piwik no script img

Feier zur Befreiung von AuschwitzNetanjahu wird in Polen nicht verhaftet werden

Polens Regierung will den Haftbefehl gegen Netanjahu ignorieren. Bei einer Einreise zum Auschwitz-Gedenken drohen ihm wohl keine Konsequenzen.

Freies Geleit in Polen für Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Foto: Ohad Zwigenberg/AP/dpa

Warschau taz | Benjamin Netanjahu, der Ministerpräsident Israels, könnte nun am 80. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau teilnehmen, ohne verhaftet zu werden.

Denn die Mitte-Links-Regierung unter Premier Donald Tusk beschloss am Donnerstag überraschend, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Netanjahu ignorieren zu wollen. Vielmehr solle „den höchsten Vertretern des Staates Israel ein freier und sicherer Zugang zu den Gedenkfeiern und die Teilnahme daran gewährleistet“ werden.

Es geht um den letzten großen Gedenktag am 27. Januar, an dem noch Überlebende der Shoah teilnehmen können. Sie sind heute alle hochbetagt, zwischen 90 und 100 Jahre alt. Im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau hatten die Nazis rund eine Million europäischer Juden und rund 25.000 Sinti und Roma vergast, sowie im drei Kilometer entfernt gelegenen Konzentrationslager Auschwitz I rund 60.000 bis 70.000 Polen und Angehörige anderer Nationen ermordet.

Eigentlich hatte Netanjahu in diesem Jahr nicht an den Gedenkfeiern teilnehmen, sondern in Vertretung den israelischen Bildungsminister nach Polen schicken wollen. Denn im November 2024 hatte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande) einen internationalen Haftbefehl sowohl gegen Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant als auch gegen Mohammed Deif erlassen, den Militärchef der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas. Vorgeworfen werden allen dreien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Israel und im Gazastreifen.

Israel schweigt zur polnischen Entscheidung

Als einer der Vertragsstaaten des IStGH müsste Polen den israelischen Regierungschef festnehmen, sobald er polnisches Territorium betritt und ihn unverzüglich an das Gericht in Den Haag ausliefern. Während Israel sich mit einer eindeutigen Reaktion auf den polnischen Regierungsbeschluss zurückhielt, erinnerte am Freitagmorgen das IStGH Polen daran, dass es nicht einseitig Entscheidungen oder Urteile des Gerichts anerkennen oder missachten können.

Alle Vertragsstaaten seien durch das gleiche Recht gebunden. Noch im Dezember 2024 hatte Wladyslaw Teofil Bartoszewski, der im polnischen Außenministerium für den reibungslosen Ablauf der Auschwitz-Gedenkfeiern zuständig ist, gegenüber der Tageszeitung Rzeczpospolita gesagt: „Wir sind dazu verpflichtet, die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu respektieren.“ Jetzt aber dementierte er, damit gemeint zu haben, dass Polen eine Pflicht habe, Netanjahu zu verhaften. „Das habe ich nie gesagt“ schreibt er in einem offenen Brief an die Washington Times.

Polens Staatspräsident Andrzej Duda, der der nationalpopulistischen Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) nahesteht, hatte am Donnerstag eine heiße Diskussion losgetreten, als er Polens Regierung schriftlich dazu aufforderte, Premier Netanjahu nicht zu verhaften, sondern ihm freies Geleit zuzusichern. Dabei wollte Netanjahu gar nicht nach Polen kommen, um die ohnehin angespannten polnisch-israelischen Beziehungen nicht weiter zu strapazieren und sich selbst auch nicht dem Risiko einer Verhaftung auszusetzen.

Bartosz Wielinski, der stellvertretende Chefredakteur der linksliberalen Gazeta Wyborcza, geht davon aus, dass sich Duda auf Kosten der Regierung profilieren wollte. Er habe mit einem dicken Zaunpfahl Richtung USA, den Republikanern und dem künftigen Präsidenten Donald Trump gewunken, die den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen und nach wie vor hinter Israels Premier Netanjahu stehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • Wenn ein Staat das Rom-Statut ratifiziert hat, dann ist er verpflichtet sich daran zu halten, Punkt. Wenn jedes Land sich nur an Verträge hält, wenn es ihm gerade in den Kram passt, dann können wir diese Abkommen allesamt in die Tonne treten. Ob das die Welt besser macht?

  • The Rule of Law gilt offenbar nicht für alle (mutmasslichen) Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit, keinesfalls für Regierungsvertreter mit EU-Affiliation, denen die Waffen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geliefert werden.

  • Wichtiger Hintergrund:

    Für Staatsführer (und Staaten allgemein) gilt das Prinzip der absoluten Staatenimmunität.

    Das ist kein "Detail" des Völkerrechts sondern ein wesentlicher Grundsatz des Völkerrechts:



    "Staaten urteilen nicht rechtlich über andere Staaten"



    --> Es sein denn dies ist Vertraglich so vereinbart.

    Das bedeutet:



    Jeder Staat der einen Staatsgast einlädt gewährt ihm Immunität, im Fall von Staaten die den ICJ nicht anerkennen auch gegenüber dem ICJ.

    Dies steht auch so im Rom-Statut Zitat Artikel 98:

    " Der Gerichtshof darf kein Überstellungs- oder Rechtshilfeersuchen stellen, das vom ersuchten Staat verlangen würde, in Bezug auf die Staatenimmunität oder die diplomatische Immunität einer Person ... entgegen seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln,... "

    Wenn Polen den israelischen Präsidenten einlädt -- dann darf es Ihn auch nicht festnehmen und der ICJ darf auch keine Festnahme verlangen.

    Die Spannenden Fragen sind Andere !

    Wie kommt Netanjahu nach Polen ohne auf dem Weg dorthin in einem ICJ-Vertragsstaat festgenommen zu werden ?

    Gilt Staatenimmunität auch für "Durchflugrechte" ?

    Wird Deutschland ein Flugzeug mit Netanjahu zu Landung zwingen?

    • @Jörg Heinrich:

      Was sie aus dem Völkerrecht zitieren betrifft die Souveränität der Staaten.

      Es gibt nach geltendem Völkerrecht keine Begründung für eine Immunität des Staates in Verfahren vor ausländischen Gerichten.

      Dieses gilt ganz besonders dann, wenn die Rechtsverletzung im Forumsstaat verübt wurde. Diese Ansicht vertraten u. a. bereits griechische, dänische und italienische Gerichte in Verfahren zu Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.

      Zu ihren Bemerkungen zum Römischen Statut sei kurz angemerkt, dass es ausschließlich die völkerrechtliche Strafbarkeit von Individuen begründet.

      Nach Art. 27 gilt die Zuständigkeit des IStGH ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft, also auch für einen amtierenden Staats- oder Regierungschef. Dies gilt jedoch nur zwischen den Parteien des Statuts.

      In Abwägung zu der von ihnen zitierten Passage aus Art 98 greift in diesem Fall das Völkergewohnheitsrecht und zwar abgeleitet aus den Nürnberger Prozessen.

      Es besagt kurz, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern vor internationalen Tribunalen unbeachtlich ist.

      Das gilt auch für die Personalie Netanjahu und daher wäre Polen rechtlich verpflichtet den Haftbefehl zu vollstrecken.

  • Schade. Das Ende des sogenannten Rechtstaats. Verbrechen werden jetzt von Politikern und nicht von Richtern begutachtet.

  • Hat Netanjahu kein Diplomatenstatus?

    • @Stoffel:

      Genauso wie Putin.

  • Wenn das ernst gemeint ist, darf man sich nicht über die vielfach geäußerte Kritik afrikanischer Staaten wundern, die dem Westen häufig vorwirft, dass er sehr flexibel in seiner - sagen wir mal - "gut" und "böse" Auslegung sei. In gewissen Kreisen wird auch gerne das Wort "Wertewesten" dafür verwendet.

    Egal wie man zu solchen Entscheidungen (zB des IStGH) steht, aber ich kann doch nicht selektiv vorgehen und mir die Rosinen herauspicken.



    Das führt doch nur dazu, dass die Menschen anfangen zu Zweifeln - oder sehe ich das falsch?

  • Ukraine zeigt mit dem reihenweisen Scharfrichten putinistischer Kriegsverbrecher und Mordhetzer, dass der IStGH so wichtig und wertvoll wie ein Hirntumor ist.

