G20-Gegner*innen vor Gericht: Rondenbarg-Prozess ohne Fabio V.

Der Prozess gegen 57 Personen, die beim G20 in Hamburg am Rondenbarg festgenommen wurden, beginnt im Dezember. Das Parkbank-Verfahren endet bald.

Vermummte Personen tragen ein Transparent mit einem brennenden BMW-Symbol

Demonstrant*innen wollen ein Zeichen für die Angeklagten der G20-Prozesse setzen Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

HAMBURG taz | Am 3. Dezember beginnt in Hamburg die Verhandlung des letzten großen G20-Komplexes. In den „Rondenbarg“-Prozessen sind 57 Personen angeklagt, über die in Gruppen von 19 Personen entschieden werden soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einem Aufzug am Morgen des 7. Juli 2017 beteiligt zu haben, aus dem heraus Steine auf eine Polizeieinheit und Wasserwerfer geworfen wurden. Die Polizist*innen hatten die Demonstrant*innen in der Straße Rondenbarg angegriffen, elf kamen schwer verletzt ins Krankenhaus.

Aus der einen Gruppe hat das Landgericht fünf Verfahren abgetrennt, weil die Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt minderjährig waren. Gegen sie wird zuerst verhandelt. Aufgrund ihres Alters kann es sein, dass wie schon beim G20-Elbchausse-Prozess, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Ein erster Prozess in Sachen Rondenbarg war bereits 2018 geplatzt. Der damals 19-jährige Italiener Fabio V. saß fünf Monate in Untersuchungshaft, bevor die Richterin, ohne ein Urteil gefällt zu haben, in den Mutterschutz ging. Wie auch allen jetzt Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft Fabio V. keine individuellen Straftaten vor, sondern lediglich, dabei gewesen zu sein – mit Blick auf das Versammlungsrecht ein heikles Unterfangen.

Es gibt keinen Gerichtssaal für so viele Angeklagte

Wenn das Gericht den Prozess von Fabio V. demnächst neu aufrollt, wird das Verfahren den anderen aber nicht angegliedert, sondern bleibt am Amtsgericht. Säle, in denen 19 Angeklagte samt Verteidiger*innen und aller anderen Beteiligten Platz finden, gibt es am Amtsgericht, wo die Verfahren eigentlich hingehören, nicht – in Pandemiezeiten allerdings auch in keinem anderen Hamburger Gericht. Bis die restlichen Angeklagten tatsächlich vor Gericht erscheinen müssen, wird es also dauern.

Die Staatsanwaltschaft warf Fabio V. lediglich vor, dabei gewesen zu sein

Währenddessen nähert sich ein anderes G20-Verfahren dem Ende: Das Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ soll am 5. November fallen. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich am Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg zu Brandanschlägen verabredet zu haben. Ermittler*innen nahmen sie auf einer Parkbank in Eimsbüttel fest und fanden Brandsätze sowie einen Zettel mit Adressen in ihrem Rucksack.

Anders als die Staatsanwaltschaft geht die Kammer mittlerweile nicht mehr von schwerer Brandstiftung aus, da nicht genug Indizien dafür sprächen, dass die drei wirklich ein Wohnhaus anzünden wollten. Einen Sachverständigen, der im Auftrag des Landeskriminalamts die Folgen von Brandsätzen an Wohnhäusern und Autos skizzieren sollte, entließ das Gericht wegen Befangenheit. Zwei der drei Angeklagten sitzen seit 15 Monaten in Untersuchungshaft.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.