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Familie und StaatsbürgerschaftKoalition will Verschärfung

Ende des Familiennachzugs: Geflüchtete sollen keine Möglichkeiten mehr haben, Familienangehörige nachzuholen.

Berlin am 12. April: Betroffene protestieren gegen die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte Foto: Christian Mang

Berlin dpa/taz | Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

„Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

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15 Kommentare

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  • seit Jahren ist niemand in der Lage die Möglichkeiten gegen illegale Migration auszuschöpfen.

    Davon abgesehen, wer wirklich glaubt, das die Probleme in Deutschland durch die Immigration entstehen ist ein Opfer von Popolismus und Hetze.

    Wacht endlich auf und macht eure Arbeit.

  • Ich zitiere: "Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht."



    War politisches Asyl nicht gerade dafür gedacht, Menschen zu schützen, denen in ihren Heimatländern politische Verfolgung droht? Haben wir aus 1933-1945 immer noch nichts gelernt?



    Der Schutz der Familie steht außerdem im Grundgesetz ziemlich weit vorne, wenn ich mich nicht irre. Für wen genau gilt er nicht?

    • @Aurego:

      Sie dürfen halt nicht alles glauben, was in irgendwelchen Artikeln steht. Lesen sie lieber §4 des Asylgesetzes, da stehen die Gründe für subsidiären Schutz und da ist politische Verfolgung natürlich nicht aufgeführt. Das Grundgesetz gilt laut Präambel für das gesamte deutsche Volk.

      • @Nisse:

        Die Grundrechte gelten nicht ausschließlich für deutsche Staatsbürger.

        • @Aurego:

          Manche ja, manche nicht.

          Lohnt sich auch nachzulesen.

    • @Aurego:

      Asylstatus bekommt nur, wer persönlich von der jeweils eigenen Regierung, Polizei, Militär etc. bedroht wird.

      Taliban z.B. bedrohen auch mit dem Tod, gehörten aber bis 2021 nicht zur Regierung. Deshalb nur Abschiebeverbot oder subs.Schutz...mit viel Glück, meistens Ablehnung. Ob die Regierung Schutz bietet...uninteressant.

      • @Lieselotte Schellong:

        Da könnte ich Ihnen jede Menge Staaten aufzählen, in denen Einwohner "von der jeweils eigenen Regierung, Polizei, Militär etc. bedroht" werden. Afghanistan gehört mit Sicherheit dazu, ist aber nicht allein.

  • Wir, die UNchristliche und gnadenlose Union trennen Familien, so gut es geht und haben nicht einmal ein schlechtes Gewissen

  • Die Anträge werden von Behörden um 1 Jahr oder länger absichtlich verschleppt. In Hessen sind "Anträge verloren gegangen"- Wissen die Betroffenen überhaupt schon davon? Jetzt sollen die Anträge auf Familienzusammenführung nicht mehr bearbeitet werden-aber diese Realität wurde schon vor dem Gesetzesantrag in den Behörden geschaffen.

  • "Ende des Familiennachzugs: Geflüchtete sollen keine Möglichkeiten mehr haben, Familienangehörige nachzuholen."

    Ihre Überschrift ist völig falsch. Flüchtlinge mit substitären Schutz, also vorübergehenden Schutz sollen zwei Jahre keine Möglichkeit mehr haben ihre Familien nachzuholen. Dazu gehören Zb. Ukrainer oder Syrer die möglicherweise bald wieder zurück in ihre Heimat müsssen.Bei Beendigung des "Jugoslawienkrieges" mussten die meisten Geflüchteten auch wieder zurück.

    Und hier noch ein Zitat vom damaligen Kanzlerkandidate Habeck zu Syrern in Deutschland.

    „Diejenigen, die hier nicht arbeiten, werden – wenn das Land sicher ist – wieder in die Sicherheit zurückkehren können oder auch müssen.“



    www.handelsblatt.c...sen/100098815.html

  • 3/4 der subsidiär Geschützen, um die es hier geht, sind Syrer. Der Krieg in Syrien ist vorbei, die Sanktionen aufgehoben. Jetzt fehlen Menschen die das Land wieder aufbauen.



    Familienzusammenführung kann auch in Syrien stattfinden.

    • @Sandra Becker:

      Wann genau wurden denn die Sanktionen gegen Syrien aufgehoben? Kann es sein, dass das seitens der EU erst gerade eben der Fall war?

      • @Aurego:

        Und? Wenn es für die Familie wichtig ist, dann will man doch so schnell wie möglich zurückkehren.

      • @Aurego:

        Der Zeitpunkt ist doch irrelevant, wenn sich auch danach nichts wirklich bewegt!



        Es ist doch viel bequemer sich hier weiter einzukuscheln.



        Nein, gebt diesen Menschen eine den syrischen Erfordernissen angepasste Geldsumme für ein Jahr und lasst sie Syrien wieder aufbauen. Und vergesst nicht die EU dabei einzubinden, denn schließlich hatte Frankreich so große Ambitionen, gemeinsam mit England, dass sie einen bereits formulierten Friedensvertrag zwischen Arabern und Israelis einfach vom Tisch wischten...

        • @Kiu Mars:

          "Nein, gebt diesen Menschen eine den syrischen Erfordernissen angepasste Geldsumme für ein Jahr und lasst sie Syrien wieder aufbauen."

          Ihren Vorschlag mit der bereits aus anderen Zusammenhängen bekannten "Rückkehrprämie" finde ich gut, da ich überzeugt davon bin, dass die geflüchteten Menschen nicht nur als AufbauunterstützerInnen wichtig sind, sondern auch bei den stattfindenden Wahlen als BürgerInnen vor Ort dabei sein sollten.



          Ich habe keinerlei Vermutung, für welches politische System/Rechtssystem sich die Menschen in Syrien entscheiden werden/wollen, aber die Millionen ins Ausland geflüchteten Menschen machen unter Umständen einen großen Unterschied, da sie mittlerweile auch andere politische Systeme kennengelernt haben und ihre Ideen einbringen können. Vielleicht das Beste aus zwei Welten?