G20-Elbchaussee-Prozess jetzt öffentlich: G20-Angeklagter klagt die Justiz an
Kurz vor seinem Abschluss ist der Elbchaussee-Prozess wieder öffentlich. Der Angeklagte Loic S. gibt eine Erklärung ab, die ihn nicht entlastet.
Die fünf Angeklagten, die sich wegen der Krawalle an der Elbchaussee während des G20-Gipfels im Juli 2017 vor dem Hamburger Landgericht verantworten müssen, haben jeweils zwei Pflichtverteidiger*innen. Außerdem sind neben der Kammer samt Schöff*innen, einer Dolmetscherin und einem Vertreter der Jugendgerichtshilfe auch ihre Angehörigen im Saal. Der Elbchaussee-Prozess nähert sich dem Ende, deshalb ist am 64. Verhandlungstermin zum ersten Mal seit anderthalb Jahren die Öffentlichkeit wieder zugelassen.
Den fünf jungen Männern, von denen zum Tatzeitpunkt zwei minderjährig waren, drohen hohe Haftstrafen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am morgen des 7. Juli 2017 Teil eines Aufzugs gewesen zu sein, der von der Polizei unbemerkt durch die Elbchaussee gezogen war, Autos und Mülleimer angezündet und Scheiben eingeschlagen hatte. Dunkle Rauchschwaden standen damals am Himmel, der entstandene Sachschaden wird auf eine Million Euro geschätzt.
Trotz der aufwendigsten Öffentlichkeitsfahndung in der Geschichte der Hamburger Strafverfolgung sind die vier Offenbacher und der Franzose die Einzigen, die die Ermittler*innen im Komplex Elbchaussee bislang vor Gericht bringen konnten.
Seit Dezember 2018 läuft der Prozess gegen die fünf Angeklagten vor einer Jugendkammer.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen keine individuellen Gewalttaten vor, aber Beihilfe zum schweren Landfriedensbruch, einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Mittäterschaft bei Brandstiftungen und gefährlicher Körperverletzung.
Bei Razzien im Juni 2018 waren die vier Offenbacher und der Franzose festgenommen worden. Die Offenbacher saßen acht Monate in U-Haft, Loic S. 16 Monate.
Der Haftverschonung der Offenbacher im Februar 2019 war eine Einlassung vorausgegangen: Sie gaben zu, auf der Elbchaussee demonstriert zu haben, allerdings nicht, dabei Gewalt verübt zu haben.
Erziehung wiegt schwerer als Öffentlichkeit
Dass die Öffentlichkeit so lange ausgeschlossen war, hatte Meier-Göring im Dezember 2019 gegen den Willen der Angeklagten angeordnet. Die Verehrung der G20-Demonstrant*innen innerhalb der linken Szene könnte moralischen Druck auf die Heranwachsenden ausüben, argumentierte die Richterin und stellte das „Erziehungsinteresse“ über das Interesse der Öffentlichkeit. Zum Ausgleich dafür räumte sie dem französischen Angeklagten Loic S. nun die Möglichkeit ein, sich gegen Ende der Hauptverhandlung öffentlich zu erklären.
Zu den Ereignissen an der Elbchaussee sagt S. in seiner einstündigen Erklärung jedoch nichts. Stattdessen kritisiert er die ungleiche Reichtumsverteilung auf der Welt, prangert Umweltzerstörung und Globalisierung an, spricht über das Problem der nuklearen Abfälle und die Macht von Konzernen wie Bayer und Monsanto, die weltweit Kleinbauern in die Abhängigkeit trieben. Er berichtet von seiner Festnahme, dem Gefangenentransport, der Zeit im französischen Gefängnis, den sechzehn Monaten in der Hamburger U-Haft.
