Forderung der Justizminister:innen: Härtere Strafen für „Rache-Pornos“
Die Verbreitung sexueller Videos von Ex-Freund:innen ist schon strafbar. Doch die Sanktionen sollen härter werden, plant die Justizministerkonferenz.
Meist entstehen die Fotos und Videos einvernehmlich im Rahmen einer Beziehung. Man schickt sich Bilder vom eigenen nackten Körper (Sexting), um sich anzumachen, als Liebesbeweis oder einfach, weil es heute irgendwie dazugehört. Manche Paare nehmen sich sogar selbst beim Geschlechtsverkehr auf.
Solange beide volljährig und einverstanden sind, ist das kein Problem. Allerdings werden die Aufnahmen immer wieder missbraucht, nachdem die Beziehung zu Ende ging. Typische Konstellation ist, dass der junge Mann es nicht verkraftet, wenn sich die Freundin von ihm trennt, und er sich dann rächt, indem er die sexuellen Bilder aus der gemeinsamen Zeit nun auf Porno-Seiten im Internet hochlädt. Für die Betroffenen ist das meist sehr verletzend, auch weil das frühere Vertrauen so rücksichtslos missbraucht wird.
Schon heute ist die Verbreitung solcher Aufnahmen gegen den Willen der Betroffenen strafbar. Sie gilt als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“, was in Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, konkret in Absatz 1 Nummer 5. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Ermittlungserfolg nur mit Vorratsdatenspeicherung?
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das für nicht ausreichend: „Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann.“ Welches Strafmaß der bayerische Minister anstrebt, sagte er nicht. Sein Antrag wurde bei der digitalen Justizministerkonferenz (Jumiko), die am Donnerstag zu Ende ging, ganz überwiegend unterstützt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Wunsch der Länder prüfen. Sie verweist aber auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag nächste Woche abstimmen wird. Danach wird als Stalking (Nachstellung) künftig ausdrücklich auch das unbefugte Verschicken von „Abbildungen“ einer Person definiert. Hier soll der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Allerdings werden nur Fälle erfasst, in denen „wiederholt“ „Rache-Pornos“ verschickt werden.
Bayern nutzte die Diskussion um die „Rache-Pornos“, um auch für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu plädieren. Die Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürger soll monatelang gespeichert werden, für den Fall, dass die Polizei einzelne Informationen braucht. „Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an die Täter heran“, erklärte Bayerns Justizminister Eisenreich.
Dieser Antrag bekam in der Jumiko aber nur eine 9-zu-5-Mehrheit bei zwei Enthaltungen. Insbesondere das grün-rote Lager stimmte dagegen. Schließlich wisse man doch gerade bei „Rache-Pornos“ in der Regel recht gut, wer die Aufnahme verbreitet hat.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Christian Lindner
Die libertären Posterboys
Außenministerin zu Besuch in China
Auf unmöglicher Mission in Peking
Olaf Scholz’ erfolglose Ukrainepolitik
Friedenskanzler? Wäre schön gewesen!
Rücktrittsforderungen gegen Lindner
Der FDP-Chef wünscht sich Disruption
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht