17 Prozesstage und ein Gutachten später stellt sich der Fall ganz anders dar. Der taz liegt ein „rechtlicher Hinweis“ des Amtsgerichts Altona vor. Darin schreibt die Vorsitzende Richterin: „Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot Herr M. und der Copilot Herr H. von einem Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt würde das Gericht eine etwaige Verurteilung des Angeklagten darauf nicht stützen.“
Was ist geschehen? In der Hauptverhandlung sind Widersprüche und Gegenbeweise aufgetaucht, die die Glaubwürdigkeit der beiden Hubschrauberpiloten in Frage stellen. Die Verteidiger Oliver Klostermann und Bernd Wagner werteten den in die Bordkamera eingebauten Höhenmesser aus. Dieser zeigte keinen Höhenverlust des Hubschraubers in Folge der „Laserattacke“. Der Höhenmesser sei „immer kaputt“, soll Pilot M. sich vor Gericht gerechtfertigt haben.
Zweifel an der Version der Hubschrauberbesatzung weckte auch die Analyse der im Cockpit aufgezeichneten Wortwechsel. Als Reaktion auf den angeblich lebensgefährlichen Angriff habe laut Audiodatei der von der bayerischen Polizei zum G20 nach Hamburg abgestellte Pilot seelenruhig im Hinblick auf den Angreifer gesagt: „Jetzt gucken wir mal, wo der Depp sitzt.“ So schildert es Verteidiger Wagner. Auf einen „schlagartigen Höhenverlust“ oder gar einen drohenden Absturz liefere die Audiodatei „keine Hinweise“.
Der bayerische Pilot und sein Hamburger Copilot hatten beide eine sekundenlange Blendung „des rechten Auges“ beschrieben. Dieser Darstellung mochte der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige nicht ohne Weiteres folgen. Das sei nur glaubwürdig, wenn beide Piloten links ein Glasauge hätten, teilte der Gutachter mit. Denn entweder würden beide Augen geblendet oder keines. Im Übrigen bezweifelte der Sachverständige grundsätzlich, dass der Strahl eines Disco-Lasers, wie er in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurde, über eine Entfernung von 1.500 Metern die Hubschrauberbesatzung blenden und für mehrere Sekunden ihrer Sehkraft berauben konnte. Das mutmaßliche Corpus Delicti war ein handelsüblicher Disco-Laser, den man laut Verteidigung für 11 Euro legal bei Amazon bestellen kann.
Verteidiger vermutet abgesprochene Aussagen
Auffällig, ergänzt Verteidiger Bernd Wagner, sei das Aussageverhalten der Hubschrauberbesatzung gewesen. So habe Pilot M. in einer ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben, es habe „keine konkrete Gefahr“ für den Hubschrauber bestanden und damit auch keine Notwendigkeit für ihn, das Steuer zu übergeben. In einer späteren Einlassung habe der Pilot dann gesagt, er sei bis zu 10 Sekunden geblendet worden, habe schlagartig an Höhe verloren, habe nichts mehr gesehen und habe das Steuer auch nicht an seinen Kollegen übergeben können. „Der Hamburger Copilot hat diese Angaben bis in die Details der Wortwahl wiederholt“, berichtet Wagner. Zum Beispiel habe er genau wie der Pilot ausgesagt, er sei nach der Laserattacke „matschig“ im Kopf gewesen.
Im Hubschrauber flog noch ein dritter Polizist mit, dessen Aufgabe darin bestand, die Bordkamera zu bedienen. Der Beamte bestätigte vor Gericht die Schilderungen seiner beiden Kollegen. „Es kommt sehr selten vor, dass es der Verteidigung gelingt, den Wahrheitsgehalt von sich gegenseitig bestätigenden Aussagen dreier Polizisten zu erschüttern“, meint Strafverteidiger Wagner.
Nach seiner Auffassung müsste die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei Polizisten wegen Falschaussage vor Gericht einleiten. Das hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht getan. „Ermittlungsverfahren gegen die beiden Piloten sind von Amts wegen bislang nicht eingeleitet worden. Eine abschließende Prüfung wird nach vollständiger Würdigung aller Beweismittel erfolgen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Zu der „noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme“ wolle die Staatsanwaltschaft im Übrigen keine Stellungnahme abgeben. Rechtsanwalt Bernd Wagner stellt der Staatsanwaltschaft ein Armutszeugnis aus. „Man stelle sich eine Frau vor, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein,“ gibt er zu bedenken. “ Wenn so viele objektive Gegenbeweise auftauchen wie hier und sie sich so in Widersprüche verstricken würde wie die Polizisten, dann gäbe es sofort ein Verfahren wegen Falschbeschuldigung gegen diese Frau. Aber beim G20 scheint vieles anders zu sein.“
Den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) erschüttern die neuen Erkenntnisse nicht. Bei einer Anhörung des G20-Sonderausschusses am 31. Mai wiederholte er die Behauptung, die Piloten seien „geblendet“ worden und der Fall sei „wirklich lebensgefährlich“ gewesen. Zu diesem Zeitpunkt lag der „rechtliche Hinweis“ des Amtsgerichts bereits vor.
Nico B. könnte trotzdem verurteilt werden
Die Staatsanwaltschaft will nach wie vor eine Verurteilung von Nico B. erreichen. Das Gericht hält zwar die Aussagen der Hubschrauberbesatzung für unglaubwürdig. Eine Verurteilung des Angeklagten sei, so heißt es in dem „rechtlichen Hinweis“, aber dennoch möglich. In Betracht kämen ein versuchter gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und eine versuchte Körperverletzung. Grundlage hierfür wäre nicht mehr die von den Piloten behauptete „Blendung“, sondern das einige Momente später von der Bordkamera aufgezeichnete Geschehen. Während sich der Hubschrauber der Quelle der Laserstrahlen näherte, konnte der Bordkameramann erneuten „Laserbeschuss“ aufzeichnen.
Die Verteidigung bestreitet diese von der Kamera dokumentierten „Anstrahlungen“ nicht. Allerdings hätten sie keine Relevanz, weil diese Strahlen „nur den metallenen Boden des Hubschraubers getroffen“ hätten, meint Rechtsanwalt Wagner. „Inzwischen wissen wir, dass es beim G20 Dutzende Fälle gab, in denen Menschen mit Laserpointern Polizeihubschrauber angestrahlt haben, ohne dass es zu Zwischenfällen kam. Zur Anklage wurde nur dieser eine Fall gebracht.“
An diesem Mittwoch sollen im Prozess gegen Nico B. die Plädoyers gehalten werden.
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