piwik no script img

Erfolg für Equal PayMitarbeiterin muss sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben

Eine Abteilungsleiterin von Daimler klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Foto: Martin Schutt/dpa
Christian Rath

Von

Christian Rath aus Erfurt

taz | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Rückschritt bei Equal-Pay-Klagen verhindert. Im Fall einer Abteilungsleiterin von Daimler entschied es, dass ihre Entschädigung sich am Gehalt eines besonders gut verdienenden Kollegen orientieren kann – und nicht nur am Mittelwert (Median) der männlichen Abteilungsleiter. Die Klägerin, seit 15 Jahren Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks, stellte nach ihrer Elternzeit fest, dass sie deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen. Da sie das Gehalt eines Kollegen kannte, forderte sie für sich die gleiche Bezahlung ein.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart sprach ihr zuvor eine Entschädigung von 130.000 Euro für vier Jahre zu. Die Summe orientierte sich am Mittelwert der männlichen Abteilungsleiter. Sie habe keinen Anspruch auf das gleiche Gehalt wie der Kollege, der besonders gut verdiene.

Das war eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Entschädigung, weshalb die Frau in Revision zum BAG zog. Unterstützt wurde sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und deren Anwältin Sarah Lincoln. „Frauen müssen sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben“, sagte sie vor dem BAG.

Die Daimler-Anwältin Mona Herzig argumentierte, dass Equal Pay keine leistungsgemäße Bezahlung verhindern dürfe. „Es kann nicht sein, dass alle mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden“. Im Fall der Klägerin sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der weiblichen Abteilungsleiter. Deutlicher wurde Herzig nicht.

Für den Vergleich genügt ein besser verdienender Mann

Das BAG bestätigte jedoch die bisherige Rechtsprechung, gestützt auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Für eine Klage reiche es aus, einen besser verdienenden Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu benennen, erklärte die Vorsitzende Richterin Martina Ahrendt. In diesem Fall greife die Vermutung einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Arbeitgeber könne diese Vermutung nur entkräften, wenn er sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung nachweise. Gelingt ihm das nicht, habe die Frau Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie der Mann.

Das BAG sprach der Klägerin jedoch nicht die geforderten 420.000 Euro zu, sondern verwies den Fall zurück an das LAG. Dort muss Daimler Trucks nun darlegen, warum die Abteilungsleiterin schlechter bezahlt wird.

Auch nach dem Urteil gibt es keinen Anspruch, das Gehalt eines Kollegen zu erfahren. Das Entgelttransparenzgesetz erlaubt lediglich, die Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen zu erfragen. GFF-Anwältin Sarah Lincoln rät Frauen daher: „Fragen Sie die Kollegen, wie viel sie verdienen!“

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

32 Kommentare

 / 
  • Die Klägerin will also gar nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit (nämlich das durchschnittliche Gehalt der meisten männlichen Abteilungsleiter.) Es muss unbedingt das des besonders gut verdienenden Kollegen sein. Das kommt mir nicht sonderlich sozial oder gerecht gegenüber den anderen Kollegen vor.

    • @HinzUndKunz:

      Sie will einfach, was ihr zusteht. Und natürlich haben die anderen Kollegen nichts davon, wenn sie weniger bekommt. Das gesparte Geld fließt in andere Taschen.

    • @HinzUndKunz:

      Warum nicht? Wenn, wie hier bereits von anderen Foristen thematisiert die Performance der Klägerin auch entsprechend hoch und eher mit den überdurchschnittlichen Leistungsbringern zu vergleichen war… warum sollte sie sich dann mit dem Gehalt derjenigen zufriedengeben, die weniger leisten? Bei gleichwertiger Arbeit sollte Sie weniger erhalten als der besserverdienende Mann und sich stattdessen abfinden mit dem Gehalt derjenigen die weniger leisten als sie. DAS ist Diskriminierung und hierin stimme ich zu, weder sozial noch gerecht. Was sind das nur alles für chauvinistische Gedankenmuster die sich hier tummeln?

  • Wenn die Dame von den 420.000 € dann 17% KV, 18,6% RV, 3,6% PV und 2,6% Arbeitslosenversicherung, in Summe 175.560 € bezahlt, wäre ich durchaus dafür, ihr die Zahlung zuzusprechen.

    Bei 420.000 für 4 Jahre, macht das 105.000/Jahr (Nachzahlung!). Da möchte ich nicht wissen, wieviel sie tatsächlich verdient und mit wieviel Kohle sie sich vor den Sozialabgaben drückt.

    Equal Pay bedeutet ja nicht nur gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, Equal Pay bedeutet auch, in % gleiche Abgaben zu zahlen wie schlechter gestellte.

    • @Bernhard Dresbach:

      Das sind doch Birnen und Äpfel, die Sie da vergleichen (auch wenn ich ganz Ihrer Meinung bin, dass Besser- und Spitzenverdiener ordentlich besteuert gehören ;)). Die Entschädigung steht der Klägerin aufgrund von Schlechterstellung rechtlich zu, weil gleiche Arbeit gleich bezahlt gehört. Für uns alle immer wieder wichtig, wenn das auch gerichtlich durchgesetzt wird.

  • Aufgrund der genannten Zahlen scheint es doch eher um ein Luxusproblem im oberen Gehaltsbereich zu handeln. Dort - bei Führungskräften - dürfte es auch schwierig sein, im Sinne von "gleiche Arbeit" verschiedene Positionen direkt gleichzusetzen. Die Aufgaben sind ja doch meist sehr individuell.



    Für die allgemeine Gleichstellung scheint viel dringender zu sein, dass sich Tariflöhne für wirklich "gleiche" Tätigkeiten zT zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden, auch im öffentlichen Dienst.

    • @T-Rom:

      Ach bitte, definieren Sie doch „wirklich gleiche“ Arbeit, scheint ja von besonderer Wichtigkeit für Sie zu sein. Stimmen wir eventuell darin überein, dass ein männlicher Pfleger und eine weibliche Angehörige dieselbe Arbeit tätigen, wenn Sie eine komatöse Seniorin pflegen? Dann erklären Sie mir mal, warum der Pfleger für seine Tätigkeit Geld verdient und der Angehörigen die Pflege ihrer komatösen Mutter nicht angerechnet wird zB. bei der Rente. Wir sind noch Meilen von der Gleichstellung entfernt, wie der Blick auf die geschlechtlichen Unterscheide beim Thema Altersarmut beweist, und das bigotte Ergehen in Scheinargumenten ist da wenig zielführend. Aber ich freue mich immer wenn Privilegierte mit rosaroter 👓 von den Luxus Problemen anderer sprechen.

    • @T-Rom:

      Da muss natürlich auch etwas passieren. Nur leider ist es so, dass nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten Tariflohn bekommt. Es muss also mehr geschehen.

      Und wenn jetzt "oben" etwas in die Richtige Richtung passiert, schadet es ja nicht.

  • „Anwältin Sarah Lincoln rät Frauen daher: „Fragen Sie die Kollegen, wie viel sie verdienen!““

    ...zu kurz gedacht, denn so einfach ist das gar nicht. IdR und typisch deutsch spricht man nicht über Geld ob nun zu Haus oder unter Kollegen. Gerade am Arbeitsplatz, kann es für den Leak schnell Nachteile geben für beide, die Fragende und den Antwortenden. Da hilft auch das Entgelttransparenzgesetz wenig. Was helfen würde wären schwedische oder norwegische Verhältnisse wo völlig ohne Kollegen in Bredouille zu bringen, Gehälter öffentlich einsehbar sind.

    • @Lou Andreas-Salomé:

      Ich stimme Ihnen zu. Ein früherer männlicher Kollege hat mir falsche Auskunft gegeben, als ich ihn vor meiner Gehaltsverhandlung nach seinem Verdienst fragte. Bis zum Ende unserer Zusammenarbeit verdiente ich weniger als er, obwohl ich ihn eingearbeitet hatte.

  • Der Fall hat m.E. nichts mit Equal Pay/Gender Gap zu tun. Die Dame (offenbar eh eine Spitzenverdienerin, bei einer Klage über 420.000 € Differenzbezahlung (!) für 4 Jahre (?)) hat offenbar leistungsmäßig auch ihre KollegINNEN nicht erreicht. Und der Arbeitsvertrag scheint eine Leistungskomponente zu enthalten.

    So what? (Da fällt mir ein Musiktipp ein: Miles Davis, "So What", auf "Kind of Blue", 1959)

    • @Josef 123:

      "...hat offenbar leistungsmäßig auch ihre KollegINNEN nicht erreicht."

      Das wissen Sie woher? Geraten?