Es ist eine mutige Erklärung und eine, die ihn nicht unbedingt entlasten wird. „Im Gefangenentransporter urinierte jemand auf den Boden, weil er nicht auf die Toilette durfte“, schildert S. „Die Pippilache lief über den Boden und ein Karton mit meinen Sachen sog sie auf.“ Später habe ein Wärter, der den Umstand nicht bemerkte, den Karton ins Gefängnis getragen. „Da stellte sich dann doch so etwas wie Gerechtigkeit ein“, sagt S., „denn es ist nicht richtig, jemanden daran zu hindern, Pippi zu machen.“
S. greift in seiner Rede auch die Justiz an. „Es gibt Steuerparadiese und Milliarden Euro, die darin verschwinden. Es gab die Panamapapers und die Luxleaks, aber im Knast habe ich keine Steuerhinterzieher und keine Reichen getroffen, sondern nur Arme und Migranten. Das ist Klassenjustiz.“ Während des ersten Monats in Untersuchungshaft habe er keine Wechselkleidung gehabt und seine einzige Unterhose in der Dusche waschen müssen. Später habe seine Familie ihm 50 Unterhosen geschickt, die er auch an die anderen Gefangenen verteilt habe.
Mit Cornflakes-Packungen habe er das Spielfeld eines Risiko-Spiels erweitert und Figuren aus Mehl, Wasser und Salz gebastelt, damit zwölf statt sechs Gefangene mitspielen konnten. Er habe Alternativregeln aufgestellt, damit es kein Wettbewerb, sondern ein Miteinander sei.
„Ich möchte mich nicht entschuldigen“
Gegen Ende seiner Rede kommt S. doch noch auf die Ereignisse des G20-Gipfels zu sprechen. Im Schanzenviertel habe er beobachtet, wie Polizist*innen mit Schlagstöcken einen Journalisten verprügelten und auf Demonstrant*innen losgingen, offenbar nur weil sie sich in der Nähe der Roten Flora aufhielten. Im Schatten eines Busches im Florapark hätten Polizist*innen auf eine Person eingeknüppelt. „Ich bin von ruhiger Natur, aber das Gefühl der Ungerechtigkeit empört mich“, sagt S.. Er habe zwei Bierflaschen in Richtung der Polizist*innen geworfen. „Ich möchte mich nicht entschuldigen“, sagt S. – „umso mehr, als dass es mir nicht gelang, die Polizeibeamten zu treffen.“
Dann schildert er eine andere Situation, in der er im Chaos zwischen Demonstrant*innen, Barrikaden, Polizist*innen und Wasserwerfern einer alten Dame über die Straße half. Am Bürgersteig angekommen habe der Strahl des Wasserwerfers sie getroffen, offenbar nicht aus Versehen, sondern gezielt.
„Es ist sehr schwer, einen Polizisten in Dienstausrüstung zu verletzen, wie es die Staatsanwaltschaft so vielen G20-Angeklagten vorwirft“, sagt S.. „Wieso wirft niemand der Polizei vor, dass sie in Kauf genommen hat, die alte Dame zu verletzen?“ Er habe daraufhin zwei Steine auf den Wasserwerfer geworfen. „Warum schweigt das Gericht zur Polizeigewalt?“, fragt S. „Und wo sind in den Medien die Bilder von Polizisten, die mit Schlagstöcken auf Schädel einschlagen?“
Am Ende applaudieren die wenigen Zuschauer*innen, die trotz der Coronabeschränkungen in den Zuschauersaal durften. Zum angekündigten Plädoyer der Verteidigung kommt es aus zeitlichen Gründen nicht mehr. Das Urteil soll am 10. Juli fallen. Aber dass der Komplex dann wirklich abgeschlossen ist, ist damit nicht gesagt.
Die Staatsanwaltschaft hatte gleich zu Beginn klargemacht, dass sie die Kammer um Meier-Göring für zu mild hält und einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt. Wie das Oberlandesgericht hält die Anklagebehörde die Krawalle in der Elbchaussee für einen arbeitsteilig organisierten, beispiellosen Gewaltakt. Auch wenn den Angeklagten selbst keine Gewalttaten nachzuweisen sind, hätten sie dennoch zum schweren Landfriedensbruch und den Sachbeschädigungen beigetragen. Sollte die Strafe nach Ansicht der Anklagebehörde nicht hoch genug ausfallen, wird der Bundesgerichtshof den Prozess wohl neu aufrollen müssen.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags zitierten wir Loic S. mit den Worten „Ich möchte mich nicht dafür entschuldigen – höchstens dafür, dass ich nicht getroffen habe.“ Dies war aber, wie aus der schriftlichen Version seiner Erklärung hervorgeht, nicht seine Aussage.
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