    Darya Dugina, die Tochter des "Vordenkers" des eurasischen Faschismus und seine designierte Nachfolgerin, war die erste. Noch verbrecherischer als ihr Vater, Putins Rasputin, der heideggerianische Architekt des grußruzzischen Weltmachtwahns, rief sie zum Massenmord an ukrainischen Kindern auf. Ihre Hassreden erreichten ein Publikum von hunderten Millionen Menschen in und außerhalb Russlands.

    Den Haag hätte ihr kein Haar gekrümmt. Liberale aller Länder hätten ihre Meinungsfreiheit verteidigt.

    Ukraine handelte.

    Darya Dugina rief nie mehr zum Mord an irgendjemandem auf. Darya Dugina passte in eine Einkaufstüte, als Ukraine mit ihr fertig war.

    Altersruhestand mit Vollpension für Maximalverbrecher - zumal die Kosten auch von den Opfern bezahlt werden müssen - ist die grausamstmögliche Pervertierung der Justiz.

    Der IStGH hätte Hitler einen alten Mann werden lassen!

    Je früher der Mist wegkommt, desto besser.

    Ein Weltkriminalamt, DAS wird gebraucht. Das ermittelt, wer sein Recht auf Leben so wie Hitler permanent verwirkt hat.

  • Wenn das passiert und Polen damit durchkommt, kann man den IStGH auflösen.

    • @Limonadengrundstoff:

      Meine Meinung:

      Das wird auch Zeit. Die taugten nie zu mehr, als Kolonialjustiz zu machen.

      Nichts gegen ein internationales Gericht, das bei staatlicher Anomie die Rolle nationaler Hoher Gerichte einnimmt. Das ist wichtig!

      Aber der IStGH-Knast ist ein Altersheim für den absoluten Bodensatz der Menschheit - von der zivilisierten Menschheit finanziert.

      Das Lebensrecht der Schwerstverbrecher MUSS antastbar sein!

      Völkermord und vergleichbare Straftaten sind die einzigen, wo die Todesstrafe - ja sogar ein Ausrotten ganzer Führungseliten - nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend ist.

      Jeder individuelle Mörder hat eine Chance auf Rehabilitation verdient.

      Wer aber ganze Staaten und Gesellschaften zu seinen Massenmordwerkzeugen macht, MUSS vogelfrei werden.

      Der IStGH ist die absolute Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens:

      Den Haag hätte Julius Streicher und Hans Frank, Hermann Göring und Wilhelm Keitel das Leben geschenkt.



      Wenn das nicht das *maximal mögliche Unrecht* ist - was ist es dann?

      Wer die schlimmsten Rechtsbrüche begeht, der darf KEINE Rechte mehr haben:

      The most cruel and unusual crimes - but NO others! - absolutely demand cruel and unusual punishment.

      • @Ajuga:

        Was Sie hier schreiben ist ein höchstem Maße gefährliches Denken. Bei allem Verständnis für Ihre Verachtung der Verbrecher und Verbrechen, aber so geht es auch nicht.

      • @Ajuga:

        Ich bin mir manchmal nicht sicher, was Foristen bewegt, solche Tiraden zu verfassen, finde es aber befremdlich, wenn im Forum einer linksliberalen Zeitung das „Ausrotten“ von Menschen gefordert wird (LTI, irgendwer?) bzw. allen erstes Vogelfreiheit befürwortet wird (damit sind Sie ein paar Jahrhunderte zu spät). Sogar nach dem 2. WK hat man auf Lynchjustiz verzichtet und die Hauptverbrecher in einem rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt – das ist eine Weisheit, die ich dem oder anderen hier wünschen würde. Man bekämpft Barbarei nicht, indem man ihr selbst verfällt.

        • @O.F.:

          Danke. Das musste gesagt werden. Und nochmal Danke für den Hinweis auf LTI.

  • Das ist eine gute Nachricht. Das gerade Polen sich dem antisemitischen Treiben entgegenstemmt, ist ein gutes Signal.

    • @Paul Meier:

      Hashbara: Uno=Antisemiten, ICC=Antisemiten, ICJ=Antisemiten, politische Kritiker der Netanjahu/Gvir/Smotrich Regierung in Israel und der Diaspora= Antisemiten, religiöse Kritiker des Staates=Antisemiten. Eigentlich alle=Antisemiten bis auf: Antisemiten. Und: wer ein richtiger Jude ist und wo er/sie politisch stehen darf, bestimmen immer noch: Deutsche.