      Übrigens. Mir wurde bei der Bewerbung recht offen gesagt, dass man Bedenken hat, auf die Position eine Frau zu setzen, weil man Angst hatte, eine Frau wird von den Männern nicht ernst genommen. Ich wollte den Job, weil er meinen Vorstellungen entsprach und bin beim Gehalt eben vorsichtig gewesen...

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        "Das wissen Sie woher?": Aus dem Artikel, den wir gerade kommentieren.

        • @Josef 123:

          Sie meinen die Behauptung der Daimler Anwältin? Ich hatte mehr an Belege gedacht.

    • @Josef 123:

      In einem anderen Artikel wird erwähnt was hier fehlt: Die Klägerin wurde in ihren bisherigen Performance Bewertungen hoch bewertet - es ist vielmehr ein Zeichen für ALLE weiblichen Personen in Daimler Führungspositionen ihre Gehälter gegen zu checken.

      • @Inazea:

        Wollen Sie damit sagen, die Daimler-Anwältin hat vor Gericht gelogen? ->

        "Die Daimler-Anwältin Mona Herzig argumentierte, dass Equal Pay keine leistungsgemäße Bezahlung verhindern dürfe. „Es kann nicht sein, dass alle mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden“. Im Fall der Klägerin sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der weiblichen Abteilungsleiter. Deutlicher wurde Herzig nicht."

        • @Josef 123:

          Nein, ich glaube die Daimler Anwältin möchte für ihren Auftraggeber einen Fall gewinnen. Wie es halt ihr Job ist... 🙄



          Daimler muss nun halt einen Beweis dafür vorlegen, dass man mit der Arbeit der Angestellten unzufriedener war als mit vergleichbaren männlichen Kollegen, ihr aber trotzdem gute bis sehr gute Performance -Reviews ausgestellt hat. Ich will mit der Anwältin icht tauschen diesen gedanklichen Spagat vor nem Gericht hinzubekommen.

          • @Inazea:

            Also: Wer vor Gericht etwas Unwahres behauptet, der lügt bzw. macht eine Falschaussage. Wenn lügen vor Gericht aus Ihrer Sicht in Ordnung ist; aus meiner Sicht ist es das nicht.

            "In einem anderen Artikel wird erwähnt was hier fehlt: Die Klägerin wurde in ihren bisherigen Performance Bewertungen hoch bewertet":



            Wären Sie so nett, die Quelle anzugeben?

        • @Josef 123:

          "Wollen Sie damit sagen, die Daimler-Anwältin hat vor Gericht gelogen?"

          Denken wir doch einfach, was die Richter offensichtlich über die Ausführungen der Anwältin gedacht haben...

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Schaun wir mal wie es weitergeht. Es ist ja noch nicht abgeschlossen. Ich bin schon gespannt.

  • Die Dame arbeitet offensichtlich sehr deutlich im außertariflichen Bereich. Da wird nach Leistung bezahlt, die anhand von Ergebnissen bewertet wird. In der Position kann man entweder gut verhandeln oder man ist schon per Definition ungeeignet. Wie man hier von gleiches Geld für gleiche Arbeit sprechen kann, ist mir ein Rätsel. Solche Urteile erweisen Frauen in Spitzenpositionen einen Bärendienst wenn weil man zukünftig zurückhaltender bei der Besetzung durch eine Frau sein wird.

    • @Nachtsonne:

      Wow, Merz wäre so stolz auf Sie. Wenn Frauen sich halt beim Verhandeln so dumm anstellen, sind sie selbst schuld UND im gleichen Satz direkt auch deren Kompetenz generell abgesprochen. Chapeau! Sie sollten sich in sein Kabinett bewerben. Als Josef haben Sie eine exzellente Verhandlungsbasis

    • @Nachtsonne:

      Selbstredend muss es gleiches Geld für gleiche Arbeit geben und da liegt der Hase im Pfeffer, und Ihre offenbar antiquierten Ansichten in der Biedermeierkommode (Dame…?). Wenn gerechte Entlohnung in Zukunft ein Ausschluss Kriterium für die Einstellung von Frauen ist, erweisen Sie den Frauen den größten Bärendienst, sollten Sie solche befremdlichen Gedankenmuster tradieren.

      • @Lou Andreas-Salomé:

        Gleiches Geld für gleiche Arbeit - was machen wir denn wenn jetzt ein Kellner in Restaurant A weniger verdient als eine Kellnerin in Restaurant B? Obwohl genau so viele Teller serviert werden.