    • @Paul Meier:

      Ich hoffe Ihnen ist klar, dass der Internationaler Strafgerichtshof wegen eines deutschen Völkermords gegründet wurde… Gruselig wie viele deutsche den missachten wollen

      • @DavidCarlo:

        Ja, das ist mir bewusst. Und jetzt soll er m.E. dazu genutzt werden, in der Kontinuität der deutschen Taten, gegen die jüdische Existenz zu agieren. Nichts anderes bezweckt nämlich diese Kampagne, gegen das einzig wirklich sichere Back-Up für jüdisches Leben.

        Dazu muss gesagt werden dass es auch andere Institutionen gibt, bei denen ich einzelne Entscheidungen kategorisch ablehne, ohne sie in Gänze in Frage zu stellen.

  • Als es 2015 darum ging ob Palaestina ein Vertragsstaat des Weltstraftgerichtes werden kann war die deutsche Positition, dass Palaestina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage für eine Zustaendigkeit des Gerichtes.

    Ohne Zustaendigkeit ist auch der Haftbefehl ungueltig, da hilft auch eine Selbstermaechtigung des IStGH nichts. Ohne die Erfuellung des Territorialitaetsprinzips oder des Personalitaetsprinzips braucht es eine Ueberweisung aus dem UN-Sicherheitsrat und die gibt es nicht.

    • @elektrozwerg:

      Im Jahr 2012 wurden die palästinensischen Autonomiegebiete zu einem nicht-mitgliedschaftlichen Beobachterstaat bei den Vereinten Nationen aufgewertet. Innerhalb des UN-Systems gilt Palästina damit als "Staat". Das Deutschland dagegen gestimmt hat ist traurig genug, ändert aber nichts an der Tatsache, das Palästina dem Rom Statut beigetreten ist und somit auch in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fällt.

      • @Sam Spade:

        War als Antwort auf den Kommentar von @elektrozwerk gedacht. Leider irgendwie nach oben gerutscht.

    • @elektrozwerg:

      Der IStGH ist aber keine deutsche Institution, wo die deutsche Meinung maßgeblich ist.



      Fakt ist, die Palästinensergebiete sind Mitglied und damit ist der Gerichtshof auch zuständig. Ob ihnen das persönlich passt, interessiert niemanden auf der Welt.

    • @elektrozwerg:

      Soweit ich weiß argumentiert der IStGH, dass er in diesem Fall Jurisdiktion über mögliche Kriegsverbrechen im Westjordanland und im Gazastreifen hat, da diese Gebiete unter der Kontrolle von Palästinensern stehen, und Palästina ist als Beobachterstaat Mitglied des IStGH.

      Das kann man bezweifeln. Ob es aber klug ist, sich deshalb demonstrativ seiner Verpflichtung zur Befolgung des Strafbefehls zu widersetzen ist eine andere Frage. Das stärkt das Gericht nicht, auf das man sich ggf. gerne selber einmal berufen möchte.

  • Netanjahu ist ein übler Rechtsausleger, der den Terrorangriff der Hamas zur eigenen Profilierung ausnützt, und dabei buchstäblich über Leichen geht. Das ist das eine. Das andere betrifft den 80.Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz. Als Regierungschef des Staates Israel repräsentiert er die jüdischen Opfer dier Vernichtung durch die Nazis.



    Die Zusage eines 'freien Geleits' für Netanjahu (ursprünglich wollte er ja gar nicht teilnehmen) durch die polnische Regierung, bringt eben diese jetzt aber ohne Not in ein Dilemma. Entweder sie ignorieren den Haftbefehl des EGH, und begehen letztendlich einen Rechtsbruch, oder sie legen dem israelischen Regierungschef beim Gedenktag an die jüdischen Opfer des Faschismus Handschellen an. Beides fragwürdig.

    • @Klaus Waldhans:

      Die israelische Regierung hätte das Problem ganz elegant umgehen können, indem sie den Präsidenten Jitzchak Herzog schickt. Wollte sie scheinbar nicht. Honi soit qui mal y pense...

  • Das wird wohl kniffelig, wenn dann wechselseitig Staatschefs verhaftet werden.