        Und was ist überhaupt "gleiche Arbeit"?

        • @T-Rom:

          Der Vergleich hinkt. Arbeitgeber A und B dürfen (abgesehen von Mindestlohn und ggf. Tarifen) unterschiedlichen Stundenlohn auf den Bewerbermarkt werfen. AG A darf aber nicht aufgrund willkürlicher Kriterien die gleiche Tätigkeit innerhalb des Unternehmens unterschiedlich bezahlen... Bei Kellnern ist das doch easy. Die Tätigkeit ist vollständig gleich... bei Führungskräften sicher weniger eindeutig, aber auch Daimler ist ein hierarchisches Unternehmen mit sich wiederholenden Positionen in den Führungsebenen.. Da managed nicht einer Einhörner und der andere nur bestellt nur schrauben... Um Mal plump zu sein^^

          • @Inazea:

            "A darf aber nicht aufgrund willkürlicher Kriterien die gleiche Tätigkeit innerhalb des Unternehmens unterschiedlich bezahlen... "

            Doch, darf er grundsätzlich.

            Überall, wo nicht nach Tarif bezahlt wird, sondern das Gehalt frei verhandelt wird.

            Für Männer wird das auch nicht in Frage gestellt.

            Da können zwei Männer beide Einhörner managen.

      • @Lou Andreas-Salomé:

        Genau! Denn mit der Verheimlichung der Gehälter werden generell die grössten Ungerechtigkeiten begangen. Sowohl bei der Bezahlung von Frauen gegenüber Männern als auch bei der Bezahlung von Frauen gegenüber anderen Frauen und Männern gegenüber anderen Männern.

        All das würde sich von allein erledigen.

  • Ich finde, dass in einem Konzern alle Gehälter transparent veröffentlicht sein sollten.

  • Die übertarifliche Vergütung im Konzern setzt sich üblicherweise aus einem Grundgehalt laut Tabelle und einem leistungsbezogenen Bonus zusammen. Der Bonus hängt an der Erfüllung individueller Ziele. Das Gehaltsgap kann hier nur aus dem Leistungsbonus entstehen, d.h. die individuellen Ziele wurden nicht erfüllt. Ich finde es schade und schädlich dass Gleichstellungsgesetze genutzt werden, um sie Leistungskomponente der Vergütung auszuhebeln. Es geht nicht nur um gleiche Erfahrung, sondern auch um gleiche Leistung.



    Hier muss eine Gehaltsdifferenzierung möglich sein. Leider wird alles andere von einigen wenigen gnadenlos ausgenutzt. Sieht man im Tarifbereich immer wieder, sog. Industriebeamtentum.

    • @MK:

      Es ist nach wie vor möglich, nach Leistung zu bezahlen. Nur muss der Arbeitgeber belegen, dass es diesen Leistungsunterschied tatsächlich gibt.

      • @Francesco:

        @Francesco: absolut richtig und wird hier im Forum konsequent falsch verstanden. Kann ja sonst jeder AG kommen und das Gesetz aushebeln, wie es ihnen dünkt, nur weil Person A besser im Verhandeln ist als Person B. Solange es nicht auffällt, ist das ja ne günstige Sache für Unternehmen.

  • Auf alle Fälle! Gelle

    “ Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart sprach ihr zuvor eine Entschädigung von 130.000 Euro für vier Jahre zu. Die Summe orientierte sich am Mittelwert der männlichen Abteilungsleiter. Sie habe keinen Anspruch auf das gleiche Gehalt wie der Kollege, der besonders gut verdiene.

    Das war eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Entschädigung“ weshalb die Frau in Revision zum BAG zog."

    Korrekt & ist nicht schad!



    Nord/Süd - West/Ost-Gefälle



    "bhäb" - ist bekanntelich der Schwab - 🙀🥳🧐

    unterm——



    www.google.com/sea...e-de&client=safari



    “… Gniggrich: Das Wort "gniggrich" wird als Synonym für geizig oder knickrig verwendet.



    Bhäb: Auch "bhäb" wird als schwäbisches Wort für geizig verwendet.



    Entenklemmer: Dies ist ein bildlicher Ausdruck für eine extrem geizige Person, der aus einer Anekdote über das Festhalten eines Entenkükens stammt, um eine mögliche Ei-Ausschüttung zu verhindern, um das Ei zu behalte.“ Sojet 🌟 hebbese gern •